Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
10.12.15, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 475/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.09.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.11.2015
beschließend
18.11.2015
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Kultureinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe-
darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Derzeit ist ein Architekturbüro damit beauftragt, die Planungen für den Umbau der ehemaligen
Marienschule in ein Haus der Erwachsenenbildung zu erstellen. Zur Finanzierung der Maßnahme
soll ein Zuschussantrag im Rahmen des Masterplans Liblar gestellt werden. Sobald ein Bewilligungsbescheid vorliegt, werden 2016 die weiteren Planungen beauftragt und die Ausschreibungen
erstellt, damit dann ab 2017 mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden kann.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2016" aufgelistet sind, im Jahr 2016 auch zu realisieren.
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt.
In Vertretung
(Hallstein)
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