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Sitzungsvorlage (23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
303 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 11.11.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 439/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2014 Stadtrat 04.12.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Einstimmig, Enthaltungen: 0 23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Anlg.: -920/22 60 14 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt folgende 23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Abfallbeseitigung, kostendeckende Gebühren zu erheben. Werden aus den Gebühren Überdeckungen erzielt, sind diese innerhalb von vier Jahren zu verrechnen. Ergibt sich eine Unterdeckung, haben die eingenommenen gebühren die Kosten also nicht gedeckt, sollen diese Unterdeckungen ebenfalls innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage erfolgt für die Gebühren bei der Abfallbeseitigung in jedem Jahr eine Neukalkulation. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten des kommenden Jahres auf der Grundlage der Entwicklungen des laufenden Jahres geschätzt. Bei der Abfallbeseitigung spielen insbesondere die erwarteten Sammelmengen eine Rolle, ebenso die Zahl der in Umlauf befindlichen Abfallbehälter. Aus diesem Grund sind der Vorlage neben der Gebührenkalkulation umfangreiche Zusammenstellungen beigefügt, die verdeutlichen sollen, auf welcher Grundlage die Daten für 2015 geschätzt wurden. Zusammengefasst errechnen sich auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 für die einzelnen Abfallbehälter die folgenden Gebührensätze: Gefäß 60-l- Restmüll Gebühr 2014 Gebühr 2015 zum Vorjahr absolut zum Vorjahr in % 102,24 € 100,44 € - 1,80 € - 1,76 % 122,76 € 123,12 € + 0,36 € + 0,29 % 162,96 € 167,64 € + 4,68 € + 2,87 % 296,64 € 310,44 € + 13,80 € + 4,65 % 1.308,00 € 1.391,28 € + 83,28 € + 6,37 % 2.606,40 € 2.762,76 € + 156,36 € + 6,00 % 4,90 € 4,50 € - 0,40 € - 8,16 % Biotonne 120-l- 63,00 € 65,64 € + 2,64 € + 4,19 % Biotonne 240-l- 97,92 € 101,88 € + 3,96 € + 4,04 % Behältertausch 27,50 € 27,50 € 14-tägl. Leerung 80-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 120-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 240-l-Restmüll 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container wöchentliche Leerung Beistellsack 70-l- Die Gefäßgebühren sind auf durch 12 teilbare Werte gerundet, um den Hauseigentümern die Umrechnung auf die Monatsmiete zu erleichtern Insgesamt erhöhen sich die Kosten der Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr um rund 270.000 €. Ursache ist vor allem eine Neuregelung im Bereich Altpapier. Hier war die Zuständigkeit für die Sammlung und Verwertung seit 2003 vom Kreis auf die Stadt Jülich übertragen. Aufgrund der daraufhin erfolgten Drittbeauftragung ergab sich für die Stadt Jülich ein jährlicher Erlös von 63.800 €. Dabei handelte es sich um einen Pauschalpreis, der unabhängig von der Sammelmenge und dem Marktpreis erzielt wurde. Kosten fielen nicht an. Zum 01.01.2015 macht der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) von seinem Recht Gebrauch, die damals erteilte Übertragung zu widerrufen (siehe Vorlage 360/2013 für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 07.10.2013). Danach zahlt die Stadt ab 2015 an die beauftragte Firma für die Sammlung und den Transport, im Gegenzug erhält sie vom ZEW eine Vergütung aus der Verwertung. Im Unterschied zur bisherigen Regelung wird auf der Grundlage von Sammelmengen und Marktpreisen abgerechnet. Für 2015 wird derzeit von Kosten in Höhe von 230.000 € ausgegangen, als Verwertungserlöse sind 220.000 € vorgesehen. Damit entstehen letztlich Kosten in Höhe von 10.000 €, wo im Vorjahr noch Erlöse von 63.800 € angesetzt waren. Im Ergebnis wird der Gebührenhaushalt gegenüber der bisherigen Regelung also um 73.800 € „belastet“. Die an den Zweckverband Entsorgungsregion West zu zahlenden Gebühren für die Entsorgung/Verwertung von Haus- und Sperrmüll bleiben gegenüber dem Vorjahr ebenso konstant wie die an das beauftragte Unternehmen zu zahlenden Preise für Gestellung und Leerung der Gefäße. Der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Gefäßgrößen liegen die mit der Kalkulation 2011(im Zusammenhang mit der Einführung der 60-l- und 80-l-Restmüllgefäße) beschlossenen folgenden Verteilungsregeln zugrunde: Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 2 Die Kosten für die Gestellung und Leerung durch den Unternehmer und die Verkaufsprovision für die Beistellsäcke werden direkt auf den einzelnen Gefäßgrößen zugerechnet, da die Kosten auch je Gefäßgröße in Rechnung gestellt werden. Auch der Überschuss aus dem Jahr 2013 wurde direkt je Gefäßgröße ermittelt und entsprechend angesetzt. Die folgenden Kosten wurden auf der Grundlage der reinen Gefäßzahl (unabhängig vom Volumen) verteilt, da die Kosten auch unabhängig von der Gefäßgröße anfallen: - Personalaufwand Sachaufwand Verwaltung Unterhaltung Containerstandorte Öffentlichkeitsarbeit einschl. MWSt Druck Abfallkalender Abführung MWSt aus Einnahmen Bauhofkosten Verwaltungskostenerstattungen Die Transport- und Verbrennungskosten für den Restmüll sowie die Kosten für Sammlung, Transport und Verbrennung des Sperrmülls und die Grundgebühr wurden auf der Grundlage des Gefäßvolumens verteilt. Für Tauschaktionen zwischen den Behältergrößen (z.B. Tausch von einem 120-l-Restmüllgefäß auf ein 60-l-Restmüllgefäß) ist eine gesonderte Gebühr zu zahlen. Über diese gesonderte Gebühr werden die Unternehmerkosten für die Tauschaktion refinanziert, ebenso die Verwaltungsleistungen des Steueramtes. Die Gebühr beläuft sich auf 27,50 € und bezieht sich auch auf den Tausch von Biotonnen. Mit der gesonderten Gebühr soll ein ständiger Tausch zwischen den einzelnen Gefäßgrößen verhindert werden. Würden die entstehenden Kosten in die allgemeine Gefäßgebühr eingerechnet, würden alle Gebührenpflichtigen hierfür zahlen. Über die gesonderte Gebühr muss nur derjenige zahlen, der die Leistung in Anspruch nimmt und damit die Kosten verursacht. Im einzelnen liegen der Gebührenermittlung die folgenden Daten/Annahmen zugrunde (Erläuterungen zur Tabelle aus der Anlage 2): Zeile 1: Personalausgaben Neben den Personalausgaben der Abfallberaterin ist auch der anteilige Personalaufwand weiterer Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt und Tiefbauamt direkt den Produkt „Abfallbeseitigung“ zugeordnet. In 2015 betragen die so ermittelten Personalausgaben voraussichtlich 107.000 €. Zeile 2: Arbeitsplatzkosten Abfallbeseitigung Bei den hier angesetzten Kosten von 3.960 € handelt es sich um die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der Beschäftigten, die dem Bereich der Abfallbeseitigung zugeordnet sind. Im einzelnen sind entsprechend der Veranschlagung im letztjährigen Haushalt die folgenden Kosten angesetzt: Heizkosten Büroräume Reinigung Büroräume Sitzungsvorlage 439/2014 1.020 € 630 € Seite 3 Betriebskosten Büroräume Miete und Wartung Kopierer Allgemeiner Geschäftsbedarf Fernmeldegebühren Fachliteratur Portokosten 600 € 320 € 530 € 240 € 200 € 420 € Zeile 3: Unterhaltung Containerplätze Für die Unterhaltung der Standplätze der Altglascontainer sollten 500 € bereitgestellt werden. Die Mittel sind vorgesehen für kleinere Pflasterarbeiten u.ä. Zeilen 4 - 7: Unternehmerkosten Restmüll und Sperrmüll Für die Gefäßgestellung und die Leerung der Restabfallgefäße wird vom Abfuhrunternehmer ein Betrag je Gefäß und Leerung in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter errechnen sich für 2015 Kosten in Höhe von rund 150.950 €. Die Sammelkosten beim Sperrmüll werden nach der gesammelten Menge berechnet und belaufen sich in 2015 auf voraussichtlich 124.000 €. Die Transportkosten zur Entsorgungsanlage werden auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und verteilen sich wie folgt: Abfallart Restmüll Sperrmüll Entgelt pro Jahr 26.800 € 7.770 € Auf der Grundlage der Entwicklung in 2014 wird für den Bereich Hausmüll von einer Sammelmenge von 5.000 to ausgegangen, für den Sperrmüll von einer Sammelmenge von 1.450 to. Die Kosten für die Gestellung und Leerung werden direkt den einzelnen Gefäßgrößen zugeordnet. Die Transportkosten für den Restmüll sowie die Sammel- und Transportkosten für den Sperrmüll werden nach dem Volumen auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt. Zeilen 8 und 9: Unternehmerkosten Abfuhr Biotonnen Wie bei den Restmüllgefäßen ist auch bei den Biotonnen neben Miete, Leerung und Gestellung für den Transport zur Verwertungsanlage ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Für die Gestellung etc. errechnen sich unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter für 2014 die folgenden Kosten: Behälter 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne Sitzungsvorlage 439/2014 Entgelt pro Jahr 78.200 € 24.800 € Seite 4 Die Transportkosten zur Verwertungsanlage werden -wie bei den Restmüllgefäßen- auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf 43.400 €, die entsprechend dem Gefäßvolumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt werden. Der Berechnung liegt eine auf der Grundlage der Entwicklung 2014 mit 3.800 to geschätzte Sammelmange zugrunde. Zeile 10: Schadstoffe, Altreifen, Wilde Müllkippen Für die Entsorgung von Schadstoffen, wilden Müllkippen etc. werden in 2015 unverändert etwa 20.000 € zu zahlen sein. Von den Kosten entfallen knapp 15.000 € auf das Schadstoffmobil des Kreises. Hierfür ist in 2015 eine Pauschale je Einwohner in Höhe von 0,44 €/Jahr zu zahlen. Bei diesen Kosten handelt es sich nur um die Transportkosten, die Entsorgungskosten werden über die Restmüllentsorgungsgebühren des ZEW finanziert. Außerdem werden aus diesem Sachkonto auch die Kosten (Container- und Entsorgungskosten) für die Entsorgung von Altreifen o.ä. aus Wilden Müllkippen in Höhe von etwa 5.000 € getragen. Zeilen 11-16 : Kosten Abfuhr Gartenabfälle und Weihnachtsbäume An acht Terminen im Jahr wird neben der Biotonne auch Grünabfall abgefahren. Die Sammelkosten errechnen sich auf der Grundlage der eingesammelten Menge und betragen in 2015 bei einer angenommenen Sammelmenge von 1.000 to rund 95.800 €. Die Transportkosten werden auch hier auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 5.300 € Hinzu kommen noch die Verwertungskosten, die in 2015 mit 46.500 € kalkuliert sind. Insgesamt betragen die Kosten der getrennten Grünabfuhren in 2015 somit 147.600 € Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der angemeldeten Gefäße auf die Biotonnen verteilt und somit in die Biotonnengebühr eingerechnet. Dieses zusätzliche Angebot darf aber auch nur von denjenigen genutzt werden, die eine Biotonne angemeldet haben. Neben diesen zusätzlichen Grünabfuhren werden auch die Weihnachtsbäume gesammelt. Wie bei den Grünabfällen, so werden auch hier Sammlung und Transport getrennt in Rechnung gestellt. Für die Sammlung errechnen sich Kosten von rund 2.400 €. Die Transportkosten werden wiederum auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und schlagen mit rund 140 € zu Buche. Hinzu kommen noch Verwertungskosten von etwa 1.200 €. Sämtliche Kosten für die Weihnachtsbäume werden in die Restmüllgefäßgebühren eingerechnet. Zeile 17: Gefäßtausch Die Kosten für den Behältertausch (z.B. von 120-l- auf ein 80-l-Gefäß) bei Rest- und Bioabfall werden vom Unternehmer gemäß der tatsächlichen Leistung getrennt in Rechnung gestellt. Bis 2010 fielen hier relativ geringe Kosten (ca. 2.000 €) an, da nur wenige Behältergrößen angeboten wurden. Die Hauptkosten entfielen auf den Tausch von Biotonnen, wo verschiedene Nutzer in den Wintermonaten ein 120-l-Gefäß nutzten und in der Hauptvegetationszeit auf ein 240l-l- Gefäß tauschten. Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 5 Durch die ab 2011 zusätzlich angebotenen 60-l- und 80-l-Restmüllgefäße ergaben sich vor allem im ersten Jahr der Umstellung erheblich höhere Kosten. Die Kosten werden daher ab 2011 nicht mehr in die Tonnengebühr eingerechnet, sondern über eine gesonderte „Tauschgebühr“ dem jeweiligen Verursacher. Für die in 2015 kalkulierten 155 Tauschvorgänge fallen Kosten in Höhe von rund 3.760 € an. Zeilen 18-20: Sammlung und Transport Elektrogeräte Für das Jahr 2015 errechnen sich auf der Grundlage einer erwarteten Sammelmenge von rund 75 to Sammelkosten in Höhe von rund 13.400 €. Die Transportkosten werden wieder auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 400 €. Daneben sind Kosten für die Annahme- und Übergabestelle zu zahlen, die in 2015 rund 7.200 € betragen. Zeile 21 : Sammelkosten Altpapier Wie eingangs der Vorlage dargestellt und auch in der Vorlage 360/2013 für den Planungs-, Umweltund Bauausschuss am 07.10.2013 mitgeteilt, hat der Zweckverband Entsorgung West (ZEW) die zuvor auf die Kommunen übertragene Verwertung des Altpapiers zum 01.01.2015 wieder in die Zuständigkeit des ZEW zurückgenommen. Die Stadt Jülich hatte mit Sammlung, Transport und Verwertung bisher einen Unternehmer beauftragt. Dabei finanzierte der Unternehmer Sammlung und Transport aus den Verwertungserlösen, zusätzliche Erlöse in Höhe von 63.800 € wurden jährlich und pauschal -unabhängig von der Entwicklung auf dem Markt- an die Stadt Jülich gezahlt und wirkten sich gebührenmindernd aus. Nach den derzeit bekannten Daten wird die Stadt Jülich nach der „Rückführung“ der Zuständigkeit an den ZEW jährlich rund 230.000 € für Sammlung und Transport zahlen müssen. Die Erlöse aus der Verwertung werden -nun marktpreisanhängig- an die Stadt gezahlt und belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf rund 220.000 € jährlich (siehe Zeile 44). Anstelle der bisher vertraglich fixierten Einnahme von 63.800 € jährlich werden also künftig marktpreisabhängig schwankende Erlöse erwartet, die nach derzeitigen Stand die Kosten für Sammlung und Transport nicht decken werden. Zeile 22: Miete Container Elektrokleingeräte Ausgemusterte Elektrogeräte sind grundsätzlich der Wiederverwertung zuzuführen. Nach Mitteilung des ZEW finden sich insbesondere Kleingeräte (Rasierpapparte etc.) sehr oft und in großer Zahl im Restmüll. Nach der bisherigen Regelung erfolgt die Abfuhr dieser Geräte über gesonderte Abfuhren oder durch Abgabe beim Schadstoffmobil. Bezogen auf die Kleingeräte scheint hier jedoch vielfach der „bequemere Weg“ der Entsorgung über die Restmülltonne gewählt zu werden. Daher bietet der ZEW die Aufstellung von Containern zur Erhöhung der Erfassungsquote für Kleingeräte an. Vorgesehen ist die Aufstellung von zunächst zwei Containern, wodurch jährliche Kosten in Höhe von 1.700 € entstehen (siehe auch Vorlage 320/2014) Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 6 Zeilen 23 und 24: Entsorgungsgebühren an den ZEW Die Restmüllmenge ist für 2015 auf der Grundlage der hochgerechneten Müllmenge aus 2014 mit 5.000 to kalkuliert. Als Verbrennungsgebühren sind nach der Gebührensatzung des ZEW für 2015 unverändert 177,92 €/to angesetzt. Die Sperrmüllmenge für 2015 ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2014 mit 1.450 to geschätzt. Die Entsorgungsgebühr hierfür ist mit 123,76 €/to berücksichtigt. Insgesamt errechnen sich für 2015 die folgenden tonnageabhängigen Entsorgungskosten: Abfallart Restmüll Sperrmüll Kosten je to 177,92 € 123,76 € Abfallmenge 5.000 1.450 Gebühr pro Jahr 889.600 € 179.500 € Zeile 25: Gebühren an den ZEW, Grundgebühr je Einwohner Neben der Gebühr je angelieferter Tonne Haus- und Sperrmüll hat die DDG seit 1998 zur Deckung der Fixkosten der Entsorgungsanlagen eine Grundgebühr je Einwohner erhoben. Diese Gebühr wird auch vom ZEW weiter erhoben. Seit 2011 wird die Gebühr allerdings nicht nur je Einwohner, sondern auch für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhoben. Maßgebend für die Berechnung 2015 ist die Einwohnerzahl zum 31.12.2013 unter Berücksichtigung der Werte aus dem Zensus 2011. Diese belief sich auf 32.044 Einwohner. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beläuft sich laut den Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW zum Finanzausgleich 2015 auf 14.008. Nach der Satzung des ZEW wird je 5 sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten ein „Einwohner“ angesetzt, für die Stadt Jülich 2015 also 2.802 „Einwohner“. Damit errechnen sich insgesamt also 34.846 „Einwohner“ und bei einer Grundgebühr von 9,79 € insgesamt Kosten in Höhe von rund 341.100 €. Zeile 26: Verwertungskosten Bioabfälle Nach vorliegenden Abrechnungen 2014 ist für 2015 eine Abfallmenge in Höhe von etwa 3.800 to zu erwarten. Die Verwertungskosten sind mit 80,40 €/to in die Kalkulation eingeflossen. Damit errechnen sich Verwertungskosten von 305.500 €. Die Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt. Zeile 27: Öffentlichkeitsarbeit Aus dem Ansatz in Höhe von 8.000 € wird in der Hauptsache die Erstellung des Abfallkalenders finanziert. Für dessen Druck und Verteilung sind 3.000 € bzw. 2.000 €, damit insgesamt 5.000 € zu zahlen. Darin nicht enthalten ist der 19-%-ige Mehrwertsteueranteil, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird (siehe zu Zeile 30). Die übrigen 3.000 € werden benötigt für sonstige kleinere Beschaffungen etc. zum Themenbereich Abfallberatung. Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 7 Zeile 28: Geschäftsprovision Verkauf Beistellsäcke Für den Verkauf der Beistellsäcke wird den Verkaufsstellen eine Provision von 0,12 € gezahlt. Bei erwarteten 2.200 Stück verkauften Beistellsäcken errechnen sich Kosten in Höhe von rund 300 €. Zeile 29: Abführung MWSt-Einnahmen an Finanzamt Für die Übernahme der Wertstoffberatung durch die städtische Abfallberaterin zahlt die Duales System Deutschland AG eine Pauschale von 0,26 €/Einwohner = rund 9.000 € je Jahr. Hinzu kommt seit 2004 gemäß der vertraglichen Vereinbarung eine Erstattung in Höhe von 1,15 € je Einwohner = rund 39.000 € für die Reinigung und Miete der Altglascontainerstandorte. Diese Reinigung erfolgt durch städtisches Personal (=Bauhof, siehe Verrechnung dort). Auf die Erstattungsbeträge werden 19 % Mehrwertsteuer = 9.100 € (siehe Zeilen 41 bis 43) aufgeschlagen, die nach Aussage des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bei der Tiefgarage von der Stadt Jülich an das Finanzamt abzuführen ist. Zeile 30: Mehrwertsteueranteil Kosten Abfallkalender Da die Einnahmen für die Wertstoffberatung nach Auffassung des Finanzamtes der Steuerpflicht unterliegen (siehe zu Zeile 29), kann die Stadt Jülich im Gegenzug bei den Ausgaben für die Wertstoffberatung die zu zahlende Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Mit dem Finanzamt wurde vereinbart, dass der Abfallkalender wesentlicher Bestandteil der Abfallberatung ist, und dass daher hierfür ein Vorteuerabzug geltend gemacht werden kann. Der Mehrwertsteueranteil in Höhe von rund 900 € aus den Druck- und Verteilungskosten des Abfallkalenders (siehe zu Zeile 27) ist daher hier separat verbucht und wird in gleicher Höhe vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzuges erstattet (siehe Einnahme Zeile 40). Zeile 31: Leistungsverrechnung UA 7710 -BauhofDie Ansätze errechnen sich aus den durchschnittlichen Einsatzstunden des Bauhofes aus Vorjahren. Danach entfallen auf die Entleerung Papierkörbe Reinigung Standorte Altglascontainer wilde Müllkippen 60.000 € (einschl. Container- und Entsorgungsgebühren) 40.000 € 20.000 € Insgesamt sind damit voraussichtlich 120.000 € an den Bauhof zu erstatten. In § 9 Absatz 2 des Landesabfallgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die Kosten für die Entleerung der Papierkörbe und die Entsorgung wilder Müllkippen in die Müllabfuhrgebühren eingerechnet werden dürfen. Zeile 32: Verwaltungskostenerstattungen Wie bereits in den Erläuterungen zu den Personalausgaben (Zeile 1) ausgeführt, wird ein Teil der zuvor hier verbuchten Kosten nun direkt dem Produkt Abfallbeseitigung zugeordnet. Über die Verwaltungskostenerstattung fließen nun noch die folgenden Leistungen in die Gebühren ein: Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 8 - Steueramt für die Bearbeitung der Gefäßan- und -abmeldungen und die Versendung der Gebühren- und Änderungsbescheide, Kämmerei für die Berechnung der Gebühren und die Überwachung der Haushaltsausführung, Stadtkasse für die Vereinnahmung der Gebühren und das Leisten der Ausgaben für die Müllabfuhr, Verwaltungsführung für das Treffen von Grundsatzentscheidungen (Vergabe, Gebühren, ...), EDV-Anlage für die Abwicklung der Arbeiten in Steueramt, Kasse und Kämmerei. Die Personalausgaben und Sachausgaben für die Beschäftigten, die diese Leistungen erbringen, sind aber nicht im Unterabschnitt Abfallbeseitigung verbucht, sondern in den Unterabschnitten der jeweiligen Ämter. Erst über die Verwaltungskostenerstattungen werden diese Kosten in den Gebührenhaushalt eingerechnet. Dazu werden lt. Vorgaben der KGSt die Arbeitsplatzkosten der Beschäftigten (einschließlich eines Zuschlages für deren Verwaltung und Sachausgaben) mittels Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt. Produkt 011 111 001 001 011 111 002 001 011 111 006 001 011 111 005 001 011 111 001 003 011 111 004 001 011 111 003 001 011 111 011 001 011 111 011 002 011 111 007 001 011 111 008 001 Bezeichnung Rat und Ausschüsse Verwaltungsführung Rechnungsprüfung Organisation Sitzungsdienst Personalverwaltung Rechts- und Versicherungsangelegenheiten Finanzmanagement (Stadtkasse und Kämmerei) Steueramt EDV Druckerei Betrag 2.400 € 26.100 € 6.600 € 900 € 400 € 1.100 € 3.600 € 14.900 € 26.800 € 4.600 € 200 € Ingesamt errechnen sich so für das Jahr 2015 Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 89.700 €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Verringerung um 3.200 € oder 3,44 %. Ursache ist in erster Linie die Einsparung einer halben Sachbearbeiterstelle im Steueramt. Von den Kosten des Steueramtes wird auf der Grundlage des erwarteten Aufwandes ein Teil in die „Behältertauschgebühr eingerechnet. Damit errechnen sich lt. Zeile 33 für die Abfallbeseitigung in 2015 insgesamt Kosten in Höhe von 2.938.880 €. Von den Kosten werden nun noch die Erlöse (Zeilen 38 bis 45) abgezogen. Neu sind hier in Zeile 39 die Einnahmen aus der Vermietung der Stellplätze für die Altkleidercontainer. Seit dem 01.07.2014 sind Altkleider ausnahmslos der Verwertung durch Dritte zuzuführen. Damit sind Altkleider von der Restmüllabfuhr ausgeschlossen und statt dessen in die im Stadtgebiet bereitgestellten Container einzuwerfen. Die aufgestellten Container sind damit „Abfallbehälter“ im Sinne der Abfallsatzung (siehe Satzungsänderung mit Vorlage 320/2014). Die Stadt Jülich erhält aus der Vermietung der Flächen für die gewerblichen Container Erlöse in Höhe von rund 36.500 € jährlich. Diese sollten künftig gebührenmindernd eingesetzt werden. Erwähnenswert ist auch die Verrechnung des Überschusses aus dem Jahre 2013. Wie bereits dargestellt, sind nach dem Kommunalabgabengesetz Überschüsse eines Gebührenhaushaltes innerhalb Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 9 von vier Jahren dem Gebührenzahler „gutzuschreiben“, Unterdeckungen sollen innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen, also quasi Gebühren „nacherhoben“ werden. Insofern fließt das Ergebnis 2013 nun hier in die Gebührenberechnung für 2015 ein. Die Betriebsabrechnung für 2013 schließt für den Bereich Restabfall mit einer Überdeckung in Höhe von 50.061,76 € ab. Für die Bioabfallgefäße weist die Betriebsabrechnung 2013 eine Überdeckung in Höhe von 14.129,00 € aus. Bei den Tauschgebühren errechnet sich eine Unterdeckung in Höhe von 113,25 €. Die Betriebsabrechnung für 2013 ist als Anlage beigefügt. Nach Abzug der Einnahmen verbleibt der jeweilige Gebührenbedarf und danach errechnen sich, dividiert durch die Anzahl der Gefäße die schon angeführten kostendeckenden Gebührensätze Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 439/2014 Seite 10