Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 9
Drucksache: WP7-305/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 32/40/50 06 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
21.06.2005
Betreff:
Beratung und Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereichs II für das Haushaltsjahr
2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt das Haushaltsbudget
des Fachbereiches II für den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 in
der vorgelegten Form.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg ist unter
Punkt 7.1 Buchstabe e) geregelt, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales für die Vorbereitung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II zuständig ist.
Gemäß Punkt 7.2 Buchstabe c) obliegt ihm weiterhin die Entscheidungsbefugnis über die
Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II.
Zum weiteren Verfahrensablauf bezüglich der Haushaltsplanungen 2006 wird ergänzend
darauf hingewiesen, dass nach Festlegung des Haushaltsbudgets des Fachbereiches II im
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales sowie der Budgets der übrigen
Fachbereiche in den jeweiligen Fachausschüssen, die Budgetplanungen der vorgenannten
Organisationseinheiten nochmals im Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement, der laut Sitzungsterminplan für den 05.07.2005 terminiert ist, beraten
werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Haushaltsplanungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt
erstellt werden und unter Berücksichtigung der erst kürzlich verabschiedeten Beschlüsse
des Rates der Stadt Bedburg zu Einsparmöglichkeiten, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass verschiedene Veranschlagungen möglicherweise korrigiert werden müssen.
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hat grundlegende
Änderungen auch in Bezug auf die Haushaltsplanungen. Damit eine große Transparenz
für die Politik und die Verwaltung - jedoch auch für die Bürger - erreicht wird, wurde bereits
2002 mit dem Aufbau einer flächendeckenden Kostenstellenrechnung begonnen. Hierbei
wurde festgestellt, dass - aus unterschiedlichen Gründen - (noch) nicht alle entstehenden
Kosten `messerscharf´ auf das entsprechende Aufwands- oder Ertragskonto verbucht
werden; in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich IV wird dies in den nächsten
Wochen/ Monaten überprüft und bereinigt. Im Jahr 2003 wurde erstmals ein
produktorientierter Haushaltsplan erstellt; aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die
Erläuterungen und das Zahlenwerk auf dieser Ebene darzustellen. In die
Haushaltsplanung 2006 sind die Beschlussfassungen des Rates im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2005 entsprechend eingearbeitet. Der investive Teil wird gesondert
erläutert.
Generell ist festzuhalten, dass - wenngleich auf Kostenstellenbasis geplant wird - künftig
seitens der politischen Gremien mittels Zielvorgaben/ -vereinbarungen gesteuert werden
sollte. Sicherlich ist dies noch ein weiter Weg; die ersten Schritte sind jedoch gegangen
und bedürfen konsequenter Weiterverfolgung.
Erläuterungen zur Budgetplanung des Fachbereiches II nebst Zielvereinbarungen:
Werden rechtzeitig zu den Fraktionsberatungen nachgereicht.