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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010; hier: Festsetzung der Gebührensätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010;
hier: Festsetzung der Gebührensätze) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.11.2007 Vorlagen-Nr.: 94/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010; hier: Festsetzung der Gebührensätze I. Sach- und Rechtslage: Da der Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 zum 31.12.2007 endet, wurde inzwischen eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis einschließlich 2010 erstellt. Die entsprechenden Berechnungen sind als Anlage beigefügt. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse bzw. Unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden müssen, sind diese ebenfalls in den neuen Kalkulationszeitraum einzubeziehen. Wie Sie aus dem beigefügten Vermerk ersehen wollen, hat sich im abgelaufenen Kalukulationszeitraum eine Kostenunterdeckung in Höhe von gerundet 114.000,00 € ergeben. Zur vorgenommenen Ausführungen: Neukalkulation sowie zur Kostenunterdeckung nunmehr folgende Die Gebührenbedarfsberechnung 2005 bis 2007 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von Schmutzwasser Regenwasser Vollanschluss 2,27 €/cbm, 0,38 €/cbm, 2,65 €/cbm. Aufgrund des Gebührenüberschusses der Jahre 2002 bis 2004 mussten die Gebühren wie folgt gesenkt werden: Schmutzwasser Regenwasser Vollanschluss - 0,13 €/cbm, somit 0,02 €/cbm, somit 0,15 €/cbm, somit 2,14 €/cbm, 0,36 €/cbm, 2,50 €/cbm. Hieraus ergab sich recherisch eine jährliche Rücklagenentnahme in Höhe von rund 118.000,00 €. Dass im Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 dennoch nunmehr eine Unterdeckung in Höhe von 114.000,00 € entstanden ist, ist auf zwei Umstände zurückzuführen: 1. 2. die lange anhaltende und Ihnen bekannte Diskussion der Beitragserhöhung des WVER, erhebliche zurückgegangene Wasserverbräuche. Während das Thema“ WVER-Beiträge“ ausdiskutiert ist und hier für die Zukunft Planungssicherheit besteht, ist zum Thema „rückläufige Wasserverbräuche“ auf Folgendes hinzuweisen: In den Jahren 2002 bis 2004 wurde bei der Gebührenermittlung mit folgenden Verbräuchen kalkuliert: Schmutzwasser Regenwasser 820.000 cbm, 760.000 cbm. Die Abrechnungen der einzelnen Jahre haben auch diese Verbräuche ergeben. Aufgrund dieser Tatsache wurde bei der Gebührenkalkulation 2005 bis 2007 ebenfalls wieder von diesen Verbräuchen ausgegangen. Die Verbräuche sind jedoch abrupt ab dem Jahre 2005 konstant zurückgegangen, und zwar um jährlich 30.000 cbm. Dies hat allein zu Mindereinnahmen bei Vollanschlüssen von jährlich 75.000,00 € geführt (30.000 cbm x 2,50 €). Der Bürger spart also. Da auch keine wesentlichen Neuanschlüsse in den nächsten Jahren zu erwarten sind, muss ich bei der Neukalkulation die Gesamtverbräuche reduzieren, und zwar beim Schmutzwasser von bisher beim Regenwasser von bisher 820.000 cbm auf 760.000 cbm auf 790.000 cbm, 730.000 cbm. Die vorgenommene Neukalkulation führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren: Schmutzwasser Regenwasser Vollanschluss 2,45 €/cbm, 0,43 €/cbm, 2,88 €/cbm. Unter Berücksichtigung der Kostenunterdeckung erhöhen sich die Gebühren wie folgt: Schmutzwasser Regenwasser Vollanschluss 0,04 €, somit insgesamt 0,01 €, somit insgesamt 0,05 €, somit insgesamt 2,49 €/cbm, 0,44 €/cbm, 2,93 €/cbm. Neben den rückläufigen Verbräuchen, die sicherlich einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gebührenerhöhung haben, führen aber auch Kostenerhöhungen zu höheren Gebühren, und zwar wie folgt: 1. Der Unterhaltungskostenansatz muss von 400.000,00 € auf 500.000,00 € erhöht werden. Die Kanalsanierungsmaßnahmen nach SüwV Kan erfordern diesen zusätzlichen Aufwand, zumal ab 2009 Veranschlagungen im Vermögenshaushalt nicht mehr möglich sind (NKF). 2. Die kalulatorische Verzinsung steigt um rund 40.000,00 €, da der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 12.06.2007 aufgrund der Empfehlung der GPA den kalkulatorischen Zinssatz ab 01.01.2008 von 6 % auf 7 % erhöht hat. 3. Die kalkulatorische Abschreibung erhöht sich ebenfalls um rund 20.000,00 €, da der Preisindizes überproportional gestiegen ist. Die übrigen Ausgabenansätze bleiben Ausgabenposition „Beitrag WVER“. unverändert. Hierzu zählt auch die größte Da ich absolut kein Einsparpotential sehe und auch nicht davon ausgehen kann, dass die Wasserverbräuche wieder ansteigen, ist die vorgesehene Gebührenfestsetzung unumgänglich. Mir ist bewusst, dass die Gebühr tatsächlich von bisher 2,50 € auf 2,93 € steigt und somit um 0,43 €. Nur diese Zahl wird vom Bürger wahrgenommen. Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen ist jedoch ersichtlich, dass die tatsächliche Gebührenerhöhung geringer ausfällt, wenn man nur die kostendeckenden Gebühren der Kalkulationszeiträume miteinander vergleicht. Hier ergibt sich beim Vollanschluss dann eine Steigerung von 2,65 € auf 2,88 €, somit 0,23 €. In der letzten Gebührenperiode konnte Gott sei -2- Dank ein Überschuss in Höhe von 0,15 € dem Bürger gutgeschrieben werden; in der neuen Gebührenperiode muss leider eine Unterdeckung von 0,05 € nacherhoben werden. Mir ist auch bewusst, dass die Gebührenerhöhung sich für einen 4-Personen-Haushalt wie folgt auswirkt: Geschätzter Verbrauch: 160 cbm x 0,43 € = 68,80 €/Jahr, somit 5,73 €/Monat, somit 0,19 €/Tag. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2008 bis 2010 ergeben sich jährliche Einnahmen aus den Kanalbenutzungsgebühren einschließlich der Kostenunterdeckung der Jahre 2005 bis 2007 in Höhe von 2.288.300,00 €. III. Beschlussvorschlag: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008 bis 2010) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008 bis 2010 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser Teilanschluss Regenwasser Vollanschluss 2,49 €/cbm, 0,44 €/cbm, 2,93 €/cbm.“ Der Bürgermeister - Ramm – Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-