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Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim) Antrag (Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.- Bliesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 506/2014 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 14.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 05.05.2015 beschließend 17.02.2016 beschließend Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 600,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1) Im Rahmen eines Anhörverfahrens habe ich die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises und den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der Merowingerstraße (L 163) um Stellungnahmen zum vorliegenden Antrag gebeten. Das Unfallgeschehen ist nach Aussage der Kreispolizeibehörde (3-Jahresauswertung) in dem Gebiet südlich der Merowingerstraße und östlich der Karolinger Straße (einschießlich der beiden Landesstraßen) rückläufig. Entsprechend den Angaben des Landesbetriebes (siehe Anlage) müsste wegen den parkenden KFZ, dem Fußgängerüberweg und der Fußgängerampel das Geschwindigkeitsverhalten auf der Merowingerstraße angemessen sein. Um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in dem betroffenen Streckenabschnitt festzustellen, werde ich mit dem städtischen Seitenradarmessgerät eine Messung durchführen und das Ergebnis dem Ausschuss mitteilen. Sollten die Messungen ergeben, dass auf der Merowingerstraße tatsächlich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, werde ich zusammen mit dem Landesbetrieb über geeignete Maßnahmen verhandeln. Zu Punkt 2) Die Wohnstraßen südlich der Merowingerstraße und östlich der Karolinger Straße bieten sich aufgrund ihrer Querschnittsbreite und aufgrund ihrer Verkehrsführung nicht als Abkürzungsstrecke für die beiden Landesstraßen an. Insgesamt liegt das Wohngebiet bereits innerhalb einer Tempo 30-Zone in der verkehrsrechtlich die „rechts vor links“-Vorfahrtsregelung gilt. Die dort parkenden KFZ verhindern an ein schnelles Befahren dieser Straßen. Gleichwohl halte ich auch hier eine Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten (einschließlich der Verkehrsaufkommen) mit dem städtischen Seitenradargerät für sinnvoll. Mit Hinweis auf die jährliche „Entrümpelung des Schilderwaldes in Erftstadt“ rate ich von einer Aufstellung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ab. In Vertretung (Hallstein) -2-