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Antrag (Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
188 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
28.01.16, 15:01
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 18/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Am 03.02.2016 Beratung ergänzt durch das Ratsbüro. Termin :offen gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 02.02.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Bemerkungen beschließend beschließend Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Gelände des Bebauungsplanbereiches 13i, Stadtgarten im hinteren Bereich der CarlSchurz-Straße in Erftstadt-Liblar sind bei Freilegungsarbeiten insgesamt drei sogenannte Einmannbunker aus der Zeit des zweiten Weltkrieges gefunden worden. Laut Aussage des Geschichtsvereines sollen diese Einmannbunker ein „einzigartiges historisches Denkmal, welches erhalten werden und die Funktion eines Mahnmalcharakters gegen Krieg und NS-Diktatur übernehmen sollte“ sein. Inzwischen liegt ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland auf Eintragung der Splitterschutzzellen in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt vor. Diese muss noch von der Verwaltung geprüft werden und wird dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Entscheidung vorgelegt. Um die die Splitterschutzzellen zu erhalten und deren Unterhaltung und Pflege gewährleisten zu können, schlage ich vor, eine der Anlagen an das Rheinische Bahnmuseum in Köln abzugeben. Dieser Bunker kann kurzfristig verladen und nach Köln gebracht werden. Weiterhin schlage ich vor, die verbleibenden beiden Bunker nicht im öffentlichen Raum auszustellen, da einerseits zu befürchten ist, dass diese zweckentfremdet, verunreinigt oder beschädigt werden und ich darüber hinaus den Pflegeaufwand für aufwändig halte. Es hat sich durch Vermittlung der Schellmann Unternehmensberatung GmbH die Fa. Rasselstein GmbH & Co KG aus Neuwied bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass von dieser Firma die gefundenen Einmannbunker seinerzeit gebaut worden sind. Die Fa. Rasselstein hat angefragt, ob sie die Bunker abholen kann, um sie dann aufzuarbeiten und auf deren Firmengelände auf- und auszustellen. Bis zur Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste halte ich es für sinnvoll, die beiden verbliebenen Splitterschutzzellen für eine Abholung am Rande des neuen Baugebietes des BP 13i sicherzustellen und dann dem Rheinischen Bahnmuseum in Köln und gegebenenfalls der Fa. Rasselstein GmbH & Co KG zur Verfügung zu stellen. In Vertretung (Hallstein) -2-