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Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Matthias Rosemann)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-311/2005 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 20.09.2005 Betreff: Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Matthias Rosemann Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Matthias Rosemann in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadtverordnete Birgit Fiona Gericke, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat mit Wirkung vom 31.07.2005 ihr Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u. a. festgestellt, dass Frau Gericke-Kunold aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am 26.09.2004 aus der Reserveliste der SPD in den Rat der Stadt Bedburg gewählt worden ist. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn eine gewählte Vertreterin aus der Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg festgestellt und am 19.07.2005 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass Nachfolger aus der Reserveliste der SPD Herr Johannes Gerhard Hammelstein, wohnhaft Feldstr. 27 a, 50181 Bedburg ist - und da dieser auf das Mandat verzichtet hat - nunmehr der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber Herr Matthias Manfred Rosemann, wohnhaft Desdorfer Str. 22, 50181 Bedburg, nachrückt. Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Rosemann nunmehr gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten ist. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen. 50181 Bedburg, den 22.08.2005 ----------------gez.--------------Steinbach ---------------gez.--------------Brabender-Lipej ---------------gez.---------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Stadt Bedburg Der Bürgermeister Verhandelt: Ort, Datum Bedburg, den 20.09.2005 Niederschrift über die Verpflichtung Herr - Frau geboren Rosemann, Matthias Manfred am in Beruf 24.09.1963 Grevenbroich Elektrotechniker Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort wohnhaft Desdorfer Weg 22, 50181 Bedburg wurde heute in der 7. Sitzung des Rates Vertretungskörperschaft der / des Stadt Bedburg Altersvorsitzenden, Bürgermeister durch den Gunnar Koerdt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner / ihrer Aufgaben verpflichtet. Gesehen und unterschrieben: Geschlossen: Unterschrift des / der Verpflichteten Unterschrift Rosemann Stadtverordneter Koerdt Bürgermeister „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werden.“