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Allgemeine Vorlage (Änderung der Feuerwehrsatzung vom 16.12.1999)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Feuerwehrsatzung vom 16.12.1999) Allgemeine Vorlage (Änderung der Feuerwehrsatzung vom 16.12.1999)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 17.01.2008 Vorlagen-Nr.: 11/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.02.2008 19.02.2008 Änderung der Feuerwehrsatzung vom 16.12.1999 I. Sach- und Rechtslage: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 07.12.2007 das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts verabschiedet (GV.NRW 2007 S. 661). Dieses Gesetz beinhaltet mehr als 60 Gesetzesänderungen; zu diesen gehört auch die unten aufgeführte Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), welche zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Gesetzesänderung wird der bisherige § 41 Abs. 2 FSHG, der abschließend die Tatbestände regelt, bei denen Kostenersatz verlangt werden kann, wie folgt ergänzt: „Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist.“ In Folge dieser Gesetzesänderung ist eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) erforderlich, da der Kostenersatz gemäß § 41 Abs. 3 FSHG durch Satzung zu regeln ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-