Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
B.)
Antragsteller
(Anlage
"Art-für-Art-Protokoll")
Angaben zur Artenschutzprüfung
für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefendenArt-für-Art-Betrachtunqqeprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch PlanNorhaben
betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus
o
I FeIdIerc he (AIauda arvensrs
. )
der Art
Messtisch blatt
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
[!] europäische
Deutschland
Vogelart
Nordrhein-Westfalen
Erhaltungszustand
[!] atlantische
o
gelb
Arbeitsschritt
in Nordrhein-Westfalen
Region
o
I
kontinentale Region
günstig
ungünstig I unzureichend
ungünstig I schlecht
Erhaltungszustand
B
I
15206
der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (11.3Nr.2)
oder voraussichtlichemAusnanrneverfahrenütl)
günstig I hervorragend
~A
OB
Oc
günstig I gut
ungünstig I mittel-schlecht
11.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter 11.2beschriebenenMaßnahmen)
Bei der Revierkartierung wurden im Untersuchungsgebiet mindestens vier Reviere (Fortpflanzungsstätten) der Feldlerche
festgestellt. Zwei der Reviere liegen etwa zur Hälfte im Plangebiet. Besetze Nester sind im Plangebiet zu erwarten.
Durch die Planung werden beide Fortpflanzungsstätten teilweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen der lokalen Population
sind nicht zu erwarten, da sie groß und konstant ist. Bei den Bearbeiten zur Brutzeit werden wahrscheinlich Nester mit
Eiern bzw. Jungvögeln zerstört bzw. getötet.
Arbeitsschritt
11.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen
und des Risikomanagements
Die Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind auf der S. 10 in der
ASP 1I beschrieben.
Arbeitsschritt
11.3: Prognose der artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände
(unter Voraussetzunader unter 11.2beschriebenenMaßnahmen)
Bei Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt für die von der
Planung möglicherweise betroffenen Arten von keinem Eintreten von
Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
2.
3.
4.
(außer bei unabwendbarenVerletzungenoder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern
könnte?
Werden evtl. Fortpflanzungsoder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang
erhalten bleibt?
Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur
entnommen,
sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische
Funktion im räumlichen Zusammenhang
erhalten bleibt?
Dia
~
nein
Dia
~
nein
Dia
~
nein
Dia
~
nein
Arbeitsschritt
111: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter 11.3 qenannten Fragen mit .ja" beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
Dia
D nein
2.
Dia
D nein
Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
o nein