Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
644 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Artenschutzprüfung Stufe I
Vorprüfung
B-Plan Nr. 165
„Lange Heide“
in Erftstadt-Bliesheim
Bearbeiter:
Dr. Andreas Skibbe
Büro für Artenschutz und Avifaunistik
Aufgestellt im Mai 2015
Dr. Andreas Skibbe
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Dr. Andreas Skibbe
Büro für Artenschutz und Avifaunistik
Rösrather Str. 725
51107 Köln
0221 877801
a.skibbe@nexgo.de
Köln, den 26.05.15
An:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Dr. Andreas Skibbe
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Anlass und gesetzliche Grundlagen
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165, „Lange Heide“ ist die Schaffung
einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer Wohnbaufläche im
Osten von Erftstadt-Bliesheim. Aufgrund der landschaftlich attraktiven Lage am
Villehang in unmittelbarer Nähe zum Erholungsgebiet der Ville und der relativ guten
Verkehrsanbindung in der Nähe des Bahnhofs Liblar ist es aus städtebaulicher Sicht
zweckmäßig, hier eine Abrundung des Siedlungsgebietes zu bewirken. Die Planung
soll auch zu einer stadtbild- und landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes
von Bliesheim beitragen.
Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes
im Erftstädter Stadtgebiet.
Durch die Bebauungsplanung werden landwirtschaftlich intensiv genutzte
Ackerflächen, zwei kleinere Grünlandflächen sowie eine kleine Gehölzfläche in
Anspruch genommen, die möglicherweise artenschutz-rechtlich relevanten Arten als
Lebensraum dienen können. Nach den Bestimmungen des § 44 BNatSchG und den
zugrunde liegenden Vorgaben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ist der
Artenschutz unabhängig von anderen Regelungen sicher zu stellen. In der Folge
ergibt sich für die Zulassung die Notwendigkeit, die Artenschutzbelange zu prüfen. Es
wurde eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I Vorprüfung durchgeführt.
Mit den Bestimmungen zum Artenschutz in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRL) sowie der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) hat die EU ein eigenständiges
Instrument für den Erhalt geschützter Arten eingeführt. Mit der Umsetzung der
Bestimmungen der FFH- und V-RL in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind
somit im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pläne und Projekte neben der
Eingriffs-regelung oder Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung auch die Belange des
besonderen Artenschutzes zu berücksichtigen. In der Artenschutzprüfung ist neben
der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums darzulegen, ob die
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch den Plan oder das Projekt
erfüllt werden. Kann das Eintreten der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung
von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht verneint werden, sind die
Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG darzulegen. Nach dem
Bundesnaturschutzgesetz sind die vorkommenden Arten des Anh. IV der FFHDr. Andreas Skibbe
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Richtlinie und die europäischen Vogelarten zu betrachten und der Einfluss des
Vorhabens hinsichtlich der Verbote nach § 44 (1) BNatSchG i.V.m. § 44 (5)
BNatSchG zu prüfen.
Weitere, national besonders geschützte Arten sind nach Maßgabe des § 44 (5)
BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt. Sie werden
grundsätzlich im Rahmen der Eingriffsregelung am vorliegenden Umweltbericht zum
BP 165 abgehandelt. Aufgrund des § 45 (5) BNatSchG läuft die Prüfung
artenschutzrechtlicher Belange auf die zentrale Frage hinaus, ob die ökologischen
Funktionen der vom Eingriff möglicherweise betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten von relevanten Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt
sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine erhebliche Störung streng geschützter
Arten des Anhangs IV oder von Vogelarten im Sinne des § 44 (1) 2 BNatSchG
vorliegt. Der artenschutzrechtliche Beitrag ist ein unabhängiges Gutachten. Die
Ergebnisse fließen in den vorliegenden Umweltbericht ein. Die artenschutzrechtliche
Beurteilung basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BNatSchG). Sie orientiert sich an der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei
Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz, Rd. Erl. d. MUNLV 2010).
Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen
zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum
einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle
relevanten
Wirkfaktoren
des
Vorhabens
einzubeziehen.
Nur
wenn
artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier
werden
Vermeidungsmaßnahmen
inklusive
vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend
wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die
artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein
spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.
Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten begutachtet (Kiel 2005 und 2007;
LANUV 2015).
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
ASP Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Das Plangebiet
Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 6,5 ha befindet sich am
Siedlungsrand des Erftstädter Stadtteils Bliesheim direkt am Übergang zur freien
Landschaft. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplan zu
entnehmen.
Das Plangebiet grenzt an einen ebenen, intensiv landwirtschaftlich genutzten
Landschaftsraum im Osten und Norden und an den Bliesheimer Ortsrand im Westen.
Das zukünftige Wohnbaugebiet selbst ist derzeit überwiegend landwirtschaftlich
genutzt.
Abb. 2: Luftbild des Planungsgebietes mit Angabe der vorhandenen Lebensraumtypen
(Bildquelle: Bing Maps, 2012)
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Folgend aufgeführte Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich des BP Nr. 165:
- Acker intensiv genutzt: ca. 88% Flächenanteil des Geltungsbereichs
- Feldweg ca. 2 % Flächenanteil
- Grünland als Fettwiese intensiv genutzt: ca. 4 % Flächenanteil
- Grünland extensiv genutzt: ca. 4 % Flächenanteil
- Ruderalfläche, Sukzession: ca. 2 % Flächenanteil
Für den Gesamtbereich Bliesheim-Ost stellt die Realisierung des B-Planes eine
Beeinträchtigung dar, weil Freiflächen in diesem Raum verloren gehen und
Siedlungsfläche erweitert wird. Andererseits ist das Plangebiet derzeit schon durch
den vorhandenen Siedlungsrand und die Nähe zur Autobahn 553 geprägt, so dass
hier ein in Teilen bereits vorbelasteter Raum überplant wird.
Abb. 3: Blick nach Norden: Intensivacker zwischen
Wohnbebauung im Westen und Villewald im Osten
Abb. 4: Blick nach Nordosten: freie Baugrundstücke an der
Straße „Lange Heide“ als zukünftige südliche Erschließung
Biotoptyp: artenarmes Intensivgrünland
Abb. 5: kleine Gehölzfläche am Rand der bestehenden
Abb. 6: Blick nach Norden: freies Baugrundstück an der
Wohnbebauung, die im Rahmen der Planrealisierung
entfernt wird
Kyrionstraße und Nutzgärten mit Einzelgehölzen als künftige
Fläche für Versickerungsbecken und dessen Eingrünung
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Untersuchungsrahmen und
Recherche und Vorbegehung
Ergebnisse
der
Einschätzungen,
Der Untersuchungsrahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung ergibt sich
aufgrund der gesetzlichen Anforderungen in Form der Arten nach Anhang IV der
FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten. Mit Hinblick auf die Ziele des
Artenschutzes hat das Landesamt für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) des Landes NRW Listen mit sogenannten „planungsrelevanten Arten“
aufgestellt, bei denen durch Planungsvorhaben eine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes möglich ist.
Die planungsrelevanten Arten umfassen die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
sowie ein Teil der europäischen Vogelarten, die bestandsgefährdet bzw. selten sind.
Die Prüfung bezieht sich auf die planungsrelevanten Arten, die vor Ort festgestellt
wurden, sowie auf diejenigen, die aufgrund einer Auswertung der Habitatansprüche
und der realen Situation im Plangebiet nicht sicher auszuschließen sind.
Die übrigen, meist ungefährdeten und verbreiteten Vogelarten, die zwar dem
Schutzregime des § 44 BNatSchG unterliegen, aber nicht zur Gruppe der
planungsrelevanten Arten gehören, werden grundsätzlich nicht Art für Art untersucht.
Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer
Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes
(„Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbote
verstoßen wird (vgl. „Geschützte Arten in NRW“ in MUNLV-Broschüre 2007).
Faunistische Kartierungen im Plangebiet
Bei der Artenschutzprüfung Stufe I basieren die Untersuchungen und Ergebnisse auf
einer überschlägigen Prognose durch Recherche und wenigen Begehungen des
Plangebietes. Das Plangebiet wurde am 19.03.2015 einmalig untersucht, um eine
Einschätzung über mögliche Vorkommen der relevanten Arten zu bekommen.
Planungsrelevante Arten des MTB 5206 (Erp) 2. Quadrant
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die innerhalb des Messtischblattes MTB
5206 Erp 2. Quadrant (LANUV Mai 2015) vorkommenden, planungsrelevanten
Tierarten mit deren Erhaltungszustand in der biogeographischen Region in NRW
(atlantische Region) sowie einer fachlichen Einschätzung der Lebensraumeignung im
Plangebiet. Innerhalb des Kartenblattes „Erp“ 2. Quadrant liegen Hinweise auf
Vorkommen von planungsrelevanten Säugetier-, Amphibien- und Vogelarten vor. Die
Liste der planungsrelevanten Arten enthält nicht das Spektrum der ungefährdeten,
weit verbreiteten Vogelarten.
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Tab. 1: Planungsrelevante Arten im MTB 5206 Erp 2. Quadrant und
die Einschätzung über das Vorkommen.
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Vorkommen / Nachweis im Plangebiet
Amphibien
Knoblauchkröte
Art vorhanden S
Vög el
Baumfalke
Eisvogel
Feldlerche
Feldschwirl
Flussregenpfeifer
Feldsperling
Grauammer
Habicht
Kiebitz
Kleinspecht
Kuckuck
Mehlschwalbe
Mäusebussard
Mittelspecht
Nachtigall
Neuntöter
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Sturmmöwe
Schleiereule
Schwarzkehlchen
Sperber
Steinkauz
Turmfalke
Turteltaube
Uferschwalbe
Uhu
Wachtel
Waldkauz
Waldohreule
Wespenbussard
Wiesenpieper
Waldschnepfe
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Brutzeitbeob.
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
U
G
G
G
U
U
S
G
G
G
G
Gj.
G
G
G
U
Uj.
Gj.
U
U
G
U
G
G
G
Uj.
G
U↑
U
G
G
U
Gj.
G
Vorkommen möglich
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Revierverhalten festgestellt
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen möglich
Vorkommen möglich
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen nicht zu erwarten
Als Nahrungsgast möglich
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen möglich
Als Nahrungsgast möglich
Als Nahrungsgast möglich
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Als Nahrungsgast möglich
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Als Nahrungsgast möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Vorkommen möglich
Vorkommen nicht zu erwarten
Legende:
G = günstig
U = ungünstig/schlecht
S = schlecht
↑ = mit zunehmender Tendenz
j. = mit abnehmender Tendenz
ATL = atlantische biogeographische Region
KON = kontinentale biogeographische Region
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Weitere planungsrelevante Arten (aufgrund der Habitatausstattung)
Zwergfledermaus
Ein Vorkommen von Jagdhabitaten und Flugrouten wird als
wahrscheinlich angesehen. Quartiere werden nicht erwartet.
Weitere regional relevante Arten (aufgrund der Habitatausstattung)
Haussperling
Festgestellter Nahrungsgast und möglicher Brutvogel
Goldammer
Möglicher Nahrungsgast und Brutvogel
Bachstelze
Möglicher Nahrungsgast und Brutvogel
Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen
festgestellt oder wird als möglich gesehen:
• Amsel
• Buchfink
• Blaumeise
• Dorngrasmücke
• Elster
• Gartengrasmücke
• Grünfink
• Heckenbraunelle
• Kohlmeise
• Mönchsgrasmücke
• Rabenkrähe
• Ringeltaube und
• Zilpzalp.
Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten
Vogelarten ist von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben
auszugehen. Diese Arten werden im Folgenden daher nicht begutachtet aber
miterfasst. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EUVogelschutzrichtlinie geschützt. Bei diesen Arten können durch Baumfällungen und
Abrisstätigkeiten die Nester zerstört und Jungvögel getötet werden.
Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren
Bei den Bauarbeiten und Baumfällungen sowie dem Betrieb der Baustelle können
die relevanten Arten gestört und ggf. getötet werden. Vor allem Vögel können ihre
Reviere und Brutplätze verlieren. Die Jungvögel können verletzt, getötet oder gestört
werden.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Raum- und Flächeninanspruchnahme: Die Planung wird nachhaltig zum Verlust der
Lebensräume führen. Die Biotopstrukturen und –funktionen werden fast vollständig
nicht mehr vorhanden sein. Der Verlust der Lebensräume kann sich auf Niveau der
lokalen Populationen auswirken.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wahrscheinlich nicht vorhanden.
Dr. Andreas Skibbe
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Beeinträchtigungen der relevanten Arten
Aufgrund künftiger bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind folgende
Beeinträchtigungen der relevanten Arten zu erwarten:
• Vernichtung der Brutplätze mit Jungvögeln oder Eiern auf den Feldern sowie
an Bäumen und Gebüschen.
• Vernichtung bzw. Beeinträchtigung der Reviere der planungs- und
regionalrelevanten Vogelarten.
• Tötung und Vernichtung der Lebensräume der Knoblauchkröte.
• Die Beeinträchtigungen können sich auf Niveau der lokalen Populationen für
mehrere Arten auswirken.
Im Folgenden (Tab. 2) wird die artenschutzrechtliche Betroffenheit je Art beurteilt:
Dr. Andreas Skibbe
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Tab. 2: Die Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten.
Art
Beeinträchtigungen
Amphibien
Knoblauchkröte
Tötung der Tiere und Lebensraumvernichtung möglich
Vögel
Baumfalke
Eisvogel
Feldlerche
Feldschwirl
Flussregenpfeifer
Feldsperling
Grauammer
Habicht
Kiebitz
Kleinspecht
Kuckuck
Mehlschwalbe
Mäusebussard
Mittelspecht
Nachtigall
Neuntöter
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Sturmmöwe
Schleiereule
Schwarzkehlchen
Sperber
Steinkauz
Turmfalke
Turteltaube
Uferschwalbe
Uhu
Wachtel
Waldkauz
Waldohreule
Wespenbussard
Wiesenpieper
Waldschnepfe
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten
Weitere relevante Arten
Weitere planungsrelevante Arten
Zwergfledermaus
Keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da nur kleine
Teile von Jagdhabitaten und Flugrouten betroffen sein
können und neue Jagdhabitate entstehen werden.
Weitere regional relevante Arten
Haussperling
Goldammer
Bachstelze
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Möglicher Lebensraumverlust für mehrere Reviere
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-2 Reviere
Mögliche Lebensraumvernichtung für 1-3 Reviere
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Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Im Plangebiet sind mehrere planungsrelevante Arten festgestellt worden bzw. ein
Vorkommen wird als möglich angesehen. Zu den Arten gehören: Knoblauchkröte,
Grauammer, Wachtel, Kiebitz, Wiesenpieper, Feldsperling, Rebhuhn, Feldlerche,
Neuntöter und Schwarzkehlchen. Insgesamt ist ohne weiteren Untersuchungen und
möglichen Maßnahmen (ASP Stufe II) für die von der Planung möglicherweise
betroffenen relevanten Tierarten von einem Eintreten von Verbotstatbeständen nach
§ 44 BNatSchG auszugehen.
Nach den Vorkenntnissen aus der ASP Stufe I sollen bei der ASP Stufe II in erster
Linie die Vögel und die Knoblauchkröte begutachtet werden. Weitere
planungsrelevante Arten werden nicht erwartet und nur über Zufallsfunde bewertet.
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B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe I
Literatur
Kiel E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu
planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17.
Kiel E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen,
Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen.
LANUV (2015): http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010.
Dr. Andreas Skibbe
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