Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
05.06.12, 18:15
Aktualisiert
11.07.12, 18:11
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 05.06.2012 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 08.05.2012 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 784-IX Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 1. Es wird beschlossen, die Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78 und 217 und wird begrenzt: im Westen von der bestehenden Wohnbebauung im Osten von landwirtschaftlichen Flächen im Norden von der B 51 im Süden von der Erft Die verbindliche Abgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.