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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 14. FNP-Änderung, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB (30.04.2015 – 15.05.2015) Lfd. Nr. 1. Datum Absender Redeker | Sellner | Dahs Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn (Vollmacht) Zusammengefasster Inhalt Posteingang 15.05.2015 Grundsätzliche Bedenken: im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen Konsens eines deutlich kleinere Baugebiets Grundstücke erworben Unterschriftenaktion wird ignoriert Profitmaximierung der öffentlichen Hand; „Baulückenbebauung“ im Sinne einer Nachverdichtung unberücksichtigt Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung Konkrete Bedenken: 1. Befürchtung einer Verstärkung des Leerstand und von Wertminderung im Bestand 2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“ 3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung und Instandhaltung zusätzlicher Infrastrukturen 4. Topografische Lage und fehlende Infrastruktur gewährleisten kein „altersgerechtes Wohnen“ 5. Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der angrenzenden Autobahnen 6. Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft zum Baugebiet; Unzulässigkeit in Wohngebieten 7. Befürchtung der Überlastung des bestehenden Kanalisationssystems, Problematik der Versickerung des Oberflächenwassers 8. Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer Erschließung 1 Art und Umfang der Berücksichtigung Städtebauliches Votum der Einwender, welches sich der rechtlichen Bewertung entzieht zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt; Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich untermauerter Beleg zu 3. Bedenken werden nicht geteilt; Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung; Refinanzierung über Erschließungsbeiträge zu 4. Spätere Wohnformen sind nicht ausschlaggebend auf Ebene des FNP. FNP entwickelt für das gesamte Gemeindegebiet ein Bodennutzungskonzept; Konkretisierung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu 5. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; wird im weiteren Bauleitplanverfahren durch entsprechende fachliche Untersuchungen geprüft zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich nicht relevant, da sich Anlage NICHT im Plangebiet befindet zu 7. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zu 8. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang 9. „Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr 10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von Naherholungsflächen und Gefährdung des Landschaftsschutzes Vorentwurfsbegründung: 1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige Herleitung der Begründung 2. Wirtschaftsweg vermag kaum „eine Landmarke als natürliche Begrenzung für die Wohnbebauung“ darstellen 3. Keine ausreichende Begründung für Zielbestimmung einer „ortsbild- und landschaftsgerechten Abrundung des Siedlungsrandes“ 4. Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in den Landschaftsschutz Art und Umfang der Berücksichtigung zu 9. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zu 10. Bedenken hinsichtlich ökologischer Belange werden im weiteren Aufstellungsverfahren behandelt; aktueller Umweltbericht liegt bei Beschlussfassung vor zu 1. Auffassung wird nicht geteilt; eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3) BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort dargestellt werden und dieser endet am Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht willkürlich erfolgt zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der Eingrünung der Bebauung als Übergang zur freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung trifft entsprechende Festsetzungen für optisch harmonischen Übergang zum anschließenden Außenbereich zu 4. Sind nicht geplant Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 1. Datum Absender Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 53123 Bonn Posteingang 24.04.2015 Zusammengefasster Inhalt Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Ansonsten im Einzelfall, die Bitte auf Zusendung von den Planungsunterlagen. 2 Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 2. 3. 4. Datum Absender Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen Deutsche Telekom AG TINL West PT 22 Innere Kanalstr. 98 50672 Köln Verbandswasserwerk Walramstr. 12 53879 Euskirchen (nur für Bliesheim, Niederberg, Borr/ Scheuren, Erp, Friesheim) Posteingang 27.04.2015 29.04.2015 Zusammengefasster Inhalt Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Bauleitplanung. Verkehrsgutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen auf den Knoten L163K/ Vorgebirgsstr./ Lange Heide/ Heerstraße. Hinweise: • Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt) • Im Bebauungsplan ist auf die Verkehrsemissionen hinzuweisen (notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen und Vorhabenträger) Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Bitte folgende Festsetzungen im Bebauungsplan: • Ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom • Beachtung des „Merkblattes über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 • Sicherstellung der ungehinderten Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom erbeten 29.04.2015 Hinweis: Rechtzeitig Koordinierung der Straßenbaumaßnahmen für die Verlegung der Telekommunikationsmaßnahmen Grundsätzlich keine Bedenken. Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig keine Wasserleitungen befinden, sodass eine Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und der Straße Lange Heide verlegt werden muss. Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab 1:500 sowie der entsprechenden Querschnitte mit Eintragung 3 Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung der Kanalstraße. 5. 6. 7. 8. 9. 10. DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 50679 Köln Westnetz GmbH DRW-S-LK Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund (ehem.: RWE Netzservice GmbH) Rheinische NETZ Gesellschaft mbH P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) 29.04.2015 Bezirksregierung Köln Dez. 33 50606 Köln (Amt für Agrarordnung) Landschaftsverband Rheinland Landeshaus Amt für Liegenschaften Kennedyufer 2 50679 Köln Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m breite Trasse vorgesehen werden. Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme 30.04.2015 Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH im Plangebiet und auch zukünftig keine diesseitige Planung. Kenntnisnahme 05.05.2015 per Mail keine Bedenken Kenntnisnahme 05.05.2015 Keine Bedenken Keine Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 vorgesehen. Kenntnisnahme 06.05.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 07.05.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme 4 Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. 11. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung RWE Power AG Abt. BF-U Liegenschaften und Umsiedlungen Stüttgenweg 2 50935 Köln Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Katholisches Pfarramt Bliesheim Frankenstr. 30 50374 Erftstadt Bezirksregierung Arnsberg Abt.6, Bergbau u. Energie in NRW Dez. 65 Postfach 44025 Dortmund (ehemals Bergamt Düren) 08.05.2015 Keine Belange der Gesellschaft von den Planvorhaben betroffen. Kenntnisnahme 08.05.2015 Keine Bedenken Siehe RNG (Nr.7) Kenntnisnahme 11.05.2015 Befürwortung der Änderung des Flächennutzungsplanes Kenntnisnahme 13.05.2015 Lage des Plangebiets über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG. Der Änderungsbereich ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 15. Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Hansastr. 2 47799 Krefeld 13.05.2015 16. Rhein-Erftkreis 70 Amt für Kreisplanung und Naturschutz Willy-Brandt-Platz 1 19.05.2015 12. 13. 14. Berücksichtigung von: • Grundwasserabsenkungen werden noch über längeren Zeitraum wirksam sein • Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten • Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich, sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen könnten Östlich des Plangebiets verläuft die Autobahn 553, Abschnitt 5. Hinweis: • Gegenüber der Stadtverwaltung werden weder jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder andere erforderliche Maßnahmen geltend gemacht • Ggf. geplante ext. Kompensationsmaßnahmen sind mitzuteilen Kreisplanung Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-7 „Ville-Westhang bei Bliesheim“. 5 Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung Da Lage im LP5 Widerspruch, Entscheidung im Kreistag 50126 Bergheim Natur und Landschaft Gesonderte Zusendung Wasser, Abfall und Bodenschutz Da die Entwässerung des Plangebiets nicht in den Unterlagen enthalten ist, muss diese mit den Unteren Wasserbehörden des Rhein-Erft-Kreises abgestimmt werden. Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet Dirmerzheim Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht wird die Inanspruchnahme und zusätzliche Versieglung natürlicher Böden kritisch gesehen. 17. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 21.05.2015 18. Rhein-Erftkreis 70 Amt für Kreisplanung und Naturschutz Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 27.05.2015 Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme Keine Bedenken und Anregungen aus Sicht des Immissionsschutzes und des Kreisstraßennetzes Keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Kenntnisnahme Natur und Landschaft Keine grundsätzlichen Bedenken Der Anregung wird gefolgt, Planung wird entsprechend angepasst Anregung: Damit der Grüngürtel nicht verkleinert wird, wird angeregt dass der Geltungsbereich in nordöstlicher Richtung vergrößert wird 6