Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19.09.2007
Vorlagen-Nr.: 86/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Umbau/Neubau Grundschule Winden (OGS);
hier: Bildung eines Haushaltsrestes
I. Sach- und Rechtslage:
Im Vermögenshaushalt 2007 wurden bei Haushaltsstelle 210.9402 Haushaltsmittel in Höhe von
90.000,00 € für die Umbau-/Neubaumaßnahmen im Bereich der Grundschule Winden
bereitgestellt. Da wegen der Verzögerungen in der Mittelbewilligung mit den Bauarbeiten, wie
Ihnen bekannt, erst in den Herbstferien begonnen werden kann, wird eine endgültige Abrechnung
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2007 nicht möglich sein. Es ist daher erforderlich, einen
Haushaltsrest zu bilden, und zwar in Höhe des Betrages, der bis zum Jahresende nicht
ausgeschöpft ist.
Die Haushaltsrestbildung erfolgt normalerweise nach § 41 GemHVO. Bei HSK-Gemeinden hat der
Rat unter den Voraussetzungen des § 81 GO (Unabweisbarkeit) über die Bildung von
Haushaltsresten zu befinden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Ende des Haushaltsjahres 2007 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der Haushaltsstelle
210.9402 des Vermögenshaushaltes werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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