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Beschlusstext (Kanalbaumaßnahme Michelsberg; hier: Konzeptentwicklung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
21.01.13, 13:40
Aktualisiert
21.01.13, 13:40
Beschlusstext (Kanalbaumaßnahme Michelsberg;
hier: Konzeptentwicklung)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 19.09.2012 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 562-IX/Z-2 Kanalbaumaßnahme Michelsberg; hier: Konzeptentwicklung Herr Henninghaus vom Ingenieurbüro utt unterrichtet den Betriebsausschuss über das Ergebnis der vorgenommenen Befragung der Anlieger zur zukünftigen Beseitigungsform des Niederschlagswassers und die weiteren Untersuchungen der örtlichen Verhältnisse. Daran anknüpfend wird die daraus entwickelte Alternativplanung vom Ingenieurbüro vorgestellt. Danach soll das anfallende Niederschlagswasser entgegen der ursprünglichen Planung überwiegend vor Ort auf den Anliegergrundstücken beseitigt (Versickerung/Verrieselung) werden. Die Verlegung des Regenwasserkanals soll auf die Bereiche beschränkt werden, wo keine geeigneten Vorraussetzungen für die Versickerung und Verrieselung bestehen. Das Ingenieurbüro macht darauf aufmerksam, dass Grundstücke, auf denen nach der endgültigen Planung das anfallende Niederschlagswasser versickert/verrieselt werden soll, nachträglich mit dem Niederschlagswasser nicht mehr an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, denn vor diesen Grundstücken wird kein Regenwasserkanal verlegt und ein Anschluss an den Schmutzwasserkanal scheidet grundsätzlich aus, weil die Pumpenleistung und die Druckleitung nur für Schmutzwasser ausgelegt sind. Die Betriebsleitung erläutert, dass die unterschiedliche Beseitigungsform des Niederschlagswassers (vor Ort auf dem Grundstück oder über den öffentlichen Regenwasserkanal) auch eine unterschiedliche beitragsrechtliche und gebührenrechtliche Behandlung bewirkt. So wird für Grundstücke mit der Niederschlagswasserbeseitigung vor Ort keine Niederschlagswassergebühr erhoben. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte überarbeitete Konzept weiter zu verfolgen.