Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
Antrag zum TOP der 20. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“
Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des
Rates folgenden Antrag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat
bis zur seiner 23. Sitzung ein umsetzbares Konzept vorzulegen, das folgenden Leitlinien entspricht:
1. Zuschüsse
a. Zuschüsse der Gemeinde Kreuzau an die Vereine werden künftig jeweils ausschließlich nach Maßgabe der Anzahl der dem Verein angehörenden jugendlichen Mitglieder gewährt. Der Einzelzuschuss für ein jugendliches Mitglied,
das dem Verein an einem von der Gemeinde jeweils festzulegenden einheitlichen Stichtag angehört hat, beträgt 5 EURO. Zuschussempfänger können nur
gebietsansässige, im Vereinsregister eingetragene Vereine sein, die für das
Kalenderjahr der Zuschussgewährung über einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid verfügen.
b. Die bisher gewährten Zuschüsse aus den HHSt 340/7180, 550/7180 und
780/7180 entfallen, unabhängig vom ursprünglichen Grund der Zuschussgewährung.
2. Nutzungsentgelte
a. Die Vereine zahlen künftig ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 %
vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen. Der anteilige Wert ergibt sich aus den jährlichen Kosten gemeindlicher
Einrichtungen der UA 210/561 und HHSt 550/6200, 560/5000, 560/5200,
560/5400 und 560/7180 entsprechend der zeitlichen und/oder sonstigen Nutzung durch die Vereine. Das den Berechnungen durch die Gemeinde zu Grunde liegende Haushaltsjahr soll nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
b. Miet-, Leasing oder ähnliche Verträge für die Bereitstellung von gemeindlichen
Infrastruktureinrichtungen zur Durchführung von Veranstaltungen und
kommerziellen Nutzungen bleiben von der Regelung nach Abschn. 2.a. unberührt. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass mindestens Erlöse in Höhe der
nach Abschn. 2.a. zu erzielenden Nutzungsentgelte erzielt werden.“
Begründung
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FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
1) Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Bericht über ihre überörtliche Prüfung der
Gemeinde Kreuzau im Frühjahr 2006 geraten, die Fördertatbestände zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände zu überprüfen. Hinsichtlich der Erhebung von Nutzungsentgelten bzw. der Erstattung von Anteilen an den Bewirtschaftungskosten gemeindlicher Einrichtungen erkennt die GPA angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation zwingenden
Handlungsdruck.
Der Sanierungsbeirat hat diese Problematik unter der lfd. Nr. 25 unter dem Rubrum „Einsparung bei Vereinsförderung, Hallennutzungsgebühren, Budgetierung“ mit der höchsten Prioritätsstufe 1 in die Prioritätenliste aufgenommen. Als Jahr der Umsetzung wurde das Jahr 2008
vorgesehen.
Im Sanierungsbeirat wurde zwar regelmäßig über mögliche Lösungen diskutiert. Im Verlauf
des Jahres 2007 wurde jedoch immer deutlicher, dass der Wille, im Rahmen dieses Gremiums
zu einem umsetzbaren Ergebnis zu kommen, mehrheitlich nur schwach ausgeprägt war. Angesichts des Umstandes, dass eine Neuregelung aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der
Planungssicherheit für die Vereine frühestens zum 01.01.2009 in Kraft treten könnte, hat sich
die FDP-Fraktion dazu entschlossen, das Verfahren dadurch zu beschleunigen, dass sie ihre
Vorstellungen jetzt mit diesem Antrag in die politischen Beratungen einbringt.
2) Die Vereine werden derzeit auf äußerst vielfältige Weise unterstützt. Die Fördertatbestände
sind zu einem großen Teil historisch gewachsen und teilweise nur schwer nachvollziehbar.
Vielfach werden die einmal gewährten Zuschüsse Jahr für Jahr gezahlt, ohne dass eine weitere
Prüfung der Unterstützungsnotwendigkeit erfolgt. Es dürfte aussichtslos sein, im Wege von
Einzelverhandlungen mit den Vereinen zu Einsparungen für die Gemeinde zu kommen.
Die FDP-Fraktion sieht daher als einzig Erfolg versprechende Maßnahme, die Förderpraxis
völlig neu zu ordnen und sie gleichzeitig mit der Notwendigkeit zu koppeln, Nutzungsentgelte
für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen zu erheben.
Sie lässt sich dabei von folgenden Zielen leiten: Das anzuwendende Modell soll
a) konsensfähig, einheitlich, einfach und transparent sein,
b) Sparanreize bieten,
c) praktikabel sein,
d) die Vereine finanziell nicht überfordern
e) zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde beitragen,
a) Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Person und jede Organisation, die mehr für einen
bestimmten Zweck zahlen muss bzw. weniger an Fördermitteln erhält, zunächst Ablehnung
äußert. Ebenso klar ist, dass sich für die Gemeinde keine Einspareffekte erzielen lassen,
ohne dass Zuschussempfänger bzw. Nutzer gemeindlicher Einrichtungen belastet werden.
Insofern wird sich kein System finden lassen, dass den Gemeindehaushalt entlastet und
zugleich allgemein als gerecht empfunden wird.
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Gemeinde Kreuzau
Stattdessen sollte es aber möglich sein, Konsens über die Sinnhaftigkeit des einzigen verbliebenen Fördermaßstabes „Jugendförderung“ herbeizuführen. Es dürfte unstrittig sein,
dass die Vereine einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten, indem sie Jugendliche in das Vereinsleben einbinden, zu sportlichen, musikalischen, kulturellen und
sonstigen sinnvollen Aktivitäten anhalten und sie auf diese Weise gegenüber schädlichen
Einflüssen immunisieren. Indem die Gemeinde die Vereine bei der Jugendarbeit finanziell
unterstützt, spart sie an anderer Stelle, wo vielleicht Geld für Sozialarbeiter, Streetworker
und Maßnahmen der Suchtprävention ausgegeben werden müsste.
Es dürfte ferner unstrittig sein, dass die Vereine gerade in Kreuzau durch ihr breites ehrenamtliches Engagement einen nicht hoch genug zu würdigenden Beitrag zum Zusammenhalt
der Bevölkerung leisten und dadurch auch die Gemeinde von der Notwendigkeit entlasten,
vermehrt eigene Veranstaltungen zu organisieren. Dennoch sollte auch Konsens darüber
erzielt werden können, dass die von allen Bürgern der Gemeinde finanzierten Infrastruktureinrichtungen wie Turnhallen, Sportheime und – plätze nicht völlig kostenlos genutzt werden können, sondern dass eine maßvolle Beteiligung an den Kosten in Form eines Nutzungsentgeltes berechtigt ist. Angesichts der Tatsache, dass der Gesamtheit der Normalbürger gemeindliche Einrichtungen wie das Wasserleitungs- und Kanalsystem sowie die
Friedhöfe zu 100% über Gebühren finanziert, erscheint das für die Vereine vorgeschlagene
eher symbolische Nutzungsentgelt von 6% am anteiligen Wert der von ihnen genutzten
Einrichtungen angemessen.
Es braucht nicht näher begründet zu werden, dass das vorgelegte Modell einheitlich, einfach und transparent ist: 5 EURO pro jugendliches Mitglied als Fördermaßstab und Zahlung eines Nutzungsentgeltes von 6% vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen
Infrastruktureinrichtungen, - das ist das ganze Modell. Jedes Vereinsmitglied weiß woran
es ist, jeder Versuch von Vereinsverantwortlichen, Zuschüsse für andere Zwecke als die
Jugendförderungen zur erlangen, erübrigt sich.
b) Die Anbindung des Nutzungsentgeltes an den Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen könnte für die Vereinsverantwortlichen und –mitglieder einen, wenn
auch nur schwach ausgeprägten Sparanreiz bieten, pfleglich mit den Einrichtungen umzugehen und Energiekosten einzusparen.
c) Das System ist für die Verwaltung auch ohne weiteres praktikabel. Dadurch, dass ihr für
die Erhebung der Zuschussgrundlagen zeitliche Freiräume zugebilligt werden und die Ermittlung der Kosten für die in Frage kommenden Infrastruktureinrichtungen künftig durch
die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung leichter fallen wird, sollte sich der
Aufwand für die Realisierung des Konzeptes im vertretbaren Rahmen halten.
d) Angesichts des überaus wichtigen Beitrages, den die Vereine für das Gemeinwohl in Kreuzau leisten, muss sehr darauf geachtet werden, dass kein Verein bzw. keine Vereinsgruppe
finanziell überfordert wird und wohlmöglich in existentielle Nöte kommt.
e) Die FDP-Fraktion hat daher eine Reihe von Modellrechnungen angestellt und sie auf ihre
Wirkungen auf die einzelnen Vereine bzw. Vereinsgruppen hin getestet. Die Werte der
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FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
Spalten D, E, G und H (s. Anlage) beruhen auf Berechnungen und Ermittlungen der Verwaltung aus dem Jahr 2006
Die dem vorliegenden Antrag entsprechende und der Anlage beigefügte Modellrechnung
hat sich als diejenige erwiesen, die den für die Gemeinde entstehenden Einsparbetrag am
behutsamsten auf die Vereine verteilt. Würden die zusätzlichen Belastungen der Vereine
auf ihre erwachsenen Vereinsmitglieder umgelegt, ergäbe sich im Durchschnitt einen zusätzlich zu erhebenden Mitgliedsbeitrag von 3,49 EURO pro Jahr.
f) Im Sanierungsbeirat bestand Konsens, dass sich das erwünschte Einsparvolumen als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde zwischen 40.000 bis 80.000 EURO pro Jahr bewegen sollte. Aus Sorge, dass die Vereine eine höhere Belastung als 40.000
EURO nicht von einem Jahr auf das andere verkraften können, ist die FDP-Fraktion bei ihren Berechnungen zunächst von diesem Wert ausgegangen. Das diesem Antrag zugrunde
liegende Modell (s. Anlage) weist in Spalte L jedoch nur ein Einsparvolumen von knapp
30.000 EURO auf.
Der Grund liegt darin, dass der Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktur- einrichtungen nur einen Teil der wirklich anfallenden Kosten aufweist. Ab dem Jahr 2009 werden
wegen der Umstellung auf NKF und den dadurch verbesserten Möglichkeiten, Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, auch die Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen und innerbetriebliche Leistungen mit zu berücksichtigen sein. Ab diesem Zeitpunkt müsste dann
das zu berechnende Nutzungsentgelt entsprechend erhöht werden, sodass insofern auch ein
Konsolidierungsbeitrag von rd. 40.000 EURO erzielt werden dürfte.
Kreuzau, den 10. Januar 2008
gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)
Anlage
Darstellung aus Sicht der Vereinsgruppen
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