Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-311/2005
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
20.09.2005
Betreff:
Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Matthias Rosemann
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Matthias Rosemann in sein Amt ein und
verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadtverordnete Birgit Fiona Gericke, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
hat mit Wirkung vom 31.07.2005 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt.
Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u. a.
festgestellt, dass Frau Gericke-Kunold aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt
Bedburg am 26.09.2004 aus der Reserveliste der SPD in den Rat der Stadt Bedburg
gewählt worden ist.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn eine gewählte Vertreterin aus der
Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder
Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg
festgestellt und am 19.07.2005 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass
Nachfolger aus der Reserveliste der SPD Herr Johannes Gerhard Hammelstein, wohnhaft
Feldstr. 27 a, 50181 Bedburg ist - und da dieser auf das Mandat verzichtet hat - nunmehr
der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber Herr Matthias Manfred
Rosemann, wohnhaft Desdorfer Str. 22, 50181 Bedburg, nachrückt.
Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der
Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Rosemann nunmehr gemäß § 67 Abs. 3
Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu
verpflichten ist.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen
werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis
mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“
Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen.
50181 Bedburg, den 22.08.2005
----------------gez.--------------Steinbach
---------------gez.--------------Brabender-Lipej
---------------gez.---------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Verhandelt:
Ort, Datum
Bedburg, den 20.09.2005
Niederschrift über die Verpflichtung
Herr - Frau
geboren
Rosemann, Matthias Manfred
am
in
Beruf
24.09.1963
Grevenbroich
Elektrotechniker
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
wohnhaft
Desdorfer Weg 22, 50181 Bedburg
wurde heute in der 7. Sitzung des Rates
Vertretungskörperschaft
der / des
Stadt Bedburg
Altersvorsitzenden, Bürgermeister
durch den
Gunnar Koerdt
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner / ihrer Aufgaben verpflichtet.
Gesehen und unterschrieben:
Geschlossen:
Unterschrift des / der Verpflichteten
Unterschrift
Rosemann
Stadtverordneter
Koerdt
Bürgermeister
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werden.“