Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-16BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 10.08.2007
Vorlagen-Nr.: 26/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.08.2007
19.09.2007
09.10.2007
Neubau der Zufahrtsrampe an der Brücke Campingplatz Schlagstein;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.05.2006 wurde eine Ortsbesichtigung
der Ruruferradwegbrücke am Campingplatz Schlagstein durchgeführt. Hierbei konnten Sie sich
von der dringenden Notwendigkeit der Erneuerung der Zufahrtsrampe überzeugen.
Mit Sitzungsvorlage vom 02.03.2007, Vorlage-Nr. 26/2007, habe ich Ihnen verschiedene
Erneuerungsvorschläge unterbreitet. Hiernach sollten sich die Kosten auf voraussichtlich
80.000,00 € belaufen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.03.2007 wurde
die Angelegenheit beraten. Der Ausschuss hat die Auffassung vertreten, dass zunächst seitens
der Verwaltung mögliche Alternativen aufgezeigt werden sollen. Eine Beschlussfassung ist nicht
erfolgt.
Weitere Untersuchungen haben nunmehr ergeben, dass es in der Tat eine wesentlich
kostengünstigere Lösung gibt, die auch noch den Vorteil hat, dass die Verkehrssituation
verbessert wird und zukünftig auch keine nennenswerten Unterhaltungskosten entstehen werden.
Das Ingenieurbüro Dr. Jochims und Burtscheidt schlägt vor, die vorhandene Rampe, die
rechtwinklig auf die Brücke auftrifft, abzureißen und stattdessen eine Erdrampe mit asphaltierter
Oberfläche herzustellen. Der Planentwurf ist als Anlage beigefügt. Die Rampe befindet sich
alsdann zwar auf Privateigentum der Firma Metsä Tissue, die Zustimmung zur
Grundstücksinanspruchnahme liegt jedoch bereits vor. Da die Rampe allerdings auch im
Überschwemmungsgebiet der Rur liegt, bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 113
LWG. In diesem Zusammenhang fordert der Kreis Düren, dass der durch die Anlegung der Rampe
verlorengehende Retentionsraum durch eine entsprechende Abgrabung wieder bereitgestellt wird.
Hierzu ist es erforderlich, das vorhandene Grundstück der Firma geringfügig abzubaggern.
Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 40.000,00 € belaufen.
Ich schlage Ihnen vor, dieser Ausführungsvariante zuzustimmen. Sofern dies geschieht, werde ich
alsdann bei der Unteren Wasserbehörde den Antrag nach § 113 LWG stellen. Die Realisierung der
Maßnahme kann alsdann im Frühjahr 2008 erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2007 sind im Vermögenshaushalt zur Durchführung der Maßnahme 80.000,00 €
veranschlagt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2007 nicht benötigt. Im Haushaltsplan 2008
wird die Maßnahme erneut veranschlagt, und zwar nunmehr mit einem Betrag in Höhe von
40.000,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden Entwurf zur Neugestaltung der Zufahrtsrampe im Bereich der
Fußgängerbrücke Campingplatz Schlagstein wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Unteren Wasserbehörde den entsprechenden
Antrag nach § 113 LWG zu stellen.
3.
Zur Finanzierung der Maßnahme werden im Haushaltsplan 2008
bereitgestellt“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-
40.000,00 €