Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP715/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 15 03 /5
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Betreff:
Planungsvorhaben von Nachbargemeinden
hier: Stadt Kerpen
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der in der Anlage beigefügten
Stellungnahme zur Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen
„Am Falder auf dem Bürrig“ und dem Bebauungsplan KE 321 „Am Falder / Auf dem Bürrig“
zuzustimmen und diese der Stadt Kerpen im Nachgang zuzuleiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg hat im Rahmen des Informationsaustausches mit den Nachbarkommunen Ende
Dezember 2007 davon Kenntnis erlangt, dass die Stadt Kerben ein Fachmarktzentrum
(großflächiger Einzelhandel) in einer Größenordnung von zusätzlich 42.000 m² Verkaufsfläche
plant.
Die Offenlage der Planverfahren hat vom 19.11.2007 bis zum 20.12.2007 einschließlich
stattgefunden.
Eine formelle Beteiligung der Stadt Bedburg im bisherigen Verfahren im Rahmen der Beteiligung
der berührten Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2
des Baugesetzbuches („frühzeitiges Beteiligungsverfahren“) sowie der Offenlage des Planes gem.
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist
bislang nicht erfolgt.
Nach § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden
aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der
Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen
Versorgungsbereiche berufen.
Diese gemeindenachbarliche Abstimmungsgebot berücksichtigt, dass die Planungshoheit der
Gemeinde zwar an der Gemeindegrenze endet, die Bauleitplanung der Gemeinde sich aber in
vielfältiger Weise auf benachbarte Gemeinden auswirken oder auch in ihren Wirkungen für die
Gemeinde und die Nachbargemeinde in Wechselbeziehungen zueinander stehen können. Dies
berücksichtigt das Baugesetzbuch durch verfahrens- und materiellrechtliche, auch
organisationsrechtlichen Regelungen.
Benachbart im Sinne von § 2 Abs.2 BauGB können mindestens die angrenzenden Gemeinden
sein. Benachbart sind aber nicht nur die angrenzenden Gemeinden. Benachbart im Sinne von § 2
Abs. 2 des Baugesetzbuches ist jede Gemeinde, die durch die Bauleitplanung unmittelbar berührt
sein kann, und zwar durch unmittelbare planungsrechtlich erhebliche Auswirkungen; eine
Grenznachbarschaft ist nicht erforderlich.
Gerade im Hinblick auf die anstehenden Planungen und den Fortgang der Arbeiten am
Rahmenplan Bedburg – mit dem originären Ziel der Stärkung des Einzelhandels in Bedburg und
damit auch dem zentralen Versorgungsbereich von Bedburg mit dem Fach- und Einzelhandel kann eben diese Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel in Kerben
in der vorgesehenen Größenordnung eklatante Auswirkungen auf die Umlandgemeinden und
damit auch Bedburg haben.
Um zumindest innerhalb der Frist zur Offenlage gegenüber der Stadt Kerpen zu dokumentieren,
dass eine Betroffenheit der Stadt Bedburg gesehen wird, wurde die als Anlage 1 beigefügte
vorläufige Stellungnahme zu den Planverfahren abgegeben; dies auch im Hinblick auf die nicht
erfolgte Beteiligung.
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine dezidierte Stellungnahme noch nachgeführt wird.
Wie bereits in dem Schreiben der Stadt Bedburg vom 20.12.2007 dargelegt, wird eine
Betroffenheit der Stadt Bedburg gesehen. Diese gilt es fundiert und rechtssicher zu
dokumentieren.
Die Verwaltung hat daher das Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln in
Zusammenarbeit mit der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), Köln, mit der
Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt.
Diese befindet sich aufgrund umfangreicher erforderlicher Erhebungen derzeit noch in Bearbeitung
und wird zu den Vorbesprechungen nachgereicht.
Beschlussvorlage WP7-15/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Ein Mitarbeiter des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln steht in der Sitzung
darüber hinaus für Fragestellungen ergänzend zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt unter Zugrundelegung dieser erarbeiteten Stellungnahme vor, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.01.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-15/2008
Seite 3