Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Datum
03.02.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kinderbetreuung
in Erftstadt
Stand: Dezember 2015
Bedarfsplanung
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen ......................................................................................................... 3
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................................ 5
3. Bestandsaufnahme ...................................................................................................... 6
3.1. Kindertageseinrichtungen in Erftstadt ……................................................................... 6
3.2. Aufteilung des Stadtgebietes in Kindergartenbezirke ................................................. 8
3.3. Aufteilung der Kindertagesstättenplätze nach Altersgruppen und Bezirken .............. 9
3.4. Kindertagesstättenplätze nach Trägern und Platzbelegungen ................................. 10
3.5. Kindertagespflege in Erftstadt ……............................................................................. 13
3.6. Von der Integration zur Inklusion: Betreuungssituation behinderter Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ……………………………………............. 15
3.7. Flüchtlinge - Betreuungssituation ………………………………….......................................... 18
4. Bedarfsermittlung, Bedarfsdeckung und für die Kindergartenjahre 2015/2016,
2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 ...................................................................... 22
4.1. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich ... 25
4.2. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen ............ 27
4.3. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „“West“: Ahrem, Herrig, Lechenich ....... 29
4.4. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar ........... 31
4.5. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg .33
4.6. Übersicht der gesamtstädtischen Versorgung der 3- bis 6-Jährigen ......................... 35
4.7. Übersicht über die gesamtstädtischen Versorgung der unter 3-Jährigen ................ 37
5. Fazit ........................................................................................................................... 39
Anhang:
Auswertung der Elternbefragung
zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für unter dreijährige Kinder
2
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
1.
2016
Vorbemerkungen
Der Aufgabenbereich der Kinderbetreuung, mit der Umsetzung der zum 01.08.2014 in Kraft
getreten zweiten KiBiz-Revision, bringt umfangreiche Herausforderungen mit sich. Die
Umsetzung von plusKita, Regelungen zur Planungssicherheit und Rücklagenbildung sowie die
Sprachförderung sind nur einige der zusätzlichen Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Da das
KiBiz bzw. die KiBiz-Revision eine Förderung der Kindertagesbetreuung nach Kindpauschalen
vorsieht, erfordert die Planung auf der kommunalen Ebene eine jährliche Fortschreibung der
Gruppenstrukturen und des Platzbedarfs in den Einrichtungen und in der Kindertagespflege.
„Der Fokus der letzten Planungen lag auf die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes. Hierbei
war vorrangig die Umstellung der Gruppen. … Die veränderte Anzahl der Gruppen kann auf
folgende Faktoren zurückgeführt werden:
Reduzierung der Anzahl der 3- bis 6-Jährigen (freie Plätze stehen zur Verfügung)
Höhere Inanspruchnahme der 0- bis 3-Jährigen (> 35 %)
Verändertes Buchungsverhalten führt zu kleineren Gruppen (45 h = 20 Kinder statt 25)
Höhere Inanspruchnahme von integrativen Plätzen (auch U3)
Weniger Rückgang der Geburtenzahlen als prognostiziert
Schulrechtsänderung
Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen des im Jahr 2007 eingeführten Elternjahres. Die
ersten Erfahrungen deuten darauf hin, dass die betroffenen Eltern nach Ablauf des
Elternjahres einen Betreuungsplatz nachfragen.“
(Teilplanung IV – Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege – 16. Fortschreibung, 2013)
Diese Bedarfsplanung gibt einen Überblick über die Betreuungsangebote für Kinder in den
verschiedenen Altersgruppen. Die Planung enthält unter anderem Angaben zur
Bedarfsdeckungs- und Versorgungssituation in den einzelnen Stadtteilen bzw. Kita-Bezirken
sowie zur Darstellung der Betreuungssituation der unter Drei-Jährigen. Zur Feststellung des
Bedarfes wurden die aktuellen Bevölkerungszahlen für das Erftstädter Stadtgebiet (Stichtag:
01.08.2015) ermittelt und den entsprechenden Berechnungen zugrunde gelegt.
Die Planung zum Angebot der Betreuungsplätze für die unter 3-Jährigen basiert, sowohl
gesamtstädtisch als auch für die einzelnen Bezirke, auf den Maßnahmen in der Realisierung,
denen der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 15.01.2015 (V 33/2015) zugestimmt
hat, sowie den im Fazit aufgezeigten Perspektiven bezüglich des u3-Ausbaus.
Im Zuge des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren sowie
steigender Kinderzahlen in dieser Altersgruppe ist festzustellen, dass die Akzeptanz der
Eltern, die Angebote der öffentlichen Kinderbetreuung wahrzunehmen, deutlich zunimmt.
Auch zeigen die Lebensentwürfe und die Lebenswirklichkeit junger Eltern oftmals eine
schnelle Rückkehrabsicht bzw. die Notwendigkeit der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
3
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Um diesen zunehmenden Betreuungsbedarf – insbesondere für unter dreijährige Kinder –
aktuell zu erfassen, und der darauf basierenden (planerischen und durchsetzungsrechtlichen) Verpflichtung zur Bereitstellung eines entsprechenden Angebotes nachzukommen, wurde im November 2015 eine Elternbefragung durchgeführt. Hierfür wurden
über 300 Eltern, die in diesem Jahr ein Kind bekommen haben, angeschrieben. Die
Ergebnisse der Befragung (s. Anhang) bestätigen, dass immer mehr Eltern einen
Betreuungsplatz unter drei Jahren wünschen. In dieser Altersgruppe möchten Eltern bereits
häufig eine Betreuung fristgerecht ab Einsetzen ihres Rechtsanspruches zum einjährigen
Geburtstag Ihres Kindes (46% ab 1 Jahr und 11% sogar noch davor). Insofern ist eine
entsprechende Zielquote zur Umsetzung dieses Bedarfs mit Rechtsanspruch erforderlich.
u3-Betreuungsbedarf - Altersverteilung
unter 1 Jahr
11%
2 bis <3
Jahre
43%
1 bis <2
Jahre
46%
Abb. 1: JHP-Erftstadt, Elternbefragung 2015
Natürlich hat die aktuelle Flüchtlingssituation auch Einfluss auf alle Felder der Kinder und
Jugendhilfe. Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen mit einer erhöhten Nachfrage
und der Notwendigkeit einer spezifischen Betreuung hat die Jugendhilfeplanung zu
berücksichtigen. Denn gemäß § 24 SGB VIII haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Deshalb wird das Thema der Kinder von Flüchtlingen in der vorliegenden Planung der
Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren in einem eigenen Kapitel aufgegriffen.
Aufgrund vorgenannter Faktoren ist auch zukünftig zu prüfen, ob der zum jeweiligen KitaJahr erreichte Ausbaustand ausreichen wird, um den Bedarfen in Erftstadt perspektivisch
Rechnung zu tragen. Hierfür sind beantragt bzw. stehen aus dem Ausbauprogramm 2015 –
2018 zusätzlich 305.400 € aus Bundesmitteln für die weitere Schaffung von U3-Plätzen
bereit. Für die kommenden Jahre stehen in diesem Rahmen mehrere Maßnahmen auf der
Agenda: Durch den neuen zweigruppigen Waldkindergarten in Liblar und einem Angebot in
Kierdorf, den Aus- und Umbau der Kitas in Gymnich und Dirmerzheim sowie den Ausbau der
gesamtstädtischen Tagespflege sollen weitere Plätze entstehen.
4
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2.
2016
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen der hier vorliegenden Planung, bilden das Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) bzw. das erste und das zweite KiBiz-Änderungsgesetz sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG).
Die zentralen Punkte des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes, welches am 01. August 2014 in
Kraft getreten ist, sind unter anderem die Verbesserung der Bildungschancen und die
Herstellung einer größeren Bildungsgerechtigkeit.
Das KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten zwischen 25, 35
und 45 Stunden in der Woche vor:
Gruppenform I:
20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
davon vier bis sechs Zweijährige.
Kinderzahl
wöchentliche Betreuungszeit
a
20
25 Stunden
b
20
35 Stunden
c
20
45 Stunden
Gruppenform II:
10 Kinder im Alter von unter drei Jahren
Kinderzahl
wöchentliche Betreuungszeit
a
10
25 Stunden
b
10
35 Stunden
c
10
45 Stunden
Gruppenform III:
maximal 25 Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
wöchentliche Betreuungszeit
a
25
25 Stunden
b
25
35 Stunden
c
20
45 Stunden
In Integrativen Gruppen mit 15 Kindern werden i. d. R. fünf behinderte oder entwicklungsverzögerte Kinder betreut. Für die Betreuung der Kinder mit Behinderung stehen zusätzlich
Heilpädagogen*innen, Logopäden*innen und/oder Physiotherapeuten*innen zur Verfügung.
5
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.
Bestandsaufnahme
3.1.
Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
2016
Berücksichtigt wurde die Angebotssituation in der Stadt Erftstadt, sowohl gesamtstädtisch
als auch nach Stadtteilen gegliedert.
Gesamtanzahl
Plätze
davon „inklusive"
Plätze
0 – 1Jährige
1 – 2Jährige
2 – 3Jährige
Anzahl der Gruppen und Plätze im Kita-Jahr 2015/2016 in Kindertageseinrichtung in Erftstadt,
Stand 11/2015 (KiBiz.web-Zuschussanträge/ gem. JHA-Beschluss v. 04.02.2015)
Gruppen
Tabelle 1:
25
1.
Ahrem
Kath. Kita St.
Joh. Baptist
1
27
0
27
0
0
0
0
0
27
0
2.
Blessem
Städt. Kita
„Auenland“
3
55
0
45
10
1
4
5
4
28
23
Kath. Kita St.
Lambertus
2
40
0
34
6
0
0
6
0
10
30
Städt. Kita
“Kükennest”
3
55
0
40
15
1
4
10
0
20
35
Städt. Kita
1
20
0
15
5
0
0
5
0
0
20
Städt.
"MontessoriKinderhaus"
3
53
0
43
10
1
4
5
0
13
40
*) Notgruppe für
Gym., Kierd., Lech.
1
25
0
25
0
0
0
0
0
25
0
Kath. Kita St.
Pantaleon
3
55
0
45
10
1
4
5
0
34
21
5
88
10
78
10
1
4
5
0
38
50
Kath. FZ St.
Kunibert
2
40
0
36
4
0
0
4
0
20
20
Städt. Kita
(s.o. NG: +10)
5
95
0
80
15
1
4
10
0
25
70
Städt. Kita
2
34
0
24
10
1
4
5
0
13
21
Kath. Kita St.
Martinus
1
20
0
15
5
0
0
5
0
20
0
ASB Kita
Regenbogen
(s.o. NG: +5)
2
45
0
39
6
0
0
6
0
25
20
lfd.Nr. Stadtteil
3.
Bliesheim
4.
5.
6.
Borr
Dirmerzheim
Name der
Kita
7.
Erp
8.
Friesheim Städt. Kita
9.
Gymnich
10.
11.
Herrig
12.
Kierdorf
13.
6
Plätze Plätze
für 3für
Jährige unter
und
3älter Jährige
Stundenkontingent
35
45
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
Gruppen
Gesamtanzahl
Plätze
davon „inklusive"
Plätze
0 – 1Jährige
1 – 2Jährige
2 – 3Jährige
2016
25
5
108
0
88
20
2
8
10
0
38
70
1
16
1
10
6
1
2
3
0
0
16
1
20
0
16
4
0
0
4
0
10
10
Kath. FZ St.
Kilian
3
50
0
36
14
1
4
9
0
17
33
18.
Städt. Kita
Lechnich-Süd
(s.o. NG: +10)
6
103
10
88
15
1
4
10
0
33
70
19.
Städt. Kita
"Starke Pänz"
Lech.-Nord
4
85
0
75
10
0
0
10
0
25
60
20.
Kath. Kita St.
Alban
2
40
0
34
6
0
0
6
0
20
20
21.
Kath. Kita St.
Barbara
3
60
0
54
6
0
0
6
0
18
42
22.
Elternini. "Liblarer Spatzen"
1
17
0
10
7
1
3
3
0
0
17
23.
Elternini.
Waldorf-Kita
2
35
0
25
10
1
4
5
0
35
0
Elternini. Kita
Sonnenkinder
1
23
2
23
0
0
0
0
0
23
0
25.
Kita der ev.
Friedenskirche
2
30
0
20
10
1
4
5
0
10
20
26.
Waldkita
"Eulenkinder"
2
40
0
30
10
0
0
10
0
20
20
27.
Städt. Kita
5
85
10
75
10
1
4
5
0
25
60
28.
Städt. FZ "Willy-
4
88
0
83
5
0
0
5
0
38
50
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
76
1452
33
1213
239
15
61
163
4
lfd.Nr.
14.
Stadtteil
Köttingen
Städt. FZ
"Wilde Zwerge"
Elternini. "Erftstadt-Minis"
Elternini. "An d.
Baumschule"
15.
16.
17.
Lechenich
24.
Name der
Kita
Liblar
"Tausendfüssler"
Brandt-Straße"
Niederberg
Erftstadt
Gesamt
Plätze Plätze
für 3für
Jährige unter
und
3älter Jährige
Stundenkontingent
*) Die Notgruppe wird hier aufgrund ihrer Anbindung an das "Montessori-Kinderhaus" ebenda aufgeführt,
wurde aber eingerichtet, um zusätzlichen Bedarf in Gymnich, Kierdorf und Lechenich aufzufangen.
7
35
45
610 838
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.2.
2016
Aufteilung des Stadtgebietes in Kindergartenbezirke
Für die Berechnungen des Kinderbetreuungsbedarfsplanes wurde das Stadtgebiet Erftstadt
in fünf Kindergartenbezirke gegliedert:
Bezirk „Nord-West“:
Bezirk „Nord-Ost“:
Bezirk „“West“:
Bezirk „Ost“:
Bezirk „Süd“:
Dirmerzheim, Gymnich
Kierdorf, Köttingen
Ahrem, Herrig, Lechenich
Blessem, Bliesheim, Liblar
Borr, Erp, Friesheim, Niederberg
Gymnich
Kierdorf
Köttingen
Dirmerzheim
Blessem
Liblar
Lechenich
Herrig
Bliesheim
Ahrem
Erp
Friesheim
Borr
Niederberg
Grafik 1:
Verteilung der 28 Kindertageseinrichtungen auf das Stadtgebiet Erftstadt
16 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
12 Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft
8
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.3.
2016
Aufteilung der Kindertagesstättenplätze nach Altersgruppen und Bezirken
Von den insgesamt 1.452 Kindertagesstättenplätzen in der Stadt Erftstadt entfallen
-
auf die Altersgruppe 0 bis 1 Jahr:
auf die Altersgruppe 1 bis 2 Jahre:
auf die Altersgruppe 2 bis 3 Jahre:
insgesamt also auf die 0 bis 3 Jährigen:
-
auf die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre:
15 Plätze
61 Plätze
163 Plätze
239 Plätze
= 1%
= 4%
= 11%
= 16%
1.213 Plätze
= 84%
Für behinderte Kinder werden derzeit 33 integrative Plätze (= 2,3%) angeboten.
Die Platzverteilung auf die einzelnen Bezirke/Stadtteile ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Hier wird für die Planung folgende optimale Verteilung in Gruppenform II (u3) angenommen:
10% der Plätze für Kinder von 0 – 1 Jahren, 40% der Plätze für Kinder von 1 – 2 Jahren und
50% der Plätze für Kinder von 2 – 3 Jahren.
Tabelle 2:
Aufteilung der Plätze in Kindertagesstätten nach Bezirken und Altersgruppen
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen
Gesamt0 bis 11 bis 22 bis 30 bis 33 bis <6- integrative
anzahl
Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
Plätze
Bezirk „Nord-West“
213
2
8
19
29
184
0
Dirmerzheim*
78
1
4
5
10
68
0
Gymnich
135
1
4
14
19
116
0
Bezirk „Nord-Ost“
173
2
8
21
31
142
0
Kierdorf
65
0
0
11
11
54
0
Köttingen
108
2
8
10
20
88
0
Bezirk „West“
335
4
14
41
59
276
11
Ahrem
27
0
0
0
0
27
0
Herrig
34
1
4
5
10
24
0
Lechenich
274
3
10
36
49
225
11
Bezirk „Ost“
568
6
23
57
86
473
12
Blessem
55
1
4
5
10
45
0
Bliesheim
95
1
4
6
11
74
0
Liblar
418
4
15
46
65
354
12
Bezirk „Süd“
163
2
8
15
25
138
10
Borr
20
0
0
5
5
15
0
Erp
55
1
4
5
10
45
0
Friesheim
88
1
4
5
10
78
10
Niederberg
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
1.452
15
61
163
239
1.213
33
* Hier wird die Notgruppe für den zusätzlichen Bedarf in Gymnich, Kierdorf und Lechenich mit 25 ü3-Plätzen
berücksichtigt.
Kindergartenbezirk/
Stadtteile
9
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.4.
2016
Kindertagesstättenplätze nach Trägern und Platzbelegungen
Es gibt in Erftstadt zurzeit in kirchlicher Trägerschaft 362 Plätze für Kinder von 0 Jahren bis
zur Einschulung, davon 332 in katholischen (22,9 %) und 30 (2,1 %) in evangelischen
Einrichtungen. Die Elterninitiativen stellen 111 Plätze (7,6%) und die anderen freien Träger
(ASB, Füngeling) verfügen über 85 Plätze (5,9 %). In den städtischen Kindertageseinrichtungen gibt es insgesamt 894 Plätze (61,6 %).
Tabelle 3: Träger und Platzverteilung im KGJ 2015/2016
Anzahl
Trägerverteilung
Einrichtungen
Plätze u3
Plätze ü3
Plätze
gesamt
Katholische Kirche
8
51
281
332
Evangelische Friedenskirche
1
10
20
30
Elterninitiativen
5
27
84
111
Andere freie Träger
(ASB, Füngeling)
2
16
69
85
Freie Träger - gesamt
16
104
454
558
Stadt
12
135
759
894
28
239
1213
1452
Die Verteilung der Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie die
jeweiligen Anteile an den Kita-Plätzen sind aus den folgenden Abbildungen zu ersehen.
Abb. 2 +3: JHP-Erftstadt, Bestand KGJ 2015/2016
10
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Die folgende Grafik gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße Plätze in Kindertageseinrichtungen in den laufenden Kindergartenjahren 2014/2015 bzw. 2015/2016 nachgefragt
wurden. Die Belegungszahlen wurden aus der Datenbank KiBiz.web entnommen, über die
die Kindertageseinrichtungen monatlich ihre Belegung mitteilen müssen. In der Regel sind
alle Plätze zum Februar/März eines Jahres belegt.
Belegung der Plätze in den Kindergartenjahren 2013/2014 und
2014/2015
1.500
1.450
1.400
1.350
1.300
1.250
1.200
KGJ 2013/2014
KGJ 2014/2015
Abb. 4: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016
Insgesamt stehen im KGJ 2015/2016 bezogen auf ganz Erftstadt 1.452 Plätze zur Verfügung.
Hiervon entfallen auf Kinder von unter 3 Jahren 239 Plätze,
o davon 86 in Gruppen I
o und 153 in Gruppen II.
Für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung gibt es 1.213 Plätze.
o Davon sind 33 für behinderte Kinder.
11
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Das reale Buchungsverhalten der Eltern bezogen auf die Gruppenformen und dem
wöchentlichen Betreuungsumfang lässt sich beispielhaft aus den beiden hier aufgeführten
Darstellungen zu den Belegungen im Juli 2015 bei insgesamt 1.442 Plätzen ableiten.
Belegungen der Gruppenformen im KGJ 2014/2015
Anzahl der Plätze/Kindpauschalen
1600
1400
1200
470
1000
440
Gruppenform IIIc (20
Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform IIIb (25
Kinder/ 35 WStd.)
Gruppenform IIIa (25
Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform IIc (10
Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform IIb (10
Kinder/ 35 WStd.)
Gruppenform IIa (10
Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform Ic (20
Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform Ib (20
Kinder/ 35 WStd.)
Gruppenform Ia (20
Kinder/ 25 WStd.)
476 475 478 481 484 484
482 485 485 485
800
600
400
200
0
457 442 470 472 477 479
481 480 479
479 480
22 20 23 23
81 76 99 99 22 23 24
46
100 102 103 25 25 27
2 46
2 51
105 106 106 27
2 49
2 49
148 141 147
2 49
106
2 50
2 51
148 147 149
2 51
2 52
2 53
151 149 150
125 127 128
2
151 151
14 13 13 129 130 129
129
14 13
13 12 128 130 129
12 11
129
12 12
478
27
106
53
2
150
129
12
Abb. 6: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016
KGJ 2014/2015 Belegungen im Juli
Gruppenform Ia (20
Kinder/ 25 WStd.)
1%
Gruppenform Ib (20
Kinder/ 35 WStd.)
9%
Gruppenform Ic (20
Kinder/ 45 WStd.)
10%
Gruppenform IIa (10
Kinder/ 25 WStd.)
0%
Gruppenform IIIc (20
Kinder/ 45 WStd.)
34%
Gruppenform IIb (10
Kinder/ 35 WStd.)
4%
Gruppenform IIc (10
Kinder/ 45 WStd.)
7%
Gruppenform IIIb (25
Kinder/ 35 WStd.)
33%
Gruppenform IIIa (25
Kinder/ 25 WStd.)
2%
Abb. 7: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016
Somit belegter wöchentlicher Betreuungsumfang im Juli 2015:
25-Stundenbuchungen:
3% (= 41 Plätze),
35-Stundenbuchungen:
46% (= 660 Plätze),
45- Stundenbuchungen:
51% (= 741 Plätze).
12
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.5.
2016
Kindertagespflege in Erftstadt
Die nachfolgende Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick über den momentanen
Bestand und die Angebotsstruktur der Kindertagespflege in Erftstadt. Die Zuordnung zu den
Stadtteilen und Bezirken ergibt sich aus den Wohnorten der Tagespflegepersonen.
Tabelle 4: Angebotsstruktur der Kindertagespflege, Bestand und Belegungen im KGJ 2015/2016
Kindergartenbezirk/
Stadtteile
Bezirk „Nord-West“
Dirmerzheim
Gymnich
Bezirk „Nord-Ost“
Kierdorf
Köttingen
Bezirk „West“
Ahrem
Herrig
Lechenich
Bezirk „Ost“
Blessem
Bliesheim
Liblar
Bezirk „Süd“
Borr
Erp
Friesheim
Niederberg
außerhalb Erftstadt
Gesamt
Tagespflege- Plätze
Anzahl der belegten Plätze in Kindertagespflege
personen gem. Gesamt- 0 bis 1- 1 bis 2- 2 bis 3- 0 bis >3- 3 bis <6>6u3 ü3 PE* anzahl Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige
4
2
2
4
2
2
8
0
0
8
15
4
4
7
4
0
3
1
0
12
47
2
1
1
1
1
0
2
0
1
1
1
0
1
0
1
0
1
0
0
1
8
20
11
9
14
8
6
34
0
4
30
60
17
18
25
16
0
12
4
0
144
21
11
10
12
9
3
33
0
4
29
54
17
16
21
15
0
11
4
0
16
151
2
2
0
3
2
1
5
0
0
5
11
3
4
4
4
0
3
1
0
3
28
10
2
8
4
2
2
13
0
0
13
29
13
4
12
8
0
5
3
0
7
71
5
4
1
1
1
0
10
0
1
9
13
1
7
5
1
0
1
0
0
4
34
17
8
9
8
5
3
28
0
1
27
53
17
15
21
13
0
9
4
0
14
133
1
1
0
1
1
0
1
0
1
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
1
5
3
2
1
3
3
0
4
0
2
2
1
0
1
0
1
0
1
0
0
1
13
davon mit
Behinderung
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
Betreuungszeiten
Wochentunden
Indiv.+
bis 15
4
4
0
5
5
0
7
0
4
3
5
0
2
3
2
0
2
0
0
2
25
>15-25 >25-35 >35-45
6
4
2
3
3
0
16
0
0
16
11
5
2
4
4
0
4
0
0
9
49
7
1
6
1
0
1
8
0
0
8
28
9
6
13
3
0
3
0
0
3
50
4
2
2
3
1
2
2
0
0
2
10
3
6
1
6
0
2
4
0
2
27
( JHP-Erftstadt, Daten: 512 - KiBiz.web KGJ 2015/2016, Stand: 12/2015)*
In Erftstadt stehen zurzeit insgesamt 53 Tagespflegepersonen (TPP) zur Verfügung. Zwei von
ihnen betreuen sowohl u3- als auch ü3-Kinder. Sechs der TPP bieten nur sog. „Randzeiten“
(bis 15 Wochenstunden vor bzw. nach den üblichen Betreuungszeiten, i.d.R. für ü3-Kinder)
an. Somit sind 47 TPP in der u3-Betreuung tätig.
Die Erftstädter TPP verfügen über insgesamt 144 Plätze mit Pflegeerlaubnis (PE). Davon sind
126 Plätze eine u3-Betreuung und
18 Plätze eine ü3-Betreuung.
Letztere stellen allesamt eine „Randzeiten“-Betreuung dar. Ein Platz hiervon steht für die
Betreuung eines behinderten Kindes zur Verfügung.
Fünf Plätze werden von Kindern aus anderen Kommunen belegt, jedoch werden auch 16
Kinder (u3 = 14) in anderen Kommunen versorgt, die in Erftstadt ihren Rechtsanspruch
geltend machen könnten.
* (Eine rechnerische Differenz zwischen PE-Plätzen und Platzbelegungen ist – neben den kommunalen
Platzverschiebungen – darauf zurückzuführen, dass mehrere Plätze mit je zwei Kindern belegt sind = „PlatzSharing“ und sechs Plätze zurzeit noch frei sind, aber bis Februar 2016 belegt sein werden.)
13
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Die nachfolgende Tabelle zeigt im Überblick, wie sich die 144 Plätze mit Pflegeerlaubnis
aktuell rechnerisch auf die Kindergartenbezirke und Altersgruppen verteilen.
Tabelle 5:
Kindergartenbezirke
Angebotsstruktur der Kindertagespflege im KGJ 2015/2016
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3Jährige
0 bis <3- 3 bis <6- integrative
Plätze
Jährige
Jährige
„NordWest“
20
4
9
4
17
3
1
„NordOst“
14
2
7
3
12
2
0
„West“
34
6
16
7
30
4
0
„Ost“
60
11
28
13
53
7
0
„Süd“
16
3
8
4
14
2
0
Summe
144
26
68
32*
126
18
1
18%
47%
22%
87%
12%
1%
(*Summenabweichung basiert auf Rundungsergebnissen)
Die Bedarfsberechnung und die Versorgung mit Tagespflegeplätzen wird im Folgenden nicht
stadtteilorientiert vorgenommen, da die Betreuung durch Tagespflege nicht immer im
näheren Wohnumfeld erfolgt.
14
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.6.
2016
Von der Integration zur Inklusion: Betreuungssituation behinderter Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Seit der ersten KiBiz-Revision am 01.08.2011 werden behinderte und von Behinderung
bedrohte Kinder nicht mehr vorrangig integrativ sondern inklusiv betreut. Bis zu diesem
Zeitpunkt wurden diese Kinder in erster Linie in integrativen und heilpädagogischen Gruppen
betreut. In den integrativen Gruppen wurden 10 nichtbehinderte und 5 behinderte Kinder
ganztags betreut und gefördert.
Um dem besonderen Förderbedarf der behinderten Kinder gerecht zu werden, gehörten
Logopädinnen und Physiotherapeutinnen zusätzlich zu den Erzieherinnen zum Gruppenteam. Die Kostenübernahme für die in den bisherigen integrativen Kitas tätigen
therapeutischen Fachkräfte wurde vom LVR für ein Jahr bis zum Kindergartenjahr 2016/17
verlängert. Zukünftig können die Therapien nur noch auf Rezept erfolgen und sollen von den
Krankenkassen bezahlt werden. Sie können je nach den örtlichen Gegebenheiten entweder
in Praxen oder von niedergelassenen Therapeuten in den Kindertageseinrichtungen erbracht
werden. Dies bedeutet einen qualitativen Einschnitt in die bisher praktizierte pädagogische
Förderung.
Bei der Aufnahme eines Förderkindes in eine Kindertageseinrichtung gibt es zwei
verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Verfahrens:
Beantragung der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale (Voraussetzung Anerkennung nach
§53 SGB XII über das Kreissozialamt) – die Betreuung des Kindes erfolgt ohne
Platzreduzierung.
oder
Beantragung der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale (Voraussetzung Anerkennung nach
§53 SGB XII über das Kreissozialamt) + Beantragung der Kindpauschale („Fink“) von
5.000,- € beim LVR unter der Voraussetzung der Platzreduzierung um einen KitaPlatz. Diese Platzreduzierung ist nur mit Zustimmung der örtlichen
Jugendhilfeplanung möglich.
Die bis zur Systemumstellung integrativ geführten Kindertageseinrichtungen werden auch im
Kindergartenjahr 2015/2016 weiterhin mit den reduzierten Gruppen (5 Förderkinder / 10
Regelkinder) arbeiten. Demnach werden vom LVR pro Kind mit Förderbedarf und der damit
verbundenen Gruppenstärkenreduzierung 5.000,- € gezahlt.
15
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Um den damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand sowie Beratungsbedarf für
Fachkräfte in den Kitas und bei Eltern aufzufangen, wurde entsprechender personeller
Mehrbedarf im Jugendamt angemeldet.
Im laufenden Kindergartenjahr werden in den Erftstädter Kindertageseinrichtungen 33
Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung angeboten. Für Plätze mit zusätzlicher „Fink“Förderung muss die gleiche Anzahl an Regelplätzen reduziert werden.
Zurzeit werden diese Plätze für Kinder mit Behinderung (davon mit “Fink“-Förderung) in
folgenden Einrichtungen bereitgestellt:
Friesheim:
Lechenich:
Liblar:
Zusätzlich:
Gymnich:
Städt. Kita
Elterninitiative "Erftstadt-Minis"
Städt. Kita Lechenich-Süd
Elterninitiative Kita Sonnenkinder
Städt. Kita "Tausendfüssler"
Tagespflegestelle
10 (10) Plätze
1 (0) Platz
10 (10) Plätze
2 (2) Plätze
10 (10) Plätze
1 (0) Platz
Alle Betreuungsplätze werden von behinderten Kindern ab dem dritten Lebensjahr belegt.
Somit werden für insgesamt 34 Kinder mit Behinderung im Kindergartenjahr 2015/2016 in
Erftstadt Betreuungsplätze vorgehalten. 32 Plätze erhalten eine „Fink“-Förderung.
Rückmeldungen und Anfragen aus Kindertageseinrichtungen weisen darauf hin, dass jedoch
auch kurzfristig mit einem steigenden Bedarf gerechnet werden muss. Mittelfristig wird
sicher auch der Bedarf nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gegeben sein und weiter
steigen. Derzeitige Planungen sehen aufgrund dessen vor, dass weitere inklusive Plätze
bereits in diesem bzw. zum nächsten KGJ in folgenden Einrichtungen angeboten werden und
somit das inklusive Angebot erweitern, jedoch die Platzkapazitäten insgesamt reduzieren:
Liblar:
Lechenich:
Kath. Kita St. Alban
Städt. FZ "Willy-Brandt-Straße"
Kath. FZ St. Kilian
16
1 (1) Plätze
5 (5) Plätze
1 (0) Platz
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass vier bis fünf Prozent der
Kinder von Geburt aus behindert sind. Insofern wird im Folgenden ein Mittelwert von 4,5%
verwendet, um eine mittelfristige Bedarfsdeckung zur Schaffung entsprechender Platzkapazitäten zu errechnen:
Tabelle 6:
Altersgruppe
Berechnung der inklusiven Versorgung für 0- bis 6-jährige Kinder
benötigte
zum
Plätze, die
Anzahl der
fehlende/
inklusive
01.08.15
durch UmPlätze
überschüssige
Kinder 4,5% Kinder
zurzeit
Plätze
vorhandene
setzung der
insgesamt
Plätze nach
mit
fehlende
zum
gemäß
Plätze in
Maßnahmen nach UmUmsetzung
Plätze
Stichtag Behinderung VersorgungsKitas/
geschaffen setzung der
der
quote
Tagespflege
werden
Maßnahmen Maßnahmen
0 bis 1 J.
382
17,2
1,5
0
-1
-1
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
436
365
1183
1241
1213
1284
1303
19,6
16,4
53,2
55,8
54,6
57,8
58,6
9,0
13,2
23,7
56
55
58
59
0
0
0
34
34
34
34
-9
-13
-24
-22
-21
-24
-25
-9
-13
-24
-22
-16
-16
-17
u3 - gesamt
3 bis 6 J.
2016/2017
2017/2018
2018/2019
0
5
3
0
34
39
42
42
Die Fördersystematik ermöglicht es grundsätzlich, flexibel auf entsprechende Bedarfe
reagieren zu können. Im Zuge der Möglichkeit der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale ohne
Platzreduzierung ist der Beginn einer Förderung auch unterjährig möglich. Dies gilt auch für
Kinder unter 3 Jahren, bei denen eine Behinderung vorliegt bzw. festgestellt wurde.
Hier muss jedoch weiterhin darauf geachtet werden, dass pädagogische Standards
eingehalten werden. Zudem bleibt es immer eine Entscheidung der Einrichtung bzw. des
Trägers, verbunden mit der Beurteilung, ob eine Betreuung unter den Rahmenbedingungen
einer Regelgruppe ohne Platzreduzierung qualitativ mit Berücksichtigung des individuellen
Förderbedarfs des Kindes sowie der Gesamtgruppe möglich ist. Ziel sollte es sein, die
Situation von behinderten Kindern in Erftstadt mit einem guten Platzangebot weiterhin zu
verbessern.
Um den pädagogischen Anforderungen an die inklusive Betreuung behinderter bzw. von
Behinderung bedrohter Kinder gerecht zu werden, wird die Anzahl der freizuhaltenden
Plätze zunehmen. Das bedeutet, dass bei Schaffung zusätzlicher inklusiver Plätze ggf. weitere
Platzreduzierungen zu berücksichtigen sind.
17
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
3.7.
2016
Flüchtlinge - Betreuungssituation
„Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
Sie muss zur Anerkennung führen.
Dulden heißt beleidigen.“
(Johann Wolfgang von Goethe)
Mit der ständig steigenden Anzahl von Flüchtlingen/Asylbewerber*innen rückt dieses Thema
natürlich auch bei der Planung von Betreuungsangeboten im Erftstädter Stadtgebiet
zunehmend in den Mittelpunkt.
Grundsätzlich findet laut Aussage des Landesjugendamts in der rechtlichen Betreuungsfrage
bezüglich der Flüchtlinge, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ),
über § 6 Abs. 4 SGB VIII Anwendung. Hier wird nicht nach Kindern mit oder ohne
Aufenthaltsstatus unterschieden. Einzige Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen
und sonstige Aufgaben aus dem SGB VIII ist, dass sich das Kind in einem Vertragsstaat des
KSÜ aufhält. Da Deutschland das KSÜ ratifiziert hat und somit Vertragsstaat ist, reicht es aus,
dass sich das Kind in Deutschland aufhält, um einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz
zu haben. Dies bedeutet, dass die besagten Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben.
Von den 647 Flüchtlingen (Stand: 04.12.2015), die zurzeit in städtischen Unterkünften leben,
sind 88 Kinder (13,6%) zwischen 0 bis 6 Jahre alt. Davon sind 54 Kinder zwischen 0 und 3
Jahre alt (8,3%) und 34 Kinder sind zwischen 3 und 6 Jahre (5,3%) alt. Insgesamt machen die
Asylbewerber*innen einen Anteil von 1,3% an der Gesamtbevölkerung in der Stadt Erftstadt
aus. Wie sich die Altersgruppen der Flüchtlinge aktuell zusammensetzen, kann der folgenden
Abbildung entnommen werden.
Altersgruppen bei Asylbewerber*innen
14<18
4%
18<21
12%
10<14
6%
21<27
21%
6<10
7%
Andere
70%
>27
37%
3<6
5%
0<3
8%
Abb. 8: JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration 12/2015
18
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Um vorhandenen vereinzelten Bedarfen nach Betreuung von Kindern in dem Altersbereich
von 0 bis 6 Jahren zu begegnen, sollen in Erftstadt Eltern-Kind-Gruppen für ca. sechs Stunden
pro Woche angeboten werden. Dieses Angebot wird zunächst bis 2016 durch Projektmittel
des Landes aus dem Programm “Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder in
Flüchtlingsfamilien“ finanziert. Diese Gruppen sollen starten, sobald die Finanzierungszusage
des Landes vorliegt. Geplant sind fünf Maßnahmen mit insgesamt 35 Kindern (ca. 5 – 10
Kinder pro Gruppe). Diese Projekte werden in Kooperation mit drei Familienzentren, einer
Kindertageseinrichtung und einer Grundschule umgesetzt.
Zurzeit besteht (noch) eine geringe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3
Jahren. Dies liegt möglicherweise an der spezifischen Situation, in der die Familien sich
befinden bzw. eventuell an kulturellen Unterschieden. Eine wohnortnahe
Betreuungsmöglichkeit ist hierbei aufgrund mangelnder Mobilität von Bedeutung. Aus
fachlicher Sicht ist ein besonderes Interesse an einer frühen Aufnahme in ein Regelsystem
gegeben, um eine gesellschaftliche Integration optimaler fördern zu können.
Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sind deutlichere Bedarfe seitens der Kindeseltern
festzustellen. Diese Kinder kommen genau wie andere Kinder über das normale Anmeldeverfahren bzw. Vergabeverfahren (mit Unterstützung der entsprechenden Hilfssysteme) in
die Erftstädter Kindertageseinrichtungen. Des Weiteren kann für diese Kinder der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schriftlich geltend gemacht werden.
Genaue Aussagen über die Anzahl der Kinder von Flüchtlingen, die bereits eine
Kindertageseinrichtung besuchen, lassen sich leider nicht treffen, da aus Gründen des
Datenschutzes hier kein Abgleich mit den Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden
kann.
Falls die Flüchtlingszahlen in dem Maß weiter steigen – wie verschiedene Prognosen das für
die nächsten Monate bzw. Jahre vorhersagen – und sich als weiterer verschärfender Faktor
die Bedarfslage bei der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren von Flüchtlingen verändert (d. h.
dass auch für diesen Altersbereich Rechtsansprüche umzusetzen sein werden), wird dies das
Erftstädter Betreuungssystem für Kinder von 0 bis 6 Jahren vor große zusätzliche
Herausforderungen stellen.
In diesem Zusammenhang, ist auch das Thema Rückstellungen vom Schulbesuch von
Relevanz, da damit zu rechnen ist, dass Flüchtlingskinder schon jetzt für das nächste
Schuljahr (August 2016) vom Schulbesuch mit 6 Jahren (Stichtagsregelung) zurückgestellt
werden. Da für diese Kinder dann bis Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ggf.
Betreuungsplätze bereitzustellen sind, ist diese Entwicklung bezüglich des Platzbedarfes
zukünftig weiter im Blick zu halten.
19
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Grundsätzlich ist es aus integrativen und pädagogischen Gründen natürlich sinnvoll Kinder
von Flüchtlingen in das reguläre Betreuungssystem aufzunehmen. Für Kinder ab 3 Jahren
sollte eine Versorgung in einer Kindertageseinrichtung angestrebt werden, sobald die
Familie zur Ruhe kommt und eine mittelfristige Perspektive in einer Unterkunft bzw.
Wohnung gefunden hat.
Die entsprechenden Planungen werden sich allerdings äußerst schwierig gestalten, da hier
unbekannte Faktoren eine große Rolle spielen. So stammen zum Beispiel von den oben
erwähnten Kindern aktuell ca. 34% (= 30) aus dem Balkanraum (Albanien, Serbien,
Mazedonien, Kosovo…). Hier ist also theoretisch mit einer Rückführung der Kinder bzw.
deren Familien zu rechnen. In welchem Zeitrahmen dies allerdings geschehen wird, bzw. wie
lange die Asylverfahren dauern, kann derzeit niemand realistisch beantworten.
Abb. 9: JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration (Stand 08.12.2015)
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung und aus fachlicher Sicht ist anzustreben, den Kindern aus
Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen und einen
Übergang in ein Regelangebot zu gewährleisten. Hierbei ist die besondere Situation der
Familien mit einem spezifischen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen, die u. a. gekennzeichnet ist durch
die Funktion der Unterkunft (Wohnsituation, Verweildauer, Bleibeperspektive…)
die Bedürfnisse der Flüchtlingsfamilien (soziale , kulturelle, persönliche Hintergründe,
Trauma-Bewältigung…)
die Einbindung der Unterkunft in den Sozialraum …
20
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Eine wohnortnahe Versorgung ist bei diesen Kindern aufgrund eingeschränkter Mobilität der
Familien besonders zu beachten. Um einen Überblick über die Verteilung im Stadtgebiet zu
geben, wird im Folgenden die Belegung, bezogen auf die Stadtteile und nach
Kindergartenbezirken zusammengefasst, dargestellt.
Tabelle 6:
Altersverteilung der Flüchtlingskinder in städtischen Unterkünften
Anzahl der Kinder in städt. Übergangsheimen/-wohnungen
Kindergartenbezirk/
Gesamt- 0 bis 1- 1 bis 2- 2 bis 3- unter 3- 3 bis <6>6Stadtteile
anzahl Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige
Kierdorf
Köttingen
Bezirk „West“
Ahrem
Herrig
Lechenich
Bezirk „Ost“
Blessem
Bliesheim
Liblar
Bezirk „Süd“
Borr
Erp
Friesheim
Niederberg
10
1
9
6
5
1
15
1
0
14
51
23
9
19
9
0
5
4
0
2
0
2
2
2
0
1
0
0
1
15
4
3
8
2
0
1
1
0
1
1
0
1
1
0
6
1
0
5
12
5
1
6
0
0
0
0
0
1
0
1
1
1
0
1
0
0
1
6
2
1
3
3
0
2
1
0
4
1
3
4
4
0
8
1
0
7
33
11
5
17
5
0
3
2
0
6
0
6
1
0
1
7
0
0
7
16
11
3
2
4
0
2
2
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
2
1
1
0
0
0
0
0
0
Gesamt
91
22
20
12
54
34
3
Bezirk „Nord-West“
Dirmerzheim
Gymnich
Bezirk „Nord-Ost“
JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration (Stand 08.12.2015)
Da die in städtischen Unterkünften lebenden Familien in Erftstadt gemeldet sind, ist es
möglich, die Flüchtlinge jetzt und zukünftig im Rahmen der Bevölkerungszahlen bei der
jährlichen Kinderbetreuungsplanung zu berücksichtigen und diese in die Bedarfsberechnung
bezüglich benötigter Kindergartenplätze einfließen zu lassen.
Auch wenn darüber hinaus zurzeit keine verlässlichen Aussagen über einen entstehenden
zusätzlichen Bedarf möglich sind, kann bezogen auf die sozialraumorientierte Bedarfsplanung eine Flüchtlingsunterkunft ggf. für den Ausbau der Kinderbetreuung in einem
Stadtteil den entscheidenden Impuls geben.
21
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.
2016
Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung für die Kindergartenjahre 2015/2016,
2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019
Die vorliegende Bedarfsprognose berücksichtigt die Kindergartenjahrgänge 2015/2016 bis
zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019. Zur Bedarfsermittlung wurden die aktuellen
Jahrgangszahlen der KDVZ (Stichtag 01.08.2015) zugrunde gelegt.
Diese absoluten Kinderzahlen wurden dem Bestand an Plätzen und Einrichtungen, dem
Elternbedarf und der Maßnahmenplanung gegenübergestellt, sowohl gesamtstädtisch als
auch nach Kita-Bezirken/Stadtteilen. Die zu erwartenden Kinderzahlen durch Neubaugebiete
wurden bereits mitberücksichtigt. Insofern basieren die Berechnungen und die Ermittlung
einer Bedarfsprognose auf folgenden Kriterien:
o Bevölkerungszahlen der KDVZ (Stichtag 01.08.2015)
o Erkenntnisse aus Bautätigkeit / Ausweisung von Baugebieten (Stand: 11/2015)
o Bildung von Durchschnittsjahrgangszahlen unter Berücksichtigung von
tendenziellen Entwicklungen aus den Ergebnissen der Elternbefragung zur
Ermittlung des Betreuungsbedarfs für unter dreijährige Kinder (Stand:
16.12.2015).
Um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres
gerecht zu werden, sollte mindestens eine 100%-ige Deckung zu Beginn des Kindergartenjahres in den einzelnen Kindergartenbezirken erreicht werden.
Die Zielquote von 100 Prozent für die 3- bis 6-Jährigen berücksichtigt folgende Faktoren
hinsichtlich einer optimalen Berechnung der Nachfrager/innen:
o Als Kernjahrgänge werden die Kinder gerechnet, die zwischen dem 01.10. eines
Jahres und dem 30.09. des Folgejahres geboren sind.
o Im Rahmen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde der Stichtag für das
Einschulungsalter auf den 30. September festgelegt. Insofern werden vom
ältesten Jahrgang 2 Monate abgezogen. Diese Kinder sind schon schulpflichtig.
Da alle Kinder, die bis zum 31. Oktober drei Jahre alt werden zum Beginn des
Kindergartenjahres wie Dreijährige aufgenommen werden können, besteht auch für diese
Kinder eine hohe Nachfrage.
o Um den Bedarf für die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt
werden wenigstens teilweise decken zu können, wird für den hereinwachsenden
Jahrgang ein Anteil von 10% hinzu gerechnet.
Die Versorgung der unter 3-Jährigen wird zum Stichtag 01.08.2015 gerechnet, da zu diesem
Zeitpunkt drei komplette Jahrgänge zugrunde gelegt werden können. Die angenommene
Gesamtbedarfsquote für die Versorgung der unter 3-Jährigen betrug in Anlehnung an die
Landesquote 35 Prozent. Aufgrund des nachgewiesenen höheren Bedarfsdrucks in Erftstadt
wurde diese Quote am 01.08.2015 mit folgendem Ziel auf 45 Prozent gesetzt.
o Die noch nicht versorgten Kinder, die im Laufe des Kita-Jahres 3 Jahre alt werden
und einen Platz beanspruchen, fließen in die Berechnungen der U3 ein (45% statt
35 % Inanspruchnahme).
22
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Bezüglich der angenommenen Versorgungsquote (45%) der 0- bis 3-Jährigen mit
Betreuungsplätzen, greift der vorliegende Plan die Ergebnisse, die in einer aktuell zum u3Betreuungsbedarf durchgeführten Elternbefragung ermittelt wurden (s. Anhang), auf. Hier
zeigt sich, dass sich die angenommene u3-Versorgungsquote mit dem Elternbedarf deckt.
Bezogen auf die einzelnen Jahrgänge hat sich bei den 0- bis 3-Jährigen folgender Bedarf
gezeigt:
9 % Bedarf
an Plätzen für Kinder im ersten Lebensjahr (0 bis 1 Jahr)
46 % Bedarf an Plätzen für Kinder ab Anfang des zweiten Lebensjahres (1 bis 2 Jahre)
80 % Bedarf an Plätzen für Kinder ab Anfang des dritten Lebensjahrs (2 bis 3 Jahre)
Dies ergibt eine durchschnittliche u3-Betreuungsquote (0 bis 3 Jahre) von insgesamt 45%.
Altersgruppen - Betreuungsbedarf
unter 1 Jahr
9%
ab 3 Jahre
20%
2 bis <3 Jahre
34%
1 bis <2 Jahre
37%
Abb. 10: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015
Bezüglich der Aufteilung des Platzbedarfes in Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege
für Kinder unter 3 Jahren wird entsprechend des ermittelten Elternbedarfs die Aufteilung auf
3
/4 institutionelle Betreuung und 1/4 Kindertagespflege angenommen.
Elternwunsch: Betreuungsart für u3-Jährige
kein
Wunsch
2%
Tagespflege
25%
Kita
73%
Abb. 11: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015
23
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Der sich hier deutlich abzeichnende Bedarf zeigt, dass auch die seitens des Land
vorgesehene Regelung zur Versorgung von 2/3 der Platzsuchenden in der Kita und 1/3 in der
Tagespflege hin zu einem höheren Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen zu revidieren ist.
Die in Erftstadt zurzeit durch Ratsbeschluss vorgegeben Verteilung (durch Begrenzung auf
250 u3-Kita-Plätze) muss an dieser Stelle jedoch hinsichtlich der Alltagsrelevanz kritisch
hinterfragt und aufgrund der vorliegenden Ergebnisse aktualisiert und neu gefasst werden.
- Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende u3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen wurde vom Rat auf 250 (bzw. 240) begrenzt (in Friesheim sollen bei
Bedarf noch 10 Plätze geschaffen werden).1 Ein darüber hinaus gehender Bedarf soll
durch Kindertagespflege erfüllt werden. Deshalb kam, wie oben dargestellt, die
Regelung 1/3 zu 2/3 nicht zur Anwendung.
In Erftstadt müssten beispielhaft bei einer angenommenen 45%-igen Bedarfsquote und
einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von 400 Kindern (u3 = 1.200) folgende Plätze
(540) in Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflege gemäß Elternbedarf bereitgestellt
werden:
Anzahl der nach Betreuungsart
bereitzustellenden u3-Plätze
401
139
Kita
Tagespflege
Abb. 12: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015
Grundsätzlich ist es das Ziel der Bedarfsplanung, jedem Kind bei Bedarf einen Platz in
seinem Wohnumfeld anbieten zu können, also den ermittelten Bedarf zu decken. Dies wird
dadurch erschwert, dass es mit der Einführung von KiBiz keine feststehenden
Gruppenformen mehr gibt und der Betreuungsbedarf, den die Eltern geltend machen,
Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze hat.
Wird ein hoher Bedarf an 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht, kann dies zu
Platzreduzierungen führen, da dann nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen. Bei
Buchungszeiten von 25 und 35 Stunden können 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden.
Sobald 4 bis 6 Zweijährige in einer Gruppe sind, umfasst die Gruppe unabhängig von der
Buchungszeit nur 20 Kinder.
Die inklusive Betreuung von Kindern mit festgestelltem Eingliederungsbedarf, führt zu einer
weiteren Platzreduzierung, da für jedes dieser Kinder ein Platz freigehalten werden soll, um
ihrem besonderen Förderbedarf gerecht werden zu können.
Die Tabellen der Versorgung der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen und
Tagespflege prognostizieren die benötigten Platzzahlen zum Kindergartenjahr 2015/2016 auf
der Basis der Kinderzahlen der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015.
1
Aus dem Ausbauprogramm 2015 – 2018 stehen zusätzlich 305.400 € für die weitere Schaffung von U3-Plätzen
bereit.
24
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.1.
2016
Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich
Tabelle 7:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder
Bezirk "Nord-West"
Aktuelle Situation
Änderung nach Umsetzung
Kitafehlende/
fehlende/
Vers.
überschüssige Plätze
überschüssige
Plätze
Plätze
3 bis 6 in %
Kinder
KitaPlätze
Vers.
3 bis 6
3 bis 6
in %
2015/2016 01.08.2015
190
169
88,9%
-21
169
88,9%
-21
2016/2017 01.08.2016
184
169
91,8%
-15
174
94,6%
-10
2017/2018 01.08.2017
195
169
86,7%
-26
164
84,1%
-31
2018/2019 01.08.2018
193
169
87,6%
-24
164
85,0%
-29
KGJ
Tabelle 8:
Stichtag
Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015
zurzeit
fehlende
Plätze
Kita-Plätze,
die durch
Umsetzung
der
Maßnahmen
geschaffen
werden
Anzahl der
Kita-Plätze
insgesamt
nach Umsetzung der
Maßnahmen
fehlende/
überschüssige Plätze
nach Umsetzung der
Maßnahmen
Versorgung
in %
(bezogen auf
Zielquote
45%)
2
-3
3
5
0
99%
32
8
-24
12
20
-12
62%
57
46
19
-27
10
29
-17
64%
185
83
29
-54
25
54
-29
65%
Kinder
zum
Stichtag
01.08.15
benötigte
Plätze zum
01.08.15
gemäß
Elternbedarfsquote (45%)
zum
01.08.15
vorhandene
Plätze in
Kitas
0 bis 1
Jahr
58
5
1 bis 2
Jahre
70
2 bis 3
Jahre
Summe
u3
Altersgruppe
Maßnahmen in
Realisierung bzw.
Planung
0-1
1-2
2-3
3-6
Umbau Gymnich
1
4
0
5
0
2016/2017
Wegfall Notgruppe/
Umwandlung Notgr.
= 4. Gruppe (GF II) +
Erweiterung auf 5-gr.
Dirmerzheim (3x u3,
2x ü3 = 30+45 Pl.)
2
8
10
-10
0
2017/2018
Auswirkungen auf Platzangebot
Bautätigkeit Gymnich (BP 119B/ 25 WE = je 6 Ki. u3/ü3)
25
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
2015-2018
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2-3
Plätze für
unter 3Jährige
gesamt
Plätze für
3-Jährige
und älter
Inklusive/
Integrative
Plätze
4
5
10
43
0
0
0
0
0
10
0
0
0
4
4
36
0
1
4
10
15
80
0
2
8
19
29
169
0
Kindertageseinrichtungen
Plätze für unter 3-Jährige
(Stand: 01.08.2015)
0-1
1-2
Städt. "MontessoriKinderhaus"
1
Notgruppe für Gymnich
(+ Kierdorf, Lechenich)
Kath.
Familienzentrum St.
Kunibert
Städt. Kita
s.o. NG: +10
Summe
2016
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Bezirk
„NordWest“
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3- 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive
Jährige Jährige Jährige
Plätze
20
4
9
4
17
3
1
Dirmerzheim
11
2
5
2
9
2
0
Gymnich
9
2
4
2
8
1
1
26
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.2.
2016
Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen
Tabelle 9:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder
Bezirk "Nord-Ost"
Aktuelle Situation
Änderung nach Umsetzung
Kitafehlende/
fehlende/
Vers.
überschüssige Plätze
überschüssige
Plätze
Plätze
3 bis 6 in %
Kinder
KitaPlätze
Vers.
3 bis 6
3 bis 6
in %
2015/2016 01.08.2015
169
147
87,0%
-22
147
87,0%
-22
2016/2017 01.08.2016
153
147
96,1%
-6
142
92,8%
-11
2017/2018 01.08.2017
158
147
93,0%
-11
157
99,4%
-1
2018/2019 01.08.2018
160
147
91,9%
-13
157
98,1%
-3
KGJ
Tabelle 10:
Stichtag
Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015
Kinder
zum
Stichtag
01.08.15
benötigte
Plätze zum
01.08.15
gemäß
Elternbedarfsquote
(45%)
zum 01.08.15
vorhandene
Plätze in
Kitas
0 bis 1
Jahr
48
4
1 bis 2
Jahre
59
2 bis 3
Jahre
Summe
u3
Altersgruppe
zurzeit
fehlende
Plätze
Kita-Plätze,
die durch
Umsetzung
der
Maßnahmen
geschaffen
werden
Anzahl der
Kita-Plätze
insgesamt
nach Umsetzung der
Maßnahmen
fehlende/
überschüssige Plätze
nach Umsetzung der
Maßnahmen
Versorgung
in %
(bezogen auf
Zielquote
45%)
2
-2
1
3
-1
72%
27
8
-19
6
14
-13
52%
43
34
21
-13
8
29
-5
84%
150
66
31
-35
15
46
-20
70%
Maßnahmen in
Realisierung bzw.
Planung
Auswirkungen auf Platzangebot
0-1
1-2
2-3
3-6
Wegfall
0
0
0
-5
Notgruppe
Wald-Kita 2-gr.
1
6
8
15
(GF I + II)
Neubaugebiet Kierdorf (BP 37A/ 20 WE = je 5 Ki. u3/ü3)
27
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
0
2016/2017
0
2017/2018
2018-2020
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2-3
Plätze für
unter 3Jährige
gesamt
Plätze für
3-Jährige
und älter
Inklusive/
Integrative
Plätze
0
5
5
15
0
0
0
0
0
5
0
0
0
6
6
39
0
2
8
10
20
88
0
2
8
21
31
147
0
Kindertageseinrichtungen
Plätze für unter 3-Jährige
(Stand: 01.08.2015)
0-1
1-2
Kath. Kita St.
Martinus
0
Notgruppe für Kierdorf
(+ Gymnich, Lechenich)
ASB
Kindertagesstätte
Regenbogen (NG:
+5)
Städt. FZ "Wilde
Zwerge"
Summe
2016
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Bezirk
„NordOst“
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3Jährige
14
2
7
3
12
2
0
Kierdorf
8
1
4
2
7
1
0
Köttingen
6
1
3
1
5
1
0
28
0 bis <3- 3 bis <6- inklusive
Jährige
Jährige
Plätze
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.3.
2016
Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk “West“: Ahrem, Herrig, Lechenich
Tabelle 11:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder
Bezirk "West"
KGJ
Stichtag
Kinder
3 bis 6
Aktuelle Situation
Änderung nach Umsetzung
Kitafehlende/ Kitafehlende/
Vers.
Vers.
Plätze
überschüs Plätze
überschüs
3 bis 6
in %
3 bis 6
in %
sige
sige
2015/2016 01.08.2015
294
286
97,3%
-8
286
97,3%
-8
2016/2017 01.08.2016
299
286
95,7%
-13
276
92,3%
-23
2017/2018 01.08.2017
310
286
92,3%
-24
266
85,8%
-44
2018/2019 01.08.2018
323
286
88,5%
-37
266
82,4%
-57
Tabelle 12:
Altersgruppe
Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015
Kinder
zum
Stichtag
01.08.15
benötigte
Plätze zum
zum
01.08.15
01.08.15
gemäß
vorhandene
ElternPlätze in
bedarfsquote
Kitas
(45%)
zurzeit
fehlende
Plätze
Kita-Plätze,
Anzahl der
fehlende/
Versorgung
die durch
Kita-Plätze überschüssiin %
Umsetzung
insgesamt
ge Plätze
(bezogen
der
nach Umnach Umauf
Maßnahmen
setzung der setzung der
Zielquote
geschaffen
Maßnahmen Maßnahmen
45%)
werden
0 bis 1
Jahr
91
8
4
-4
1
5
-3
58%
1 bis 2
Jahre
102
47
14
-33
4
18
-29
39%
2 bis 3
Jahre
89
71
41
-30
1
42
-29
59%
282
126
59
-67
6
65
-61
52%
Summe
u3
Maßnahmen in
Realisierung bzw.
Planung
Auswirkungen auf Platzangebot
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
0-1
1-2
2-3
3-6
Wegfall
Notgruppe
0
0
0
-10
0
2016/2017
Kath. FZ: Umwandl.
zu 3 gr. m. Inkl. (2x
GF II, 1x GF III)
1
4
1
-10
3
2017/2018
Neubaugebiete Lechenich (225 WE = je 38 Ki. u3/ü3)
29
2017-2020
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
Kindertageseinrichtungen
Plätze für unter 3-Jährige
(Stand: 01.08.2015)
0-1
1-2
2-3
Kath. Kita St.
Johann Baptist
0
0
Städt. Kita Herrig
1
Notgruppe f. Lechenich
(+ Kierdorf, Gymnich)
2016
Plätze für
unter 3Jährige
Plätze für
3-Jährige
und älter
Inklusive/
Integrative
Plätze
0
0
27
0
4
5
10
24
0
0
0
0
0
10
0
Elterninitiative
"Erftstadt-Minis"
1
2
3
6
10
1
Elterninitiat. "An der
Baumschule"
0
0
4
4
16
0
Kath. Familienzentrum St. Kilian
1
4
9
14
36
0
Städt. Kita LechnichSüd
s.o. NG: +10
1
4
10
15
88
10
Städt. Kita "Starke
Pänz" Lech.-Nord
0
0
10
10
75
0
Summe
4
14
41
59
286
11
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3Jährige
34
6
16
7
30
4
0
Ahrem
0
0
0
0
0
0
0
Herrig
4
1
2
1
4
0
0
Lechenich
30
6
14
7
26
4
0
Bezirk
„West“
30
0 bis <3- 3 bis <6- inklusive
Jährige
Jährige
Plätze
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.4.
2016
Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar
Tabelle 13:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder
Bezirk "Ost"
Aktuelle Situation
Änderung nach Umsetzung
Kitafehlende/
fehlende/
Vers.
überschüssige Plätze
überschüssige
Plätze
Plätze
3 bis 6 in %
Kinder
KitaPlätze
Vers.
3 bis 6
3 bis 6
in %
2015/2016 01.08.2015
432
473
109,5%
41
468
108,3%
36
2016/2017 01.08.2016
425
473
111,3%
48
463
108,9%
38
2017/2018 01.08.2017
477
473
99,2%
-4
463
97,1%
-14
2018/2019 01.08.2018
487
473
97,1%
-14
463
95,1%
-24
KGJ
Tabelle 14:
Altersgruppe
Stichtag
Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015
Kinder
zum
Stichtag
01.08.15
benötigte
zum
Plätze zum
01.08.15
01.08.15
vorhandene
gem. ElternPlätze in
bedarfsquote
Kitas
(45%)
zurzeit
fehlende
Plätze
Kita-Plätze,
Anzahl der
fehlende/
Versorgung
die durch
Kita-Plätze überschüssiin %
Umsetzung
insgesamt
ge Plätze
(bezogen
der
nach Umnach Umauf
Maßnahmen
setzung der setzung der
Zielquote
geschaffen
Maßnahmen Maßnahmen
45%)
werden
0 bis 1
Jahr
138
12
6
-6
0
6
-6
47%
1 bis 2
Jahre
163
75
23
-52
-2
21
-54
28%
2 bis 3
Jahre
127
102
67
-35
-3
64
-38
62%
Summe
u3
428
189
95
-94
-5
90
-99
48%
Maßnahmen in
Realisierung bzw.
Planung
Waldorf-Kita
(-10 Pl. für Kinder
anderer Städte)
Notgr. Städt. FZ
wird zum Bestand
(m. 5 Pl. Inklusion)
Auswirkungen auf Platzangebot
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
0-1
1-2
2-3
3-6
0
-2
-3
-5
0
2015/2016
0
0
0
-5
5
2016/2017
Neubaugebiete Blessem, Bliesheim, Liblar (340 WE = je 76 Ki. u3/ü3)
31
2015-2020
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
Kindertageseinrichtungen
Plätze für unter 3-Jährige
(Stand: 01.08.2015)
0-1
1-2
2-3
Städt. Kita
„Auenland“
1
4
Kath. Kita St.
Lambertus
0
Städt. Kita
“Kükennest”
2016
Plätze für
unter 3Jährige
Plätze für
3-Jährige
und älter
Inklusive/
Integrative
Plätze
5
10
45
0
0
6
6
34
0
1
4
10
15
40
0
Kath. Kita St. Alban
0
0
6
6
34
0
Kath. Kita St. Barbara
0
0
6
6
54
0
Elterninitiative
"Liblarer Spatzen"
1
3
4
7
10
0
Elterninitiative
Waldorf-Kita*)
1
4
5
10
25
0
Elterninitiative Kita
Sonnenkinder
0
0
0
0
23
2
Kita der evang.
Friedenskirche
1
4
5
10
20
0
Waldkindergarten
"Eulenkinder"
0
0
10
10
30
0
Städt. Kita
"Tausendfüssler"
1
4
5
10
75
10
Städt. FZ "WillyBrandt-Straße"
0
0
5
5
83
0
Summe
6
23
67
95
473
12
*) 10 Plätze für Kinder
aus anderen
Kommunen
6
21
64
468
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Bezirk
„Ost“
Blessem
Bliesheim
Liblar
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3Jährige
60
17
18
25
11
3
3
5
28
8
8
12
13
4
4
6
32
0 bis <3- 3 bis <6- inklusive
Jährige
Jährige
Plätze
53
15
16
22
7
2
2
3
0
0
0
0
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
4.5. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg
Tabelle 15:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder
Bezirk "Süd"
Aktuelle Situation
Änderung nach Umsetzung
Kitafehlende/
fehlende/
Vers.
überschüssige Plätze
überschüssige
Plätze
Plätze
3 bis 6 in %
Kinder
KitaPlätze
Vers.
3 bis 6
3 bis 6
in %
2015/2016 01.08.2015
156
138
88,5%
-18
138
88,5%
-18
2016/2017 01.08.2016
152
138
90,8%
-14
138
90,8%
-14
2017/2018 01.08.2017
144
138
95,8%
-6
138
95,8%
-6
2018/2019 01.08.2018
140
138
98,6%
-2
138
98,6%
-2
KGJ
Stichtag
Tabelle 16:
Altersgruppe
Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015
Kinder
zum
Stichtag
01.08.15
benötigte
Plätze zum
zum
01.08.15
01.08.15
gem.
vorhandene
ElternPlätze in
bedarfsKitas
quote
(45%)
zurzeit
fehlende
Plätze
Kita-Plätze,
fehlende/
Anzahl der
Versorgung
die durch
überKita-Plätze
in %
Umsetzung
schüssige
insgesamt
(bezogen
der
Plätze nach
nach Umauf
Maßnahmen
Umsetzung
setzung der
Zielquote
geschaffen
der
Maßnahmen
45%)
werden
Maßnahmen
0 bis 1
Jahr
47
4
2
-2
0
2
-2
49%
1 bis 2
Jahre
42
19
8
-11
0
8
-11
41%
2 bis 3
Jahre
49
39
15
-24
0
15
-24
38%
138
63
25
-38
0
25
-38
40%
Summe
u3
Maßnahmen in
Realisierung bzw.
Planung
Auswirkungen auf Platzangebot
0-1
1-2
2-3
3-6
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
2015/2016
Überplanung
Friesheim
0
0
0
0
0
2016/2017
2017/2018
Neubaugebiete Friesheim (25 WE = je 3 Ki. u3/ü3)
33
2018-2020
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Kindertageseinrichtungen
Plätze für unter 3-Jährige
(Stand: 01.08.2015)
0-1
1-2
2-3
Städt. Kita Borr
0
0
5
5
15
0
Kath. Kita St.
Pantaleon
1
4
5
10
45
0
Städt. Kita Friesheim
1
4
5
10
78
10
Summe
2
8
15
25
138
10
Plätze für
unter 3Jährige
Plätze für Inklusive/
3-Jährige Integrative
und älter
Plätze
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
Gesamtanzahl
0 bis 1Jährige
1 bis 2Jährige
2 bis 3Jährige
16
3
8
4
14
2
0
Borr
0
0
0
0
0
0
0
Erp
12
2
6
3
11
1
0
Friesheim
4
1
2
1
4
1
0
Niederberg
0
0
0
0
0
0
0
Bezirk
„Süd“
34
0 bis <3- 3 bis <6- inklusive
Jährige Jährige
Plätze
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.6.
2016
Übersicht zur gesamtstädtischen Versorgung der 3 bis 6-Jährigen
Tabelle 17:
KGJ
Aktuelle Versorgungsquoten der 3 bis 6-Jährigen für die einzelnen
Kindergartenbezirke und das gesamte Stadtgebiet (Stand 01.08.2015)
Nord-West
Kinder Vers. in %
Kindergartenbezirke
Nord-Ost
West
Ost
Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % Kinder Vers. in %
2015/2016
190
89%
169
87%
294
97%
432
109%
2016/2017
184
92%
153
96%
299
96%
425
111%
2017/2018
195
87%
158
93%
310
92%
477
99%
2018/2019
193
88%
160
92%
323
89%
487
97%
KGJ
Kindergartenbezirke
Süd
Erftstadt gesamt
Kinder Vers. in % Kinder Kita-Plätze Vers. in %
2015/2016
156
88%
1241
1213
98%
2016/2017
152
91%
1213
1213
100%
2017/2018
144
96%
1284
1213
94%
2018/2019
140
99%
1303
1213
93%
35
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
Tabelle 18:
KGJ
2016
Versorgungsquoten der 3 bis 6-Jährigen für die einzelnen Kindergartenbezirke
und das gesamte Stadtgebiet nach Umsetzung der sich in Realisierung/
Planung befindlichen Maßnahmen (Stand 01.08.2015)
Nord-West
Kinder Vers. in %
Kindergartenbezirke
Nord-Ost
West
Ost
Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % Kinder Vers. in %
2015/2016
190
89%
169
87%
294
97%
432
108%
2016/2017
184
95%
153
93%
299
92%
425
109%
2017/2018
195
84%
158
99%
310
86%
477
97%
2018/2019
193
85%
160
98%
323
82%
487
95%
KGJ
Kindergartenbezirke
Süd
Erftstadt gesamt
Kinder Vers. in % Kinder Kita-Plätze Vers. in %
2015/2016
156
88%
1241
1208
97%
2016/2017
152
91%
1213
1193
98%
2017/2018
144
96%
1284
1188
93%
2018/2019
140
99%
1303
1188
91%
Tabelle 19:
Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder für das gesamte
Stadtgebiet: Abgleich der aktuellen Situation mit Änderungen nach Umsetzung
von Maßnahmen (Stand 01.08.2015)
Erftstadt - gesamt
KGJ
Stichtag
Aktuelle Situation
Kinder
3 bis 6
KitaPlätze
Versorg.
3 bis 6
in %
Änderung nach Umsetzung
fehlende/ KitaüberPlätze
schüssige
Plätze
3 bis 6
fehlende/
Versorg. überin %
schüssige
Plätze
2015/2016 01.08.2015
1241
1213
97,7%
-28
1208
97,3%
-33
2016/2017 01.08.2016
1213
1213
100,0%
0
1193
98,4%
-20
2017/2018 01.08.2017
1284
1213
94,5%
-71
1188
92,5%
-96
2018/2019 01.08.2018
1303
1213
93,1%
-90
1188
91,2%
-115
36
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
4.7.
2016
Übersicht über die gesamtstädtische Versorgung der unter 3-Jährigen
Tabelle 20:
Berechnung der Versorgung und benötigter Betreuungsplätze für 0 bis 3jährige Kinder für das gesamte Stadtgebiet: Zusammenfassung der aktuellen
Situation sowie der Änderungen nach Umsetzung von Maßnahmen (Stand
01.08.2015)
benötigte
Kita-Bezirke
Altersgruppe
zum 01.08.15
Kinder zum
vorhandene
BetreuungsVersorgung
Plätze in Kitas
Stichtag
Plätze zum
zurzeit
in %
und
01.08.15
zurzeit
fehlende
Plätze
Plätze, die
Anzahl der
durch
Plätze nach
Maßnahmen Umsetzung in
geschaffen
Kitas und
werden
Tagespflege
fehlende/
überschüssige
Plätze nach
Umsetzung
01.08.15
Tagespflege
58
70
57
5
32
46
6
17
23
9%
25%
41%
0
-15
-22
3
12
10
9
29
33
3
-3
-12
185
83
46
25%
-37
25
71
-12
48
59
43
4
27
34
4
14
24
9%
25%
56%
0
-13
-10
1
6
8
5
20
32
1
-7
-2
Summe u3
150
66
43
29%
-23
15
58
-8
West:
Ahrem,
Herrig,
Lechenich
0 bis 1 J.
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
91
102
89
8
47
71
10
30
48
11%
30%
54%
2
-17
-23
1
4
1
11
34
49
3
-13
-22
Summe u3
282
126
89
31%
-38
6
95
-32
Ost:
Blessem,
Bliesheim,
Liblar
0 bis 1 J.
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
138
163
127
12
75
102
17
51
80
12%
31%
63%
5
-24
-22
0
-2
-3
17
49
77
5
-26
-25
Summe u3
428
189
148
35%
-41
-5
143
-46
Süd:
Borr, Erp,
Friesheim,
Niederberg
0 bis 1 J.
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
47
42
49
4
19
39
5
15
19
11%
37%
38%
1
-4
-21
0
0
0
5
15
19
1
-4
-21
Summe u3
138
63
39
28%
-24
0
39
-24
0 bis 1 J.
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
382
436
365
33
201
292
42
129
194
11%
30%
53%
9
-72
-98
6
25
22
48
154
216
15
-47
-76
1183
526
365
31%
-161
53
418
-108
0 bis 1 J.
Nord-West:
1 bis 2 J.
Dirmerzheim,
2 bis 3 J.
Gymnich
Summe u3
Nord-Ost:
Kierdorf,
Köttingen
Gesamt
Erftstadt
0 bis 1 J.
1 bis 2 J.
2 bis 3 J.
Summe u3
Zum Stichtag 01.08.2015 stehen den gemäß Versorgungsquote (45%) insgesamt benötigten
526 Betreuungsplätzen zurzeit insgesamt 365 vorhandene Plätze gegenüber, davon 239
Plätze in Kindertageseinrichtungen und 126 Plätze in Tagespflege, so dass momentan 161
Plätze in der u3-Betreuung fehlen, was einer Versorgungsquote von 31% entspricht.
Durch Umsetzung im Rahmen des Ausbauprogrammes geplanter Maßnahmen sollen 2015 –
2018 insgesamt 53 weitere U3-Plätze geschaffen werden, davon 41 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 12 Plätze in Tagespflege. Danach stehen insgesamt 418 Plätze zur
Verfügung. Dies bedeutet eine verbleibende Fehlquote von 108 Plätzen. Diese Plätze fehlen
fast alle im Altersbereich der 1- bis 2-Jährigen und der 2- bis 3-Jährigen Kinder.
37
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
5.
2016
Fazit
Im laufenden Kindergartenjahr 2015/2016 beträgt die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen (239 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 127 Plätze in der Kindertagespflege) für
Kinder unter 3 Jahren im Erftstädter Stadtgebiet 30,91 % (Berechnet mit der Bevölkerungszahl zum Stichtag 01.08.2015).
Die Versorgungsquote trennscharf durch die einzelnen Altersgruppen berechnet ergibt
folgende Versorgung zum 01.08.2015:
0- bis 1-Jährige
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
42 Versorgung: 11 %
1- bis 2-Jährige
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
129 Versorgung: 30 %
2- bis 3-Jährige
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
194 Versorgung: 53 %
In dem für die Erfüllung des Rechtsanspruchs relevanten Altersbereich, nach § 24 SGB VIII
Absatz 2, der 1- bis 3-jährigen Kinder in Erftstadt, wird eine Versorgungsquote von 40,33 %
erreicht.
Der bisherige sowie geplante Ausbau der Betreuungsplätze wird immer mehr von der
Bevölkerungsentwicklung relativiert. Die steigende Anzahl der Kinder unter 3 Jahren führt
dazu, dass schon im laufenden Kindergartenjahr entsprechend der Bedarfsquote 161 Plätze
im U3-Bereich fehlen. Diese Betreuungsplätze fehlen sowohl im Bereich der 1- bis 2-jährigen
Kinder (72 Plätze) als auch bei den 2- bis 3-Jährigen (98 Plätze). Dies ist insofern besonders
problematisch, da sich die Versorgung des sogenannten hineinwachsenden Jahrgangs schon
jetzt äußerst schwierig gestaltet.
Man kann für die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden und
dementsprechend fristgerecht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon im
Laufe eines Kindergartenjahres geltend machen, systembedingt nur in sehr geringem
Umfang Plätze vorhalten bzw. reservieren.
Die Anzahl an Plätzen (Bedarfsquote), die für ein- bis zweijährige Kinder bereitgestellt
werden müssen, liegt bei 46% eines Jahrgangs. Die Versorgung im aktuell laufenden
Kindergartenjahr beträgt allerdings nur 31 %. Die Bedarfsquote bei den 2- bis 3-Jährigen liegt
bei 80%, während die Versorgung jedoch nur 53% beträgt. Es ist davon auszugehen, dass im
Laufe der nächsten Jahre die Bedarfsquote an Plätzen, insbesondere bei den 1- bis 2Jährigen weiter steigen wird.
Hinzu kommt, dass zurzeit (Stand 12/15) alle Kindertagespflegepersonen in Erftstadt belegt
sind bzw. bis Februar 2016 alle Plätze belegt sein werden. Hier ist laut der aktuellen
Berechnung in der Betreuungsplanung von einer Zielquote in der Kindertagespflege für
unter 3-Jährige von 138 Plätze (s. 4.7.) auszugehen.
38
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Da also zukünftig im Bereich der Kindertagespflege 138 geförderte Betreuungsplätze zur
Verfügung stehen sollen, aber hier momentan nur 126 Plätze vorhanden sind, sollten die in
der Ausbauplanung vorgesehenen und benötigten 12 Plätze aufgestockt werden.
Insgesamt verdeutlichen die Ausführungen, dass die Schaffung weiterer Betreuungsplätze
für Kinder unter 3 Jahren notwendig ist, um dem Bedarf bzw. dem Rechtsanspruch der
Erftstädter Eltern gerecht zu werden.
Als Maßnahmen sind zurzeit für die Kindergartenjahre zusammenfassend vorgesehen:
Tabelle 21:
Maßnahmen zur Betreuung 0- bis 6-jähriger Kinder im Stadtgebiet
Maßnahmen in
Realisierung bzw. Planung
Liblar: Waldorf-Kita
(-10 Pl. für Ki. and. Städte)
Liblar: Notgruppe
Städt. FZ WBS wird
Bestand (5 Pl. Inklusion)
Gymnich:
Umbau Städt. Kita
Ausbau Tagespflege
Dirmerzheim:
Wegfall/ Umwandlung
Notgruppe
= 4. Gruppe (GF II) +
Erweiterung auf 5-gr.
(3 x u3, 2 x ü3 = 30+45 Pl.)
Kierdorf:
Wald-Kita,
2-gr. (GF I + II)
Lechenich:
Kath. FZ – Umwandlung zu
3-gruppig m. Inklusion
(2x GF II, 1x GF III)
Gesamt
Auswirkungen auf Platzangebot
Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze
zeitraum
0-1
1-2
2-3
3-6
0
-2
-3
-5
0
0
0
0
-5
5
2015/2016
2016/2017
1
4
0
5
0
1
5
6
0
0
2
8
10
-25
0
2017/2018
1
6
8
15
0
1
4
1
-10
3
2017/2018
6
25
22
-25
8
u3 = + 53
ü3 = - 25
Inkl.: + 8
39
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Bei Fertigstellung der genannten Maßnahmen zum Kindergartenjahr 2018/2019, unter
Berücksichtigung der aktuellen Zielquote Kindertagespflege (138 Plätze) und kalkuliert mit
den Kinderzahlen zum 01.08.2015 würde sich folgende zukünftige Versorgung ergeben:
0- bis 3-Jährige:
aufgeteilt:
0- bis 1-Jährige
1- bis 2-Jährige
2- bis 3-Jährige
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
418
Versorgung: 35,33%
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
Anzahl der Plätze (Kita + KTP):
48
154
216
Versorgung: 12,53%
Versorgung: 35,29%
Versorgung: 59,23%
und 3 bis 6-Jährige:
91,17% (1.188 Plätze).
Nach Abschluss dieser Maßnahmen fehlen im Bereich der 1- bis 2-jährigen Kinder noch 47
Plätze und bei den 2- bis 3-Jährigen 76 Plätze (Fehlplätze insgesamt u3 = 108 Plätze).
Zur Deckung des rechnerischen Bedarfes an u3-Betreuungsplätzen (berechnet mit
Bevölkerungszahlen zum Stichtag 01.08.2015) werden laut aktueller Versorgungsquote und
Elternbedarf Platzkapazitäten mit folgender Verteilung in Erftstadt benötigt:
Versorgungsquote u3-Betreuung:
45%
= 526 Plätze
Elternbedarf Kindertagespflege:
Elternbedarf Kindertageseinrichtungen:
25,7%
74,3%
= 135 Plätze
= 391 Plätze
Da nach Umsetzung des Ausbauprogrammes 138 Plätze in Tagespflege zur Verfügung stehen
sollen, könnte der Bedarf in dieser Betreuungsform gedeckt werden. Entsprechend müssten
die fehlenden 108 Plätze in der institutionelle Betreuungsform von Kindertageseinrichtungen
bereitgestellt werden.
Die Steigerung der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren macht sich mittelfristig natürlich auch
bei der Prognose der Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren bemerkbar. Hier beträgt die
Summe an Fehlplätzen, d. h. an benötigten Plätzen bis zu einer Versorgung von 100 % zu
Beginn des Kindergartenjahres, zum Kindergartenjahr 2018/2019 inzwischen 90 Plätze bzw.
nach Umsetzung in Realisierung oder Planung befindlicher Maßnahmen sogar 115 Plätze.
Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze haben unter anderem Gruppenumwandlungen, wie
sie auch der Maßnahmentabelle zu entnehmen sind, und nachfolgende Faktoren. Wird ein
hoher Bedarf an 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht, kann dies zu Platzreduzierungen
führen, da dann nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen. Bei Buchungszeiten von 25 und
35 Stunden können 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Sobald 4 bis 6 Zweijährige in
einer Gruppe sind, umfasst die Gruppe unabhängig von der Buchungszeit nur 20 Kinder.
40
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Die inklusive Betreuung von Kindern mit festgestelltem Eingliederungsbedarf, führt zu einer
weiteren Platzreduzierung, da für jedes dieser Kinder ein Platz freigehalten werden soll, um
ihrem besonderen Förderbedarf gerecht werden zu können. Hier fehlen gemessen an der
Bedarfsquote (4,5%) im laufenden Kindergartenjahr bei den 3- bis 6-Jährigen 22 Plätze und
in der u3-Altersgruppe insgesamt 24 Plätze. Diese bereitzustellen bedeutet ggf. eine
Platzreduzierung in gleicher Höhe (= 46 Plätze), die zusätzlich geschaffen werden müssten.
Zudem ist hier eine sukzessive Bedarfssteigerung zu erwarten.
Ein wichtiger Umstand bezüglich der Versorgungslage, ist der Anteil von Kindern, die durch
die in den nächsten Jahren neu entstehenden Baugebiete bzw. Wohneinheiten zur Gesamtkinderzahl hinzukommen. Diese Kinder werden bei den Gesamtberechnungen der
Betreuungsbedarfsplanungen mit berücksichtigt. Hier müssen bei steigenden Einwohnerbzw. Kinderzahlen natürlich weitere Betreuungsplätze geschaffen werden.
Während der nächsten fünf Jahre werden voraussichtlich in folgenden Stadtteilen
Neubaugebiete erschlossen, baureif bzw. bezugsfertig:
Amt -61- : Entwicklungsprognose bezüglich Belegung der Wohneinheiten in NEUEN BAUGEBIETEN in den Erftstädter Stadtteilen bis 2020
Stand: November 2015
WE gesamt
Stadtteil
voraussichtl. Belegung der Wohneinheiten in neuen Baugebieten:
WE / u3-Kinder je Haushalte
Bautätigkeit
2015-2020 ff
2015
2016
2017
2018
2019
ff.
2020
u3 - gesamt
Ahrem
4
+/-
+/-
+/-
2
0
2
0
+/-
Blessem/Fr.
12
+/-
+/-
+/-
6
1
3
1
3
1
0
0
3
Bliesheim
100
+/-
+/-
+/-
40
9
30
7
10
2
20
5
23
Borr/Sch.
0
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
Dirmerzheim
0
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
Erp
0
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
Friesheim
25
+/-
+/-
+/-
5
1
5
Gymnich/M.
25
10
5
1
+/-
+/-
6
Herrig
0
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
+/-
0
Kierdorf
20
+/-
+/-
+/-
10
Köttingen
0
+/-
+/-
+/-
+/-
Lechenich/K.
225
+/-
+/-
45
11
80
19
25
6
10
2
65
15
53
Liblar
240
15
90
21
40
9
25
6
20
5
5
1
56
0
+/-
651
25
Niederberg
Erftstadt
2
4
5
45
1
11
+/6
50
5
1
+/12
140
2
188
1
+/-
+/33
5
1
95
5
0
?
0
0
1
1
10
0
2
0
+/-
+/44
5
1
53
5
0
+/22
6
0
12
100
23
152
Tabelle 22: Quelle: Stadtverwaltung Erftstadt; Baugebiete: Amt 61/ Berechnung der Kinderzahlen: 51-JHP
Insbesondere in den Stadtteilen Liblar, Lechenich und Bliesheim zeichnet sich mittelfristig
eine erhöhte Bedarfslage ab, so dass vor allem die Kita-Bezirke „Ost“ und „West“ bereits
kurz- bis mittelfristig betroffen sind.
41
JugendHilfePlanung
Kinderbetreuung in Erftstadt
2016
Welcher zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen durch die Besiedlung von Neubaugebieten entsteht, ist schwer vorhersehbar. Ziehen viele ortsansässige Familien in ein
Neubaugebiet um, kommt es in erster Linie zu einer Bedarfsverlagerung aber nicht
unbedingt einer wesentlichen Bedarfserhöhung innerhalb des Stadtgebietes. Eine
Bedarfssteigerung ist allerdings zu erwarten, wenn in nennenswertem Umfang Familien von
außerhalb zuziehen bzw. sich Paare in der Familiengründungsphase dort ansiedeln.
Weitere besondere Herausforderungen ergeben sich, durch das in Kapitel 3.7. beschriebene
Thema Flüchtlinge bzw. Asylbewerber*innen. Perspektivisch sollten, unter Berücksichtigung
der oben beschriebenen gesamten Versorgungslage geplante Platzreduzierungen kritisch
beurteilt werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Flüchtlinge eine Versorgung
in ihrem direkten Sozialraum benötigen, da ihnen die Mobilität fehlt, um weiter entfernte
Bezirke aufzusuchen. Grundsätzlich werden die Flüchtlinge/Asylbewerber*innen wie schon
beschrieben, im Rahmen der Feststellung der Erftstädter Bevölkerungszahlen bei der
jährlichen Kinderbetreuungsplanung, d. h. bei der Bedarfsberechnung bezüglich benötigter
Kindergarten- und Tagespflegeplätze berücksichtigt. Wobei hier natürlich auch zukünftig zu
prüfen bleibt, ob aufgrund des Herkunftslandes ein längerfristiger Bedarf oder ein
theoretisch eher kurzfristiger Bedarf besteht.
Die gegenwärtige Infrastruktur muss aus Sicht des Fachamtes mit entsprechenden
Maßnahmen dem oben beschriebenen bzw. prognostizierten Bedarf angepasst werden.
Es bleibt festzuhalten, dass das Ziel der Planung nach Auffassung der Jugendhilfeplanung
weiterhin die sozialraumorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen sein muss. Dies
umzusetzen kann allerdings nur gelingen, wenn dabei alle Beteiligten an einem Strang ziehen
und gemeinsam an der Realisierung mitwirken:
Zum Wohl der Kinder und Familien in Erftstadt – packen wir’s an!
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