Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 564/2015
Az.: 6619-3272
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
24.11.2015
beschließend
Rat
15.12.2015
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
23.02.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Umgestaltung Jakob-Giesen-Platz 2. Bauaubschnitt in E.-Bliesheim
-Beschluss über die weitere Planung und Ausführung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
75.000,- €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Jahr der Mittelbereitstellung:
ursprünglich 2014
Neuveranschlagung im WP 2016
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Wirtschaftsplan
2016
ist
mit
Ja
Nein
Kernhaushalt abgestimmt (Verlustausgleich)
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des 2. Bauabschnittes des Jakob-Giesen-Platzes auf
Grundlage der Variante A ausführungsreif auszuarbeiten und die Baumaßnahme im 1. Halbjahr
2016 umzusetzen.
Begründung:
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.04.2014 und Beschluss des BA Straßen vom 20.11.2013 hat die
Verwaltung die bestehende Planung des Jakob-Giesen-Platzes 2. BA unter Einbeziehung des vorhandenen Blumenbeetes überarbeitet und am 27.10.2015 eine erneute Bürgerbeteiligung vor Ort
durchgeführt. Bei diesem Termin wurde den Anwesenden die geänderte Planung in 2 Varianten
vorgestellt.
Die Variante A beinhaltet den von der Verwaltung favorisierten Planungsentwurf mit Einbeziehung
und Erhalt des vorhandenen Blumenbeetes inklusive der dort vorhandenen Linde und einer Gehwegführung hinter den im Anschluss an die Busbucht vorgesehenen Stellplätzen. Diese Verkehrsführung bietet dem Fußgänger (schwächsten Verkehrsteilnehmer) die größtmöglichste Sicherheit
und wird daher favorisiert.
Bei der Variante B wurden die Anregungen der Bürger aus der 1.Informationsveranstaltung aufgegriffen. Diese sieht eine geradlinige Gehwegführung von 1,50 m Breite direkt entlang der Fahrbahn
vor und ordnet die Stellplätze erst hinter diesem Gehweg an. Das rückwärtige Ausparken der
PKW´s über den Gehweg führt hier zu einer Gefährdung der Fußgänger, welche in Variante A
nicht gegeben ist.
Nach Vorstellung der beiden Planungsvarianten wurde das Meinungsbild der Anwesenden zu den
Themen Erhalt des Baumes/ Blumenbeetes, favorisierte Planungsvariante und Schaffung von
Verweilmöglichkeiten außerhalb der Bushaltestelle abgefragt.
Ein eindeutiges Meinungsbild wurde darüber erzielt, dass die Anwesenden den vorhandenen
Baum/ Blumenbeet entfernt haben möchten und keine zusätzlichen Verweilmöglichkeiten in Form
von Bänken wünschen.
Zur favorisierten Planungsvariante zeigte sich kein eindeutiges Votum, wobei jedoch eine geringe
Mehrheit für Variante A gestimmt hat.
Mittel für die Umbaumaßnahme waren im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen eingestellt. Die aus 2014 resultierende Kreditermächtigung entfällt aus haushaltsrechtlichen Gründen
zum 01.01.2016. Deshalb ist im Wirtschaftsplan 2016 ein neuer Ansatz für die Umsetzung der
Maßnahme im ersten Halbjahr 2016 veranschlagt.
Eine Förderung des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen im Stadtgebiet ist für diese Bushaltestelle in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
(Hallstein)
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