Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
30.09.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 371/2015
Az.: 61.20-20 / 14. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
15.09.2015
vorberatend
Rat
29.09.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
10.11.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Betrifft:
21.09.2015
Flächennutzungsplanänderung Nr. 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die FNP-Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 30.04.2015 bis einschließlich
15.05.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wurde wie in Anlage 1 dargestellt entschieden.
Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich
21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in Anlage 2 dargestellt entschieden.
II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf der FlächennutzungsplanÄnderung 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, einschließlich der Begründung als Flächennutzungsplan-Änderung 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, nebst Begründung vorbehaltlich der
Zustimmung durch den Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sowie der anschließend erwarteten Anpassungsbestätigung gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) beschlossen.
Begründung:
Zu I. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 03.03.2015 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen (s. V104/2015).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in Form einer Auslegung vom
30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015. Die eingegangene Stellungnahme ist als Anlage (Öffentlichkeit 1) beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte vom 04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015. Die abgegebenen
Stellungnahmen sind als Anlage (Stellungnahmen 1) beigefügt. Die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die V 239/2015 verwiesen.
Während der zweiten Beteiligungsstufe gem. § 3 (2) BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ist
eine Stellungnahme eingegangen, die als Anlage (Öffentlichkeit 2) beigefügt ist.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte vom 01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als
Anlage (Stellungnahmen 2) beigefügt.
Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung für die im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe eingebrachten Stellungnahmen findet sich in Anlage 2.
Im Rahmen beider Beteiligungsstufen wurden -den Themenbereich Landschaftsschutz ausklammernd- nach eingehender rechtlicher Prüfung keine Stellungnahmen vorgebracht, die der Änderung entgegenstehen.
Zu II. Die Planunterlagen für die 14. Flächennutzungsplan-Änderung, Erftstadt-Bliesheim, Lange
Heide, sind als Anlage (Rechtsplan, Begründung, Artenschutzprüfung I und II, Umweltbericht, zusammenfassende Erklärung) beigefügt.
Im Rahmen des Verfahrens zur Herausnahme aus dem Landschaftsschutz steht die Entscheidung
des Kreistags am 17.09.2015 noch aus.
Nach einem positiven Votum wird der Antrag zur Anpassung der 14. FlächennutzungsplanÄnderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW mit positiver
Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Die entsprechende Anpassungsbestätigung hat diese bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Der Beschluss über die 14. Flächennutzungsplanänderung wird nunmehr vorbehaltlich der vorher
erwähnten Entscheidungen gefasst.
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Die erforderliche Genehmigung gem. § 6 BauGB bei der Bezirksregierung Köln kann, sobald die
Voraussetzungen vorliegen, beantragt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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