Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:41
Aktualisiert
14.12.15, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Myriam Iber
Waldstraße 38 a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
Herr Feldmann
0 22 35 / 409-221
Datum
25.11.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 25.11.2015
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
F 634/2015
15.12.2015
Anfrage bzgl. Budgets und Öffentlichkeitarbeit der Familienzentren
Sehr geehrte Frau Iber,
Ihre grundsätzlichen Fragen, die städtischen Familienzentren betreffend, beantworte ich wie folgt:
1. Ein Träger erhält zur Finanzierung eines anerkannten Familienzentrums einen jährlichen Landeszuschuss i.H.v. 13.000,00 €.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Jahre 2008 beschlossen, dass im Rahmen der 'Frühen Hilfen' die Haus-/Neugeborenenbesuche durch die Familienzentren in Erftstadt durchgeführt
werden. Hierzu werden für jedes städtische Familienzentrum aus Mitteln der Stadt Erftstadt
zusätzlich jährlich 4.095,00 € zur Verfügung gestellt.
Zur Durchführung von Haus-/Neugeborenenbesuchen, die in den Zuständigkeitsbereich von
Familienzentren in freier Trägerschaft fallen, zahlt die Stadt Erftstadt einen freiwilligen Zuschuss i.H.v. 4.800,00 €. Die Kürzung der Haushaltsmittel zur Haushaltskonsolidierung wurde
nicht auf die Zuschüsse der freien Träger übertragen. Aus diesem Grund erhalten freie Träger
den höheren Zuschuss als die städtischen Familienzentren.
2.
Der Landeszuschuss i.H.v. 13.000,00 € fließt zum größten Teil in das Personalkostenbudget
zur Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftstunden ein. Die restlichen zur Verfügung stehenden
Mittel wurden in den Jahren 2014/15 in Angebote investiert, wie
Beratung und Unterstützung von Familien
Organisation von Sprachförderung
aufsuchende Elternarbeit
Kurse oder Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz für junge Eltern
Organisation von Elternveranstaltungen, wie z. B. „Deutsch lernen ohne Eile“, Stillcafé,
Mutter-Kind-Turnen, Beratungsangebote der Caritas, AWO, Frühförderzentrum.
Damit die Hausfrühbesuche von den Leitungsteams der Familienzentren durchgeführt werden
können, ist es erforderlich, die Personalstunden aufzustocken. Dementsprechend werden die
städtischen Mittel für Personalkosten verwendet.
3.
Es gibt kein spezielles Budget für Öffentlichkeitsarbeit.
4.
Die Familienzentren stellen ihr Programm in der Öffentlichkeit vor durch regelmäßige Pressemitteilungen, Eltern-Info im Aushang der Kita, Flyer/Aushänge in Kita und öffentlichen Gebäuden sowie teilweise über Webseiten.
5.
Die Angebote der Familienzentren sind sozialraumorientiert und richten sich an die Familien
im Wohnumfeld.
6.
In den städtischen Familienzentren werden keine Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
erhoben.
In Vertretung
(Lüngen)
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