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Sitzungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Sitzungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung)) Sitzungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Gr Jülich, 31.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 459/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2014 Stadtrat 04.12.2014 TOP Ergebnisse ohne Abstimmung Siehe Ende der Vorlage 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) Anlg.: - 2 I 32 32 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) wird wie folgt erlassen: „Folgt 3. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung in der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage!“ Begründung: Die derzeitigen Gebühren basieren auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) vom 18.09.1996 –in der zur Zeit geltenden Fassung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013/2014 wurden für die nächsten Jahre sukzessive Erhöhungen der Marktgebühreneinnahmen ab 2014 um jährlich 5% beschlossen. Dementsprechend wurden alle im § 2 der Satzung aufgeführten Gebührenarten um 5 % angehoben. Eine entsprechende Änderung des § 2 der o.g. Satzung ist als Anlage 1 beigefügt Eine Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebühren ist als Anlage 2 anhängig. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja x nein nein StV Trzolek beantragt das Wein- und das Bierfest in der Satzung einzeln mit den entsprechenden Gebühren aufzuführen. Beschluss: Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 16 Das Wein- und das Bierfest werden in der Marktstandsgebührenordnung mit den entsprechenden Gebühren einzeln aufgeführt. Über den ergänzten Beschlussvorschlag wird sodann abgestimmt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) wird mit den o.g. Ergänzungen erlassen. StVe Esser-Faber beantragt der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, wie sich die städtischen Gebühren für die Marktbeschicker im Vergleich zu anderen benachbarten Kommunen verhalten. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Verwaltung überprüft die Höhe der städtischen Gebühren für die Marktbeschicker im Vergleich zu anderen benachbarten Kommunen. Sitzungsvorlage 459/2014 Seite 2