Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
04.12.14, 14:21
Aktualisiert
04.12.14, 14:21
Stichworte
Inhalt der Datei
23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2013 (GV. NRW Seite 878) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung
von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung
am
folgende 23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
100,44 € jährlich
123,12 € jährlich
167,64 € jährlich
310,44 € jährlich
2.762,76 € jährlich
1.391,28 € jährlich
65,64 € jährlich
101,88 € jährlich.
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,50 €.
(3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.