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Allgemeine Vorlage (Neubau der Zufahrtsrampe an der Brücke Campingplatz Schlagstein; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neubau der  Zufahrtsrampe an der Brücke Campingplatz Schlagstein; 
hier:  Zustimmung zum vorliegenden Entwurf) Allgemeine Vorlage (Neubau der  Zufahrtsrampe an der Brücke Campingplatz Schlagstein; 
hier:  Zustimmung zum vorliegenden Entwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-16BE: Herr Schmühl Kreuzau, 10.08.2007 Vorlagen-Nr.: 26/2007 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.08.2007 19.09.2007 09.10.2007 Neubau der Zufahrtsrampe an der Brücke Campingplatz Schlagstein; hier: Zustimmung zum vorliegenden Entwurf I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.05.2006 wurde eine Ortsbesichtigung der Ruruferradwegbrücke am Campingplatz Schlagstein durchgeführt. Hierbei konnten Sie sich von der dringenden Notwendigkeit der Erneuerung der Zufahrtsrampe überzeugen. Mit Sitzungsvorlage vom 02.03.2007, Vorlage-Nr. 26/2007, habe ich Ihnen verschiedene Erneuerungsvorschläge unterbreitet. Hiernach sollten sich die Kosten auf voraussichtlich 80.000,00 € belaufen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.03.2007 wurde die Angelegenheit beraten. Der Ausschuss hat die Auffassung vertreten, dass zunächst seitens der Verwaltung mögliche Alternativen aufgezeigt werden sollen. Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt. Weitere Untersuchungen haben nunmehr ergeben, dass es in der Tat eine wesentlich kostengünstigere Lösung gibt, die auch noch den Vorteil hat, dass die Verkehrssituation verbessert wird und zukünftig auch keine nennenswerten Unterhaltungskosten entstehen werden. Das Ingenieurbüro Dr. Jochims und Burtscheidt schlägt vor, die vorhandene Rampe, die rechtwinklig auf die Brücke auftrifft, abzureißen und stattdessen eine Erdrampe mit asphaltierter Oberfläche herzustellen. Der Planentwurf ist als Anlage beigefügt. Die Rampe befindet sich alsdann zwar auf Privateigentum der Firma Metsä Tissue, die Zustimmung zur Grundstücksinanspruchnahme liegt jedoch bereits vor. Da die Rampe allerdings auch im Überschwemmungsgebiet der Rur liegt, bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 113 LWG. In diesem Zusammenhang fordert der Kreis Düren, dass der durch die Anlegung der Rampe verlorengehende Retentionsraum durch eine entsprechende Abgrabung wieder bereitgestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, das vorhandene Grundstück der Firma geringfügig abzubaggern. Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 40.000,00 € belaufen. Ich schlage Ihnen vor, dieser Ausführungsvariante zuzustimmen. Sofern dies geschieht, werde ich alsdann bei der Unteren Wasserbehörde den Antrag nach § 113 LWG stellen. Die Realisierung der Maßnahme kann alsdann im Frühjahr 2008 erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2007 sind im Vermögenshaushalt zur Durchführung der Maßnahme 80.000,00 € veranschlagt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2007 nicht benötigt. Im Haushaltsplan 2008 wird die Maßnahme erneut veranschlagt, und zwar nunmehr mit einem Betrag in Höhe von 40.000,00 €. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Entwurf zur Neugestaltung der Zufahrtsrampe im Bereich der Fußgängerbrücke Campingplatz Schlagstein wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Unteren Wasserbehörde den entsprechenden Antrag nach § 113 LWG zu stellen. 3. Zur Finanzierung der Maßnahme werden im Haushaltsplan 2008 bereitgestellt“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- 40.000,00 €