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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 9/2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
27 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Antrag zum TOP der 20. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“ Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgenden Antrag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat bis zur seiner 23. Sitzung ein umsetzbares Konzept vorzulegen, das folgenden Leitlinien entspricht: 1. Zuschüsse a. Zuschüsse der Gemeinde Kreuzau an die Vereine werden künftig jeweils ausschließlich nach Maßgabe der Anzahl der dem Verein angehörenden jugendlichen Mitglieder gewährt. Der Einzelzuschuss für ein jugendliches Mitglied, das dem Verein an einem von der Gemeinde jeweils festzulegenden einheitlichen Stichtag angehört hat, beträgt 5 EURO. Zuschussempfänger können nur gebietsansässige, im Vereinsregister eingetragene Vereine sein, die für das Kalenderjahr der Zuschussgewährung über einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid verfügen. b. Die bisher gewährten Zuschüsse aus den HHSt 340/7180, 550/7180 und 780/7180 entfallen, unabhängig vom ursprünglichen Grund der Zuschussgewährung. 2. Nutzungsentgelte a. Die Vereine zahlen künftig ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 % vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen. Der anteilige Wert ergibt sich aus den jährlichen Kosten gemeindlicher Einrichtungen der UA 210/561 und HHSt 550/6200, 560/5000, 560/5200, 560/5400 und 560/7180 entsprechend der zeitlichen und/oder sonstigen Nutzung durch die Vereine. Das den Berechnungen durch die Gemeinde zu Grunde liegende Haushaltsjahr soll nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. b. Miet-, Leasing oder ähnliche Verträge für die Bereitstellung von gemeindlichen Infrastruktureinrichtungen zur Durchführung von Veranstaltungen und kommerziellen Nutzungen bleiben von der Regelung nach Abschn. 2.a. unberührt. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass mindestens Erlöse in Höhe der nach Abschn. 2.a. zu erzielenden Nutzungsentgelte erzielt werden.“ Begründung 1 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau 1) Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in ihrem Bericht über ihre überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau im Frühjahr 2006 geraten, die Fördertatbestände zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände zu überprüfen. Hinsichtlich der Erhebung von Nutzungsentgelten bzw. der Erstattung von Anteilen an den Bewirtschaftungskosten gemeindlicher Einrichtungen erkennt die GPA angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation zwingenden Handlungsdruck. Der Sanierungsbeirat hat diese Problematik unter der lfd. Nr. 25 unter dem Rubrum „Einsparung bei Vereinsförderung, Hallennutzungsgebühren, Budgetierung“ mit der höchsten Prioritätsstufe 1 in die Prioritätenliste aufgenommen. Als Jahr der Umsetzung wurde das Jahr 2008 vorgesehen. Im Sanierungsbeirat wurde zwar regelmäßig über mögliche Lösungen diskutiert. Im Verlauf des Jahres 2007 wurde jedoch immer deutlicher, dass der Wille, im Rahmen dieses Gremiums zu einem umsetzbaren Ergebnis zu kommen, mehrheitlich nur schwach ausgeprägt war. Angesichts des Umstandes, dass eine Neuregelung aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der Planungssicherheit für die Vereine frühestens zum 01.01.2009 in Kraft treten könnte, hat sich die FDP-Fraktion dazu entschlossen, das Verfahren dadurch zu beschleunigen, dass sie ihre Vorstellungen jetzt mit diesem Antrag in die politischen Beratungen einbringt. 2) Die Vereine werden derzeit auf äußerst vielfältige Weise unterstützt. Die Fördertatbestände sind zu einem großen Teil historisch gewachsen und teilweise nur schwer nachvollziehbar. Vielfach werden die einmal gewährten Zuschüsse Jahr für Jahr gezahlt, ohne dass eine weitere Prüfung der Unterstützungsnotwendigkeit erfolgt. Es dürfte aussichtslos sein, im Wege von Einzelverhandlungen mit den Vereinen zu Einsparungen für die Gemeinde zu kommen. Die FDP-Fraktion sieht daher als einzig Erfolg versprechende Maßnahme, die Förderpraxis völlig neu zu ordnen und sie gleichzeitig mit der Notwendigkeit zu koppeln, Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen zu erheben. Sie lässt sich dabei von folgenden Zielen leiten: Das anzuwendende Modell soll a) konsensfähig, einheitlich, einfach und transparent sein, b) Sparanreize bieten, c) praktikabel sein, d) die Vereine finanziell nicht überfordern e) zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde beitragen, a) Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Person und jede Organisation, die mehr für einen bestimmten Zweck zahlen muss bzw. weniger an Fördermitteln erhält, zunächst Ablehnung äußert. Ebenso klar ist, dass sich für die Gemeinde keine Einspareffekte erzielen lassen, ohne dass Zuschussempfänger bzw. Nutzer gemeindlicher Einrichtungen belastet werden. Insofern wird sich kein System finden lassen, dass den Gemeindehaushalt entlastet und zugleich allgemein als gerecht empfunden wird. 2 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Stattdessen sollte es aber möglich sein, Konsens über die Sinnhaftigkeit des einzigen verbliebenen Fördermaßstabes „Jugendförderung“ herbeizuführen. Es dürfte unstrittig sein, dass die Vereine einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten, indem sie Jugendliche in das Vereinsleben einbinden, zu sportlichen, musikalischen, kulturellen und sonstigen sinnvollen Aktivitäten anhalten und sie auf diese Weise gegenüber schädlichen Einflüssen immunisieren. Indem die Gemeinde die Vereine bei der Jugendarbeit finanziell unterstützt, spart sie an anderer Stelle, wo vielleicht Geld für Sozialarbeiter, Streetworker und Maßnahmen der Suchtprävention ausgegeben werden müsste. Es dürfte ferner unstrittig sein, dass die Vereine gerade in Kreuzau durch ihr breites ehrenamtliches Engagement einen nicht hoch genug zu würdigenden Beitrag zum Zusammenhalt der Bevölkerung leisten und dadurch auch die Gemeinde von der Notwendigkeit entlasten, vermehrt eigene Veranstaltungen zu organisieren. Dennoch sollte auch Konsens darüber erzielt werden können, dass die von allen Bürgern der Gemeinde finanzierten Infrastruktureinrichtungen wie Turnhallen, Sportheime und – plätze nicht völlig kostenlos genutzt werden können, sondern dass eine maßvolle Beteiligung an den Kosten in Form eines Nutzungsentgeltes berechtigt ist. Angesichts der Tatsache, dass der Gesamtheit der Normalbürger gemeindliche Einrichtungen wie das Wasserleitungs- und Kanalsystem sowie die Friedhöfe zu 100% über Gebühren finanziert, erscheint das für die Vereine vorgeschlagene eher symbolische Nutzungsentgelt von 6% am anteiligen Wert der von ihnen genutzten Einrichtungen angemessen. Es braucht nicht näher begründet zu werden, dass das vorgelegte Modell einheitlich, einfach und transparent ist: 5 EURO pro jugendliches Mitglied als Fördermaßstab und Zahlung eines Nutzungsentgeltes von 6% vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen, - das ist das ganze Modell. Jedes Vereinsmitglied weiß woran es ist, jeder Versuch von Vereinsverantwortlichen, Zuschüsse für andere Zwecke als die Jugendförderungen zur erlangen, erübrigt sich. b) Die Anbindung des Nutzungsentgeltes an den Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen könnte für die Vereinsverantwortlichen und –mitglieder einen, wenn auch nur schwach ausgeprägten Sparanreiz bieten, pfleglich mit den Einrichtungen umzugehen und Energiekosten einzusparen. c) Das System ist für die Verwaltung auch ohne weiteres praktikabel. Dadurch, dass ihr für die Erhebung der Zuschussgrundlagen zeitliche Freiräume zugebilligt werden und die Ermittlung der Kosten für die in Frage kommenden Infrastruktureinrichtungen künftig durch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung leichter fallen wird, sollte sich der Aufwand für die Realisierung des Konzeptes im vertretbaren Rahmen halten. d) Angesichts des überaus wichtigen Beitrages, den die Vereine für das Gemeinwohl in Kreuzau leisten, muss sehr darauf geachtet werden, dass kein Verein bzw. keine Vereinsgruppe finanziell überfordert wird und wohlmöglich in existentielle Nöte kommt. e) Die FDP-Fraktion hat daher eine Reihe von Modellrechnungen angestellt und sie auf ihre Wirkungen auf die einzelnen Vereine bzw. Vereinsgruppen hin getestet. Die Werte der 3 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Spalten D, E, G und H (s. Anlage) beruhen auf Berechnungen und Ermittlungen der Verwaltung aus dem Jahr 2006 Die dem vorliegenden Antrag entsprechende und der Anlage beigefügte Modellrechnung hat sich als diejenige erwiesen, die den für die Gemeinde entstehenden Einsparbetrag am behutsamsten auf die Vereine verteilt. Würden die zusätzlichen Belastungen der Vereine auf ihre erwachsenen Vereinsmitglieder umgelegt, ergäbe sich im Durchschnitt einen zusätzlich zu erhebenden Mitgliedsbeitrag von 3,49 EURO pro Jahr. f) Im Sanierungsbeirat bestand Konsens, dass sich das erwünschte Einsparvolumen als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts der Gemeinde zwischen 40.000 bis 80.000 EURO pro Jahr bewegen sollte. Aus Sorge, dass die Vereine eine höhere Belastung als 40.000 EURO nicht von einem Jahr auf das andere verkraften können, ist die FDP-Fraktion bei ihren Berechnungen zunächst von diesem Wert ausgegangen. Das diesem Antrag zugrunde liegende Modell (s. Anlage) weist in Spalte L jedoch nur ein Einsparvolumen von knapp 30.000 EURO auf. Der Grund liegt darin, dass der Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktur- einrichtungen nur einen Teil der wirklich anfallenden Kosten aufweist. Ab dem Jahr 2009 werden wegen der Umstellung auf NKF und den dadurch verbesserten Möglichkeiten, Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, auch die Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen und innerbetriebliche Leistungen mit zu berücksichtigen sein. Ab diesem Zeitpunkt müsste dann das zu berechnende Nutzungsentgelt entsprechend erhöht werden, sodass insofern auch ein Konsolidierungsbeitrag von rd. 40.000 EURO erzielt werden dürfte. Kreuzau, den 10. Januar 2008 gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) Anlage Darstellung aus Sicht der Vereinsgruppen 4