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Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:37
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Gr. Jülich, 03.11.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 466/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2014 Stadtrat 04.12.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig Mit großer Mehrheit beschlossen Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt Anlg.: - 1 I 32 . SD.Net 32 . . . Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“ Begründung: Mit Schreiben vom 15.10.2014 beantragt die Werbegemeinschaft Jülich e.V. vier verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2015 für die Besucher und Bürger der Stadt anbieten zu können, und zwar für die 1. Durchführung des Frühlingsfestes am 22. März 2. anlässlich des Stadtfestes am 07. Juni 3. des Erntedankfestes am 04. Oktober 4. und dem dritten Adventsonntag am 13. Dezember jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sollen in besonderem Maße das positive Image Jülichs als Einkaufsstadt des Jülicher Landes und weit darüber hinaus weiter stärken. Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 22.03.2015, auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden. In diesem Jahr ist wieder vorgesehen, dieses Frühlingsfest mit einem großen Marktgeschehen auf dem Marktplatz mit Modenschauen des Jülicher Einzelhandels der neuen Frühjahrsmode vor dem Alten Rathaus, Präsentation von Blumen der Gärtnereibetriebe mit Verkauf und Schauveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter durchzuführen. In den anliegenden Einkaufsstraßen werden Stände und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang aufgeführt und Aktionen und Vorführungen von Fitness- und Bewegungsstudios durchgeführt. Gleichzeitig erfolgen Aktionen und Vorführungen mit Ernährungstipps. Die Jülicher Autohändler stellen ihre Cabrios vor. Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen gestaltet. Auf Grund der positiven Resonanz in den letzten Jahren wird auch in 2015 das Frühlingsfest im Bereich Marktplatz wieder zeitgleich mit der Frühjahrskirmes auf dem Schlossplatz abgehalten. Durch diese Gleichzeitigkeit werden beide Veranstaltungen für die Besucher noch attraktiver. Im Rahmen des Stadt- u. Erntedankfestes soll jeweils an den Sonntagen (07.06. und 04.10.2015) ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Zu diesen Festen werden entsprechend den Feststellungen der vergangenen Jahre wiederum über 5.000 Besucher je Veranstaltung erwartet. Zum Stadt- und zum Erntedankfest ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen. Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist, wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen. Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden. Als 4. verkaufsoffener Sonntag wird seitens der Werbegemeinschaft im Rahmen des Weihnachtsmarktes der dritte Adventsonntag, 13.12.2015, beantragt, um mit Blick auf die Besonderheiten der Vorweihnachtszeit einen Familieneinkaufstag anzubieten. In der vorliegenden Verordnung wurde die nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten längstmögliche Öffnungszeit (5 Stunden) berücksichtigt. Durch das Gesetz können die Kommunen aufgrund des § 6 höchstens vier verkaufsoffene Sonntage durch Verordnung freigeben. Diese vier verkaufsoffenen Sonntage werden durch die Jülicher Werbegemeinschaft e.V. mit dem o.g. Antrag nunmehr insgesamt in Anspruch genommen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 zur Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluss sind vor Erlass einer Rechtsverordnung die Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften, z.B. ver.di e.V., der Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen. Das Anhörverfahren wurde eingeleitet. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen werden sich die Arbeitnehmerverbände grundsätzlich aus Arbeitnehmerschutzgründen gegen den Erlass der Verordnung aussprechen, während die Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhandelsverband dem Erlass der Verordnung positiv gegenüberstehen. Die Kirchengemeinden haben sich zu dem Erlass der letzten Verordnungen nicht geäußert. Sitzungsvorlage 466/2014 Seite 2 Es wird darauf hingewiesen, dass der besondere Schutz der Arbeitnehmer jeweils bereits in § 11 des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. I S. 1170) geregelt ist. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 466/2014 X nein nein Seite 3