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Anfrage (Anfrage bzgl. Budgets und Öffentlichkeitarbeit der Familienzentren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
213 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:41
Aktualisiert
14.12.15, 18:41
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Myriam Iber Waldstraße 38 a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Jugend und Familie Holzdamm 10 Herr Feldmann 0 22 35 / 409-221 Datum 25.11.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 25.11.2015 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen F 634/2015 15.12.2015 Anfrage bzgl. Budgets und Öffentlichkeitarbeit der Familienzentren Sehr geehrte Frau Iber, Ihre grundsätzlichen Fragen, die städtischen Familienzentren betreffend, beantworte ich wie folgt: 1. Ein Träger erhält zur Finanzierung eines anerkannten Familienzentrums einen jährlichen Landeszuschuss i.H.v. 13.000,00 €. Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Jahre 2008 beschlossen, dass im Rahmen der 'Frühen Hilfen' die Haus-/Neugeborenenbesuche durch die Familienzentren in Erftstadt durchgeführt werden. Hierzu werden für jedes städtische Familienzentrum aus Mitteln der Stadt Erftstadt zusätzlich jährlich 4.095,00 € zur Verfügung gestellt. Zur Durchführung von Haus-/Neugeborenenbesuchen, die in den Zuständigkeitsbereich von Familienzentren in freier Trägerschaft fallen, zahlt die Stadt Erftstadt einen freiwilligen Zuschuss i.H.v. 4.800,00 €. Die Kürzung der Haushaltsmittel zur Haushaltskonsolidierung wurde nicht auf die Zuschüsse der freien Träger übertragen. Aus diesem Grund erhalten freie Träger den höheren Zuschuss als die städtischen Familienzentren. 2. Der Landeszuschuss i.H.v. 13.000,00 € fließt zum größten Teil in das Personalkostenbudget zur Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftstunden ein. Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel wurden in den Jahren 2014/15 in Angebote investiert, wie     Beratung und Unterstützung von Familien Organisation von Sprachförderung aufsuchende Elternarbeit Kurse oder Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz für junge Eltern  Organisation von Elternveranstaltungen, wie z. B. „Deutsch lernen ohne Eile“, Stillcafé, Mutter-Kind-Turnen, Beratungsangebote der Caritas, AWO, Frühförderzentrum. Damit die Hausfrühbesuche von den Leitungsteams der Familienzentren durchgeführt werden können, ist es erforderlich, die Personalstunden aufzustocken. Dementsprechend werden die städtischen Mittel für Personalkosten verwendet. 3. Es gibt kein spezielles Budget für Öffentlichkeitsarbeit. 4. Die Familienzentren stellen ihr Programm in der Öffentlichkeit vor durch regelmäßige Pressemitteilungen, Eltern-Info im Aushang der Kita, Flyer/Aushänge in Kita und öffentlichen Gebäuden sowie teilweise über Webseiten. 5. Die Angebote der Familienzentren sind sozialraumorientiert und richten sich an die Familien im Wohnumfeld. 6. In den städtischen Familienzentren werden keine Teilnahmegebühren für Veranstaltungen erhoben. In Vertretung (Lüngen) -2-