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Anfrage (Anfrage bzgl. Breitbandausbau in Borr und Scheuren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
08.12.15, 16:47
Aktualisiert
08.12.15, 16:47
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Susanne Loosen Niederweg 12 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Stabstelle Wirtschaftsförderung Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus 25.11.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 25.11.2015 Rat Betrifft: Datum F 636/2015 15.12.2015 Anfrage bzgl. Breitbandausbau in Borr und Scheuren Sehr geehrte Frau StV Loosen, die Fragen möchte ich wie folgt beantworten:  Zu 1.): Die Darstellung der Fördermöglichkeiten erfolgte bereits in der Beantwortung des Antrages von Herrn Alter. Zudem wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten auch in dem Antrag von Herrn StV Kirchharz nochmals ausführlich erläutert (vgl. A 528/20015).  Zu 2.): Aus Sicht der Verwaltung besteht für Niederberg aktuell keine Möglichkeit. Im Zuge der Prüfung eines möglichen Ausbaus für Scheuren wird auch ein Gespräch mit dem Netzbetreiber erfolgen, welcher die südlichen Stadtteile versorgt. In dem für Mitte Dezember terminierten Gespräch werden selbstverständlich dann auch die Versorgungssituationen in Borr und Niederberg thematisiert.  Zu 3.): Für die bestehenden Fördermöglichkeiten gilt die NGA-Rahmenregelung des Bundes mit der EU vom Juni 2015. Auf Basis dieser Regelungen kommen für Erftstadt keine Fördermöglichkeiten in Betracht. Fördermöglichkeiten für den Ortsteil Scheuren werden geprüft.  Zu 4.): Als Grundlage für die Ermittlung der Downloadraten dient der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur. Aufgrund des Antrages von Herrn Alter hat die Stadtverwaltung bei der Bundesnetzagentur schriftlich um Prüfung der Downloadraten für Borr gebeten.  Zu 5.): Die Stadtverwaltung sieht – außer der Prüfung für den Ortsteil Scheuren – akut keine Fördermöglichkeiten. Auch hier sei nochmals auf die dezidierte Beantwortung des Antrages A 528/2015 verwiesen. (Erner) -2-