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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008 )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008                                                 ) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008                                                 )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 05.11.2007 Vorlagen-Nr.: 96/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2008 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2007“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalt- bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten: 1.) Die Firma Braun Umweltdienste kann gemäß Entsorgungsvertrag Preisanpassungen erst dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich um mehr als 3% gestiegen sind. Da dies für 2008 nicht der Fall ist, erfolgt keine Erhöhung. 2.) In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2008 folgende Gebührensätze festgelegt: Grundbetrag je Einwohner: Restmüll je Tonne (t): Biomüll je Tonne (t): Sperrmüll je Tonne (t): 14,08 € (bisher: 14,31 €) 166,97 € (bisher: 165,97 €) 94,15 € (bisher: 82,26 €) 132,03 € (bisher: 132,16 €) 3.) Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die Jahre 2006 – 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013 jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. 4.) Der im Jahre 2005 erzielte Überschuss in Höhe von 72.627,42 € ist in die Gebührenkalkulation 2008 einzurechnen. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des Haushaltsbetrages. Es ist zu erwarten, dass der Haushaltsbetrag in den darauffolgenden Jahren das Niveau aus dem Jahr 2007 erreichen oder sogar übersteigen wird. Eine Aufteilung des o.g. Gebührenüberschusses auf folgende Jahre ist jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht möglich. Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2008 errechnet: a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll 2008 2007 27,11 € 34,80 € 78,71 € 99,58 € 143,13 € 71,56 € 266,23 € 133,12 € 88,75 € 66,56 € 1.185,76 € 2.371,51 € 78,53 € 99,33 € 142,76 € 71,38 € 265,49 € 132,75 € 88,50 € 66,38 € 1.182,38 € 2.364,75 € 63,35 € 31,67 € 111,09 € 55,55 € 37,03 € 27,77 € 64,95 € 32,48 € 114,30 € 57,15 € 38,10 € 28,58 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.“ Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: - Walter Ramm - Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: -2- __________ __________ __________ __________