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Mitteilung (Prüfung des Grundsicherungsamtes der Gemeinde Kreuzau durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 31.01.2008 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Sozialausschuss 26.02.2008 Prüfung des Grundsicherungsamtes der Gemeinde Kreuzau durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren In der Zeit vom 22.11.2007 bis 07.12.2007 fand die überörtliche Prüfung des Grundsicherungsamtes bei der Gemeinde Kreuzau statt. Diese wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren durchgeführt und bezog sich auf folgende Bereiche: a) Abrechnung der Personal- und Verwaltungskosten mit dem Kreis Düren in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.10.2007 b) 30 laufende Fälle nach dem SGB II. Prüfungsergebnis: zu a) Der Kreis Düren hat die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II auf die kreisangehörigen Kommunen delegiert. Diese haben einen Anspruch auf Erstattung der in diesem Zusammenhang stehenden Personal- und Verwaltungskosten gegen den Kreis Düren. Die Aufwendungen wurden durch Pauschalbeträge i.H.v. 67.000 EUR für 2005, 68.006 EUR für 2006 und 50.000 EUR für 2007 je 140 Fälle und Jahr erstattet. Für das Jahr 2007 steht noch eine Nachberechnung aus, bei der sich ein höherer Erstattungsbetrag ergeben kann. Nach dem Prüfbericht ergab die Auswertung der Zahlfälle, dass die im Zeitraum von Januar 2005 bis Oktober 2007 gemeldeten Fallzahlen zutreffen. Insgesamt wurden Personal- und Verwaltungskosten in Höhe von 534.419,74 EUR erstattet. zu b) Im Prüfbericht wird folgendes herausgestellt: „Besonders erfreulich ist die hohe Qualität der Sachbearbeitung. Dies führt dazu, dass keine grundsätzlichen Feststellungen zu treffen sind. Auch die Beanstandungen zu einigen Einzelfällen hielten sich in Grenzen und waren zudem noch relativ unbedeutend. Besonders positiv wird seitens der Prüfung bewertet, dass die Gemeinde beabsichtigt, eine/n Sachbearbeiter/in ausschließlich mit der Bearbeitung der Unterhaltsangelegenheiten sowie des Kostenersatzes zu betrauen.“ Im Folgenden werden, wie bereits oben beschrieben, in 10 Einzelfällen relativ unbedeutende Einzelbeanstandungen aufgeführt. Bei Bedarf kann der vollständige Prüfbericht beim Grundsicherungsamt der Gemeinde Kreuzau, Zimmer 116, eingesehen werden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -2-