Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 05.11.2007
Vorlagen-Nr.: 96/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr
2008 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen
zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2007“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf
Haushalt- bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten:
1.)
Die Firma Braun Umweltdienste kann gemäß Entsorgungsvertrag Preisanpassungen erst
dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich
um mehr als 3% gestiegen sind.
Da dies für 2008 nicht der Fall ist, erfolgt keine Erhöhung.
2.)
In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2008
folgende Gebührensätze festgelegt:
Grundbetrag je Einwohner:
Restmüll je Tonne (t):
Biomüll je Tonne (t):
Sperrmüll je Tonne (t):
14,08 €
(bisher:
14,31 €)
166,97 €
(bisher:
165,97 €)
94,15 €
(bisher:
82,26 €)
132,03 €
(bisher:
132,16 €)
3.)
Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die
Jahre 2006 – 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros
rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013
jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden.
4.)
Der im Jahre 2005 erzielte Überschuss in Höhe von 72.627,42 € ist in die Gebührenkalkulation 2008 einzurechnen. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des
Haushaltsbetrages. Es ist zu erwarten, dass der Haushaltsbetrag in den darauffolgenden
Jahren das Niveau aus dem Jahr 2007 erreichen oder sogar übersteigen wird. Eine
Aufteilung des o.g. Gebührenüberschusses auf folgende Jahre ist jedoch aufgrund
gesetzlicher Vorschriften nicht möglich.
Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2008 errechnet:
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
2008
2007
27,11 €
34,80 €
78,71 €
99,58 €
143,13 €
71,56 €
266,23 €
133,12 €
88,75 €
66,56 €
1.185,76 €
2.371,51 €
78,53 €
99,33 €
142,76 €
71,38 €
265,49 €
132,75 €
88,50 €
66,38 €
1.182,38 €
2.364,75 €
63,35 €
31,67 €
111,09 €
55,55 €
37,03 €
27,77 €
64,95 €
32,48 €
114,30 €
57,15 €
38,10 €
28,58 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.“
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Walter Ramm -
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
-2-
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