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Beschlussvorlage (5. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
22.10.15, 15:02
Aktualisiert
22.10.15, 15:02
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Inhalt der Datei

4. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt 5. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt 1. Die Gebühren der Volkshochschule der Stadt Erftstadt für Kurse werden ab dem 01.01.2013 wie folgt festgesetzt: 1. Die Gebühren der Volkshochschule der Stadt Erftstadt für Kurse werden ab dem 01.07.2016 wie folgt festgesetzt: 1.1 Für jede Kursbuchung wird eine Grundgebühr in Höhe von € 5,00 erhoben. 1.1 Für jede Kursbuchung wird eine Grundgebühr in Höhe von € 5,00 erhoben. Die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde beträgt: 1.2. Kurse allgemein Die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde beträgt: 1,90 € 1.3. Wirtschaft und Beruf, EDV 2,10 € 1.2. Kurse allgemein 2,10 € 1.3. Wirtschaft und Beruf, EDV 2,30 € 1.4 Gesundheitskurse 2,10 € 1.4 Gesundheitskurse 2,30 € 1.5 Kreativkurse 2,10 € 1.5 Kreativkurse 2,30 € 1.6. Wochenendkurse 2,10 € 1.6. Wochenendkurse 2,30 € 1.7. Kleingruppenkurse: 2,70 € 1.7. Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand: entsprechender Aufschlag 1.8. Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand: entsprechender Aufschlag 1.8. Besondere Bildungsmaßnahmen für Zielgruppen: Festsetzung durch die VHS-Leitung von Fall zu Fall 1.9. Besondere Bildungsmaßnahmen für Zielgruppen: Festsetzung durch die VHS-Leitung von Fall zu Fall 1.9 Die Material-, Gerätenutzungs- und sonstigen Zusatzkosten werden auf die Teilnehmer/innen gesondert umgelegt 1.10 Die Material-, Gerätenutzungs- und sonstigen Zusatzkosten werden auf die Teilnehmer/innen gesondert umgelegt 1.10 Prüfungsgebühren sind von den Teilnehmer/innen zu zahlen 1.11 Prüfungsgebühren sind von den Teilnehmer/innen zu zahlen 2. Die Gebühren für sonstige Veranstaltungen der Volkshochschule werden ab dem 01.01.2013 wie folgt festgesetzt: 2. Die Gebühren für sonstige Veranstaltungen der Volkshochschule werden ab dem 01.07.2016 wie folgt festgesetzt: 2.1. Vorträge, eine Ermäßigung ist nicht möglich: 5,00 € 2.1. Vorträge, eine Ermäßigung ist nicht möglich: 5,00 € 2.2 Veranstaltungen zur politischen Bildung können gebührenfrei sein 2.2 Veranstaltungen zur politischen Bildung können gebührenfrei sein 2.3 Film-Eintritte (Kommunales Kino): 5,00 € 2.3 Film-Eintritte (Kommunales Kino): 5,00 € ermäßigt für Jugendliche: 3,00 € ermäßigt für Jugendliche: 3,00 € 2.4 Sonderveranstaltungen: Festsetzung durch die VHS-Leitung je nach Kostenaufwand von Fall zu Fall 2.4 Sonderveranstaltungen: Festsetzung durch die VHS-Leitung je nach Kostenaufwand von Fall zu Fall 2.5 Teilnehmergebühren für Exkursionen sind mindestens kostendeckend festzusetzen 2.5 Teilnehmergebühren für Exkursionen sind mindestens kostendeckend festzusetzen 2.6. Ausleihgebühr pro Stellwand pro Tag: 5,00 € 2.6. Ausleihgebühr pro Stellwand pro Tag: 5,00 €