Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
09.12.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 506/2014 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 14.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.05.2015
beschließend
17.02.2016
beschließend
Antrag bzgl. 1) Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Merowingerstr. Ecke
Frankenstraße Ecke Lambertusstraße in E.-Bliesheim; 2) Einrichtung einer Anliegerbeschränkung für die Lambertusstraße/ Frankenstraße nebst Stichstraßen in E.Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
600,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1)
Im Rahmen eines Anhörverfahrens habe ich die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises und
den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der Merowingerstraße (L 163) um Stellungnahmen zum vorliegenden Antrag gebeten.
Das Unfallgeschehen ist nach Aussage der Kreispolizeibehörde (3-Jahresauswertung) in dem Gebiet südlich der Merowingerstraße und östlich der Karolinger Straße (einschießlich der beiden
Landesstraßen) rückläufig.
Entsprechend den Angaben des Landesbetriebes (siehe Anlage) müsste wegen den parkenden
KFZ, dem Fußgängerüberweg und der Fußgängerampel das Geschwindigkeitsverhalten auf der
Merowingerstraße angemessen sein. Um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in dem
betroffenen Streckenabschnitt festzustellen, werde ich mit dem städtischen Seitenradarmessgerät
eine Messung durchführen und das Ergebnis dem Ausschuss mitteilen. Sollten die Messungen
ergeben, dass auf der Merowingerstraße tatsächlich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren
wird, werde ich zusammen mit dem Landesbetrieb über geeignete Maßnahmen verhandeln.
Zu Punkt 2)
Die Wohnstraßen südlich der Merowingerstraße und östlich der Karolinger Straße bieten sich aufgrund ihrer Querschnittsbreite und aufgrund ihrer Verkehrsführung nicht als Abkürzungsstrecke für
die beiden Landesstraßen an. Insgesamt liegt das Wohngebiet bereits innerhalb einer
Tempo 30-Zone in der verkehrsrechtlich die „rechts vor links“-Vorfahrtsregelung gilt. Die dort parkenden KFZ verhindern an ein schnelles Befahren dieser Straßen. Gleichwohl halte ich auch hier
eine Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten (einschließlich der Verkehrsaufkommen) mit
dem städtischen Seitenradargerät für sinnvoll.
Mit Hinweis auf die jährliche „Entrümpelung des Schilderwaldes in Erftstadt“ rate ich von einer Aufstellung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ab.
In Vertretung
(Hallstein)
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