Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 482/2015
Az.: - 43 -
Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 01.10.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
04.11.2015
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.12.2015
Rat
15.12.2015
beschließend
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
02.03.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Betrifft:
Änderung der Honorarordnung und der Anlage A der Gebührenordnung
der VHS der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
11.000 €
11.000 €
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
040271010
5019000 und 4321000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der beigefügten neuen Honorarordnung und der beigefügten 5. Änderung der Anlage A
der Gebührenordnung der VHS der Stadt Erftstadt wird zugestimmt.
Begründung:
Die Honorare der VHS-Kursleitenden wurden zuletzt im Jahr 2012 angehoben, eine Erhöhung der
Stundensätze um 2 € ist erforderlich, um bewährte Dozenten zu halten und neue Dozenten zu
gewinnen (s. Anlage, Gegenüberstellung der alten und neuen Honorarordnung). Mit 19,- bis 22,- €
pro Unterrichtsstunden liegen auch die neuen Sätze noch deutlich unter den Sätzen, die Lehrer/innen an Schulen für Vertretungsstunden erhalten (A12: 21,84 €, A13: 25,92 €).
Konzipiert wurde die Lehrtätigkeit an Volkshochschulen ursprünglich als nebenberufliche Tätigkeit,
entsprechend war die Vergütung als Nebenerwerb zu einem festen Einkommen gedacht. In der
Realität wird die Lehrtätigkeit an Volkshochschulen aber zum überwiegenden Teil von selbständigen Lehrkräften wahrgenommen, die kein festes Einkommen haben. Die VHS ist auf diese selbständigen Lehrkräfte, die auch tagsüber zur Verfügung stehen, zeitlich flexibel einsetzbar sind, viel
Unterricht erteilen und sich auf die Lernerfordernisse in der Erwachsenenbildung einstellen, in zunehmendem Maße angewiesen. Mit den oben genannten neuen Honorarsätzen könnte die VHS
mit den Entwicklungen im Regierungsbezirk Köln Schritt halten und zumindest verhindern, dass
Kursleitende zu anderen Volkshochschulen abwandern.
Vorgeschlagen wird, die Mehrausgaben für die Dozentenhonorare durch eine entsprechende Erhöhung der Teilnehmergebühren zu finanzieren (s. Anlage, Gegenüberstellung der alten und neuen Anlage zur Gebührenordnung). Die Besucher/innen der VHS-Kurse profitieren davon, dass sie
von qualifiziertem Personal unterrichtet werden. Die Honorarerhöhung von 2 € ist bei 10 Teilnehmenden pro Kurs finanziert, wenn die Gebühr pro Unterrichtsstunde um 0,20 € angehoben wird.
Mit den Gebühren läge die VHS Erftstadt im Vergleich zu den umliegenden Volkshochschulen im
Mittelfeld; ein 30 Unterrichtsstunden umfassender Englischkurs würde so z.B. in Erftstadt statt bisher 62 € dann 68 € kosten, ein vergleichbarer Kurs kostet in Bergheim 56 €, in der VHS Rhein-Erft
64 €, in der Kreis-VHS Euskirchen 72 €. – Aufgenommen wurde in die neue Gebührenordnung
unter 1.7 eine Regelung für Kleingruppen. Im Einzelfall, so in fortgeschrittenen Sprachkursen oder
speziellen EDV-Angeboten, kann es sinnvoll sein, auch das Lernen in einer Gruppe von 7-9 Teilnehmenden zu ermöglichen. Für dieses individuellere und intensivere Lernen ist eine höhere Gebühr vorgesehen.
In Vertretung
(Erner)
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