Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
21.01.13, 12:19
Aktualisiert
21.01.13, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 21.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 04.12.2012
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 943-IX
8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom
16.11.1992
Der Stadtverordnete Harald Krauß betritt um 18.08 Uhr den Sitzungssaal und nimmt am Sitzungstisch Platz.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz hinterfragt die Regelung von § 13 Abs. 2 der Satzung. Die
Verwaltung erklärt, dass es Grundstücke gibt, die mit dem Müllwagen nicht erreicht werden können. In solchen Fällen besteht eine Mitwirkungspflicht des Bürgers. Dabei gibt es auch kein Ermessen. Die Regeln legt hierzu die Berufsgenossenschaft fest.
Auf Anregung des Stadtverordneten Anton Schmitz wird § 5 – Sperrige Abfälle – Absatz 2 als nicht
abschließende Regelung formuliert werden. Diese Änderung wird mittels einer Zusatzerläuterung
für die Sitzung des Rates am 11.12.2012 vorgelegt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 943-IX vorliegenden Entwurfs
beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.