Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-247/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
20.01.2004
Betreff:
c) Vorberatung des Stellenplanes der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den im Entwurf
vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Stellenplan der Stadt Bedburg stellt ein Spiegelbild der Aufgabenwahrnehmung der
Stadtverwaltung
Bedburg
dar.
Erfolgen
Änderungen
hinsichtlich
der
Aufgabenwahrnehmung, werden Anpassungen des Stellenplanes, auch wenn es sich um
nur sehr geringfügige Maßnahmen handelt, im Sinne einer möglichst transparenten
Darstellung der Personalsituation seit Jahren kontinuierlich durchgeführt. Die in der
Vergangenheit und auch heute noch bei vielen Behörden geübte Praxis, unbesetzte
Stellen, deren zukünftige Besetzung unklar erscheint, zunächst nicht zu streichen, ist in
Bedburg weitestgehend abgeschafft. So enthielt der für das Jahr 2003 im Entwurf
vorgelegte Stellenplan bis auf drei Stellen im Bereich des Bauhofes - je eine nach
Lohngruppe 3, 4 und 5 BZT-G / NRW ausgewiesene Stelle – ausschließlich Stellen, die
auch schon tatsächlich von Bediensteten besetzt waren. Die Sparbemühungen des
vergangenen Jahres waren u. a. dadurch gekennzeichnet, dass frei gewordene Stellen
teilweise über lange Zeiträume nicht wiederbesetzt wurden. Dies hat nun dazu geführt,
dass gemessen an den im Entwurf des Stellenplanes 2004 ausgewiesenen Stellen zur Zeit
11 Dienstposten (= 5,37 %) vakant sind, von denen alleine fünf zum Bauhof gehören.
Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2001 sind viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen bzw. zusätzlichen neuen Aufgaben betraut
worden. Hieraus ergab sich der Bedarf, für die entsprechenden Stellen auf der Grundlage
aktueller Stellenbeschreibungen neue Stellenbewertungen durchzuführen. Zu diesem
Zwecke wurde eine Bewertungskommission gegründet, die seit der Verabschiedung des
letztjährigen Stellenplanes noch zweimal getagt und insgesamt 22 Stellen einer genaueren
Betrachtung und aktuellen Bewertung unterzogen hat.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die teilweise schon seit drei Jahren geänderten
Aufgabenstellungen weiterer 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vornahme aktualisierter
Stellenbewertungen in den nächsten Monaten erforderlich machen wird, die dann ggf. zu
Stellenplanänderungen führen können.
Vor dem Hintergrund, dass mit der Umstrukturierung der Stadtverwaltung im Hinblick auf
die Einführung weiterer Elemente der sog. Neuen Steuerungsmodelle, so insbesondere
der Aufbau und die Einführung der Budgetierung im Jahr 2001 und einer Kostenrechnung
im Jahr 2002, zusätzliche Aufgaben und gesteigerte Anforderungen an Teile der
Belegschaft gestellt wurden und noch weiterhin werden, darf es sicherlich als positiv
gelten, dass dieses zumindest ohne eine quantitative Ausweitung des Stellenbestandes
geleistet werden konnte. Betrachtet man nämlich nicht die reinen Stellenzahlen, sondern
analysiert man mit Blick auf die 76 teilzeit- bzw. geringfügig beschäftigten Bediensteten die
Entwicklung der geleisteten Jahresarbeitsstunden, so ist seit dem Jahr 2000, in dem der
Personalbestand auch bereits als verhältnismäßig gering galt, ein Rückgang um 19.831
Jahresarbeitsstunden (= 5,7 %) festzustellen. Dies entspricht – vollzeitverrechnet - einem
Abbau von ca. 9,9 Stellen in einem Zeitraum von vier Jahren, und von den auf dieser
Basis verbliebenen Stellen sind – wie oben bereits dargestellt – zur Zeit 11 Stellen vakant,
was unterstreichen mag, in welchen Dimensionen im Personalbereich aktuell
Reduzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll auch nicht unerwähnt bleiben,
dass im Rahmen des letzten, vom Landespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen
sog. Vierteljahresgespräches zwischen der Verwaltungsspitze und dem Personalrat sehr
deutlich von der Belegschaftsvertretung darum gebeten wurde, mögliche Beförderungen
und tarifvertraglich gebotene Höhergruppierungen im Sinne des Erhaltes der
Mitarbeitermotivation nicht mehr so lange zeitlich aufzuschieben, wie dies bislang mit
einem auf die finanzielle Situation verengten Blick häufig geschehen sei. Unter Hinweis auf
die Praxis benachbarter Kommunen ist diesem Wunsch zwar entgegen getreten worden,
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Sitzungsvorlage
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wenngleich auch signalisiert wurde, dass ein Überdenken der Verfahrensweise erfolgen
werde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durchweg willens und in der Lage gezeigt,
zusätzliche und höherwertige Aufgaben zu übernehmen und die damit einhergehende
Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht und die geltenden Tarifverträge ist
die – selbstverständlich von objektiven Gesichtspunkten getragene – im Falle von Änderungen des
Stelleninhaltes erforderliche Neubewertung einer Reihe von Stellen unabdingbare Voraussetzung
für die auch weiterhin unbedingt zu fördernde Mitarbeitermotivation. Das Ergebnis der
Stellenbewertungen ist bzw. wird auch weiterhin in die von der Verwaltung vorzulegenden
Entwürfe der Stellenpläne der Stadt Bedburg einfließen.
Die Zahl der Stellen im Beamtenbereich lag mehrere Jahre unverändert bei 34. Die nunmehr
vorgesehene Stellenausweitung, wird nachstehend begründet. Die Zahl der Stellen im
Angestelltenbereich erhöht sich bedingt durch die Rückkehr einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin
aus einer Beurlaubung. Im Arbeiterbereich lag die Zahl der Stellen 1999 noch bei 106, ging dann
über 104 im Jahr 2000 und 99 im Jahr 2002 auf 91 Stellen im Jahr 2003 zurück. Es erfolgt hier im
Jahr 2004 eine weitere Reduzierung um 2 Stellen.
Es folgen nun zu den einzelnen Beschäftigtengruppen ergänzende Erläuterungen:
Beamte:
Änderungen ergeben sich hier durch die neue Ausweisung einer Stelle nach A 13 h. D, die bislang
nach A 13 g. D. bewertet war und die zusätzliche Ausweisung je einer Stelle in A 9 g. D. und A 6.
Die letztgenannte Stellenausweisung dient der planmäßigen Anstellung (Wegfall des „z. A.“) einer
eigenen Nachwuchskraft, deren laufbahnrechtliche Probezeit in diesem Jahr enden wird. Die
Beschäftigung erfolgt – nachdem der Stelleninhaber nach erfolgreicher Ablegung seiner
Laufbahnprüfung zunächst seinen Zivildienst absolviert hat – bereits seit Mitte vergangenen
Jahres im Bereich des Außendienstes der Stadtkasse, wo sich gezeigt hat, dass der in den
vergangenen Jahren gemachte Versuch, das Aufgabengebiet der Abgabenbeitreibung mit nur
einer Dienstkraft bzw. zeitweilig mit einer zeitlich befristet eingestellten zusätzlichen Teilzeitkraft zu
bewältigen, angesichts der allgemein nachlassenden Zahlungsmoral nicht vernünftig und
wirtschaftlich ist. Der Stelleninhaber wurde im Jahr 2003 auf einer im Teil C des Stellenplanes, I.
Beamte zur Anstellung, dargestellten „Stelle“ geführt.
Die zusätzliche Ausweisung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt im Bereich der
Sozialverwaltung und korrespondiert dort mit dem Wegfall einer bislang nach BAT V c im
Angestelltenbereich ausgewiesenen Stelle. Die Stelleninhaberin ist mittlerweile, nachdem eine
andere Dienstkraft in die Freizeitphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getreten ist, unter Mitnahme ihrer bisherigen Stelle in den Bereich der Ordnungsverwaltung
gewechselt.
Die in der Sozialverwaltung verloren gegangene Arbeitskraft ist bislang nicht ersetzt worden. Die
Bereitstellung der nach A 9 g. D. ausgewiesenen Stelle erfolgt vorsorglich mit Blick darauf, dass
zur Zeit nicht sicher prognostiziert werden kann, ob und mit welcher Wertigkeit eine personelle
Verstärkung der Sozialverwaltung erforderlich wird. Im Zuge der gesetzgeberischen Umsetzung
des Hartz-Konzeptes ist zur Zeit allerdings auch nicht auszuschließen, dass in Zukunft eine oder
mehrere Stellen im Bereich der Sozialverwaltung von ihrem Aufgabenzuschnitt her anzupassen
sind bzw. mittelfristig sogar wegfallen können. An eine Besetzung der vorsorglich ausgewiesenen
Stelle ist zur Zeit nicht gedacht.
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Die Anhebung der im UA 0304 (FB III) zur Zeit nach A 13 g. D. ausgewiesenen Stelle nach A 13 h.
D. erfolgt auf der Basis einer einstimmigen Entscheidung der Bewertungskommission. Da es sich
bei A 13 g. D. / A 13 h. D. um sog. Verzahnungsämter zwischen den Laufbahnen des gehobenen
und des höheren Dienstes handelt, ist mit einer entsprechenden Beförderung keine
Besoldungsänderung verbunden. Außerdem ist der Laufbahnwechsel vom gehobenen in den
höheren nichttechnischen Beamtendienst an besondere beamten- bzw. laufbahnrechtliche
Voraussetzungen gebunden.
Hinsichtlich der Beförderungsämter im gehobenen Dienst ist zu bemerken, dass nach § 7 Abs. 1
Ziffer 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den Gemeinden und
Gemeindeverbänden (Stellenobergrenzenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur
Zeit gültigen Fassung die Stadt Bedburg bis zu 4 Stellen nach A 12 und bis zu 3 Stellen nach A 13
(gehobener Dienst) ausweisen könnte. Diese Möglichkeiten werden auch weiterhin nicht voll
ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nach der zuletzt am 25.09.1996
geänderten Stellenobergrenzenverordnung es bei Gemeinden mit 10.001 bis 40.000 Einwohnern
nur noch die oben angegebenen Beschränkungen im Bereich der Besoldungsgruppen A 12 und A
13 gibt; im Bereich des mittleren Dienstes existiert nur noch eine Beschränkung der Zahl der nach
A 9 m. D. ausweisbaren Stellen. Diese darf bei insgesamt mindestens 11 in der Laufbahngruppe
ausgewiesenen Stellen eine Stellenanzahl von 5 nicht überschreiten. Darüber hinaus sind
hinsichtlich der Regelungen des § 26 BbesG (sog. Stellenkegel) noch prozentuale
Einschränkungen der Anzahl der nach A 8 und A 11 ausweisbaren Stellenzahlen (max. 30 % der
Stellen in der jeweiligen Laufbahngruppe) zu beachten, was auch beim vorgelegten
Stellenplanentwurf geschehen ist.
Auch im vergangenen Jahre sind nicht sämtliche nach dem Stellenplan vorhandenen
Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden, weil neben den laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen des jeweiligen Stelleninhabers die persönlichen Leistungen des Einzelnen die
wichtigste Grundlage für eine Beförderung bilden und darüber hinaus die jeweiligen
Budgetverantwortlichen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sparsam
umgehen müssen. Die den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Budgets für den
Personalbereich orientieren sich an den spitz gerechneten Personalkosten für die
Weiterbeschäftigung des vorhandenen Personalbestandes, ohne Berücksichtigung möglicher
Beförderungen bzw. Höhergruppierungen. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten zur Beförderung
bzw. Höhergruppierung von Bediensteten quasi im jeweiligen Fachbereich erwirtschaftet werden
müssen.
Zu bedenken ist jedoch, dass in den letzten Jahren sogar auf bundesweite
Stellenausschreibungen insbesondere im Bereich der Eingangs- und ersten Beförderungsämter
der Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes keine oder nur sehr
wenige Bewerbungen eingegangen sind, die zudem nicht den Anforderungen der jeweiligen Stelle
in hinreichendem Maße entsprochen haben. Es ergaben sich in zwei Fällen längere
Stellenvakanzen, die erst ihr Ende fanden, als viele Monate nach Freiwerden der Stellen eigener
Nachwuchs nach bestandener Laufbahnprüfung zur Übernahme bereit stand. Diese Beispiele
mögen zeigen, dass gerade für die Beamten in den Eingangsämtern der jeweiligen Laufbahn
unbedingt Fördermöglichkeiten geschaffen und rechtzeitig umgesetzt werden müssen.
Angestellte:
Anpassungen der Wertigkeit einzelner Stellen nach erfolgter Stellenbewertung gibt es bei
verschiedenen Vergütungsgruppen. Per Saldo resultiert hieraus die Reduzierung einer Stelle im
Bereich der Vergütungsgruppe BAT V c sowie die zusätzliche Ausweisung einer Stelle im Bereich
der Vergütungsgruppe BAT IV b.
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Unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Vorgaben bzw. der Eingruppierungsvorschriften wird
in jedem Einzelfall sehr genau geprüft, ob die auf der jeweiligen Stelle wahrzunehmenden
Tätigkeiten mit den Leistungen der entsprechenden Stelleninhaberin bzw. des entsprechenden
Stelleninhabers einhergehen und eine ggf. laut Stellenplan mögliche Höhergruppierung
rechtfertigt.
Die Ausweisung der zusätzlichen Teilzeitstelle in der Vergütungsgruppe BAT IV a/III erfolgt im
Hinblick auf die bereits zum 01.01.2004 erfolgte Rückkehr einer bis zum 31.12.2003 in Elternzeit
befindlichen Mitarbeiterin des FB I.
Arbeiter:
Im Arbeiterbereich reduziert sich die Anzahl der Stellen auf nur noch 89 im Jahr 2004.
Die Reduzierung der Stellenzahl ist auf im Jahr 2003 durchgeführte Privatisierungen im
Reinigungsbereich sowie eine eingesparte Stelle im Bereich der Hausmeistertätigkeiten in der
Bürgerhalle Königshoven zurückzuführen.
Beamte zur Anstellung:
Zur Zeit absolviert bereits eine Inspektorin z. A. ihre laufbahnrechtliche Probezeit und eine weitere
wird diese im Falle des erfolgreichen Ablegens ihrer Laufbahnprüfung im Herbst beginnen.
Mitte des Jahres werden zwei Sekretäranwärterinnen ihre Laufbahnprüfung ablegen und
anschließend ihre laufbahnrechtliche Probezeit beginnen; ein Stadtsekretär z. A. (s. Stand
01.10.2003) wird, wie oben bereits dargestellt, im Laufe des Jahres planmäßig angestellt.
Nachwuchskräfte:
Zur Zeit werden fünf Beamtenanwärter/innen im mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst
ausgebildet. Die beiden Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst werden in diesem Jahr ihre
Laufbahnprüfung absolvieren. Gleiches gilt für eine Inspektoranwärterin. Die verbleibenden beiden
Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes stehen erst im Jahr 2005 zur Prüfung an. Daneben
wird zur Zeit eine Nachwuchskraft zum Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet; die
Abschlussprüfung in diesem Falle ist ebenfalls im Jahre 2005.
Hinsichtlich der weiteren für 2004 vorgesehenen Ausbildungsplätze (2 x gehobener Dienst – ggf.
Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt -, 1 x mittlerer Dienst) werden zur Zeit
bereits Bewerbungen ausgewertet.
Fazit:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung Bedburg weiterhin mit einem
vergleichsweise niedrigen Personalbestand bemüht ist, sich den Herausforderungen der
Verwaltungsmodernisierung zu stellen.
Die Übernahme des selbst ausgebildeten Nachwuchses und die mögliche Rückkehr beurlaubter
Dienstkräfte dürfte in den nächsten Jahren nicht ganz unproblematisch werden. Ein Teil der
entsprechenden Ausfälle konnte mit zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen bislang schon
überbrückt werden und das altersbedingte Ausscheiden bzw. der Beginn der sog. Freizeitphasen
in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen werden die Probleme auch weiterhin ein Stück weit reduzieren helfen. Andererseits sind
die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
zum 01.01.2005, spätestens lt. Planungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum
01.01.2008, auf die Kommunen zukommenden Umstellungsarbeiten und deren Vorbereitungen so
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arbeitsintensiv, dass auch bei einer Ausweitung der Stellenzahl eine Auslastung des Personals
fraglos gegeben sein wird, wenngleich mit weniger Personal, dafür aber zu einem späteren
Zeitpunkt dasselbe Ziel erreicht werden könnte.
Der Personalrat ist zur Anhörung gemäß § 75 Landespersonalvertretungsgesetz NW
angeschrieben worden. Ebenso ist der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden.
Rückäußerungen liegen zur Zeit noch nicht vor.
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Begründung:
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister