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Allgemeine Vorlage (Umbau/Neubau Grundschule Winden (OGS); hier: Bildung eines Haushaltsrestes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umbau/Neubau Grundschule Winden (OGS);
hier: Bildung eines Haushaltsrestes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19.09.2007 Vorlagen-Nr.: 86/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Umbau/Neubau Grundschule Winden (OGS); hier: Bildung eines Haushaltsrestes I. Sach- und Rechtslage: Im Vermögenshaushalt 2007 wurden bei Haushaltsstelle 210.9402 Haushaltsmittel in Höhe von 90.000,00 € für die Umbau-/Neubaumaßnahmen im Bereich der Grundschule Winden bereitgestellt. Da wegen der Verzögerungen in der Mittelbewilligung mit den Bauarbeiten, wie Ihnen bekannt, erst in den Herbstferien begonnen werden kann, wird eine endgültige Abrechnung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2007 nicht möglich sein. Es ist daher erforderlich, einen Haushaltsrest zu bilden, und zwar in Höhe des Betrages, der bis zum Jahresende nicht ausgeschöpft ist. Die Haushaltsrestbildung erfolgt normalerweise nach § 41 GemHVO. Bei HSK-Gemeinden hat der Rat unter den Voraussetzungen des § 81 GO (Unabweisbarkeit) über die Bildung von Haushaltsresten zu befinden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Ende des Haushaltsjahres 2007 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 210.9402 des Vermögenshaushaltes werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________