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Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung zum 1.7.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
22.10.15, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung zum 1.7.2016)

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Inhalt der Datei

Aktuelle Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt , gültig ab 1.1.2012 Neue Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt, gültig ab 1.7.2016 Das Honorar beträgt Das Honorar beträgt - in fortlaufenden Kursen in den Fachbereichen „Kreativität“ und Gesundheit“ 17,- € pro Unterrichtsstunde - in fortlaufenden Kursen in den Fachbereichen „Kreativität“ und Gesundheit“ 19,- € pro Unterrichtsstunde - in fortlaufenden Kursen in den Fachbereichen „Fremdsprachen“ und „Berufliche Bildung / EDV“ 18,- € pro Unterrichtsstunden - in fortlaufenden Kursen in den Fachbereichen „Fremdsprachen“ und „Berufliche Bildung / EDV“ 20,- € pro Unterrichtsstunden - in den Integrationskursen 20,- € pro Unterrichtsstunde - in den Integrationskursen 22,- € pro Unterrichtsstunde Lehrkräfte, die mit so hohem Stundenumfang unterrichten, dass sie als Selbständige kranken- und / oder rentenversicherungspflichtig sind, erhalten einen Aufschlag von 2,- € pro Unterrichtsstunden. Lehrkräfte, die mit so hohem Stundenumfang unterrichten, dass sie als Selbständige kranken- und / oder rentenversicherungspflichtig sind, erhalten einen Aufschlag von 2,- € pro Unterrichtsstunden. Vorbereitungshonorare oder höhere Honorarsätze bedürfen der Genehmigung der VHS-Leitung und sind durch entsprechende Mehreinnahmen zu decken. Vorbereitungshonorare oder höhere Honorarsätze bedürfen der Genehmigung der VHS-Leitung und sind durch entsprechende Mehreinnahmen zu decken. Vorträge werden mit 100,- € honoriert. Vorträge werden mit 100,- € honoriert. Kursleitende und Vortragende, die mehr als 5 km von der Unterrichtsstätte entfernt wohnen, bekommen eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 20 Cent je Kilometer. Kursleitende und Vortragende, die mehr als 5 km von der Unterrichtsstätte entfernt wohnen, bekommen eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 20 Cent je Kilometer.