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Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung und der Anlage A der Gebührenordnung der VHS der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung und der Anlage A der Gebührenordnung
der VHS der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Honorarordnung und der Anlage A der Gebührenordnung
der VHS der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 482/2015 Az.: - 43 - Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 01.10.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 04.11.2015 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.12.2015 Rat 15.12.2015 beschließend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 02.03.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Betrifft: Änderung der Honorarordnung und der Anlage A der Gebührenordnung der VHS der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 11.000 € 11.000 € Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: 040271010 5019000 und 4321000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der beigefügten neuen Honorarordnung und der beigefügten 5. Änderung der Anlage A der Gebührenordnung der VHS der Stadt Erftstadt wird zugestimmt. Begründung: Die Honorare der VHS-Kursleitenden wurden zuletzt im Jahr 2012 angehoben, eine Erhöhung der Stundensätze um 2 € ist erforderlich, um bewährte Dozenten zu halten und neue Dozenten zu gewinnen (s. Anlage, Gegenüberstellung der alten und neuen Honorarordnung). Mit 19,- bis 22,- € pro Unterrichtsstunden liegen auch die neuen Sätze noch deutlich unter den Sätzen, die Lehrer/innen an Schulen für Vertretungsstunden erhalten (A12: 21,84 €, A13: 25,92 €). Konzipiert wurde die Lehrtätigkeit an Volkshochschulen ursprünglich als nebenberufliche Tätigkeit, entsprechend war die Vergütung als Nebenerwerb zu einem festen Einkommen gedacht. In der Realität wird die Lehrtätigkeit an Volkshochschulen aber zum überwiegenden Teil von selbständigen Lehrkräften wahrgenommen, die kein festes Einkommen haben. Die VHS ist auf diese selbständigen Lehrkräfte, die auch tagsüber zur Verfügung stehen, zeitlich flexibel einsetzbar sind, viel Unterricht erteilen und sich auf die Lernerfordernisse in der Erwachsenenbildung einstellen, in zunehmendem Maße angewiesen. Mit den oben genannten neuen Honorarsätzen könnte die VHS mit den Entwicklungen im Regierungsbezirk Köln Schritt halten und zumindest verhindern, dass Kursleitende zu anderen Volkshochschulen abwandern. Vorgeschlagen wird, die Mehrausgaben für die Dozentenhonorare durch eine entsprechende Erhöhung der Teilnehmergebühren zu finanzieren (s. Anlage, Gegenüberstellung der alten und neuen Anlage zur Gebührenordnung). Die Besucher/innen der VHS-Kurse profitieren davon, dass sie von qualifiziertem Personal unterrichtet werden. Die Honorarerhöhung von 2 € ist bei 10 Teilnehmenden pro Kurs finanziert, wenn die Gebühr pro Unterrichtsstunde um 0,20 € angehoben wird. Mit den Gebühren läge die VHS Erftstadt im Vergleich zu den umliegenden Volkshochschulen im Mittelfeld; ein 30 Unterrichtsstunden umfassender Englischkurs würde so z.B. in Erftstadt statt bisher 62 € dann 68 € kosten, ein vergleichbarer Kurs kostet in Bergheim 56 €, in der VHS Rhein-Erft 64 €, in der Kreis-VHS Euskirchen 72 €. – Aufgenommen wurde in die neue Gebührenordnung unter 1.7 eine Regelung für Kleingruppen. Im Einzelfall, so in fortgeschrittenen Sprachkursen oder speziellen EDV-Angeboten, kann es sinnvoll sein, auch das Lernen in einer Gruppe von 7-9 Teilnehmenden zu ermöglichen. Für dieses individuellere und intensivere Lernen ist eine höhere Gebühr vorgesehen. In Vertretung (Erner) -2-