Daten
Kommune
Linnich
Größe
94 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 11:30
Aktualisiert
28.04.15, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-50/2015
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
11.05.2015
Bau- und Liegenschaftsausschuss
21.05.2015
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB3
24.04.2015
Frau Muckenheim / Frau
Mockenhaupt
BA 2966
Bauantrag Errichtung einer Vorplatzüberdachung am Vereinsheim, Sportplatz Gevenich
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
2. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss nimmt das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Bauantrag vom 10.04.2015 (Eingang 22.04.2015) wird um Genehmigung gebeten, eine
Vorplatzüberdachung am Vereinsheim Sportplatz Gevenich errichten zu können.
Im Jahre 2002 wurde die Baugenehmigung zum Umbau des dort vorhandenen Schutzdaches in
ein Vereinsheim seitens des Kreises Düren erteilt. Aus dem Jahre 2006 liegt eine
Baugenehmigung vor, das Vereinsheim mit Umkleideräumen zu erweitern. Nun soll der Vorplatz
entlang des Vereinsheimes in einer Tiefe von 3,20 m überdacht werden.
Der Flächennutzungsplan weist „Grünfläche mit Signatur Sportplatz“ aus. Somit wird diesbezüglich
kein Widerspruch zu einem öffentlichen Belang gesehen. Ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB
besteht nicht. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 (2) BauGB. Diese können im
Einzelfalle zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und
die Erschließung gesichert ist. Die Lage im Landschaftsplan Ruraue 2 ist gegeben.
Bezüglich der Erschließung wurde vom Fachbereich 2 mitgeteilt, dass das Vorhaben durch einen
angrenzenden, bituminös befestigten Wirtschaftsweg als erschlossen anzusehen und die
Entwässerung durch ein vorhandenes System (wasserdichte Grube) gesichert ist. Auch bestehen
seitens der Liegenschaftsabteilung keine Bedenken.
Laut Antrag soll die Baumaßnahme vom Sportverein Viktoria Gevenich durchgeführt werden. Alle
beim Umbau entstehenden Kosten trägt der Verein.
Verwaltungsseitig wird bauplanungsrechtlich vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Anschließend wird der Kreis Düren die Genehmigungsfähigkeit prüfen und entscheiden.
Witkopp