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Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung einer Vorplatzüberdachung am Vereinsheim, Sportplatz Gevenich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
94 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 11:30
Aktualisiert
28.04.15, 11:30
Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung einer Vorplatzüberdachung am Vereinsheim, Sportplatz Gevenich) Beschlussvorlage (Bauantrag Errichtung einer Vorplatzüberdachung am Vereinsheim, Sportplatz Gevenich)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-50/2015 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 11.05.2015 Bau- und Liegenschaftsausschuss 21.05.2015 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB3 24.04.2015 Frau Muckenheim / Frau Mockenhaupt BA 2966 Bauantrag Errichtung einer Vorplatzüberdachung am Vereinsheim, Sportplatz Gevenich Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zu erteilen. 2. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss nimmt das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis. Problembeschreibung/Begründung: Mit Bauantrag vom 10.04.2015 (Eingang 22.04.2015) wird um Genehmigung gebeten, eine Vorplatzüberdachung am Vereinsheim Sportplatz Gevenich errichten zu können. Im Jahre 2002 wurde die Baugenehmigung zum Umbau des dort vorhandenen Schutzdaches in ein Vereinsheim seitens des Kreises Düren erteilt. Aus dem Jahre 2006 liegt eine Baugenehmigung vor, das Vereinsheim mit Umkleideräumen zu erweitern. Nun soll der Vorplatz entlang des Vereinsheimes in einer Tiefe von 3,20 m überdacht werden. Der Flächennutzungsplan weist „Grünfläche mit Signatur Sportplatz“ aus. Somit wird diesbezüglich kein Widerspruch zu einem öffentlichen Belang gesehen. Ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB besteht nicht. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 (2) BauGB. Diese können im Einzelfalle zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Lage im Landschaftsplan Ruraue 2 ist gegeben. Bezüglich der Erschließung wurde vom Fachbereich 2 mitgeteilt, dass das Vorhaben durch einen angrenzenden, bituminös befestigten Wirtschaftsweg als erschlossen anzusehen und die Entwässerung durch ein vorhandenes System (wasserdichte Grube) gesichert ist. Auch bestehen seitens der Liegenschaftsabteilung keine Bedenken. Laut Antrag soll die Baumaßnahme vom Sportverein Viktoria Gevenich durchgeführt werden. Alle beim Umbau entstehenden Kosten trägt der Verein. Verwaltungsseitig wird bauplanungsrechtlich vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zu erteilen. Anschließend wird der Kreis Düren die Genehmigungsfähigkeit prüfen und entscheiden. Witkopp