Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
30.04.15, 18:42
Aktualisiert
14.12.15, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 6/2014
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.01.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
18.03.2014
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2014
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
28.05.2015
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
24.11.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Übernahme des Gesundheitsgarten als Schenkung an die Stadt Erftstadt
Zukünftig müsste für die Übernahme des Gesundheitsgarten im WP des Eigenbetriebes Straßen ca.
20.000,00 €/ a zuzüglich jährliche Kostensteigerungen von ca. 2 % als Aufwand berücksichtigt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Planungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 05.06.2001 und am 28.11.2001 die Planungen für den Gesundheitsgarten und seine Einbindung in das integrierte Handlungskonzept für die
Grünverbindung zwischen Liblar und Lechenich grundsätzlich begrüßt.
Zur Umsetzung des Konzeptes wurde im Jahr 2002 ein Pachtvertrag zwischen der Stiftung Marienhospital Frauenthai und der Stadt Erftstadt geschlossen. Die Stiftung hat der Stadt Erftstadt eine
Fläche von ca. 1,68 ha pachtfrei für den Zeitraum von 25 Jahren (Vertragsende: 31.12.2028) überlassen. In diesem Zusammenhang hat das Marienhospital jegliche Beteiligung an der Finanzierung
und Unterhaltung des Gesundheitsgartens abgelehnt. Eine Verpflichtung zum Ausbau des Gesundheitsgartens hat die Stadt Erftstadt in diesem Pachtvertrag nicht übernommen.
Seinerzeit war beabsichtigt, mit dem Gesundheitsgarten Erftstadt e. V., der auch die Herrichtung
des Gesundheitsgartens übernommen hat, einen entsprechenden Gestattungsvertrag über die
Herrichtung und Unterhaltung der Fläche zu schließen. Dieser Vertrag ist bisher nicht zustande
gekommen. Insbesondere bestanden seitens des Vereins Bedenken bezüglich der Verkehrssiche-
rungspflicht und im Falle von Haftungsfragen im Schadenfall. Die Unterhaltung der Fläche und die
Verkehrssicherungspflicht sind miteinander verknüpft. Derzeit bestehen unklare Verhältnisse bezüglich der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung, da die Stadt Erftstadt Pächter der Fläche
ist und der Verein die Fläche unterhält, hergerichtet und die Stationen errichtet hat. Es könnte daher die Situation entstehen, dass die Stadt Erftstadt in Regress genommen wird, obwohl sie dort
nichts gebaut hat. Aus Gründen der Klarheit und Haftungssicherheit sind Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht nicht zu entkoppeln.
Aufgrund der Vereinsstruktur des Gesundheitsgarten Erftstadt-Frauenthal e.V., nur wenige Mitglieder in teilweise fortgeschrittenem Alter, kann die Finanzierung der Maßnahmen und die Erbringung
von Eigenleistungen durch die Vereinsmitglieder nicht dauerhaft gewährleistet werden.
Die Verwaltung spricht sich für eine Übernahme des Gesundheitsgarten aus, da der Park sich in
die Grünverbindung Liblar und Lechenich (Schlosspark Gracht - Stadtgarten _ Gesundheitsgarten)
optimal einfügt und von den Bürgerinnen und Bürger sowie den Besuchern des angrenzenden
Kranken- und Ärztehauses und Hospizes gut angenommen wird.
Bei einer Übernahme durch die Stadt Erftstadt würde der Gesundheitsgarten Erftstadt-Frauenthal
e. V., wie bei den Schlossparks in Lechenich und Liblar erfolgreich praktiziert, als Förderverein
fungieren und die Stadt Erftstadt bei den Pflege und Erhaltungsmaßnahmen entsprechend unterstützen.
Bei einer Übernahme des Aufwuchses sowie der sich dort befindlichen Kunstwerke, der Möblierung und des Wegenetzes, entstehen der Stadt Erftstadt jährlich Pflege- und Unterhaltungskosten
in Höhe von 15.000,00 Euro. Hierin enthalten wären die Pflege der Gehölz¬und Rasenflächen, das
Entfernen des Laubes auf der Rasenfläche, die Reinigung der Wegeflächen (ohne Winterdienst),
die Baumpflege, die Pflege der Kräuterbeete und die Säuberung des Gewässerbereichs. Natürlich
ist auch mit einer jährlichen Kostensteigerung von etwa 2 % zu rechnen.
Eventuelle Schäden durch Vandalismus und Diebstahl können in ihrer Höhe nicht geschätzt, sollten jedoch jährlich mit 5.000,00 Euro einkalkuliert werden.
Da der Verein jedoch weiterhin seine Unterstützung zugesagt hat, würden diese Kosten derzeit
noch nicht in voller Höhe anfallen.
Für 2014 wären im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 15.000,00 € zur Verfügung zu teilen.
(Erner)
-2-