Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kinderbetreuung 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,1 MB
Datum
03.02.2016
Erstellt
14.01.16, 15:01
Aktualisiert
14.01.16, 15:01

Inhalt der Datei

Kinderbetreuung in Erftstadt Stand: Dezember 2015 Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ......................................................................................................... 3 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................................ 5 3. Bestandsaufnahme ...................................................................................................... 6 3.1. Kindertageseinrichtungen in Erftstadt ……................................................................... 6 3.2. Aufteilung des Stadtgebietes in Kindergartenbezirke ................................................. 8 3.3. Aufteilung der Kindertagesstättenplätze nach Altersgruppen und Bezirken .............. 9 3.4. Kindertagesstättenplätze nach Trägern und Platzbelegungen ................................. 10 3.5. Kindertagespflege in Erftstadt ……............................................................................. 13 3.6. Von der Integration zur Inklusion: Betreuungssituation behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ……………………………………............. 15 3.7. Flüchtlinge - Betreuungssituation ………………………………….......................................... 18 4. Bedarfsermittlung, Bedarfsdeckung und für die Kindergartenjahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 ...................................................................... 22 4.1. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich ... 25 4.2. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen ............ 27 4.3. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „“West“: Ahrem, Herrig, Lechenich ....... 29 4.4. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar ........... 31 4.5. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg .33 4.6. Übersicht der gesamtstädtischen Versorgung der 3- bis 6-Jährigen ......................... 35 4.7. Übersicht über die gesamtstädtischen Versorgung der unter 3-Jährigen ................ 37 5. Fazit ........................................................................................................................... 39 Anhang: Auswertung der Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für unter dreijährige Kinder 2 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 1. 2016 Vorbemerkungen Der Aufgabenbereich der Kinderbetreuung, mit der Umsetzung der zum 01.08.2014 in Kraft getreten zweiten KiBiz-Revision, bringt umfangreiche Herausforderungen mit sich. Die Umsetzung von plusKita, Regelungen zur Planungssicherheit und Rücklagenbildung sowie die Sprachförderung sind nur einige der zusätzlichen Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Da das KiBiz bzw. die KiBiz-Revision eine Förderung der Kindertagesbetreuung nach Kindpauschalen vorsieht, erfordert die Planung auf der kommunalen Ebene eine jährliche Fortschreibung der Gruppenstrukturen und des Platzbedarfs in den Einrichtungen und in der Kindertagespflege. „Der Fokus der letzten Planungen lag auf die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes. Hierbei war vorrangig die Umstellung der Gruppen. … Die veränderte Anzahl der Gruppen kann auf folgende Faktoren zurückgeführt werden:  Reduzierung der Anzahl der 3- bis 6-Jährigen (freie Plätze stehen zur Verfügung)  Höhere Inanspruchnahme der 0- bis 3-Jährigen (> 35 %)  Verändertes Buchungsverhalten führt zu kleineren Gruppen (45 h = 20 Kinder statt 25)  Höhere Inanspruchnahme von integrativen Plätzen (auch U3)  Weniger Rückgang der Geburtenzahlen als prognostiziert  Schulrechtsänderung Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen des im Jahr 2007 eingeführten Elternjahres. Die ersten Erfahrungen deuten darauf hin, dass die betroffenen Eltern nach Ablauf des Elternjahres einen Betreuungsplatz nachfragen.“ (Teilplanung IV – Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege – 16. Fortschreibung, 2013) Diese Bedarfsplanung gibt einen Überblick über die Betreuungsangebote für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen. Die Planung enthält unter anderem Angaben zur Bedarfsdeckungs- und Versorgungssituation in den einzelnen Stadtteilen bzw. Kita-Bezirken sowie zur Darstellung der Betreuungssituation der unter Drei-Jährigen. Zur Feststellung des Bedarfes wurden die aktuellen Bevölkerungszahlen für das Erftstädter Stadtgebiet (Stichtag: 01.08.2015) ermittelt und den entsprechenden Berechnungen zugrunde gelegt. Die Planung zum Angebot der Betreuungsplätze für die unter 3-Jährigen basiert, sowohl gesamtstädtisch als auch für die einzelnen Bezirke, auf den Maßnahmen in der Realisierung, denen der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 15.01.2015 (V 33/2015) zugestimmt hat, sowie den im Fazit aufgezeigten Perspektiven bezüglich des u3-Ausbaus. Im Zuge des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren sowie steigender Kinderzahlen in dieser Altersgruppe ist festzustellen, dass die Akzeptanz der Eltern, die Angebote der öffentlichen Kinderbetreuung wahrzunehmen, deutlich zunimmt. Auch zeigen die Lebensentwürfe und die Lebenswirklichkeit junger Eltern oftmals eine schnelle Rückkehrabsicht bzw. die Notwendigkeit der Rückkehr an den Arbeitsplatz. 3 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Um diesen zunehmenden Betreuungsbedarf – insbesondere für unter dreijährige Kinder – aktuell zu erfassen, und der darauf basierenden (planerischen und durchsetzungsrechtlichen) Verpflichtung zur Bereitstellung eines entsprechenden Angebotes nachzukommen, wurde im November 2015 eine Elternbefragung durchgeführt. Hierfür wurden über 300 Eltern, die in diesem Jahr ein Kind bekommen haben, angeschrieben. Die Ergebnisse der Befragung (s. Anhang) bestätigen, dass immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz unter drei Jahren wünschen. In dieser Altersgruppe möchten Eltern bereits häufig eine Betreuung fristgerecht ab Einsetzen ihres Rechtsanspruches zum einjährigen Geburtstag Ihres Kindes (46% ab 1 Jahr und 11% sogar noch davor). Insofern ist eine entsprechende Zielquote zur Umsetzung dieses Bedarfs mit Rechtsanspruch erforderlich. u3-Betreuungsbedarf - Altersverteilung unter 1 Jahr 11% 2 bis <3 Jahre 43% 1 bis <2 Jahre 46% Abb. 1: JHP-Erftstadt, Elternbefragung 2015 Natürlich hat die aktuelle Flüchtlingssituation auch Einfluss auf alle Felder der Kinder und Jugendhilfe. Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen mit einer erhöhten Nachfrage und der Notwendigkeit einer spezifischen Betreuung hat die Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Denn gemäß § 24 SGB VIII haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Deshalb wird das Thema der Kinder von Flüchtlingen in der vorliegenden Planung der Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren in einem eigenen Kapitel aufgegriffen. Aufgrund vorgenannter Faktoren ist auch zukünftig zu prüfen, ob der zum jeweiligen KitaJahr erreichte Ausbaustand ausreichen wird, um den Bedarfen in Erftstadt perspektivisch Rechnung zu tragen. Hierfür sind beantragt bzw. stehen aus dem Ausbauprogramm 2015 – 2018 zusätzlich 305.400 € aus Bundesmitteln für die weitere Schaffung von U3-Plätzen bereit. Für die kommenden Jahre stehen in diesem Rahmen mehrere Maßnahmen auf der Agenda: Durch den neuen zweigruppigen Waldkindergarten in Liblar und einem Angebot in Kierdorf, den Aus- und Umbau der Kitas in Gymnich und Dirmerzheim sowie den Ausbau der gesamtstädtischen Tagespflege sollen weitere Plätze entstehen. 4 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2. 2016 Gesetzliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Grundlagen der hier vorliegenden Planung, bilden das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bzw. das erste und das zweite KiBiz-Änderungsgesetz sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Die zentralen Punkte des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes, welches am 01. August 2014 in Kraft getreten ist, sind unter anderem die Verbesserung der Bildungschancen und die Herstellung einer größeren Bildungsgerechtigkeit. Das KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten zwischen 25, 35 und 45 Stunden in der Woche vor: Gruppenform I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon vier bis sechs Zweijährige. Kinderzahl wöchentliche Betreuungszeit a 20 25 Stunden b 20 35 Stunden c 20 45 Stunden Gruppenform II: 10 Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl wöchentliche Betreuungszeit a 10 25 Stunden b 10 35 Stunden c 10 45 Stunden Gruppenform III: maximal 25 Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl wöchentliche Betreuungszeit a 25 25 Stunden b 25 35 Stunden c 20 45 Stunden In Integrativen Gruppen mit 15 Kindern werden i. d. R. fünf behinderte oder entwicklungsverzögerte Kinder betreut. Für die Betreuung der Kinder mit Behinderung stehen zusätzlich Heilpädagogen*innen, Logopäden*innen und/oder Physiotherapeuten*innen zur Verfügung. 5 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3. Bestandsaufnahme 3.1. Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2016 Berücksichtigt wurde die Angebotssituation in der Stadt Erftstadt, sowohl gesamtstädtisch als auch nach Stadtteilen gegliedert. Gesamtanzahl Plätze davon „inklusive" Plätze 0 – 1Jährige 1 – 2Jährige 2 – 3Jährige Anzahl der Gruppen und Plätze im Kita-Jahr 2015/2016 in Kindertageseinrichtung in Erftstadt, Stand 11/2015 (KiBiz.web-Zuschussanträge/ gem. JHA-Beschluss v. 04.02.2015) Gruppen Tabelle 1: 25 1. Ahrem Kath. Kita St. Joh. Baptist 1 27 0 27 0 0 0 0 0 27 0 2. Blessem Städt. Kita „Auenland“ 3 55 0 45 10 1 4 5 4 28 23 Kath. Kita St. Lambertus 2 40 0 34 6 0 0 6 0 10 30 Städt. Kita “Kükennest” 3 55 0 40 15 1 4 10 0 20 35 Städt. Kita 1 20 0 15 5 0 0 5 0 0 20 Städt. "MontessoriKinderhaus" 3 53 0 43 10 1 4 5 0 13 40 *) Notgruppe für Gym., Kierd., Lech. 1 25 0 25 0 0 0 0 0 25 0 Kath. Kita St. Pantaleon 3 55 0 45 10 1 4 5 0 34 21 5 88 10 78 10 1 4 5 0 38 50 Kath. FZ St. Kunibert 2 40 0 36 4 0 0 4 0 20 20 Städt. Kita (s.o. NG: +10) 5 95 0 80 15 1 4 10 0 25 70 Städt. Kita 2 34 0 24 10 1 4 5 0 13 21 Kath. Kita St. Martinus 1 20 0 15 5 0 0 5 0 20 0 ASB Kita Regenbogen (s.o. NG: +5) 2 45 0 39 6 0 0 6 0 25 20 lfd.Nr. Stadtteil 3. Bliesheim 4. 5. 6. Borr Dirmerzheim Name der Kita 7. Erp 8. Friesheim Städt. Kita 9. Gymnich 10. 11. Herrig 12. Kierdorf 13. 6 Plätze Plätze für 3für Jährige unter und 3älter Jährige Stundenkontingent 35 45 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt Gruppen Gesamtanzahl Plätze davon „inklusive" Plätze 0 – 1Jährige 1 – 2Jährige 2 – 3Jährige 2016 25 5 108 0 88 20 2 8 10 0 38 70 1 16 1 10 6 1 2 3 0 0 16 1 20 0 16 4 0 0 4 0 10 10 Kath. FZ St. Kilian 3 50 0 36 14 1 4 9 0 17 33 18. Städt. Kita Lechnich-Süd (s.o. NG: +10) 6 103 10 88 15 1 4 10 0 33 70 19. Städt. Kita "Starke Pänz" Lech.-Nord 4 85 0 75 10 0 0 10 0 25 60 20. Kath. Kita St. Alban 2 40 0 34 6 0 0 6 0 20 20 21. Kath. Kita St. Barbara 3 60 0 54 6 0 0 6 0 18 42 22. Elternini. "Liblarer Spatzen" 1 17 0 10 7 1 3 3 0 0 17 23. Elternini. Waldorf-Kita 2 35 0 25 10 1 4 5 0 35 0 Elternini. Kita Sonnenkinder 1 23 2 23 0 0 0 0 0 23 0 25. Kita der ev. Friedenskirche 2 30 0 20 10 1 4 5 0 10 20 26. Waldkita "Eulenkinder" 2 40 0 30 10 0 0 10 0 20 20 27. Städt. Kita 5 85 10 75 10 1 4 5 0 25 60 28. Städt. FZ "Willy- 4 88 0 83 5 0 0 5 0 38 50 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 76 1452 33 1213 239 15 61 163 4 lfd.Nr. 14. Stadtteil Köttingen Städt. FZ "Wilde Zwerge" Elternini. "Erftstadt-Minis" Elternini. "An d. Baumschule" 15. 16. 17. Lechenich 24. Name der Kita Liblar "Tausendfüssler" Brandt-Straße" Niederberg Erftstadt Gesamt Plätze Plätze für 3für Jährige unter und 3älter Jährige Stundenkontingent *) Die Notgruppe wird hier aufgrund ihrer Anbindung an das "Montessori-Kinderhaus" ebenda aufgeführt, wurde aber eingerichtet, um zusätzlichen Bedarf in Gymnich, Kierdorf und Lechenich aufzufangen. 7 35 45 610 838 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.2. 2016 Aufteilung des Stadtgebietes in Kindergartenbezirke Für die Berechnungen des Kinderbetreuungsbedarfsplanes wurde das Stadtgebiet Erftstadt in fünf Kindergartenbezirke gegliedert: Bezirk „Nord-West“: Bezirk „Nord-Ost“: Bezirk „“West“: Bezirk „Ost“: Bezirk „Süd“: Dirmerzheim, Gymnich Kierdorf, Köttingen Ahrem, Herrig, Lechenich Blessem, Bliesheim, Liblar Borr, Erp, Friesheim, Niederberg Gymnich Kierdorf Köttingen Dirmerzheim Blessem Liblar Lechenich Herrig Bliesheim Ahrem Erp Friesheim Borr Niederberg Grafik 1: Verteilung der 28 Kindertageseinrichtungen auf das Stadtgebiet Erftstadt 16 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 12 Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft 8 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.3. 2016 Aufteilung der Kindertagesstättenplätze nach Altersgruppen und Bezirken Von den insgesamt 1.452 Kindertagesstättenplätzen in der Stadt Erftstadt entfallen - auf die Altersgruppe 0 bis 1 Jahr: auf die Altersgruppe 1 bis 2 Jahre: auf die Altersgruppe 2 bis 3 Jahre: insgesamt also auf die 0 bis 3 Jährigen: - auf die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre: 15 Plätze 61 Plätze 163 Plätze 239 Plätze = 1% = 4% = 11% = 16% 1.213 Plätze = 84% Für behinderte Kinder werden derzeit 33 integrative Plätze (= 2,3%) angeboten. Die Platzverteilung auf die einzelnen Bezirke/Stadtteile ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hier wird für die Planung folgende optimale Verteilung in Gruppenform II (u3) angenommen: 10% der Plätze für Kinder von 0 – 1 Jahren, 40% der Plätze für Kinder von 1 – 2 Jahren und 50% der Plätze für Kinder von 2 – 3 Jahren. Tabelle 2: Aufteilung der Plätze in Kindertagesstätten nach Bezirken und Altersgruppen Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen Gesamt0 bis 11 bis 22 bis 30 bis 33 bis <6- integrative anzahl Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Plätze Bezirk „Nord-West“ 213 2 8 19 29 184 0 Dirmerzheim* 78 1 4 5 10 68 0 Gymnich 135 1 4 14 19 116 0 Bezirk „Nord-Ost“ 173 2 8 21 31 142 0 Kierdorf 65 0 0 11 11 54 0 Köttingen 108 2 8 10 20 88 0 Bezirk „West“ 335 4 14 41 59 276 11 Ahrem 27 0 0 0 0 27 0 Herrig 34 1 4 5 10 24 0 Lechenich 274 3 10 36 49 225 11 Bezirk „Ost“ 568 6 23 57 86 473 12 Blessem 55 1 4 5 10 45 0 Bliesheim 95 1 4 6 11 74 0 Liblar 418 4 15 46 65 354 12 Bezirk „Süd“ 163 2 8 15 25 138 10 Borr 20 0 0 5 5 15 0 Erp 55 1 4 5 10 45 0 Friesheim 88 1 4 5 10 78 10 Niederberg 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 1.452 15 61 163 239 1.213 33 * Hier wird die Notgruppe für den zusätzlichen Bedarf in Gymnich, Kierdorf und Lechenich mit 25 ü3-Plätzen berücksichtigt. Kindergartenbezirk/ Stadtteile 9 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.4. 2016 Kindertagesstättenplätze nach Trägern und Platzbelegungen Es gibt in Erftstadt zurzeit in kirchlicher Trägerschaft 362 Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung, davon 332 in katholischen (22,9 %) und 30 (2,1 %) in evangelischen Einrichtungen. Die Elterninitiativen stellen 111 Plätze (7,6%) und die anderen freien Träger (ASB, Füngeling) verfügen über 85 Plätze (5,9 %). In den städtischen Kindertageseinrichtungen gibt es insgesamt 894 Plätze (61,6 %). Tabelle 3: Träger und Platzverteilung im KGJ 2015/2016 Anzahl Trägerverteilung Einrichtungen Plätze u3 Plätze ü3 Plätze gesamt Katholische Kirche 8 51 281 332 Evangelische Friedenskirche 1 10 20 30 Elterninitiativen 5 27 84 111 Andere freie Träger (ASB, Füngeling) 2 16 69 85 Freie Träger - gesamt 16 104 454 558 Stadt 12 135 759 894 28 239 1213 1452 Die Verteilung der Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie die jeweiligen Anteile an den Kita-Plätzen sind aus den folgenden Abbildungen zu ersehen. Abb. 2 +3: JHP-Erftstadt, Bestand KGJ 2015/2016 10 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Die folgende Grafik gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße Plätze in Kindertageseinrichtungen in den laufenden Kindergartenjahren 2014/2015 bzw. 2015/2016 nachgefragt wurden. Die Belegungszahlen wurden aus der Datenbank KiBiz.web entnommen, über die die Kindertageseinrichtungen monatlich ihre Belegung mitteilen müssen. In der Regel sind alle Plätze zum Februar/März eines Jahres belegt. Belegung der Plätze in den Kindergartenjahren 2013/2014 und 2014/2015 1.500 1.450 1.400 1.350 1.300 1.250 1.200 KGJ 2013/2014 KGJ 2014/2015 Abb. 4: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016 Insgesamt stehen im KGJ 2015/2016 bezogen auf ganz Erftstadt 1.452 Plätze zur Verfügung.  Hiervon entfallen auf Kinder von unter 3 Jahren 239 Plätze, o davon 86 in Gruppen I o und 153 in Gruppen II.  Für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung gibt es 1.213 Plätze. o Davon sind 33 für behinderte Kinder. 11 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Das reale Buchungsverhalten der Eltern bezogen auf die Gruppenformen und dem wöchentlichen Betreuungsumfang lässt sich beispielhaft aus den beiden hier aufgeführten Darstellungen zu den Belegungen im Juli 2015 bei insgesamt 1.442 Plätzen ableiten. Belegungen der Gruppenformen im KGJ 2014/2015 Anzahl der Plätze/Kindpauschalen 1600 1400 1200 470 1000 440 Gruppenform IIIc (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform IIIb (25 Kinder/ 35 WStd.) Gruppenform IIIa (25 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform IIc (10 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform IIb (10 Kinder/ 35 WStd.) Gruppenform IIa (10 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform Ic (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform Ib (20 Kinder/ 35 WStd.) Gruppenform Ia (20 Kinder/ 25 WStd.) 476 475 478 481 484 484 482 485 485 485 800 600 400 200 0 457 442 470 472 477 479 481 480 479 479 480 22 20 23 23 81 76 99 99 22 23 24 46 100 102 103 25 25 27 2 46 2 51 105 106 106 27 2 49 2 49 148 141 147 2 49 106 2 50 2 51 148 147 149 2 51 2 52 2 53 151 149 150 125 127 128 2 151 151 14 13 13 129 130 129 129 14 13 13 12 128 130 129 12 11 129 12 12 478 27 106 53 2 150 129 12 Abb. 6: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016 KGJ 2014/2015 Belegungen im Juli Gruppenform Ia (20 Kinder/ 25 WStd.) 1% Gruppenform Ib (20 Kinder/ 35 WStd.) 9% Gruppenform Ic (20 Kinder/ 45 WStd.) 10% Gruppenform IIa (10 Kinder/ 25 WStd.) 0% Gruppenform IIIc (20 Kinder/ 45 WStd.) 34% Gruppenform IIb (10 Kinder/ 35 WStd.) 4% Gruppenform IIc (10 Kinder/ 45 WStd.) 7% Gruppenform IIIb (25 Kinder/ 35 WStd.) 33% Gruppenform IIIa (25 Kinder/ 25 WStd.) 2% Abb. 7: JHP-Erftstadt, Daten: KiBiz.web KGJ 2015/2016 Somit belegter wöchentlicher Betreuungsumfang im Juli 2015: 25-Stundenbuchungen: 3% (= 41 Plätze), 35-Stundenbuchungen: 46% (= 660 Plätze), 45- Stundenbuchungen: 51% (= 741 Plätze). 12 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.5. 2016 Kindertagespflege in Erftstadt Die nachfolgende Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick über den momentanen Bestand und die Angebotsstruktur der Kindertagespflege in Erftstadt. Die Zuordnung zu den Stadtteilen und Bezirken ergibt sich aus den Wohnorten der Tagespflegepersonen. Tabelle 4: Angebotsstruktur der Kindertagespflege, Bestand und Belegungen im KGJ 2015/2016 Kindergartenbezirk/ Stadtteile Bezirk „Nord-West“ Dirmerzheim Gymnich Bezirk „Nord-Ost“ Kierdorf Köttingen Bezirk „West“ Ahrem Herrig Lechenich Bezirk „Ost“ Blessem Bliesheim Liblar Bezirk „Süd“ Borr Erp Friesheim Niederberg außerhalb Erftstadt Gesamt Tagespflege- Plätze Anzahl der belegten Plätze in Kindertagespflege personen gem. Gesamt- 0 bis 1- 1 bis 2- 2 bis 3- 0 bis >3- 3 bis <6>6u3 ü3 PE* anzahl Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige 4 2 2 4 2 2 8 0 0 8 15 4 4 7 4 0 3 1 0 12 47 2 1 1 1 1 0 2 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 8 20 11 9 14 8 6 34 0 4 30 60 17 18 25 16 0 12 4 0 144 21 11 10 12 9 3 33 0 4 29 54 17 16 21 15 0 11 4 0 16 151 2 2 0 3 2 1 5 0 0 5 11 3 4 4 4 0 3 1 0 3 28 10 2 8 4 2 2 13 0 0 13 29 13 4 12 8 0 5 3 0 7 71 5 4 1 1 1 0 10 0 1 9 13 1 7 5 1 0 1 0 0 4 34 17 8 9 8 5 3 28 0 1 27 53 17 15 21 13 0 9 4 0 14 133 1 1 0 1 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 1 5 3 2 1 3 3 0 4 0 2 2 1 0 1 0 1 0 1 0 0 1 13 davon mit Behinderung 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Betreuungszeiten Wochentunden Indiv.+ bis 15 4 4 0 5 5 0 7 0 4 3 5 0 2 3 2 0 2 0 0 2 25 >15-25 >25-35 >35-45 6 4 2 3 3 0 16 0 0 16 11 5 2 4 4 0 4 0 0 9 49 7 1 6 1 0 1 8 0 0 8 28 9 6 13 3 0 3 0 0 3 50 4 2 2 3 1 2 2 0 0 2 10 3 6 1 6 0 2 4 0 2 27 ( JHP-Erftstadt, Daten: 512 - KiBiz.web KGJ 2015/2016, Stand: 12/2015)* In Erftstadt stehen zurzeit insgesamt 53 Tagespflegepersonen (TPP) zur Verfügung. Zwei von ihnen betreuen sowohl u3- als auch ü3-Kinder. Sechs der TPP bieten nur sog. „Randzeiten“ (bis 15 Wochenstunden vor bzw. nach den üblichen Betreuungszeiten, i.d.R. für ü3-Kinder) an. Somit sind 47 TPP in der u3-Betreuung tätig. Die Erftstädter TPP verfügen über insgesamt 144 Plätze mit Pflegeerlaubnis (PE). Davon sind  126 Plätze eine u3-Betreuung und  18 Plätze eine ü3-Betreuung. Letztere stellen allesamt eine „Randzeiten“-Betreuung dar. Ein Platz hiervon steht für die Betreuung eines behinderten Kindes zur Verfügung. Fünf Plätze werden von Kindern aus anderen Kommunen belegt, jedoch werden auch 16 Kinder (u3 = 14) in anderen Kommunen versorgt, die in Erftstadt ihren Rechtsanspruch geltend machen könnten. * (Eine rechnerische Differenz zwischen PE-Plätzen und Platzbelegungen ist – neben den kommunalen Platzverschiebungen – darauf zurückzuführen, dass mehrere Plätze mit je zwei Kindern belegt sind = „PlatzSharing“ und sechs Plätze zurzeit noch frei sind, aber bis Februar 2016 belegt sein werden.) 13 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Die nachfolgende Tabelle zeigt im Überblick, wie sich die 144 Plätze mit Pflegeerlaubnis aktuell rechnerisch auf die Kindergartenbezirke und Altersgruppen verteilen. Tabelle 5: Kindergartenbezirke Angebotsstruktur der Kindertagespflege im KGJ 2015/2016 Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3Jährige 0 bis <3- 3 bis <6- integrative Plätze Jährige Jährige „NordWest“ 20 4 9 4 17 3 1 „NordOst“ 14 2 7 3 12 2 0 „West“ 34 6 16 7 30 4 0 „Ost“ 60 11 28 13 53 7 0 „Süd“ 16 3 8 4 14 2 0 Summe 144 26 68 32* 126 18 1 18% 47% 22% 87% 12% 1% (*Summenabweichung basiert auf Rundungsergebnissen) Die Bedarfsberechnung und die Versorgung mit Tagespflegeplätzen wird im Folgenden nicht stadtteilorientiert vorgenommen, da die Betreuung durch Tagespflege nicht immer im näheren Wohnumfeld erfolgt. 14 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.6. 2016 Von der Integration zur Inklusion: Betreuungssituation behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Seit der ersten KiBiz-Revision am 01.08.2011 werden behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder nicht mehr vorrangig integrativ sondern inklusiv betreut. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden diese Kinder in erster Linie in integrativen und heilpädagogischen Gruppen betreut. In den integrativen Gruppen wurden 10 nichtbehinderte und 5 behinderte Kinder ganztags betreut und gefördert. Um dem besonderen Förderbedarf der behinderten Kinder gerecht zu werden, gehörten Logopädinnen und Physiotherapeutinnen zusätzlich zu den Erzieherinnen zum Gruppenteam. Die Kostenübernahme für die in den bisherigen integrativen Kitas tätigen therapeutischen Fachkräfte wurde vom LVR für ein Jahr bis zum Kindergartenjahr 2016/17 verlängert. Zukünftig können die Therapien nur noch auf Rezept erfolgen und sollen von den Krankenkassen bezahlt werden. Sie können je nach den örtlichen Gegebenheiten entweder in Praxen oder von niedergelassenen Therapeuten in den Kindertageseinrichtungen erbracht werden. Dies bedeutet einen qualitativen Einschnitt in die bisher praktizierte pädagogische Förderung. Bei der Aufnahme eines Förderkindes in eine Kindertageseinrichtung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Verfahrens:  Beantragung der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale (Voraussetzung Anerkennung nach §53 SGB XII über das Kreissozialamt) – die Betreuung des Kindes erfolgt ohne Platzreduzierung. oder  Beantragung der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale (Voraussetzung Anerkennung nach §53 SGB XII über das Kreissozialamt) + Beantragung der Kindpauschale („Fink“) von 5.000,- € beim LVR unter der Voraussetzung der Platzreduzierung um einen KitaPlatz. Diese Platzreduzierung ist nur mit Zustimmung der örtlichen Jugendhilfeplanung möglich. Die bis zur Systemumstellung integrativ geführten Kindertageseinrichtungen werden auch im Kindergartenjahr 2015/2016 weiterhin mit den reduzierten Gruppen (5 Förderkinder / 10 Regelkinder) arbeiten. Demnach werden vom LVR pro Kind mit Förderbedarf und der damit verbundenen Gruppenstärkenreduzierung 5.000,- € gezahlt. 15 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Um den damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand sowie Beratungsbedarf für Fachkräfte in den Kitas und bei Eltern aufzufangen, wurde entsprechender personeller Mehrbedarf im Jugendamt angemeldet. Im laufenden Kindergartenjahr werden in den Erftstädter Kindertageseinrichtungen 33 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung angeboten. Für Plätze mit zusätzlicher „Fink“Förderung muss die gleiche Anzahl an Regelplätzen reduziert werden. Zurzeit werden diese Plätze für Kinder mit Behinderung (davon mit “Fink“-Förderung) in folgenden Einrichtungen bereitgestellt:   Friesheim: Lechenich:  Liblar: Zusätzlich:  Gymnich: Städt. Kita Elterninitiative "Erftstadt-Minis" Städt. Kita Lechenich-Süd Elterninitiative Kita Sonnenkinder Städt. Kita "Tausendfüssler" Tagespflegestelle 10 (10) Plätze 1 (0) Platz 10 (10) Plätze 2 (2) Plätze 10 (10) Plätze 1 (0) Platz Alle Betreuungsplätze werden von behinderten Kindern ab dem dritten Lebensjahr belegt. Somit werden für insgesamt 34 Kinder mit Behinderung im Kindergartenjahr 2015/2016 in Erftstadt Betreuungsplätze vorgehalten. 32 Plätze erhalten eine „Fink“-Förderung. Rückmeldungen und Anfragen aus Kindertageseinrichtungen weisen darauf hin, dass jedoch auch kurzfristig mit einem steigenden Bedarf gerechnet werden muss. Mittelfristig wird sicher auch der Bedarf nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gegeben sein und weiter steigen. Derzeitige Planungen sehen aufgrund dessen vor, dass weitere inklusive Plätze bereits in diesem bzw. zum nächsten KGJ in folgenden Einrichtungen angeboten werden und somit das inklusive Angebot erweitern, jedoch die Platzkapazitäten insgesamt reduzieren:  Liblar:  Lechenich: Kath. Kita St. Alban Städt. FZ "Willy-Brandt-Straße" Kath. FZ St. Kilian 16 1 (1) Plätze 5 (5) Plätze 1 (0) Platz JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass vier bis fünf Prozent der Kinder von Geburt aus behindert sind. Insofern wird im Folgenden ein Mittelwert von 4,5% verwendet, um eine mittelfristige Bedarfsdeckung zur Schaffung entsprechender Platzkapazitäten zu errechnen: Tabelle 6: Altersgruppe Berechnung der inklusiven Versorgung für 0- bis 6-jährige Kinder benötigte zum Plätze, die Anzahl der fehlende/ inklusive 01.08.15 durch UmPlätze überschüssige Kinder 4,5% Kinder zurzeit Plätze vorhandene setzung der insgesamt Plätze nach mit fehlende zum gemäß Plätze in Maßnahmen nach UmUmsetzung Plätze Stichtag Behinderung VersorgungsKitas/ geschaffen setzung der der quote Tagespflege werden Maßnahmen Maßnahmen 0 bis 1 J. 382 17,2 1,5 0 -1 -1 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. 436 365 1183 1241 1213 1284 1303 19,6 16,4 53,2 55,8 54,6 57,8 58,6 9,0 13,2 23,7 56 55 58 59 0 0 0 34 34 34 34 -9 -13 -24 -22 -21 -24 -25 -9 -13 -24 -22 -16 -16 -17 u3 - gesamt 3 bis 6 J. 2016/2017 2017/2018 2018/2019 0 5 3 0 34 39 42 42 Die Fördersystematik ermöglicht es grundsätzlich, flexibel auf entsprechende Bedarfe reagieren zu können. Im Zuge der Möglichkeit der 3,5-fachen KiBiz-Kindpauschale ohne Platzreduzierung ist der Beginn einer Förderung auch unterjährig möglich. Dies gilt auch für Kinder unter 3 Jahren, bei denen eine Behinderung vorliegt bzw. festgestellt wurde. Hier muss jedoch weiterhin darauf geachtet werden, dass pädagogische Standards eingehalten werden. Zudem bleibt es immer eine Entscheidung der Einrichtung bzw. des Trägers, verbunden mit der Beurteilung, ob eine Betreuung unter den Rahmenbedingungen einer Regelgruppe ohne Platzreduzierung qualitativ mit Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs des Kindes sowie der Gesamtgruppe möglich ist. Ziel sollte es sein, die Situation von behinderten Kindern in Erftstadt mit einem guten Platzangebot weiterhin zu verbessern. Um den pädagogischen Anforderungen an die inklusive Betreuung behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder gerecht zu werden, wird die Anzahl der freizuhaltenden Plätze zunehmen. Das bedeutet, dass bei Schaffung zusätzlicher inklusiver Plätze ggf. weitere Platzreduzierungen zu berücksichtigen sind. 17 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 3.7. 2016 Flüchtlinge - Betreuungssituation „Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“ (Johann Wolfgang von Goethe) Mit der ständig steigenden Anzahl von Flüchtlingen/Asylbewerber*innen rückt dieses Thema natürlich auch bei der Planung von Betreuungsangeboten im Erftstädter Stadtgebiet zunehmend in den Mittelpunkt. Grundsätzlich findet laut Aussage des Landesjugendamts in der rechtlichen Betreuungsfrage bezüglich der Flüchtlinge, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ), über § 6 Abs. 4 SGB VIII Anwendung. Hier wird nicht nach Kindern mit oder ohne Aufenthaltsstatus unterschieden. Einzige Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen und sonstige Aufgaben aus dem SGB VIII ist, dass sich das Kind in einem Vertragsstaat des KSÜ aufhält. Da Deutschland das KSÜ ratifiziert hat und somit Vertragsstaat ist, reicht es aus, dass sich das Kind in Deutschland aufhält, um einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu haben. Dies bedeutet, dass die besagten Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben. Von den 647 Flüchtlingen (Stand: 04.12.2015), die zurzeit in städtischen Unterkünften leben, sind 88 Kinder (13,6%) zwischen 0 bis 6 Jahre alt. Davon sind 54 Kinder zwischen 0 und 3 Jahre alt (8,3%) und 34 Kinder sind zwischen 3 und 6 Jahre (5,3%) alt. Insgesamt machen die Asylbewerber*innen einen Anteil von 1,3% an der Gesamtbevölkerung in der Stadt Erftstadt aus. Wie sich die Altersgruppen der Flüchtlinge aktuell zusammensetzen, kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Altersgruppen bei Asylbewerber*innen 14<18 4% 18<21 12% 10<14 6% 21<27 21% 6<10 7% Andere 70% >27 37% 3<6 5% 0<3 8% Abb. 8: JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration 12/2015 18 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Um vorhandenen vereinzelten Bedarfen nach Betreuung von Kindern in dem Altersbereich von 0 bis 6 Jahren zu begegnen, sollen in Erftstadt Eltern-Kind-Gruppen für ca. sechs Stunden pro Woche angeboten werden. Dieses Angebot wird zunächst bis 2016 durch Projektmittel des Landes aus dem Programm “Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder in Flüchtlingsfamilien“ finanziert. Diese Gruppen sollen starten, sobald die Finanzierungszusage des Landes vorliegt. Geplant sind fünf Maßnahmen mit insgesamt 35 Kindern (ca. 5 – 10 Kinder pro Gruppe). Diese Projekte werden in Kooperation mit drei Familienzentren, einer Kindertageseinrichtung und einer Grundschule umgesetzt. Zurzeit besteht (noch) eine geringe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Dies liegt möglicherweise an der spezifischen Situation, in der die Familien sich befinden bzw. eventuell an kulturellen Unterschieden. Eine wohnortnahe Betreuungsmöglichkeit ist hierbei aufgrund mangelnder Mobilität von Bedeutung. Aus fachlicher Sicht ist ein besonderes Interesse an einer frühen Aufnahme in ein Regelsystem gegeben, um eine gesellschaftliche Integration optimaler fördern zu können. Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sind deutlichere Bedarfe seitens der Kindeseltern festzustellen. Diese Kinder kommen genau wie andere Kinder über das normale Anmeldeverfahren bzw. Vergabeverfahren (mit Unterstützung der entsprechenden Hilfssysteme) in die Erftstädter Kindertageseinrichtungen. Des Weiteren kann für diese Kinder der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schriftlich geltend gemacht werden. Genaue Aussagen über die Anzahl der Kinder von Flüchtlingen, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen, lassen sich leider nicht treffen, da aus Gründen des Datenschutzes hier kein Abgleich mit den Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden kann. Falls die Flüchtlingszahlen in dem Maß weiter steigen – wie verschiedene Prognosen das für die nächsten Monate bzw. Jahre vorhersagen – und sich als weiterer verschärfender Faktor die Bedarfslage bei der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren von Flüchtlingen verändert (d. h. dass auch für diesen Altersbereich Rechtsansprüche umzusetzen sein werden), wird dies das Erftstädter Betreuungssystem für Kinder von 0 bis 6 Jahren vor große zusätzliche Herausforderungen stellen. In diesem Zusammenhang, ist auch das Thema Rückstellungen vom Schulbesuch von Relevanz, da damit zu rechnen ist, dass Flüchtlingskinder schon jetzt für das nächste Schuljahr (August 2016) vom Schulbesuch mit 6 Jahren (Stichtagsregelung) zurückgestellt werden. Da für diese Kinder dann bis Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ggf. Betreuungsplätze bereitzustellen sind, ist diese Entwicklung bezüglich des Platzbedarfes zukünftig weiter im Blick zu halten. 19 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Grundsätzlich ist es aus integrativen und pädagogischen Gründen natürlich sinnvoll Kinder von Flüchtlingen in das reguläre Betreuungssystem aufzunehmen. Für Kinder ab 3 Jahren sollte eine Versorgung in einer Kindertageseinrichtung angestrebt werden, sobald die Familie zur Ruhe kommt und eine mittelfristige Perspektive in einer Unterkunft bzw. Wohnung gefunden hat. Die entsprechenden Planungen werden sich allerdings äußerst schwierig gestalten, da hier unbekannte Faktoren eine große Rolle spielen. So stammen zum Beispiel von den oben erwähnten Kindern aktuell ca. 34% (= 30) aus dem Balkanraum (Albanien, Serbien, Mazedonien, Kosovo…). Hier ist also theoretisch mit einer Rückführung der Kinder bzw. deren Familien zu rechnen. In welchem Zeitrahmen dies allerdings geschehen wird, bzw. wie lange die Asylverfahren dauern, kann derzeit niemand realistisch beantworten. Abb. 9: JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration (Stand 08.12.2015) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung und aus fachlicher Sicht ist anzustreben, den Kindern aus Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen und einen Übergang in ein Regelangebot zu gewährleisten. Hierbei ist die besondere Situation der Familien mit einem spezifischen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen, die u. a. gekennzeichnet ist durch  die Funktion der Unterkunft (Wohnsituation, Verweildauer, Bleibeperspektive…)  die Bedürfnisse der Flüchtlingsfamilien (soziale , kulturelle, persönliche Hintergründe, Trauma-Bewältigung…)  die Einbindung der Unterkunft in den Sozialraum … 20 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Eine wohnortnahe Versorgung ist bei diesen Kindern aufgrund eingeschränkter Mobilität der Familien besonders zu beachten. Um einen Überblick über die Verteilung im Stadtgebiet zu geben, wird im Folgenden die Belegung, bezogen auf die Stadtteile und nach Kindergartenbezirken zusammengefasst, dargestellt. Tabelle 6: Altersverteilung der Flüchtlingskinder in städtischen Unterkünften Anzahl der Kinder in städt. Übergangsheimen/-wohnungen Kindergartenbezirk/ Gesamt- 0 bis 1- 1 bis 2- 2 bis 3- unter 3- 3 bis <6>6Stadtteile anzahl Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Kierdorf Köttingen Bezirk „West“ Ahrem Herrig Lechenich Bezirk „Ost“ Blessem Bliesheim Liblar Bezirk „Süd“ Borr Erp Friesheim Niederberg 10 1 9 6 5 1 15 1 0 14 51 23 9 19 9 0 5 4 0 2 0 2 2 2 0 1 0 0 1 15 4 3 8 2 0 1 1 0 1 1 0 1 1 0 6 1 0 5 12 5 1 6 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 0 1 0 0 1 6 2 1 3 3 0 2 1 0 4 1 3 4 4 0 8 1 0 7 33 11 5 17 5 0 3 2 0 6 0 6 1 0 1 7 0 0 7 16 11 3 2 4 0 2 2 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 0 Gesamt 91 22 20 12 54 34 3 Bezirk „Nord-West“ Dirmerzheim Gymnich Bezirk „Nord-Ost“ JHP-Erftstadt, Datenquelle: Amt 50, Fachdienst Migration und Integration (Stand 08.12.2015) Da die in städtischen Unterkünften lebenden Familien in Erftstadt gemeldet sind, ist es möglich, die Flüchtlinge jetzt und zukünftig im Rahmen der Bevölkerungszahlen bei der jährlichen Kinderbetreuungsplanung zu berücksichtigen und diese in die Bedarfsberechnung bezüglich benötigter Kindergartenplätze einfließen zu lassen. Auch wenn darüber hinaus zurzeit keine verlässlichen Aussagen über einen entstehenden zusätzlichen Bedarf möglich sind, kann bezogen auf die sozialraumorientierte Bedarfsplanung eine Flüchtlingsunterkunft ggf. für den Ausbau der Kinderbetreuung in einem Stadtteil den entscheidenden Impuls geben. 21 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4. 2016 Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung für die Kindergartenjahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 Die vorliegende Bedarfsprognose berücksichtigt die Kindergartenjahrgänge 2015/2016 bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019. Zur Bedarfsermittlung wurden die aktuellen Jahrgangszahlen der KDVZ (Stichtag 01.08.2015) zugrunde gelegt. Diese absoluten Kinderzahlen wurden dem Bestand an Plätzen und Einrichtungen, dem Elternbedarf und der Maßnahmenplanung gegenübergestellt, sowohl gesamtstädtisch als auch nach Kita-Bezirken/Stadtteilen. Die zu erwartenden Kinderzahlen durch Neubaugebiete wurden bereits mitberücksichtigt. Insofern basieren die Berechnungen und die Ermittlung einer Bedarfsprognose auf folgenden Kriterien: o Bevölkerungszahlen der KDVZ (Stichtag 01.08.2015) o Erkenntnisse aus Bautätigkeit / Ausweisung von Baugebieten (Stand: 11/2015) o Bildung von Durchschnittsjahrgangszahlen unter Berücksichtigung von tendenziellen Entwicklungen aus den Ergebnissen der Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für unter dreijährige Kinder (Stand: 16.12.2015). Um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres gerecht zu werden, sollte mindestens eine 100%-ige Deckung zu Beginn des Kindergartenjahres in den einzelnen Kindergartenbezirken erreicht werden. Die Zielquote von 100 Prozent für die 3- bis 6-Jährigen berücksichtigt folgende Faktoren hinsichtlich einer optimalen Berechnung der Nachfrager/innen: o Als Kernjahrgänge werden die Kinder gerechnet, die zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 30.09. des Folgejahres geboren sind. o Im Rahmen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde der Stichtag für das Einschulungsalter auf den 30. September festgelegt. Insofern werden vom ältesten Jahrgang 2 Monate abgezogen. Diese Kinder sind schon schulpflichtig. Da alle Kinder, die bis zum 31. Oktober drei Jahre alt werden zum Beginn des Kindergartenjahres wie Dreijährige aufgenommen werden können, besteht auch für diese Kinder eine hohe Nachfrage. o Um den Bedarf für die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt werden wenigstens teilweise decken zu können, wird für den hereinwachsenden Jahrgang ein Anteil von 10% hinzu gerechnet. Die Versorgung der unter 3-Jährigen wird zum Stichtag 01.08.2015 gerechnet, da zu diesem Zeitpunkt drei komplette Jahrgänge zugrunde gelegt werden können. Die angenommene Gesamtbedarfsquote für die Versorgung der unter 3-Jährigen betrug in Anlehnung an die Landesquote 35 Prozent. Aufgrund des nachgewiesenen höheren Bedarfsdrucks in Erftstadt wurde diese Quote am 01.08.2015 mit folgendem Ziel auf 45 Prozent gesetzt. o Die noch nicht versorgten Kinder, die im Laufe des Kita-Jahres 3 Jahre alt werden und einen Platz beanspruchen, fließen in die Berechnungen der U3 ein (45% statt 35 % Inanspruchnahme). 22 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Bezüglich der angenommenen Versorgungsquote (45%) der 0- bis 3-Jährigen mit Betreuungsplätzen, greift der vorliegende Plan die Ergebnisse, die in einer aktuell zum u3Betreuungsbedarf durchgeführten Elternbefragung ermittelt wurden (s. Anhang), auf. Hier zeigt sich, dass sich die angenommene u3-Versorgungsquote mit dem Elternbedarf deckt. Bezogen auf die einzelnen Jahrgänge hat sich bei den 0- bis 3-Jährigen folgender Bedarf gezeigt: 9 % Bedarf an Plätzen für Kinder im ersten Lebensjahr (0 bis 1 Jahr) 46 % Bedarf an Plätzen für Kinder ab Anfang des zweiten Lebensjahres (1 bis 2 Jahre) 80 % Bedarf an Plätzen für Kinder ab Anfang des dritten Lebensjahrs (2 bis 3 Jahre) Dies ergibt eine durchschnittliche u3-Betreuungsquote (0 bis 3 Jahre) von insgesamt 45%. Altersgruppen - Betreuungsbedarf unter 1 Jahr 9% ab 3 Jahre 20% 2 bis <3 Jahre 34% 1 bis <2 Jahre 37% Abb. 10: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015 Bezüglich der Aufteilung des Platzbedarfes in Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren wird entsprechend des ermittelten Elternbedarfs die Aufteilung auf 3 /4 institutionelle Betreuung und 1/4 Kindertagespflege angenommen. Elternwunsch: Betreuungsart für u3-Jährige kein Wunsch 2% Tagespflege 25% Kita 73% Abb. 11: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015 23 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Der sich hier deutlich abzeichnende Bedarf zeigt, dass auch die seitens des Land vorgesehene Regelung zur Versorgung von 2/3 der Platzsuchenden in der Kita und 1/3 in der Tagespflege hin zu einem höheren Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen zu revidieren ist. Die in Erftstadt zurzeit durch Ratsbeschluss vorgegeben Verteilung (durch Begrenzung auf 250 u3-Kita-Plätze) muss an dieser Stelle jedoch hinsichtlich der Alltagsrelevanz kritisch hinterfragt und aufgrund der vorliegenden Ergebnisse aktualisiert und neu gefasst werden. - Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende u3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen wurde vom Rat auf 250 (bzw. 240) begrenzt (in Friesheim sollen bei Bedarf noch 10 Plätze geschaffen werden).1 Ein darüber hinaus gehender Bedarf soll durch Kindertagespflege erfüllt werden. Deshalb kam, wie oben dargestellt, die Regelung 1/3 zu 2/3 nicht zur Anwendung. In Erftstadt müssten beispielhaft bei einer angenommenen 45%-igen Bedarfsquote und einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von 400 Kindern (u3 = 1.200) folgende Plätze (540) in Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflege gemäß Elternbedarf bereitgestellt werden: Anzahl der nach Betreuungsart bereitzustellenden u3-Plätze 401 139 Kita Tagespflege Abb. 12: JHP-Erftstadt, Elternbefragung u3-Betreuungsbedarf 12/2015 Grundsätzlich ist es das Ziel der Bedarfsplanung, jedem Kind bei Bedarf einen Platz in seinem Wohnumfeld anbieten zu können, also den ermittelten Bedarf zu decken. Dies wird dadurch erschwert, dass es mit der Einführung von KiBiz keine feststehenden Gruppenformen mehr gibt und der Betreuungsbedarf, den die Eltern geltend machen, Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze hat. Wird ein hoher Bedarf an 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht, kann dies zu Platzreduzierungen führen, da dann nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen. Bei Buchungszeiten von 25 und 35 Stunden können 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Sobald 4 bis 6 Zweijährige in einer Gruppe sind, umfasst die Gruppe unabhängig von der Buchungszeit nur 20 Kinder. Die inklusive Betreuung von Kindern mit festgestelltem Eingliederungsbedarf, führt zu einer weiteren Platzreduzierung, da für jedes dieser Kinder ein Platz freigehalten werden soll, um ihrem besonderen Förderbedarf gerecht werden zu können. Die Tabellen der Versorgung der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege prognostizieren die benötigten Platzzahlen zum Kindergartenjahr 2015/2016 auf der Basis der Kinderzahlen der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015. 1 Aus dem Ausbauprogramm 2015 – 2018 stehen zusätzlich 305.400 € für die weitere Schaffung von U3-Plätzen bereit. 24 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.1. 2016 Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich Tabelle 7: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder Bezirk "Nord-West" Aktuelle Situation Änderung nach Umsetzung Kitafehlende/ fehlende/ Vers. überschüssige Plätze überschüssige Plätze Plätze 3 bis 6 in % Kinder KitaPlätze Vers. 3 bis 6 3 bis 6 in % 2015/2016 01.08.2015 190 169 88,9% -21 169 88,9% -21 2016/2017 01.08.2016 184 169 91,8% -15 174 94,6% -10 2017/2018 01.08.2017 195 169 86,7% -26 164 84,1% -31 2018/2019 01.08.2018 193 169 87,6% -24 164 85,0% -29 KGJ Tabelle 8: Stichtag Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015 zurzeit fehlende Plätze Kita-Plätze, die durch Umsetzung der Maßnahmen geschaffen werden Anzahl der Kita-Plätze insgesamt nach Umsetzung der Maßnahmen fehlende/ überschüssige Plätze nach Umsetzung der Maßnahmen Versorgung in % (bezogen auf Zielquote 45%) 2 -3 3 5 0 99% 32 8 -24 12 20 -12 62% 57 46 19 -27 10 29 -17 64% 185 83 29 -54 25 54 -29 65% Kinder zum Stichtag 01.08.15 benötigte Plätze zum 01.08.15 gemäß Elternbedarfsquote (45%) zum 01.08.15 vorhandene Plätze in Kitas 0 bis 1 Jahr 58 5 1 bis 2 Jahre 70 2 bis 3 Jahre Summe u3 Altersgruppe Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung 0-1 1-2 2-3 3-6 Umbau Gymnich 1 4 0 5 0 2016/2017 Wegfall Notgruppe/ Umwandlung Notgr. = 4. Gruppe (GF II) + Erweiterung auf 5-gr. Dirmerzheim (3x u3, 2x ü3 = 30+45 Pl.) 2 8 10 -10 0 2017/2018 Auswirkungen auf Platzangebot Bautätigkeit Gymnich (BP 119B/ 25 WE = je 6 Ki. u3/ü3) 25 Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 2015-2018 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2-3 Plätze für unter 3Jährige gesamt Plätze für 3-Jährige und älter Inklusive/ Integrative Plätze 4 5 10 43 0 0 0 0 0 10 0 0 0 4 4 36 0 1 4 10 15 80 0 2 8 19 29 169 0 Kindertageseinrichtungen Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 01.08.2015) 0-1 1-2 Städt. "MontessoriKinderhaus" 1 Notgruppe für Gymnich (+ Kierdorf, Lechenich) Kath. Familienzentrum St. Kunibert Städt. Kita s.o. NG: +10 Summe 2016 Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Bezirk „NordWest“ Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3- 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive Jährige Jährige Jährige Plätze 20 4 9 4 17 3 1 Dirmerzheim 11 2 5 2 9 2 0 Gymnich 9 2 4 2 8 1 1 26 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.2. 2016 Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen Tabelle 9: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder Bezirk "Nord-Ost" Aktuelle Situation Änderung nach Umsetzung Kitafehlende/ fehlende/ Vers. überschüssige Plätze überschüssige Plätze Plätze 3 bis 6 in % Kinder KitaPlätze Vers. 3 bis 6 3 bis 6 in % 2015/2016 01.08.2015 169 147 87,0% -22 147 87,0% -22 2016/2017 01.08.2016 153 147 96,1% -6 142 92,8% -11 2017/2018 01.08.2017 158 147 93,0% -11 157 99,4% -1 2018/2019 01.08.2018 160 147 91,9% -13 157 98,1% -3 KGJ Tabelle 10: Stichtag Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015 Kinder zum Stichtag 01.08.15 benötigte Plätze zum 01.08.15 gemäß Elternbedarfsquote (45%) zum 01.08.15 vorhandene Plätze in Kitas 0 bis 1 Jahr 48 4 1 bis 2 Jahre 59 2 bis 3 Jahre Summe u3 Altersgruppe zurzeit fehlende Plätze Kita-Plätze, die durch Umsetzung der Maßnahmen geschaffen werden Anzahl der Kita-Plätze insgesamt nach Umsetzung der Maßnahmen fehlende/ überschüssige Plätze nach Umsetzung der Maßnahmen Versorgung in % (bezogen auf Zielquote 45%) 2 -2 1 3 -1 72% 27 8 -19 6 14 -13 52% 43 34 21 -13 8 29 -5 84% 150 66 31 -35 15 46 -20 70% Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung Auswirkungen auf Platzangebot 0-1 1-2 2-3 3-6 Wegfall 0 0 0 -5 Notgruppe Wald-Kita 2-gr. 1 6 8 15 (GF I + II) Neubaugebiet Kierdorf (BP 37A/ 20 WE = je 5 Ki. u3/ü3) 27 Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 0 2016/2017 0 2017/2018 2018-2020 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2-3 Plätze für unter 3Jährige gesamt Plätze für 3-Jährige und älter Inklusive/ Integrative Plätze 0 5 5 15 0 0 0 0 0 5 0 0 0 6 6 39 0 2 8 10 20 88 0 2 8 21 31 147 0 Kindertageseinrichtungen Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 01.08.2015) 0-1 1-2 Kath. Kita St. Martinus 0 Notgruppe für Kierdorf (+ Gymnich, Lechenich) ASB Kindertagesstätte Regenbogen (NG: +5) Städt. FZ "Wilde Zwerge" Summe 2016 Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Bezirk „NordOst“ Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3Jährige 14 2 7 3 12 2 0 Kierdorf 8 1 4 2 7 1 0 Köttingen 6 1 3 1 5 1 0 28 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive Jährige Jährige Plätze JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.3. 2016 Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk “West“: Ahrem, Herrig, Lechenich Tabelle 11: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder Bezirk "West" KGJ Stichtag Kinder 3 bis 6 Aktuelle Situation Änderung nach Umsetzung Kitafehlende/ Kitafehlende/ Vers. Vers. Plätze überschüs Plätze überschüs 3 bis 6 in % 3 bis 6 in % sige sige 2015/2016 01.08.2015 294 286 97,3% -8 286 97,3% -8 2016/2017 01.08.2016 299 286 95,7% -13 276 92,3% -23 2017/2018 01.08.2017 310 286 92,3% -24 266 85,8% -44 2018/2019 01.08.2018 323 286 88,5% -37 266 82,4% -57 Tabelle 12: Altersgruppe Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015 Kinder zum Stichtag 01.08.15 benötigte Plätze zum zum 01.08.15 01.08.15 gemäß vorhandene ElternPlätze in bedarfsquote Kitas (45%) zurzeit fehlende Plätze Kita-Plätze, Anzahl der fehlende/ Versorgung die durch Kita-Plätze überschüssiin % Umsetzung insgesamt ge Plätze (bezogen der nach Umnach Umauf Maßnahmen setzung der setzung der Zielquote geschaffen Maßnahmen Maßnahmen 45%) werden 0 bis 1 Jahr 91 8 4 -4 1 5 -3 58% 1 bis 2 Jahre 102 47 14 -33 4 18 -29 39% 2 bis 3 Jahre 89 71 41 -30 1 42 -29 59% 282 126 59 -67 6 65 -61 52% Summe u3 Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung Auswirkungen auf Platzangebot Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 0-1 1-2 2-3 3-6 Wegfall Notgruppe 0 0 0 -10 0 2016/2017 Kath. FZ: Umwandl. zu 3 gr. m. Inkl. (2x GF II, 1x GF III) 1 4 1 -10 3 2017/2018 Neubaugebiete Lechenich (225 WE = je 38 Ki. u3/ü3) 29 2017-2020 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt Kindertageseinrichtungen Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 01.08.2015) 0-1 1-2 2-3 Kath. Kita St. Johann Baptist 0 0 Städt. Kita Herrig 1 Notgruppe f. Lechenich (+ Kierdorf, Gymnich) 2016 Plätze für unter 3Jährige Plätze für 3-Jährige und älter Inklusive/ Integrative Plätze 0 0 27 0 4 5 10 24 0 0 0 0 0 10 0 Elterninitiative "Erftstadt-Minis" 1 2 3 6 10 1 Elterninitiat. "An der Baumschule" 0 0 4 4 16 0 Kath. Familienzentrum St. Kilian 1 4 9 14 36 0 Städt. Kita LechnichSüd s.o. NG: +10 1 4 10 15 88 10 Städt. Kita "Starke Pänz" Lech.-Nord 0 0 10 10 75 0 Summe 4 14 41 59 286 11 Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3Jährige 34 6 16 7 30 4 0 Ahrem 0 0 0 0 0 0 0 Herrig 4 1 2 1 4 0 0 Lechenich 30 6 14 7 26 4 0 Bezirk „West“ 30 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive Jährige Jährige Plätze JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.4. 2016 Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar Tabelle 13: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder Bezirk "Ost" Aktuelle Situation Änderung nach Umsetzung Kitafehlende/ fehlende/ Vers. überschüssige Plätze überschüssige Plätze Plätze 3 bis 6 in % Kinder KitaPlätze Vers. 3 bis 6 3 bis 6 in % 2015/2016 01.08.2015 432 473 109,5% 41 468 108,3% 36 2016/2017 01.08.2016 425 473 111,3% 48 463 108,9% 38 2017/2018 01.08.2017 477 473 99,2% -4 463 97,1% -14 2018/2019 01.08.2018 487 473 97,1% -14 463 95,1% -24 KGJ Tabelle 14: Altersgruppe Stichtag Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015 Kinder zum Stichtag 01.08.15 benötigte zum Plätze zum 01.08.15 01.08.15 vorhandene gem. ElternPlätze in bedarfsquote Kitas (45%) zurzeit fehlende Plätze Kita-Plätze, Anzahl der fehlende/ Versorgung die durch Kita-Plätze überschüssiin % Umsetzung insgesamt ge Plätze (bezogen der nach Umnach Umauf Maßnahmen setzung der setzung der Zielquote geschaffen Maßnahmen Maßnahmen 45%) werden 0 bis 1 Jahr 138 12 6 -6 0 6 -6 47% 1 bis 2 Jahre 163 75 23 -52 -2 21 -54 28% 2 bis 3 Jahre 127 102 67 -35 -3 64 -38 62% Summe u3 428 189 95 -94 -5 90 -99 48% Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung Waldorf-Kita (-10 Pl. für Kinder anderer Städte) Notgr. Städt. FZ wird zum Bestand (m. 5 Pl. Inklusion) Auswirkungen auf Platzangebot Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 0-1 1-2 2-3 3-6 0 -2 -3 -5 0 2015/2016 0 0 0 -5 5 2016/2017 Neubaugebiete Blessem, Bliesheim, Liblar (340 WE = je 76 Ki. u3/ü3) 31 2015-2020 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt Kindertageseinrichtungen Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 01.08.2015) 0-1 1-2 2-3 Städt. Kita „Auenland“ 1 4 Kath. Kita St. Lambertus 0 Städt. Kita “Kükennest” 2016 Plätze für unter 3Jährige Plätze für 3-Jährige und älter Inklusive/ Integrative Plätze 5 10 45 0 0 6 6 34 0 1 4 10 15 40 0 Kath. Kita St. Alban 0 0 6 6 34 0 Kath. Kita St. Barbara 0 0 6 6 54 0 Elterninitiative "Liblarer Spatzen" 1 3 4 7 10 0 Elterninitiative Waldorf-Kita*) 1 4 5 10 25 0 Elterninitiative Kita Sonnenkinder 0 0 0 0 23 2 Kita der evang. Friedenskirche 1 4 5 10 20 0 Waldkindergarten "Eulenkinder" 0 0 10 10 30 0 Städt. Kita "Tausendfüssler" 1 4 5 10 75 10 Städt. FZ "WillyBrandt-Straße" 0 0 5 5 83 0 Summe 6 23 67 95 473 12 *) 10 Plätze für Kinder aus anderen Kommunen 6 21 64 468 Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Bezirk „Ost“ Blessem Bliesheim Liblar Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3Jährige 60 17 18 25 11 3 3 5 28 8 8 12 13 4 4 6 32 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive Jährige Jährige Plätze 53 15 16 22 7 2 2 3 0 0 0 0 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 4.5. Versorgung der 0 bis 6-Jährigen im Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg Tabelle 15: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder Bezirk "Süd" Aktuelle Situation Änderung nach Umsetzung Kitafehlende/ fehlende/ Vers. überschüssige Plätze überschüssige Plätze Plätze 3 bis 6 in % Kinder KitaPlätze Vers. 3 bis 6 3 bis 6 in % 2015/2016 01.08.2015 156 138 88,5% -18 138 88,5% -18 2016/2017 01.08.2016 152 138 90,8% -14 138 90,8% -14 2017/2018 01.08.2017 144 138 95,8% -6 138 95,8% -6 2018/2019 01.08.2018 140 138 98,6% -2 138 98,6% -2 KGJ Stichtag Tabelle 16: Altersgruppe Berechnung zur Versorgung der unter 3-Jährigen zum Stichtag 01.08.2015 Kinder zum Stichtag 01.08.15 benötigte Plätze zum zum 01.08.15 01.08.15 gem. vorhandene ElternPlätze in bedarfsKitas quote (45%) zurzeit fehlende Plätze Kita-Plätze, fehlende/ Anzahl der Versorgung die durch überKita-Plätze in % Umsetzung schüssige insgesamt (bezogen der Plätze nach nach Umauf Maßnahmen Umsetzung setzung der Zielquote geschaffen der Maßnahmen 45%) werden Maßnahmen 0 bis 1 Jahr 47 4 2 -2 0 2 -2 49% 1 bis 2 Jahre 42 19 8 -11 0 8 -11 41% 2 bis 3 Jahre 49 39 15 -24 0 15 -24 38% 138 63 25 -38 0 25 -38 40% Summe u3 Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung Auswirkungen auf Platzangebot 0-1 1-2 2-3 3-6 Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 2015/2016 Überplanung Friesheim 0 0 0 0 0 2016/2017 2017/2018 Neubaugebiete Friesheim (25 WE = je 3 Ki. u3/ü3) 33 2018-2020 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Kindertageseinrichtungen Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 01.08.2015) 0-1 1-2 2-3 Städt. Kita Borr 0 0 5 5 15 0 Kath. Kita St. Pantaleon 1 4 5 10 45 0 Städt. Kita Friesheim 1 4 5 10 78 10 Summe 2 8 15 25 138 10 Plätze für unter 3Jährige Plätze für Inklusive/ 3-Jährige Integrative und älter Plätze Anzahl der Plätze in Kindertagespflege Gesamtanzahl 0 bis 1Jährige 1 bis 2Jährige 2 bis 3Jährige 16 3 8 4 14 2 0 Borr 0 0 0 0 0 0 0 Erp 12 2 6 3 11 1 0 Friesheim 4 1 2 1 4 1 0 Niederberg 0 0 0 0 0 0 0 Bezirk „Süd“ 34 0 bis <3- 3 bis <6- inklusive Jährige Jährige Plätze JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.6. 2016 Übersicht zur gesamtstädtischen Versorgung der 3 bis 6-Jährigen Tabelle 17: KGJ Aktuelle Versorgungsquoten der 3 bis 6-Jährigen für die einzelnen Kindergartenbezirke und das gesamte Stadtgebiet (Stand 01.08.2015) Nord-West Kinder Vers. in % Kindergartenbezirke Nord-Ost West Ost Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % 2015/2016 190 89% 169 87% 294 97% 432 109% 2016/2017 184 92% 153 96% 299 96% 425 111% 2017/2018 195 87% 158 93% 310 92% 477 99% 2018/2019 193 88% 160 92% 323 89% 487 97% KGJ Kindergartenbezirke Süd Erftstadt gesamt Kinder Vers. in % Kinder Kita-Plätze Vers. in % 2015/2016 156 88% 1241 1213 98% 2016/2017 152 91% 1213 1213 100% 2017/2018 144 96% 1284 1213 94% 2018/2019 140 99% 1303 1213 93% 35 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt Tabelle 18: KGJ 2016 Versorgungsquoten der 3 bis 6-Jährigen für die einzelnen Kindergartenbezirke und das gesamte Stadtgebiet nach Umsetzung der sich in Realisierung/ Planung befindlichen Maßnahmen (Stand 01.08.2015) Nord-West Kinder Vers. in % Kindergartenbezirke Nord-Ost West Ost Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % Kinder Vers. in % 2015/2016 190 89% 169 87% 294 97% 432 108% 2016/2017 184 95% 153 93% 299 92% 425 109% 2017/2018 195 84% 158 99% 310 86% 477 97% 2018/2019 193 85% 160 98% 323 82% 487 95% KGJ Kindergartenbezirke Süd Erftstadt gesamt Kinder Vers. in % Kinder Kita-Plätze Vers. in % 2015/2016 156 88% 1241 1208 97% 2016/2017 152 91% 1213 1193 98% 2017/2018 144 96% 1284 1188 93% 2018/2019 140 99% 1303 1188 91% Tabelle 19: Kinderzahlen und Versorgung für 3 bis 6-jährige Kinder für das gesamte Stadtgebiet: Abgleich der aktuellen Situation mit Änderungen nach Umsetzung von Maßnahmen (Stand 01.08.2015) Erftstadt - gesamt KGJ Stichtag Aktuelle Situation Kinder 3 bis 6 KitaPlätze Versorg. 3 bis 6 in % Änderung nach Umsetzung fehlende/ KitaüberPlätze schüssige Plätze 3 bis 6 fehlende/ Versorg. überin % schüssige Plätze 2015/2016 01.08.2015 1241 1213 97,7% -28 1208 97,3% -33 2016/2017 01.08.2016 1213 1213 100,0% 0 1193 98,4% -20 2017/2018 01.08.2017 1284 1213 94,5% -71 1188 92,5% -96 2018/2019 01.08.2018 1303 1213 93,1% -90 1188 91,2% -115 36 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 4.7. 2016 Übersicht über die gesamtstädtische Versorgung der unter 3-Jährigen Tabelle 20: Berechnung der Versorgung und benötigter Betreuungsplätze für 0 bis 3jährige Kinder für das gesamte Stadtgebiet: Zusammenfassung der aktuellen Situation sowie der Änderungen nach Umsetzung von Maßnahmen (Stand 01.08.2015) benötigte Kita-Bezirke Altersgruppe zum 01.08.15 Kinder zum vorhandene BetreuungsVersorgung Plätze in Kitas Stichtag Plätze zum zurzeit in % und 01.08.15 zurzeit fehlende Plätze Plätze, die Anzahl der durch Plätze nach Maßnahmen Umsetzung in geschaffen Kitas und werden Tagespflege fehlende/ überschüssige Plätze nach Umsetzung 01.08.15 Tagespflege 58 70 57 5 32 46 6 17 23 9% 25% 41% 0 -15 -22 3 12 10 9 29 33 3 -3 -12 185 83 46 25% -37 25 71 -12 48 59 43 4 27 34 4 14 24 9% 25% 56% 0 -13 -10 1 6 8 5 20 32 1 -7 -2 Summe u3 150 66 43 29% -23 15 58 -8 West: Ahrem, Herrig, Lechenich 0 bis 1 J. 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. 91 102 89 8 47 71 10 30 48 11% 30% 54% 2 -17 -23 1 4 1 11 34 49 3 -13 -22 Summe u3 282 126 89 31% -38 6 95 -32 Ost: Blessem, Bliesheim, Liblar 0 bis 1 J. 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. 138 163 127 12 75 102 17 51 80 12% 31% 63% 5 -24 -22 0 -2 -3 17 49 77 5 -26 -25 Summe u3 428 189 148 35% -41 -5 143 -46 Süd: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg 0 bis 1 J. 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. 47 42 49 4 19 39 5 15 19 11% 37% 38% 1 -4 -21 0 0 0 5 15 19 1 -4 -21 Summe u3 138 63 39 28% -24 0 39 -24 0 bis 1 J. 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. 382 436 365 33 201 292 42 129 194 11% 30% 53% 9 -72 -98 6 25 22 48 154 216 15 -47 -76 1183 526 365 31% -161 53 418 -108 0 bis 1 J. Nord-West: 1 bis 2 J. Dirmerzheim, 2 bis 3 J. Gymnich Summe u3 Nord-Ost: Kierdorf, Köttingen Gesamt Erftstadt 0 bis 1 J. 1 bis 2 J. 2 bis 3 J. Summe u3 Zum Stichtag 01.08.2015 stehen den gemäß Versorgungsquote (45%) insgesamt benötigten 526 Betreuungsplätzen zurzeit insgesamt 365 vorhandene Plätze gegenüber, davon 239 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 126 Plätze in Tagespflege, so dass momentan 161 Plätze in der u3-Betreuung fehlen, was einer Versorgungsquote von 31% entspricht. Durch Umsetzung im Rahmen des Ausbauprogrammes geplanter Maßnahmen sollen 2015 – 2018 insgesamt 53 weitere U3-Plätze geschaffen werden, davon 41 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 12 Plätze in Tagespflege. Danach stehen insgesamt 418 Plätze zur Verfügung. Dies bedeutet eine verbleibende Fehlquote von 108 Plätzen. Diese Plätze fehlen fast alle im Altersbereich der 1- bis 2-Jährigen und der 2- bis 3-Jährigen Kinder. 37 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 5. 2016 Fazit Im laufenden Kindergartenjahr 2015/2016 beträgt die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen (239 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 127 Plätze in der Kindertagespflege) für Kinder unter 3 Jahren im Erftstädter Stadtgebiet 30,91 % (Berechnet mit der Bevölkerungszahl zum Stichtag 01.08.2015). Die Versorgungsquote trennscharf durch die einzelnen Altersgruppen berechnet ergibt folgende Versorgung zum 01.08.2015: 0- bis 1-Jährige Anzahl der Plätze (Kita + KTP): 42 Versorgung: 11 % 1- bis 2-Jährige Anzahl der Plätze (Kita + KTP): 129 Versorgung: 30 % 2- bis 3-Jährige Anzahl der Plätze (Kita + KTP): 194 Versorgung: 53 % In dem für die Erfüllung des Rechtsanspruchs relevanten Altersbereich, nach § 24 SGB VIII Absatz 2, der 1- bis 3-jährigen Kinder in Erftstadt, wird eine Versorgungsquote von 40,33 % erreicht. Der bisherige sowie geplante Ausbau der Betreuungsplätze wird immer mehr von der Bevölkerungsentwicklung relativiert. Die steigende Anzahl der Kinder unter 3 Jahren führt dazu, dass schon im laufenden Kindergartenjahr entsprechend der Bedarfsquote 161 Plätze im U3-Bereich fehlen. Diese Betreuungsplätze fehlen sowohl im Bereich der 1- bis 2-jährigen Kinder (72 Plätze) als auch bei den 2- bis 3-Jährigen (98 Plätze). Dies ist insofern besonders problematisch, da sich die Versorgung des sogenannten hineinwachsenden Jahrgangs schon jetzt äußerst schwierig gestaltet. Man kann für die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden und dementsprechend fristgerecht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon im Laufe eines Kindergartenjahres geltend machen, systembedingt nur in sehr geringem Umfang Plätze vorhalten bzw. reservieren. Die Anzahl an Plätzen (Bedarfsquote), die für ein- bis zweijährige Kinder bereitgestellt werden müssen, liegt bei 46% eines Jahrgangs. Die Versorgung im aktuell laufenden Kindergartenjahr beträgt allerdings nur 31 %. Die Bedarfsquote bei den 2- bis 3-Jährigen liegt bei 80%, während die Versorgung jedoch nur 53% beträgt. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Jahre die Bedarfsquote an Plätzen, insbesondere bei den 1- bis 2Jährigen weiter steigen wird. Hinzu kommt, dass zurzeit (Stand 12/15) alle Kindertagespflegepersonen in Erftstadt belegt sind bzw. bis Februar 2016 alle Plätze belegt sein werden. Hier ist laut der aktuellen Berechnung in der Betreuungsplanung von einer Zielquote in der Kindertagespflege für unter 3-Jährige von 138 Plätze (s. 4.7.) auszugehen. 38 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Da also zukünftig im Bereich der Kindertagespflege 138 geförderte Betreuungsplätze zur Verfügung stehen sollen, aber hier momentan nur 126 Plätze vorhanden sind, sollten die in der Ausbauplanung vorgesehenen und benötigten 12 Plätze aufgestockt werden. Insgesamt verdeutlichen die Ausführungen, dass die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren notwendig ist, um dem Bedarf bzw. dem Rechtsanspruch der Erftstädter Eltern gerecht zu werden. Als Maßnahmen sind zurzeit für die Kindergartenjahre zusammenfassend vorgesehen: Tabelle 21: Maßnahmen zur Betreuung 0- bis 6-jähriger Kinder im Stadtgebiet Maßnahmen in Realisierung bzw. Planung Liblar: Waldorf-Kita (-10 Pl. für Ki. and. Städte) Liblar: Notgruppe Städt. FZ WBS wird Bestand (5 Pl. Inklusion) Gymnich: Umbau Städt. Kita Ausbau Tagespflege Dirmerzheim: Wegfall/ Umwandlung Notgruppe = 4. Gruppe (GF II) + Erweiterung auf 5-gr. (3 x u3, 2 x ü3 = 30+45 Pl.) Kierdorf: Wald-Kita, 2-gr. (GF I + II) Lechenich: Kath. FZ – Umwandlung zu 3-gruppig m. Inklusion (2x GF II, 1x GF III) Gesamt Auswirkungen auf Platzangebot Inklusive/ RealisieIntegrative rungsPlätze zeitraum 0-1 1-2 2-3 3-6 0 -2 -3 -5 0 0 0 0 -5 5 2015/2016 2016/2017 1 4 0 5 0 1 5 6 0 0 2 8 10 -25 0 2017/2018 1 6 8 15 0 1 4 1 -10 3 2017/2018 6 25 22 -25 8 u3 = + 53 ü3 = - 25 Inkl.: + 8 39 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Bei Fertigstellung der genannten Maßnahmen zum Kindergartenjahr 2018/2019, unter Berücksichtigung der aktuellen Zielquote Kindertagespflege (138 Plätze) und kalkuliert mit den Kinderzahlen zum 01.08.2015 würde sich folgende zukünftige Versorgung ergeben: 0- bis 3-Jährige: aufgeteilt: 0- bis 1-Jährige 1- bis 2-Jährige 2- bis 3-Jährige Anzahl der Plätze (Kita + KTP): 418 Versorgung: 35,33% Anzahl der Plätze (Kita + KTP): Anzahl der Plätze (Kita + KTP): Anzahl der Plätze (Kita + KTP): 48 154 216 Versorgung: 12,53% Versorgung: 35,29% Versorgung: 59,23% und 3 bis 6-Jährige: 91,17% (1.188 Plätze). Nach Abschluss dieser Maßnahmen fehlen im Bereich der 1- bis 2-jährigen Kinder noch 47 Plätze und bei den 2- bis 3-Jährigen 76 Plätze (Fehlplätze insgesamt u3 = 108 Plätze). Zur Deckung des rechnerischen Bedarfes an u3-Betreuungsplätzen (berechnet mit Bevölkerungszahlen zum Stichtag 01.08.2015) werden laut aktueller Versorgungsquote und Elternbedarf Platzkapazitäten mit folgender Verteilung in Erftstadt benötigt:  Versorgungsquote u3-Betreuung: 45% = 526 Plätze   Elternbedarf Kindertagespflege: Elternbedarf Kindertageseinrichtungen: 25,7% 74,3% = 135 Plätze = 391 Plätze Da nach Umsetzung des Ausbauprogrammes 138 Plätze in Tagespflege zur Verfügung stehen sollen, könnte der Bedarf in dieser Betreuungsform gedeckt werden. Entsprechend müssten die fehlenden 108 Plätze in der institutionelle Betreuungsform von Kindertageseinrichtungen bereitgestellt werden. Die Steigerung der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren macht sich mittelfristig natürlich auch bei der Prognose der Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren bemerkbar. Hier beträgt die Summe an Fehlplätzen, d. h. an benötigten Plätzen bis zu einer Versorgung von 100 % zu Beginn des Kindergartenjahres, zum Kindergartenjahr 2018/2019 inzwischen 90 Plätze bzw. nach Umsetzung in Realisierung oder Planung befindlicher Maßnahmen sogar 115 Plätze. Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze haben unter anderem Gruppenumwandlungen, wie sie auch der Maßnahmentabelle zu entnehmen sind, und nachfolgende Faktoren. Wird ein hoher Bedarf an 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht, kann dies zu Platzreduzierungen führen, da dann nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen. Bei Buchungszeiten von 25 und 35 Stunden können 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Sobald 4 bis 6 Zweijährige in einer Gruppe sind, umfasst die Gruppe unabhängig von der Buchungszeit nur 20 Kinder. 40 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Die inklusive Betreuung von Kindern mit festgestelltem Eingliederungsbedarf, führt zu einer weiteren Platzreduzierung, da für jedes dieser Kinder ein Platz freigehalten werden soll, um ihrem besonderen Förderbedarf gerecht werden zu können. Hier fehlen gemessen an der Bedarfsquote (4,5%) im laufenden Kindergartenjahr bei den 3- bis 6-Jährigen 22 Plätze und in der u3-Altersgruppe insgesamt 24 Plätze. Diese bereitzustellen bedeutet ggf. eine Platzreduzierung in gleicher Höhe (= 46 Plätze), die zusätzlich geschaffen werden müssten. Zudem ist hier eine sukzessive Bedarfssteigerung zu erwarten. Ein wichtiger Umstand bezüglich der Versorgungslage, ist der Anteil von Kindern, die durch die in den nächsten Jahren neu entstehenden Baugebiete bzw. Wohneinheiten zur Gesamtkinderzahl hinzukommen. Diese Kinder werden bei den Gesamtberechnungen der Betreuungsbedarfsplanungen mit berücksichtigt. Hier müssen bei steigenden Einwohnerbzw. Kinderzahlen natürlich weitere Betreuungsplätze geschaffen werden. Während der nächsten fünf Jahre werden voraussichtlich in folgenden Stadtteilen Neubaugebiete erschlossen, baureif bzw. bezugsfertig: Amt -61- : Entwicklungsprognose bezüglich Belegung der Wohneinheiten in NEUEN BAUGEBIETEN in den Erftstädter Stadtteilen bis 2020 Stand: November 2015 WE gesamt Stadtteil voraussichtl. Belegung der Wohneinheiten in neuen Baugebieten: WE / u3-Kinder je Haushalte Bautätigkeit 2015-2020 ff 2015 2016 2017 2018 2019 ff. 2020 u3 - gesamt Ahrem 4 +/- +/- +/- 2 0 2 0 +/- Blessem/Fr. 12 +/- +/- +/- 6 1 3 1 3 1 0 0 3 Bliesheim 100 +/- +/- +/- 40 9 30 7 10 2 20 5 23 Borr/Sch. 0 +/- +/- +/- +/- +/- +/- Dirmerzheim 0 +/- +/- +/- +/- +/- +/- Erp 0 +/- +/- +/- +/- +/- +/- Friesheim 25 +/- +/- +/- 5 1 5 Gymnich/M. 25 10 5 1 +/- +/- 6 Herrig 0 +/- +/- +/- +/- +/- +/- 0 Kierdorf 20 +/- +/- +/- 10 Köttingen 0 +/- +/- +/- +/- Lechenich/K. 225 +/- +/- 45 11 80 19 25 6 10 2 65 15 53 Liblar 240 15 90 21 40 9 25 6 20 5 5 1 56 0 +/- 651 25 Niederberg Erftstadt 2 4 5 45 1 11 +/6 50 5 1 +/12 140 2 188 1 +/- +/33 5 1 95 5 0 ? 0 0 1 1 10 0 2 0 +/- +/44 5 1 53 5 0 +/22 6 0 12 100 23 152 Tabelle 22: Quelle: Stadtverwaltung Erftstadt; Baugebiete: Amt 61/ Berechnung der Kinderzahlen: 51-JHP Insbesondere in den Stadtteilen Liblar, Lechenich und Bliesheim zeichnet sich mittelfristig eine erhöhte Bedarfslage ab, so dass vor allem die Kita-Bezirke „Ost“ und „West“ bereits kurz- bis mittelfristig betroffen sind. 41 JugendHilfePlanung Kinderbetreuung in Erftstadt 2016 Welcher zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen durch die Besiedlung von Neubaugebieten entsteht, ist schwer vorhersehbar. Ziehen viele ortsansässige Familien in ein Neubaugebiet um, kommt es in erster Linie zu einer Bedarfsverlagerung aber nicht unbedingt einer wesentlichen Bedarfserhöhung innerhalb des Stadtgebietes. Eine Bedarfssteigerung ist allerdings zu erwarten, wenn in nennenswertem Umfang Familien von außerhalb zuziehen bzw. sich Paare in der Familiengründungsphase dort ansiedeln. Weitere besondere Herausforderungen ergeben sich, durch das in Kapitel 3.7. beschriebene Thema Flüchtlinge bzw. Asylbewerber*innen. Perspektivisch sollten, unter Berücksichtigung der oben beschriebenen gesamten Versorgungslage geplante Platzreduzierungen kritisch beurteilt werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Flüchtlinge eine Versorgung in ihrem direkten Sozialraum benötigen, da ihnen die Mobilität fehlt, um weiter entfernte Bezirke aufzusuchen. Grundsätzlich werden die Flüchtlinge/Asylbewerber*innen wie schon beschrieben, im Rahmen der Feststellung der Erftstädter Bevölkerungszahlen bei der jährlichen Kinderbetreuungsplanung, d. h. bei der Bedarfsberechnung bezüglich benötigter Kindergarten- und Tagespflegeplätze berücksichtigt. Wobei hier natürlich auch zukünftig zu prüfen bleibt, ob aufgrund des Herkunftslandes ein längerfristiger Bedarf oder ein theoretisch eher kurzfristiger Bedarf besteht. Die gegenwärtige Infrastruktur muss aus Sicht des Fachamtes mit entsprechenden Maßnahmen dem oben beschriebenen bzw. prognostizierten Bedarf angepasst werden. Es bleibt festzuhalten, dass das Ziel der Planung nach Auffassung der Jugendhilfeplanung weiterhin die sozialraumorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen sein muss. Dies umzusetzen kann allerdings nur gelingen, wenn dabei alle Beteiligten an einem Strang ziehen und gemeinsam an der Realisierung mitwirken: Zum Wohl der Kinder und Familien in Erftstadt – packen wir’s an! 42