Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
188 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
28.01.16, 15:01
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 18/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.01.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Am 03.02.2016
Beratung ergänzt
durch das Ratsbüro.
Termin :offen
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
02.02.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
beschließend
Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Gelände des Bebauungsplanbereiches 13i, Stadtgarten im hinteren Bereich der CarlSchurz-Straße in Erftstadt-Liblar sind bei Freilegungsarbeiten insgesamt drei sogenannte Einmannbunker aus der Zeit des zweiten Weltkrieges gefunden worden. Laut Aussage des Geschichtsvereines sollen diese Einmannbunker ein „einzigartiges historisches Denkmal, welches
erhalten werden und die Funktion eines Mahnmalcharakters gegen Krieg und NS-Diktatur übernehmen sollte“ sein.
Inzwischen liegt ein Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland auf Eintragung der Splitterschutzzellen in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt vor. Diese muss noch von der Verwaltung geprüft werden und wird dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung zur Entscheidung vorgelegt.
Um die die Splitterschutzzellen zu erhalten und deren Unterhaltung und Pflege gewährleisten zu
können, schlage ich vor, eine der Anlagen an das Rheinische Bahnmuseum in Köln abzugeben.
Dieser Bunker kann kurzfristig verladen und nach Köln gebracht werden.
Weiterhin schlage ich vor, die verbleibenden beiden Bunker nicht im öffentlichen Raum auszustellen, da einerseits zu befürchten ist, dass diese zweckentfremdet, verunreinigt oder beschädigt
werden und ich darüber hinaus den Pflegeaufwand für aufwändig halte.
Es hat sich durch Vermittlung der Schellmann Unternehmensberatung GmbH die Fa. Rasselstein
GmbH & Co KG aus Neuwied bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass von dieser Firma die gefundenen Einmannbunker seinerzeit gebaut worden sind. Die Fa. Rasselstein hat angefragt, ob sie die
Bunker abholen kann, um sie dann aufzuarbeiten und auf deren Firmengelände auf- und auszustellen.
Bis zur Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste halte ich es für sinnvoll, die beiden
verbliebenen Splitterschutzzellen für eine Abholung am Rande des neuen Baugebietes des BP 13i
sicherzustellen und dann dem Rheinischen Bahnmuseum in Köln und gegebenenfalls der Fa.
Rasselstein GmbH & Co KG zur Verfügung zu stellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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