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Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Leistungen an Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
29.09.15, 18:42
Aktualisiert
29.09.15, 18:42
Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Leistungen an Asylbewerber) Beschlussvorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Leistungen an Asylbewerber)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 464/2015 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 25.09.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 29.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 29.09.2015 Bemerkungen beschließend Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Leistungen an Asylbewerber Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 327.200,00 keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: 050313010 s.u. Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Haushalt 2015 werden im Produkt 050313010 (Leistungen für Asylbewerber) überplanmäßig 300.000,00 € zur Verfügung gestellt. Verteilung nach Sachkonten:     5339002 5339003 5339004 5391000 S.L.a.E. Asyl (§ 2) S.L.a.E. Asyl (Geldleistung) S.L.a.E. Krankenhilfe sonstige Transferleistungen 100.000,00 € 100.000,00 € 120.000,00 € 7.200,00 € Begründung: Die drastische Steigerung zugewiesener Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr war nicht vorhersehbar. Die für den Haushalt 2015 veranschlagten Mittel sind erschöpft. Da vom Bund beschlossene zusätzliche Mittel für Land und Kommunen bislang nicht eingegangen sind, ist, zur Deckung des gesetzlich normierten Anspruches nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie weiterer Kosten eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Eine Deckung aus anderen Mitteln ist nicht möglich. In Vertretung (Lüngen) -2-