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Beschlusstext (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
21.01.13, 12:19
Aktualisiert
21.01.13, 12:19
Beschlusstext (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

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Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 04.12.2012 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 943-IX 8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 Der Stadtverordnete Harald Krauß betritt um 18.08 Uhr den Sitzungssaal und nimmt am Sitzungstisch Platz. Der Stadtverordnete Anton Schmitz hinterfragt die Regelung von § 13 Abs. 2 der Satzung. Die Verwaltung erklärt, dass es Grundstücke gibt, die mit dem Müllwagen nicht erreicht werden können. In solchen Fällen besteht eine Mitwirkungspflicht des Bürgers. Dabei gibt es auch kein Ermessen. Die Regeln legt hierzu die Berufsgenossenschaft fest. Auf Anregung des Stadtverordneten Anton Schmitz wird § 5 – Sperrige Abfälle – Absatz 2 als nicht abschließende Regelung formuliert werden. Diese Änderung wird mittels einer Zusatzerläuterung für die Sitzung des Rates am 11.12.2012 vorgelegt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 943-IX vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.