Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
STADT BEDBURG
Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
1. Stadt Kerpen
Die Bürgermeisterin
Postfach 21 20
50151 Kerpen
Fachbereich I
Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Auskunft erteilt:
Herr Schmitz
Zimmer:
206
Durchwahl:
(02272) 402 606
¬ Telefax:
(02272) 402 400
E-Mail:
u.schmitz@bedburg.de
Mein Zeichen:
60 /
Ihr Zeichen:
Datum:
20.12.2007
_
Ansiedlung eines Fachmarktzentrums in der Stadt Kerpen
hier: Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. KE 321 „Am Falder/Auf dem Bürrig“ in Kerpen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bedburg hat im Rahmen des Erfahrungsaustausches mit den Nachbarkommunen davon Kenntnis erlangt, dass die Stadt Kerpen ein Fachmarktzentrum in
einer Größenordnung von ca. 42.000 m² Verkaufsfläche plant.
Dies soll durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes planungsrechtlich abgesichert werden.
Eine formelle Beteiligung der Stadt Bedburg im bisherigen Verfahren im Rahmen der
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches („frühzeitiges Beteiligungsverfahren“) sowie der nunmehr stattfindenden Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist
bislang nicht erfolgt.
Benachbart im Sinne von § 2 Abs.2 BauGB sind jedoch auch die Gemeinden, die
durch die planende Gemeinde in ihren städtebaulichen Belangen berührt sein können, eine Grenznachbarschaft ist nicht erforderlich
Gegen die Planung und damit die Umsetzung des Fachmarktzentrums werden seitens der Stadt Bedburg Bedenken geäußert, da negative städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche durch die Planungsabsichten der Stadt
Kerpen zu befürchten sind.
Die Verkaufsflächenausstattung der Stadt Kerpen erfährt eine wesentliche Steigerung.
Es ist daher davon auszugehen, dass das Planvorhaben dazu beitragen wird, die
Marktposition des Kerpener Einzelhandels zu Lasten des Einzelhandels in den Um-
Besuchszeiten:
montags bis freitags von
montags und dienstags von
donnerstags von
Konten:
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2214.doc
Commerzbank
Hypovereinsbank Düsseldorf
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
375 400 50)
302 201 90)
370 502 99)
370 100 50)
370 692 52)
4405767
609814101
187 001 650
24859 - 501
200 004 000
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 8. Juli 2009
landkommunen, u.a. auch in Bedburg, weiter auszubauen; dabei ist die räumliche
Nähe Kerpens zu Bedburg von nicht untergeordneter Bedeutung.
Insbesondere die Bedburger Innenstadt mit ca. 10.000 m² Verkaufsfläche und der
zentrale Versorgungsbereich von Kaster bedürfen hier einer gesonderten Betrachtung und sind nicht untersucht worden. Die Versorgungsfunktion dieser Bereiche
muss weiterhin dargestellt und wahrgenommen werden können.
Die Planungsgrundlagen nebst Gutachten und Untersuchungen liegen der Stadt
Bedburg, wie bereits ausgeführt, nicht vor. Eine dezidierte Prüfung der Unterlagen
war daher im Rahmen der Betroffenheit nicht möglich.
Darüber hinaus wird es erforderlich, diese Thematik aufgrund der weitreichenden
Bedeutung für die Region im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg zu beraten. Ich bitte daher um Aufnahme
im Verteiler gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch und ergänzend um Zusendung von Unterlagen, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
(G. Koerdt)
2. zum Vorgang / Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
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370 502 99)
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