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Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2016/2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
03.02.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2016/2017) Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2016/2017)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 29/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.01.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 26.01.2016 vorberatend Jugendhilfeausschuss 03.02.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2016/2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: 1. Die gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2016/2017 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, eine Umsetzungsplanung vorzulegen. Begründung: Die Planung der Kinderbetreuung für die 0- bis 6-Jährigen wurde zuletzt am 04.02.2015 im Jugendhilfeausschuss beraten (V 561/2014). Beschlossen wurde die Bedarfsquote für die Versorgung der unter 3-Jährigen mit Wirkung vom 01.08.2015 von ursprünglich 35 Prozent auf 45 Prozent anzuheben. Im Kita-Stufenausbauprogramm hatte der Rat 2013 beschlossen, nur 250 Plätze im U3-Bereich umzusetzen. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme sollte durch Kindertagespflege realisiert werden. I. d. R. bevorzugen Eltern aber einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Zudem stellte sich heraus, dass in Bezug auf die laufenden Kosten ein Kindertagespflegeplatz im Schnitt wesentlich kostenintensiver ist, als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Verwaltung hat im letzten Jahr insgesamt 5 Maßnahmen, im Rahmen der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“, auf den Weg gebracht, siehe V 33/2015. Im Einzelnen sind dies: Waldkita Liblar, Erweiterung Gymnich und Dirmerzheim, Waldkita Kierdorf-Köttingen sowie der Ausbau von Tagespflegeplätzen. Angekündigt sind vom Land nun auch neue Fördermittel für den Ausbau im Bereich Ü3 aus den bisherigen Betreuungsgeldern. In Vertretung (Lüngen) -2-