Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
22.10.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktuelle Honorarordnung der
Volkshochschule der Stadt Erftstadt ,
gültig ab 1.1.2012
Neue Honorarordnung der
Volkshochschule der Stadt Erftstadt,
gültig ab 1.7.2016
Das Honorar beträgt
Das Honorar beträgt
-
in fortlaufenden Kursen in den
Fachbereichen „Kreativität“
und Gesundheit“
17,- € pro Unterrichtsstunde
-
in fortlaufenden Kursen in den
Fachbereichen „Kreativität“
und Gesundheit“
19,- € pro Unterrichtsstunde
-
in fortlaufenden Kursen in den
Fachbereichen „Fremdsprachen“
und „Berufliche Bildung / EDV“
18,- € pro Unterrichtsstunden
-
in fortlaufenden Kursen in den
Fachbereichen „Fremdsprachen“
und „Berufliche Bildung / EDV“
20,- € pro Unterrichtsstunden
-
in den Integrationskursen
20,- € pro Unterrichtsstunde
-
in den Integrationskursen
22,- € pro Unterrichtsstunde
Lehrkräfte, die mit so hohem
Stundenumfang unterrichten, dass sie als
Selbständige kranken- und / oder rentenversicherungspflichtig sind, erhalten
einen Aufschlag von
2,- € pro Unterrichtsstunden.
Lehrkräfte, die mit so hohem
Stundenumfang unterrichten, dass sie als
Selbständige kranken- und / oder rentenversicherungspflichtig sind, erhalten
einen Aufschlag von
2,- € pro Unterrichtsstunden.
Vorbereitungshonorare oder höhere
Honorarsätze bedürfen der Genehmigung
der VHS-Leitung und sind durch
entsprechende Mehreinnahmen zu decken.
Vorbereitungshonorare oder höhere
Honorarsätze bedürfen der Genehmigung
der VHS-Leitung und sind durch
entsprechende Mehreinnahmen zu decken.
Vorträge werden mit 100,- € honoriert.
Vorträge werden mit 100,- € honoriert.
Kursleitende und Vortragende, die mehr als
5 km von der Unterrichtsstätte entfernt
wohnen, bekommen eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 20 Cent je Kilometer.
Kursleitende und Vortragende, die mehr als
5 km von der Unterrichtsstätte entfernt
wohnen, bekommen eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 20 Cent je Kilometer.