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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung Vergabe eines Darlehen an die Energiegesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung Vergabe eines Darlehen an die Energiegesellschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 515/2015 Amt: 10 Az.: Datum: 20.10.2015 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: 21.10.2015 gez. Erner, Bürgermeister Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Termin 15.12.2015 Bemerkungen beschließend Dringlichkeitsentscheidung Vergabe eines Darlehen an die Energiegesellschaft Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 452/2015 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Vergabe des Darlehens ist nicht aufschiebbar. Eine Entscheidung erst in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 gefährdet die wirtschaftlichen Ziele der Energiegesellschaft und führt zur Handlungsunfähigkeit. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 515/2015 wird zugestimmt. Erftstadt, den 20.10.2015 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ratsmitglied