Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
22.10.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Änderung der Anlage A der
Gebührensatzung der Volkshochschule
der Stadt Erftstadt
5. Änderung der Anlage A der
Gebührensatzung der Volkshochschule
der Stadt Erftstadt
1. Die Gebühren der Volkshochschule
der Stadt Erftstadt für Kurse werden
ab dem 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:
1. Die Gebühren der Volkshochschule
der Stadt Erftstadt für Kurse werden
ab dem 01.07.2016 wie folgt festgesetzt:
1.1 Für jede Kursbuchung wird eine
Grundgebühr in Höhe von € 5,00
erhoben.
1.1 Für jede Kursbuchung wird eine
Grundgebühr in Höhe von € 5,00
erhoben.
Die Kursgebühr pro
Unterrichtsstunde beträgt:
1.2. Kurse allgemein
Die Kursgebühr pro
Unterrichtsstunde beträgt:
1,90 €
1.3. Wirtschaft und Beruf, EDV 2,10 €
1.2. Kurse allgemein
2,10 €
1.3. Wirtschaft und Beruf, EDV 2,30 €
1.4 Gesundheitskurse
2,10 €
1.4 Gesundheitskurse
2,30 €
1.5 Kreativkurse
2,10 €
1.5 Kreativkurse
2,30 €
1.6. Wochenendkurse
2,10 €
1.6. Wochenendkurse
2,30 €
1.7. Kleingruppenkurse:
2,70 €
1.7.
Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand:
entsprechender Aufschlag
1.8.
Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand:
entsprechender Aufschlag
1.8.
Besondere Bildungsmaßnahmen für
Zielgruppen:
Festsetzung durch die VHS-Leitung
von Fall zu Fall
1.9.
Besondere Bildungsmaßnahmen für
Zielgruppen:
Festsetzung durch die VHS-Leitung
von Fall zu Fall
1.9
Die Material-, Gerätenutzungs- und
sonstigen Zusatzkosten werden auf
die Teilnehmer/innen gesondert
umgelegt
1.10
Die Material-, Gerätenutzungs- und
sonstigen Zusatzkosten werden auf
die Teilnehmer/innen gesondert
umgelegt
1.10
Prüfungsgebühren sind von den
Teilnehmer/innen zu zahlen
1.11
Prüfungsgebühren sind von den
Teilnehmer/innen zu zahlen
2.
Die Gebühren für sonstige
Veranstaltungen der
Volkshochschule werden ab dem
01.01.2013 wie folgt festgesetzt:
2.
Die Gebühren für sonstige
Veranstaltungen der
Volkshochschule werden ab dem
01.07.2016 wie folgt festgesetzt:
2.1.
Vorträge, eine Ermäßigung ist nicht
möglich:
5,00 €
2.1.
Vorträge, eine Ermäßigung ist nicht
möglich:
5,00 €
2.2
Veranstaltungen zur politischen
Bildung können gebührenfrei sein
2.2
Veranstaltungen zur politischen
Bildung können gebührenfrei sein
2.3
Film-Eintritte (Kommunales Kino):
5,00 €
2.3
Film-Eintritte (Kommunales Kino):
5,00 €
ermäßigt für Jugendliche:
3,00 €
ermäßigt für Jugendliche:
3,00 €
2.4
Sonderveranstaltungen:
Festsetzung durch die VHS-Leitung
je nach Kostenaufwand
von Fall zu Fall
2.4
Sonderveranstaltungen:
Festsetzung durch die VHS-Leitung
je nach Kostenaufwand
von Fall zu Fall
2.5
Teilnehmergebühren für Exkursionen
sind mindestens kostendeckend
festzusetzen
2.5
Teilnehmergebühren für Exkursionen
sind mindestens kostendeckend
festzusetzen
2.6.
Ausleihgebühr pro Stellwand
pro Tag:
5,00 €
2.6.
Ausleihgebühr pro Stellwand
pro Tag:
5,00 €