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Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Bereich der Grabnutzungsgebühren; Ergebnisdarstellung der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2014 (Nachkalkulation) und Vorschlag zur Neukalkulation und Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Bereich der Grabnutzungsgebühren; Ergebnisdarstellung der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2014 (Nachkalkulation) und Vorschlag zur Neukalkulation und Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Bereich der Grabnutzungsgebühren; Ergebnisdarstellung der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2014 (Nachkalkulation) und Vorschlag zur Neukalkulation und Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 417/2015 1. Ergänzung Az.: 65.2 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2/65.0 Datum: 03.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeisterrgermeister 05.11.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.11.2015 Bemerkungen zur Kenntnis Kostenunterdeckung im Bereich der Grabnutzungsgebühren; Ergebnisdarstellung der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2014 (Nachkalkulation) und Vorschlag zur Neukalkulation und Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung Das von der Fa. „PlanRat“ erarbeitete Konzept für die Erftstädter Friedhöfe zeigt verschiedene Varianten auf, attraktive und vor allem pflegeleichte bzw. pflegefreie Bestattungsformen anzubieten. Entsprechend diesem Konzept wurde von mir für vier Friedhöfe neue Bestattungsangebote erarbeitet (s. V 78/2013). Auf dem Friedhof in Liblar habe ich als Grabfeld einen Platanenhain angelegt. Seit letztem Jahr können hier sowohl Erd- als auch Urnengräber angeboten werden. Die Nachfrage ist gut. Auf dem Friedhof in Lechenich habe ich so genannte Stelengräber eingerichtet. Rund um eine Natursteinstele können Urnenbestattungen vorgenommen werden. Die Angehörigen haben hier die Möglichkeit eine Namenstafel an der zugehörigen Stele anbringen zu lassen. Das Grab selbst wird durch die Rasenfläche abgedeckt und verursacht somit keinen zusätzlichen Pflegeaufwand. Weitere Stelengräber werden in Kürze auf den Friedhöfen Bliesheim, Friesheim, Erp, Kierdorf und Gymnich errichtet. In absehbarer Zeit beabsichtige ich auf dem Friedhof in Liblar s.g. Rasengräber einzurichten. Hier kann jeweils eine Urne unter einem Namensstein beerdigt werden. Der Stein wird so tief in die Rasenfläche eingelassen, dass er mit einem Rasenmäher (Flächenmäher) überfahren werden kann. Diese neue, pflegefreie Grabart kann relativ kostengünstig angeboten werden, da für diese Anlage keinerlei Investitionskosten anfallen und nur sehr geringe Unterhaltungskosten entstehen. Im Zuge der zusätzlichen Einrichtung dieser ergänzenden Grabart sind die hierfür zu erhebenden Gebühren noch zu ermitteln und in die Friedhofsgebührensatzung zu verankern. In Vertretung (Hallstein) -2-