Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich Antrag auf Änderung der Rekultivierung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
100 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.01.15, 08:22
Aktualisiert
23.01.15, 08:22
Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung) Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung) Beschlussvorlage (Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich
Antrag auf Änderung der Rekultivierung)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-11/2015 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 05.02.2015 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB3 21.01.2015 Herr Schumacher Fb3/BA 2297 Abgrabung Feiter Betonsteinwerk GmbH Linnich Antrag auf Änderung der Rekultivierung Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Bescheid vom 25.03.1985 in der Fassung vom 23.06.1995 hat die Bezirksregierung Köln der Fa. Rudolf Feiter Betonsteinwerk GmbH die Abgrabung von Sand und Kies, die Wiederbefüllung und die Herrichtung (Rekultivierung) für die Grundstücke Gemarkung Glimbach, Flur 3, Flurstücke 400 und 401 (vormals 6/1) sowie Gemarkung Gevenich, Flur 3, Flurstück 89 erteilt. Nach dem Rekultivierungsplan zum Genehmigungsbescheid war vorgesehen, insbesondere die Seefläche wieder als Ackerfläche herzustellen. Mit Antrag vom 16.12.2013 hat die Firma Feiter Betonsteinwerk GmbH nunmehr die Wiederherrichtung in Form einer Teilverfüllung bis zum 31.12.2017 beantragt. “Dabei soll der bestehende Altsee grundsätzlich als Wasserfläche erhalten bleiben. Im Umfeld sollen sich hochwertige Vegetationsbestände und Tierhabitate entwickeln können.“ Angaben und Beschreibungen zur jetzt geplanten Wiederherrichtung sind dem als Anlage beigefügten Bericht des Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH aus Aachen zu entnehmen. Entgegen der ursprünglichen Genehmigung vom 25.03.1985 in der Fassung vom 23.06.1995 durch die Bezirksregierung Köln, wird damit auf die dort festgesetzte Verfüllung und Wiederherrichtung verzichtet. Der in Rede stehende Rekultivierungsbereich steht im Eigentum der Antragstellerin und verläuft außerhalb der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes “Im Gansbruch“. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Hinter der Kreisstraße 17 und der Straße Breitenbender Weg dehnt sich das Linnicher Gewerbegebiet “Im Gansbruch“ zwischen Bahntrasse und Malefinkbach in nordwestlicher Richtung aus. Mit Verfügung des Kreises Düren – Umweltamt – vom 29.12.2014 wurde die Stadt Linnich zur Stellungnahme sowie zur Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der von der Firma Feiter Betonsteinwerk GmbH beantragten Änderung aufgefordert. Zur Vorbereitung der Entscheidung des Ausschusses wurde das Ingenieurbüro für Umweltfragen von Reis, Aachen, aufgefordert, den Antrag auf Änderung der Rekultivierung aus fachlicher Sicht zu bewerten. Zum Antrag der Feiter Betonsteinwerke GmbH hat das Ing.-Büro für Umweltfragen nachfolgende Stellungnahme abgegeben (Anlage). “Einleitend ist festzuhalten, dass der Antrag zur Änderung der Rekultivierung auf der Empfehlung des Kreises Düren sowie des Wasserverband Eifel-Rur (WVER) basiert. Beide Parteien sowie die zuständigen Gutachter bevorzugten aus ökologischen Gesichtspunkten eine Belassung des Abgrabungssees gegenüber einer Verfüllung und Wiederherrichtung. Es wurde seinerzeit erkannt, dass die Seefläche aufgrund ihrer Pufferfunktion zwischen Industriegebiet und dem Landschaftsschutzgebieten LSG-Rurtal und LSG-Glimbacher Bruch/Ivenhainer Wald aus Gründen des Umweltschutzes eine Aufwertung des Standorts darstellt. In diesem Zusammenhang konnte bspw. festgestellt werden, dass sich der Abgrabungssee zu einem ökologisch wertvollen Habitat entwickelt hat, wonach sich verschiedene Vogelarten und Amphibien angesiedelt haben. Die im Änderungsantrag geplanten Maßnahmen wie das Anlegen eines Weidesaums, eines Schilfgürtels und von Sukzessionsflächen sowie der Erhalt einer Steilwand unterstützen die Entwicklung des Standortes und stellen gegenüber der bisher vorgesehenen Verfüllung und Wiederherstellung eine deutliche Verbesserung dar. Gemäß der Rekultivierung des Altareals ist vorgesehen, die Seeprofilierung unterhalb des Seewasserspiegels mittels Verkippung von den Böschungsschultern vorzunehmen. Oberhalb der Wasserlinie wird der Boden lagenweise verdichtend eingebaut. Für beide Maßnahmen werden geeignete, weitgestufte Sande und Kiese verwendet, welche derzeit auf der nahgelegenen Erweiterungsfläche gelagert sind. Aus fachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die geplante Seeprofilierung. Auch liegen keine Bedenken hinsichtlich der Verfüllmaterialien zur Gestaltung der Seeböschungen vor. Die durchgeführten Standsicherheitsberechnungen zeigen, dass das geplante Seeprofil auch unter Berücksichtigung der Erdbebenzone 3 einen ausreichenden Ausnutzungsgrad aufweist. Die Standsicherheit ist somit rechnerisch nachgewiesen und die geplanten Böschungswinkel von 1:3 ausreichend flach. Ökonomisch lassen sich aus dem Änderungsantrag keine Vorteile für die Firma Feiter Betonsteinwerk GmbH ableiten. Die mit den Kosten verbundene Verkippung des Restsees mit „LAGA Z0“-Material, also absolut unbelasteten Material bis 1,0 m über Grundwasserspiegel, wären in etwa aufgewogen worden durch die Restverfüllung mit kosteneinbringenden, leicht belasteten „LAGA Z1.2“-Material bis zum Endniveau. Das Erdmaterial zur Oberflächenabdeckung liegt ohnehin vor und wird in beiden Varianten zur Rekultivierung eingebaut. Bei einer Verfüllung wären auch die jetzt notwendigen Böschungsarbeiten bis zum Seegrund (s.o.) nicht notwendig geworden. Zusammenfassend werden aus Sicht des Unterzeichners somit keine Einwände gesehen, welche gegen eine Änderung der Rekultivierung sprechen.“ Insoweit wird abschließend vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zur beantragten Änderung der Rekultivierung zu erteilen. Witkopp