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Sitzungsvorlage (Änderungssatzung 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
04.12.14, 14:21
Aktualisiert
04.12.14, 14:21
Sitzungsvorlage (Änderungssatzung 2015)

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Inhalt der Datei

23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW Seite 878) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen: Artikel I § 4 erhält folgende Fassung: (1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt für jeden 60-l-Restabfallbehälter für jeden 80-l-Restabfallbehälter für jeden 120-l-Restabfallbehälter für jeden 240-l-Restabfallbehälter für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung 100,44 € jährlich 123,12 € jährlich 167,64 € jährlich 310,44 € jährlich 2.762,76 € jährlich 1.391,28 € jährlich 65,64 € jährlich 101,88 € jährlich. für jeden 120-l-Bioabfallbehälter für jeden 240-l-Bioabfallbehälter (2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,50 €. (3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 €. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.