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Beschlussvorlage (Planungsvorhaben von Nachbargemeinden hier: Stadt Kerpen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Planungsvorhaben von Nachbargemeinden
hier: Stadt Kerpen
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen) Beschlussvorlage (Planungsvorhaben von Nachbargemeinden
hier: Stadt Kerpen
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen) Beschlussvorlage (Planungsvorhaben von Nachbargemeinden
hier: Stadt Kerpen
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP715/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 15 03 /5 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Betreff: Planungsvorhaben von Nachbargemeinden hier: Stadt Kerpen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Kerpen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der in der Anlage beigefügten Stellungnahme zur Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen „Am Falder auf dem Bürrig“ und dem Bebauungsplan KE 321 „Am Falder / Auf dem Bürrig“ zuzustimmen und diese der Stadt Kerpen im Nachgang zuzuleiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg hat im Rahmen des Informationsaustausches mit den Nachbarkommunen Ende Dezember 2007 davon Kenntnis erlangt, dass die Stadt Kerben ein Fachmarktzentrum (großflächiger Einzelhandel) in einer Größenordnung von zusätzlich 42.000 m² Verkaufsfläche plant. Die Offenlage der Planverfahren hat vom 19.11.2007 bis zum 20.12.2007 einschließlich stattgefunden. Eine formelle Beteiligung der Stadt Bedburg im bisherigen Verfahren im Rahmen der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches („frühzeitiges Beteiligungsverfahren“) sowie der Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist bislang nicht erfolgt. Nach § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Diese gemeindenachbarliche Abstimmungsgebot berücksichtigt, dass die Planungshoheit der Gemeinde zwar an der Gemeindegrenze endet, die Bauleitplanung der Gemeinde sich aber in vielfältiger Weise auf benachbarte Gemeinden auswirken oder auch in ihren Wirkungen für die Gemeinde und die Nachbargemeinde in Wechselbeziehungen zueinander stehen können. Dies berücksichtigt das Baugesetzbuch durch verfahrens- und materiellrechtliche, auch organisationsrechtlichen Regelungen. Benachbart im Sinne von § 2 Abs.2 BauGB können mindestens die angrenzenden Gemeinden sein. Benachbart sind aber nicht nur die angrenzenden Gemeinden. Benachbart im Sinne von § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist jede Gemeinde, die durch die Bauleitplanung unmittelbar berührt sein kann, und zwar durch unmittelbare planungsrechtlich erhebliche Auswirkungen; eine Grenznachbarschaft ist nicht erforderlich. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Planungen und den Fortgang der Arbeiten am Rahmenplan Bedburg – mit dem originären Ziel der Stärkung des Einzelhandels in Bedburg und damit auch dem zentralen Versorgungsbereich von Bedburg mit dem Fach- und Einzelhandel kann eben diese Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel in Kerben in der vorgesehenen Größenordnung eklatante Auswirkungen auf die Umlandgemeinden und damit auch Bedburg haben. Um zumindest innerhalb der Frist zur Offenlage gegenüber der Stadt Kerpen zu dokumentieren, dass eine Betroffenheit der Stadt Bedburg gesehen wird, wurde die als Anlage 1 beigefügte vorläufige Stellungnahme zu den Planverfahren abgegeben; dies auch im Hinblick auf die nicht erfolgte Beteiligung. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine dezidierte Stellungnahme noch nachgeführt wird. Wie bereits in dem Schreiben der Stadt Bedburg vom 20.12.2007 dargelegt, wird eine Betroffenheit der Stadt Bedburg gesehen. Diese gilt es fundiert und rechtssicher zu dokumentieren. Die Verwaltung hat daher das Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln in Zusammenarbeit mit der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), Köln, mit der Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Diese befindet sich aufgrund umfangreicher erforderlicher Erhebungen derzeit noch in Bearbeitung und wird zu den Vorbesprechungen nachgereicht. Beschlussvorlage WP7-15/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ein Mitarbeiter des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln steht in der Sitzung darüber hinaus für Fragestellungen ergänzend zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt unter Zugrundelegung dieser erarbeiteten Stellungnahme vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.01.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-15/2008 Seite 3