Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 417/2015 1. Ergänzung
Az.: 65.2
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2/65.0 Datum: 03.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeisterrgermeister
05.11.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.11.2015
Bemerkungen
zur Kenntnis
Kostenunterdeckung im Bereich der Grabnutzungsgebühren; Ergebnisdarstellung
der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2014 (Nachkalkulation) und Vorschlag zur
Neukalkulation und Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung
Das von der Fa. „PlanRat“ erarbeitete Konzept für die Erftstädter Friedhöfe zeigt verschiedene
Varianten auf, attraktive und vor allem pflegeleichte bzw. pflegefreie Bestattungsformen anzubieten.
Entsprechend diesem Konzept wurde von mir für vier Friedhöfe neue Bestattungsangebote erarbeitet (s. V 78/2013).
Auf dem Friedhof in Liblar habe ich als Grabfeld einen Platanenhain angelegt. Seit letztem Jahr
können hier sowohl Erd- als auch Urnengräber angeboten werden. Die Nachfrage ist gut.
Auf dem Friedhof in Lechenich habe ich so genannte Stelengräber eingerichtet. Rund um eine
Natursteinstele können Urnenbestattungen vorgenommen werden. Die Angehörigen haben hier
die Möglichkeit eine Namenstafel an der zugehörigen Stele anbringen zu lassen. Das Grab selbst
wird durch die Rasenfläche abgedeckt und verursacht somit keinen zusätzlichen Pflegeaufwand.
Weitere Stelengräber werden in Kürze auf den Friedhöfen Bliesheim, Friesheim, Erp, Kierdorf und
Gymnich errichtet.
In absehbarer Zeit beabsichtige ich auf dem Friedhof in Liblar s.g. Rasengräber einzurichten. Hier
kann jeweils eine Urne unter einem Namensstein beerdigt werden. Der Stein wird so tief in die
Rasenfläche eingelassen, dass er mit einem Rasenmäher (Flächenmäher) überfahren werden
kann. Diese neue, pflegefreie Grabart kann relativ kostengünstig angeboten werden, da für diese
Anlage keinerlei Investitionskosten anfallen und nur sehr geringe Unterhaltungskosten entstehen.
Im Zuge der zusätzlichen Einrichtung dieser ergänzenden Grabart sind die hierfür zu erhebenden
Gebühren noch zu ermitteln und in die Friedhofsgebührensatzung zu verankern.
In Vertretung
(Hallstein)
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