Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.11.2007
Vorlagen-Nr.: 94/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010;
hier: Festsetzung der Gebührensätze
I. Sach- und Rechtslage:
Da der Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 zum 31.12.2007 endet, wurde inzwischen eine neue
Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis einschließlich 2010 erstellt.
Die entsprechenden Berechnungen sind als Anlage beigefügt.
Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse bzw. Unterdeckungen innerhalb von 3
Jahren ausgeglichen werden müssen, sind diese ebenfalls in den neuen Kalkulationszeitraum
einzubeziehen. Wie Sie aus dem beigefügten Vermerk ersehen wollen, hat sich im abgelaufenen
Kalukulationszeitraum eine Kostenunterdeckung in Höhe von gerundet 114.000,00 € ergeben.
Zur vorgenommenen
Ausführungen:
Neukalkulation
sowie
zur
Kostenunterdeckung
nunmehr
folgende
Die Gebührenbedarfsberechnung 2005 bis 2007 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von
Schmutzwasser
Regenwasser
Vollanschluss
2,27 €/cbm,
0,38 €/cbm,
2,65 €/cbm.
Aufgrund des Gebührenüberschusses der Jahre 2002 bis 2004 mussten die Gebühren wie folgt
gesenkt werden:
Schmutzwasser
Regenwasser
Vollanschluss
-
0,13 €/cbm, somit
0,02 €/cbm, somit
0,15 €/cbm, somit
2,14 €/cbm,
0,36 €/cbm,
2,50 €/cbm.
Hieraus ergab sich recherisch eine jährliche Rücklagenentnahme in Höhe von rund 118.000,00 €.
Dass im Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 dennoch nunmehr eine Unterdeckung in Höhe von
114.000,00 € entstanden ist, ist auf zwei Umstände zurückzuführen:
1.
2.
die lange anhaltende und Ihnen bekannte Diskussion der Beitragserhöhung des WVER,
erhebliche zurückgegangene Wasserverbräuche.
Während das Thema“ WVER-Beiträge“ ausdiskutiert ist und hier für die Zukunft
Planungssicherheit besteht, ist zum Thema „rückläufige Wasserverbräuche“ auf Folgendes
hinzuweisen:
In den Jahren 2002 bis 2004 wurde bei der Gebührenermittlung mit folgenden Verbräuchen
kalkuliert:
Schmutzwasser
Regenwasser
820.000 cbm,
760.000 cbm.
Die Abrechnungen der einzelnen Jahre haben auch diese Verbräuche ergeben. Aufgrund dieser
Tatsache wurde bei der Gebührenkalkulation 2005 bis 2007 ebenfalls wieder von diesen
Verbräuchen ausgegangen. Die Verbräuche sind jedoch abrupt ab dem Jahre 2005 konstant
zurückgegangen, und zwar um jährlich 30.000 cbm. Dies hat allein zu Mindereinnahmen bei
Vollanschlüssen von jährlich 75.000,00 € geführt (30.000 cbm x 2,50 €). Der Bürger spart also. Da
auch keine wesentlichen Neuanschlüsse in den nächsten Jahren zu erwarten sind, muss ich bei
der Neukalkulation die Gesamtverbräuche reduzieren, und zwar
beim Schmutzwasser von bisher
beim Regenwasser von bisher
820.000 cbm auf
760.000 cbm auf
790.000 cbm,
730.000 cbm.
Die vorgenommene Neukalkulation führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:
Schmutzwasser
Regenwasser
Vollanschluss
2,45 €/cbm,
0,43 €/cbm,
2,88 €/cbm.
Unter Berücksichtigung der Kostenunterdeckung erhöhen sich die Gebühren wie folgt:
Schmutzwasser
Regenwasser
Vollanschluss
0,04 €, somit insgesamt
0,01 €, somit insgesamt
0,05 €, somit insgesamt
2,49 €/cbm,
0,44 €/cbm,
2,93 €/cbm.
Neben den rückläufigen Verbräuchen, die sicherlich einen nicht unwesentlichen Anteil an der
Gebührenerhöhung haben, führen aber auch Kostenerhöhungen zu höheren Gebühren, und zwar
wie folgt:
1.
Der Unterhaltungskostenansatz muss von 400.000,00 € auf 500.000,00 € erhöht werden.
Die Kanalsanierungsmaßnahmen nach SüwV Kan erfordern diesen zusätzlichen Aufwand,
zumal ab 2009 Veranschlagungen im Vermögenshaushalt nicht mehr möglich sind (NKF).
2.
Die kalulatorische Verzinsung steigt um rund 40.000,00 €, da der Rat der Gemeinde
Kreuzau in seiner Sitzung am 12.06.2007 aufgrund der Empfehlung der GPA den
kalkulatorischen Zinssatz ab 01.01.2008 von 6 % auf 7 % erhöht hat.
3.
Die kalkulatorische Abschreibung erhöht sich ebenfalls um rund 20.000,00 €, da der
Preisindizes überproportional gestiegen ist.
Die übrigen Ausgabenansätze bleiben
Ausgabenposition „Beitrag WVER“.
unverändert.
Hierzu
zählt
auch
die
größte
Da ich absolut kein Einsparpotential sehe und auch nicht davon ausgehen kann, dass die
Wasserverbräuche wieder ansteigen, ist die vorgesehene Gebührenfestsetzung unumgänglich.
Mir ist bewusst, dass die Gebühr tatsächlich von bisher 2,50 € auf 2,93 € steigt und somit um 0,43
€. Nur diese Zahl wird vom Bürger wahrgenommen.
Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen ist jedoch ersichtlich, dass die tatsächliche
Gebührenerhöhung geringer ausfällt, wenn man nur die kostendeckenden Gebühren der
Kalkulationszeiträume miteinander vergleicht. Hier ergibt sich beim Vollanschluss dann eine
Steigerung von 2,65 € auf 2,88 €, somit 0,23 €. In der letzten Gebührenperiode konnte Gott sei
-2-
Dank ein Überschuss in Höhe von 0,15 € dem Bürger gutgeschrieben werden; in der neuen
Gebührenperiode muss leider eine Unterdeckung von 0,05 € nacherhoben werden.
Mir ist auch bewusst, dass die Gebührenerhöhung sich für einen 4-Personen-Haushalt wie folgt
auswirkt:
Geschätzter Verbrauch: 160 cbm x 0,43 € = 68,80 €/Jahr, somit 5,73 €/Monat, somit 0,19 €/Tag.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 ergeben sich jährliche Einnahmen aus den
Kanalbenutzungsgebühren einschließlich der Kostenunterdeckung der Jahre 2005 bis 2007 in
Höhe von 2.288.300,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008 bis
2010) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008 bis 2010 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser
Teilanschluss Regenwasser
Vollanschluss
2,49 €/cbm,
0,44 €/cbm,
2,93 €/cbm.“
Der Bürgermeister
- Ramm –
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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