Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
14. FNP-Änderung, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB (30.04.2015 – 15.05.2015)
Lfd.
Nr.
1.
Datum
Absender
Redeker | Sellner | Dahs
Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Allee 11
53113 Bonn
(Vollmacht)
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
15.05.2015
Grundsätzliche Bedenken:
im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen Konsens
eines deutlich kleinere Baugebiets Grundstücke erworben
Unterschriftenaktion wird ignoriert
Profitmaximierung der öffentlichen Hand;
„Baulückenbebauung“ im Sinne einer Nachverdichtung
unberücksichtigt
Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung
Konkrete Bedenken:
1. Befürchtung einer Verstärkung des Leerstand
und von Wertminderung im Bestand
2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“
3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung und
Instandhaltung zusätzlicher Infrastrukturen
4.
Topografische Lage und fehlende Infrastruktur
gewährleisten kein „altersgerechtes Wohnen“
5.
Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der
angrenzenden Autobahnen
6.
Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft zum
Baugebiet; Unzulässigkeit in Wohngebieten
7.
Befürchtung der Überlastung des bestehenden
Kanalisationssystems, Problematik der
Versickerung des Oberflächenwassers
8.
Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer
Erschließung
1
Art und Umfang der Berücksichtigung
Städtebauliches Votum der Einwender, welches
sich der rechtlichen Bewertung entzieht
zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt;
Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich
untermauerter Beleg
zu 3. Bedenken werden nicht geteilt;
Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung;
Refinanzierung über Erschließungsbeiträge
zu 4. Spätere Wohnformen sind nicht
ausschlaggebend auf Ebene des FNP. FNP
entwickelt für das gesamte Gemeindegebiet ein
Bodennutzungskonzept; Konkretisierung erfolgt
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
zu 5. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
wird im weiteren Bauleitplanverfahren durch
entsprechende fachliche Untersuchungen
geprüft
zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von
Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich
nicht relevant, da sich Anlage NICHT im
Plangebiet befindet
zu 7. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
zu 8. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
9.
„Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr
10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von
Naherholungsflächen und Gefährdung des
Landschaftsschutzes
Vorentwurfsbegründung:
1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige
Herleitung der Begründung
2.
Wirtschaftsweg vermag kaum „eine Landmarke
als natürliche Begrenzung für die
Wohnbebauung“ darstellen
3.
Keine ausreichende Begründung für
Zielbestimmung einer „ortsbild- und
landschaftsgerechten Abrundung des
Siedlungsrandes“
4.
Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in
den Landschaftsschutz
Art und Umfang der Berücksichtigung
zu 9. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
zu 10. Bedenken hinsichtlich ökologischer
Belange werden im weiteren
Aufstellungsverfahren behandelt; aktueller
Umweltbericht liegt bei Beschlussfassung vor
zu 1. Auffassung wird nicht geteilt;
eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3)
BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer
Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt
zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei
Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort
dargestellt werden und dieser endet am
Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht
willkürlich erfolgt
zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der
Eingrünung der Bebauung als Übergang zur
freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung
trifft entsprechende Festsetzungen für optisch
harmonischen Übergang zum anschließenden
Außenbereich
zu 4. Sind nicht geplant
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
1.
Datum
Absender
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Posteingang
24.04.2015
Zusammengefasster Inhalt
Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen
Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht
überschreiten.
Ansonsten im Einzelfall, die Bitte auf Zusendung von den
Planungsunterlagen.
2
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
2.
3.
4.
Datum
Absender
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
Deutsche Telekom AG
TINL West PT 22
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
Verbandswasserwerk
Walramstr. 12
53879 Euskirchen
(nur für Bliesheim, Niederberg,
Borr/ Scheuren, Erp,
Friesheim)
Posteingang
27.04.2015
29.04.2015
Zusammengefasster Inhalt
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Verkehrsgutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen
auf den Knoten L163K/ Vorgebirgsstr./ Lange Heide/
Heerstraße.
Hinweise:
• Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Stadt)
• Im Bebauungsplan ist auf die
Verkehrsemissionen hinzuweisen (notwendige
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen und Vorhabenträger)
Im Planbereich befinden sich noch keine
Telekommunikationslinien der Telekom.
Bitte folgende Festsetzungen im Bebauungsplan:
• Ausreichende Trassen mit einer Leitungszone
von ca. 0,30 m für die Unterbringung der
Telekommunikationslinien der Telekom
• Beachtung des „Merkblattes über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989
• Sicherstellung der ungehinderten Unterhaltung
und Erweiterung der Telekommunikationslinien
der Telekom erbeten
29.04.2015
Hinweis: Rechtzeitig Koordinierung der
Straßenbaumaßnahmen für die Verlegung der
Telekommunikationsmaßnahmen
Grundsätzlich keine Bedenken.
Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig
keine Wasserleitungen befinden, sodass eine
Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und der
Straße Lange Heide verlegt werden muss.
Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab 1:500
sowie der entsprechenden Querschnitte mit Eintragung
3
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
der Kanalstraße.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
50679 Köln
Westnetz GmbH
DRW-S-LK
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
(ehem.: RWE Netzservice
GmbH)
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
29.04.2015
Bezirksregierung Köln
Dez. 33
50606 Köln
(Amt für Agrarordnung)
Landschaftsverband
Rheinland
Landeshaus
Amt für Liegenschaften
Kennedyufer 2
50679 Köln
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im
Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m breite
Trasse vorgesehen werden.
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
30.04.2015
Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der
Westnetz GmbH im Plangebiet und auch
zukünftig keine diesseitige Planung.
Kenntnisnahme
05.05.2015
per Mail
keine Bedenken
Kenntnisnahme
05.05.2015
Keine Bedenken
Keine Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
vorgesehen.
Kenntnisnahme
06.05.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
07.05.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
4
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
11.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
RWE Power AG
Abt. BF-U
Liegenschaften und
Umsiedlungen
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Katholisches Pfarramt
Bliesheim
Frankenstr. 30
50374 Erftstadt
Bezirksregierung Arnsberg
Abt.6, Bergbau u. Energie in
NRW
Dez. 65
Postfach
44025 Dortmund
(ehemals Bergamt Düren)
08.05.2015
Keine Belange der Gesellschaft von den Planvorhaben
betroffen.
Kenntnisnahme
08.05.2015
Keine Bedenken
Siehe RNG (Nr.7)
Kenntnisnahme
11.05.2015
Befürwortung der Änderung des Flächennutzungsplanes
Kenntnisnahme
13.05.2015
Lage des Plangebiets über auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG.
Der Änderungsbereich ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
15.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Hansastr. 2
47799 Krefeld
13.05.2015
16.
Rhein-Erftkreis
70 Amt für Kreisplanung und
Naturschutz
Willy-Brandt-Platz 1
19.05.2015
12.
13.
14.
Berücksichtigung von:
• Grundwasserabsenkungen werden noch über
längeren Zeitraum wirksam sein
• Wiederanstieg des Grundwassers nach
Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten
• Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich,
sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen
könnten
Östlich des Plangebiets verläuft die Autobahn 553,
Abschnitt 5.
Hinweis:
• Gegenüber der Stadtverwaltung werden weder
jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven
und/oder passiven Lärmschutz oder andere
erforderliche Maßnahmen geltend gemacht
• Ggf. geplante ext. Kompensationsmaßnahmen
sind mitzuteilen
Kreisplanung
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung.
Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet (LSG)
2.2-7 „Ville-Westhang bei Bliesheim“.
5
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
Da Lage im LP5 Widerspruch, Entscheidung im
Kreistag
50126 Bergheim
Natur und Landschaft
Gesonderte Zusendung
Wasser, Abfall und Bodenschutz
Da die Entwässerung des Plangebiets nicht in den
Unterlagen enthalten ist, muss diese mit den Unteren
Wasserbehörden des Rhein-Erft-Kreises abgestimmt
werden.
Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet
Dirmerzheim
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht wird die
Inanspruchnahme und zusätzliche Versieglung
natürlicher Böden kritisch gesehen.
17.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
21.05.2015
18.
Rhein-Erftkreis
70 Amt für Kreisplanung und
Naturschutz
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
27.05.2015
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
Keine Bedenken und Anregungen aus Sicht des
Immissionsschutzes und des Kreisstraßennetzes
Keine Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
Kenntnisnahme
Natur und Landschaft
Keine grundsätzlichen Bedenken
Der Anregung wird gefolgt, Planung wird
entsprechend angepasst
Anregung:
Damit der Grüngürtel nicht verkleinert wird, wird angeregt
dass der Geltungsbereich in nordöstlicher Richtung
vergrößert wird
6