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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Einstellung eines Einrichtungshelfers/einer Einrichtungshelferin für das Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Einstellung eines Einrichtungshelfers/einer Einrichtungshelferin für das Rechts- und Ordnungsamt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 562/2015 Amt: 10 Az.: 11 11-41 Amtsleiter Datum: 03.11.2015 RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss Betrifft: 13.11.2015 gez. Erner, Bürgermeister Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Termin 08.12.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Einstellung eines Einrichtungshelfers/einer Einrichtungshelferin für das Rechts- und Ordnungsamt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 561/2015 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die aktuell ebenso drastisch wie kontinuierlich steigenden Flüchtlingszahlen machen eine kurzfristige Einstellung dringend erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 562/2015 wird zugestimmt. Erftstadt, den 03.11.2015 (Erner ) Bürgermeister (Zerres ) Ausschussmitglied