Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-2/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.10.2004 Betreff: Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, die Leiterin des Ratsbüros, hier namentlich Frau Brabender-Lipej, zur Schriftführerin für die Sitzungen des Rates zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung der vorgenannten Schriftführerin wird der stellvertretende Leiter des Ratsbüros, hier namentlich Herr Koehl, zum Schriftführer bestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nach § 52 Abs. 1 GO NW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat namentlich zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Nach § 24 Abs. 2 GO NW der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg wird die Schriftführerin/der Schriftführer vom Rat bestellt. Soll eine Bedienstete/ein Bediensteter der Stadtverwaltung zur Schriftführerin/zum Schriftführer bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister. Hieraus resultiert, dass der neugebildete Rat in seiner konstituierenden Sitzung die Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers vornehmen muss. In der abgelaufenen Wahlperiode war mit Beschluss des Rates vom 06.02.2001 die Leiterin des Ratsbüros zur Schriftführerin bestellt worden; für den Fall der Verhinderung der vorgenannten Schriftführerin wurde der stellvertretende Leiter des Ratsbüros zum Schriftführer bestellt. 50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister