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Beschlussvorlage (ASP 2 Feldlerche)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (ASP 2 Feldlerche) Beschlussvorlage (ASP 2 Feldlerche)

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Inhalt der Datei

B.) Antragsteller (Anlage "Art-für-Art-Protokoll") Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefendenArt-für-Art-Betrachtunqqeprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch PlanNorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus o I FeIdIerc he (AIauda arvensrs . ) der Art Messtisch blatt Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art [!] europäische Deutschland Vogelart Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand [!] atlantische o gelb Arbeitsschritt in Nordrhein-Westfalen Region o I kontinentale Region günstig ungünstig I unzureichend ungünstig I schlecht Erhaltungszustand B I 15206 der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (11.3Nr.2) oder voraussichtlichemAusnanrneverfahrenütl) günstig I hervorragend ~A OB Oc günstig I gut ungünstig I mittel-schlecht 11.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter 11.2beschriebenenMaßnahmen) Bei der Revierkartierung wurden im Untersuchungsgebiet mindestens vier Reviere (Fortpflanzungsstätten) der Feldlerche festgestellt. Zwei der Reviere liegen etwa zur Hälfte im Plangebiet. Besetze Nester sind im Plangebiet zu erwarten. Durch die Planung werden beide Fortpflanzungsstätten teilweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen der lokalen Population sind nicht zu erwarten, da sie groß und konstant ist. Bei den Bearbeiten zur Brutzeit werden wahrscheinlich Nester mit Eiern bzw. Jungvögeln zerstört bzw. getötet. Arbeitsschritt 11.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Die Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind auf der S. 10 in der ASP 1I beschrieben. Arbeitsschritt 11.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzunader unter 11.2beschriebenenMaßnahmen) Bei Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt für die von der Planung möglicherweise betroffenen Arten von keinem Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 2. 3. 4. (außer bei unabwendbarenVerletzungenoder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? Werden evtl. Fortpflanzungsoder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Dia ~ nein Dia ~ nein Dia ~ nein Dia ~ nein Arbeitsschritt 111: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter 11.3 qenannten Fragen mit .ja" beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? Dia D nein 2. Dia D nein Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? o nein