Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,1 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
14. FNP-Änderung
‚Lange Heide’ in Erftstadt-Bliesheim
- Begründung Teil B Umweltbericht
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
erstellt im Mai 2015
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GLIEDERUNG
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Einleitung
a)
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
b)
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
- Biotope - Artenschutz - Schutzgebiete - Boden - Wasser - Klima - Landschaft und Ortsbild - Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter - Emissionsvermeidung, sachgerechter Umgang mit Abfall und Abwasser - Nutzung erneuerbarer Energien sowie effiziente Nutzung von Energie -
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c)
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung - Ausgleichsmaßnahmen -
d)
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Zusätzliche Angaben
a)
Beschreibung der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind
b)
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
c)
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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1. Einleitung
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Die 14. Änderung des FNP sieht im östlichen Teil Bliesheims eine Erweiterung der vorhandenen Wohnbauflächenreserve vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165 „Lange Heide“ zu schaffen.
Aufgrund der landschaftlich attraktiven Lage am Stadtrand in unmittelbarer Nähe zum Erholungsgebiet der
Villewälder und der relativ guten Verkehrsanbindung durch den nahe gelegenen Bahnhof in Liblar ist es
städtebaulich Gründen nachvollziehbar, hier eine Abrundung des Siedlungsgebietes zu bewirken.
Dieser Bebauungsplan sieht eine Wohnbebauung bis an den bestehenden Wirtschaftsweg als natürlich
gegebener Grenze vor. Diese Begrenzung zeigt auch der FNP, allerdings war zur Zeit seiner Aufstellung die
rechtliche Notwendigkeit gegeben, den eingriffsbezogenen Ausgleich in situ darzustellen. Dies erfolgte in
diesem Fall durch die Darstellung einer Eingrünung der Wohnbaureserveflächen.
Von dieser Regelung kann nun abgewichen werden; wenngleich die Änderung Flächen zum Ausgleich
weiterhin vorsieht, um dem städtebaulichen Ziel der Ortsrandeingrünung am Übergang zur freien Landschaft
gerecht zu werden und weiterhin eingriffsnahe Ausgleichsflächen zu schaffen. Hier werden jetzige, als
„Flächen für Landwirtschaft“ dargestellte Bereiche, in „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung
„Ausgleichsfläche“ umgewandelt.
Durch die vom Gesetzgeber geforderte Versickerung vor Ort fallen im Plangebiet potenzielle Wohnbauflächen zugunsten einer Grünfläche für die Versickerung weg, die durch die Erweiterung der Wohnbauflächen
kompensiert werden sollen, sodass durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165 effektiv ca.
0,8 ha Wohnbaufläche zusätzlich benötigt werden.
Da die Überschreitung insbesondere in Bezug auf die oben genannten Hintergründe der Eingriffs-AusgleichsRegelung zu Zeiten der Aufstellung des FNP durch verschiedene interne sowie externe Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird, ist die 14. Änderung des FNP auch hinsichtlich der Belange von Natur- und
Landschaftsschutz vertretbar.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet
Bebauungskonzept
Im Sinne einer zeitgemäßen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die angrenzende Siedlungs- und
Bebauungsstruktur sollen folgende städtebauliche Zielsetzungen in die Planung einfließen:
●
●
●
●
●
Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung in Form von Ein-,
Doppel- und Mehrfamilienhäusern
Variabilität der Konzeptionen zur Integration von Bauprojekten (z. B. generationsübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen usw.)
Behutsame Einbindung in den bestehenden Landschaftsraum
Flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume und Freiflächen
Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen (z.B. OberflächenwasserVersickerungsanlagen etc.)
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind:
- Regionalplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun)
sowie „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dar.
- Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich
Zweckbestimmung: Grünfläche sowie Fläche für Landwirtschaft dar.
Abb. 2: Darstellung im Regionalplan
Abb. 3: Bisherige Darstellung im FNP mit
Kennzeichnung Geltungsbereich BP 165
Fläche
zum
Ausgleich,
Abb. 4: Ausschnitt aus dem
Landschaftsplan Nr. 5
- Landschaftsplan Im nordöstlichen und südöstlichen Teilbereich der Planung liegen Flächen im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Nr. 5 „Erfttal-Süd“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-7. Die in Abb. 4
schraffierte Fläche stellt das „temporäre Landschaftsschutzgebiet“ dar.
- Wasserschutzzone Der Bebauungsplan legt einen Bereich fest, der in der Wasserschutzzone III B liegt.
- Hochwasserschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb jeglicher Überschwemmungsbereiche.
2. Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
Durch die FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt bzw. den BP-Nr.165 werden Eingriffe in Natur und
Landschaft vorbereitet, die durch eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen
können, und somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 (1) Landschaftsgesetz NW in Natur
und Landschaft darstellen.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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- MenschFür den Menschen sind im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Planung Auswirkungen auf die
Bevölkerung im Allgemeinen und auf ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden verbunden. Zur Wahrung dieser
Grundfunktionen sind als Schutzziele v. a. das Wohnen einschließlich des Wohnumfeldes sowie
wohnungsnahe Erholungsmöglichkeiten von Bedeutung. Faktoren die hier zu einer Beeinträchtigung des
Schutzgutes führen könnten, sind Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Strahlung, Geruchsimmissionen sowie
visuelle Beeinträchtigungen und Barrierewirkungen.
Lärm
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand in einem durch Landwirtschaft geprägten Raum. Eine
größere Verkehrstrasse ist mit der A 553 in einer Entfernung von etwa 320m in südöstlicher Richtung
vorhanden, Gewerbebetriebe oder Freizeitanlagen befinden sich nicht in unmittelbarer Umgebung.
Trotz Nähe zur Autobahn, die in diesem Bereich überwiegend in Troglage geführt ist, ist davon auszugehen,
dass die Lärmgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet in vollem Umfang eingehalten werden und keine
Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Dies wird auch in den Ergebnissen der
Lärmkartierungen des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen
der EU-Umgebungslärmrichtlinie für das Plangebiet dargestellt.
Geruchs- und Staubimmissionen
Beeinträchtigungen für das Plangebiet können aus der ackerbaulichen Nutzung der südlich und östlich
angrenzenden Flächen resultieren. Staub- und Geruchsimmissionen aus der Landwirtschaft sind als
Vorbelastungen für die angrenzende Wohnnutzung zu erwarten, jedoch vermutlich von untergeordneter
Bedeutung, da die geplante massive Eingrünung zusätzlich eine Puffer- und Filterfunktion ausüben wird.
Strahlung
In südöstlicher Richtung ist in einer Entfernung von etwa 300m von der Plangebietsgrenze ein Mobilfunkmast
vorhanden. Anlagen, die elektromagnetische Felder aussenden (insbes. Hochfrequenzanlagen und
Funkanlagen), werden durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt. Sie müssen demnach die Grenzwerte der
Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BlmSchV) einhalten. Sie entsprechen der Ratsempfehlung
der EU, die in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt worden ist, und basieren
auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen wie der Strahlenschutzkommission, der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der
Weltgesundheitsorganisation. Empfehlungen der Expertenkommissionen kommen einhellig zu dem Schluss,
dass unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit bestehen.
Auch aufgrund der Entfernung der Anlage zur geplanten Wohnbebauung ist nicht davon auszugehen, dass
gesundheitliche Risiken für die Wohnbevölkerung aufgrund von Strahlungsbelastungen bestehen.
Verkehr
Die äußere Anbindung / Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die beiden Straßen Lange Heide und
Vorgebirgsstraße. Um die Folgen für die bestehenden Verkehrsstrukturen durch die Neubebauung
abschätzen zu können, wurde 2013 eine Verkehrsuntersuchung durch die Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben.
Diese baute auf den seinerzeit geplanten ca. 170 Wohneinheiten auf.
Aus verkehrstechnischer Sicht ergaben sich keine Einwände gegen das geplante Wohngebiet. Die
Verkehrsbelastungen erhöhen sich im umliegenden Straßennetz nur gering, so dass die Verkehrsqualitäten
unverändert bleiben. Ebenso wurden während der Verkehrserhebungen keine Auffälligkeiten beobachtet, die
ein Mangel an Verkehrssicherheit im Untersuchungsbereich aufzeigt. Da sich die Zahl der geplanten
Wohneinheiten im Planungsprozess auf ca. 100 verringert hat, kann davon ausgegangen werden, dass
Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrsnetzes durch die Neubebauung nicht eintreten.
- Biotope Im Norden, Westen und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung überwiegend in bis zu
zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Osten grenzt die offene Feldflur am Villehang an das
Plangebiet; dieser Bereich ist vornehmlich ackerbaulich geprägt.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Vorgebirgsstraße begrenzt. Die östliche Grenze verläuft etwa 35 m
parallel zum vorhandenen Wirtschaftsweg bis an den südlich anschließenden Wirtschaftsweg, von dort
wieder bis zur vorhandenen Bebauung.
Ackerflächen: Annähernd 90% des geplanten Wohngebietes sind ackerbaulich intensiv genutzt. Der intensive
Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden spiegelt sich unter anderem in einer verarmten Segetalflora wider.
Als Segetalflora gelten Arten, die als Rohbodenpioniere schnell offene Flächen besiedeln können (u. a.
Ackerwildkräuter).
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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Abb. 5: Luftbild des Planungsgebietes mit Kennzeichnung der vorhandenen
Biotoptypen
Grünflächen: Entlang der nördlichen und westlichen Grenze des Plangebietes sind mehrere Grünflächen
vorhanden, die teils intensiv, teils extensiv als Mähwiese genutzt werden oder als Ruderalstandorte keiner
speziellen Nutzung unterliegen. Da diese Grünflächen sich direkt an die Gartenbereiche der vorhandenen
Wohnbebauung anschließen, werden sie in vielen Bereichen auch als Lagerfläche für Bauschutt oder
Gartenabfälle sowie als Pflanzstandorte für standortfremde Zierstrauchgehölze genutzt bzw. missbraucht.
Der nördlich liegende Randstreifen ist geprägt durch Scherrasenbereiche, Ablagerungen von Gartenabfällen
und in den wenig genutzten Bereichen von einer nitrophilen Pflanzendecke, die durch Brombeersträucher
und Brennnesseln sowie Löwenzahn dominiert wird.
Die südlich daran anschließende Dreiecksfläche ist teils durch artenarmes häufiger gemähtes Grünland und
teils durch ungemähte Altgrasbereiche geprägt. Daneben existiert ein 35 m langer, etwa 10m breiter Wall aus
Brombeergebüschen. Hier sind auch feuchtebeeinflusste Teilbereiche eingeschlossen, die eher als
Frischwiese einzuordnen sind. Dieser Wiesenbereich im zentralen Bereich wird durch das Versickerungsbecken überplant. In den Randbereichen wird eine dichte Eingrünung des Beckens mit Gehölzen erfolgen.
Die Vegetation der Baulücke an der Kyrionstraße, die Teil des Plangebietes ist, ist als typische Fettwiese
einzuordnen. Für diese Fläche ist normale Wohnbebauung vorgesehen, also die Nutzung, die auch ohne
Plangebiet hätte realisiert werden können.
Bei den extensiver genutzten Grünlandflächen handelt es sich um wenig gemähte Wiesen mit
hochwachsendem Gras und Kräutern durchsetzt, ohne Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Diesen Wiesen kommt im Zusammenspiel mit den vereinzelten Gehölzstrukturen ein mittleres Potenzial als
Nahrungsfläche für Vögel und als Lebensraum für einige trockenliebende Insektenarten zu.
Die intensiver genutzten Wiesenflächen werden öfter gemäht oder stärker beweidet als die umliegenden
Grünflächen. Sie weisen einen relativ geringen Bestand an Wiesenkräutern auf und sind als Lebensraum für
Insekten bzw. als Nahrungsgebiet für Vögel oder Fledermäuse von untergeordneter Bedeutung.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Durch das geplante Baugebiet werden auf den Bauflächen (im Umfang der im B-Plan vorgesehenen GRZ)
und durch die öffentlichen Verkehrsflächen die Ackerflächen sowie kleinere Grünlandflächen versiegelt. Die
nicht überbaubaren Grundflächen sollen als Hausgärten angelegt werden. Auf diesen Flächen wird zwar der
Biotoptyp verändert, aber in Teilbereichen kann mit einer Lebensraumverbesserung für sogenannten
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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Kulturfolgerarten gegenüber der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden, da
einige Hausgärten voraussichtlich einen relativ hohen Gehölz- bzw. Staudenanteil aufweisen werden.
Ebenso wichtige Funktionen für die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ nimmt die geplante
Eingrünung des Baugebiets mit Gehölzen ein. Hier sind in erster Linie die dicht zu bepflanzenden Gehölzstrukturen zwischen neuer Wohnbebauung und freier Landschaft zu nennen – und zwar zum Einen entlang
der nordöstlichen Plangebietsgrenze und zum Anderen entlang der südöstlichen Grenze. Hinzu kommt noch
die Randbepflanzung des Versickerungsbeckens im Westen. Zur guten Durchgrünung des Plangebietes
selber gehört auch die Maßgabe, die unbebauten Grundstücksbereiche gärtnerisch zu gestalten und zu
unterhalten.
Abb. 6: Blick von Südwesten nach Nordosten
Ackerboden mit mittleren Ertragswerten, hoher
Kiesgehalt im Oberboden ist hier gut zu erkennen
Abb. 8: Blick von Nordosten nach Südwesten
Das Plangebiet ist geprägt durch einen großen,
zusammenhängenden Ackerschlag, der intensiv
bewirtschaftet wird. Der angrenzende Feldweg
weist wenige Saumstrukturen auf.
Abb. 7: Blick von Norden nach Süden
Vorhandener Ortsrand von Bliesheim mit mehr oder minder
gelungenen Eingrünung zur freien Landschaft
Abb. 9: Blick von Norden nach Südosten
Der Bereich östlich des Feldwegs wies im Spätsommer
2014 eine Ackergrasflur auf.
Hier soll gemäß Planung ein 25 m breites Feldgehölz
als Ausgleich und zur Eingrünung des Ortsrandes
realisiert werden.
- europäischer Artenschutz Im Rahmen der Genehmigung des geplanten Vorhabens ist Sorge zu tragen, dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten
Arten erfolgen. Eine zielgerichtete Prüfung bei der Zulassung des Vorhabens erfordert hinsichtlich der Folgen
für den Artenschutz die Ermittlung der besonders und streng geschützten Arten,
• die im Wirkbereich des Vorhabens vorkommen können und
• die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens empfindlich sind.
Sofern besonders oder streng geschützte Arten vorkommen und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
erfüllt sind, ist die Artenschutzregelung abzuarbeiten, d.h. es ist ggf. eine Ausnahme, eine Befreiung und ggf.
eine artenschutzrechtliche Kompensation erforderlich.
Auswirkungen durch die Planung
Landesweit oder regional bedeutsame Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sind durch die Planung nicht
betroffen. Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung Stufe 1
(ASP I) allerdings Beeinträchtigungen für die Feldlerche, die in den überplanten Ackerflächen Nahrungs- und
Bruträume vorfindet. Die Feldlerche und weitere typischen Bewohner der Feldflur, wie die Wachtel, werden in
der ASP Stufe II näher untersucht. Da eine Baufeldräumung außerhalb der Brutzeiten erfolgen muss, ist das
Töten oder Verletzen von Individuen ausgeschlossen (Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG). Sollten
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nötig werden, so stehen Flächen für diese in direkter
Nachbarschaft zur Verfügung. Hier soll im Rahmen der Ausgleichsregelung der vorhandene Intensivacker zu
einem Extensivacker mit der Zielrichtung „Förderung von Ackerwildkräutern und der Feldvogelfauna“
entwickelt werden.
Ansonsten ergeben sich laut ASP I keine weiteren Erkenntnisse über artenschutzrechtlich relevante Arten,
die von den geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt oder gestört werden können. Für diese Annahme
spricht zudem, dass es bei dem direkt betroffenen Lebensraum Intensivacker, Intensivgrünland sowie
kleinere Brachebereiche mit starken anthropogenen Störungen nicht um Sonderstandorte oder Biotope mit
seltenen Standortbedingungen handelt. Insofern sind lediglich Arten betroffen, die einen günstigen
Erhaltungszustand aufweisen.
Für die Vollzugsfähigkeit der Planung ergeben sich somit keine artenschutzrechtlichen Hindernisse.
- Schutzgebiete Die Möglichkeit der Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten müssen im Rahmen des
Umweltberichts geprüft werden. 440 Meter südlich vom Plangebiet entfernt liegt das FFH-Gebiet „Villewälder
bei Bornheim“ mit der Objektkennung DE-5207-304. In einer Entfernung von etwa 1000 m nördlich vom
Plangebiet liegt das FFH-Gebiet „Altwald Ville“ mit der Objektkennung DE-5207-303. In der weiteren
nördlichen Umgebung, etwa 2,5 km entfernt, liegt das FFH-Gebiet „Ober-, Mittel- und Untersee in der VilleSeenkette“ mit der Objektkennung DE-5107-305.
Auswirkungen durch die Planung
Es ist sicher davon auszugehen, dass die hier vorliegende 14. Änderung des FNP bzw. die Realisierung des
Bebauungsplanes Nr. 165 „Lange Heide“ und die damit verbundenen Maßnahmen und Vorhaben die
wertgebenden Arten und Qualitäten der vorgenannten FFH-Gebiete nicht beeinträchtigen. Als potenzielle
Gefährdungsursachen kommen lediglich Emissionen durch Hausbrand und motorisiertem Individualverkehr in
Frage. Diese sind aber in einem reinen Wohngebiet dieser Größenordnung in ihrer Außenwirkung als nicht
erheblich zu bewerten.
Im betrachteten Raum ist zudem nicht das Potenzial für weitere Gebiete vorhanden, die die Kriterien für ein
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder für ein EU-Vogelschutzgebiet erfüllen und für eine Meldung
gemäß § 33 BNatSchG in Betracht kommen.
Abb. 10: Abstand des Plangebietes zum nächstgelegenen FFH-Gebiet
„Villewaelder bei Bornheim“ (Quelle: www.nrw.umweltdatenvorort.de)
- Boden Bei dem Bodentyp im Plangebiet handelt es sich nach Blatt L 5106 der Bodenkarte Nordrhein-Westfalen
größtenteils um Pseudogleye aus Sand und Kies der Hauptterrasse mit geringer Lösslehmbeimengung oder
lückenhafter Lössdecke. Die Bodenzahl liegt zwischen 25 und 40 und die Ertragsfähigkeit ist gering.
Wasserkapazität, Durchlässigkeit und die Fähigkeit zur Sorption für Nährstoffe weisen ebenfalls geringe
Werte auf. In 0-3 dm Tiefe über dem Unterboden kommt es zu Staunässe, wobei hier ein ausgeprägter
Wechsel von Vernässung und Austrocknung stattfindet. Im Plangebiet befinden sich ausweislich der Karte
der schutzwürdigen Böden des GLA NRW keine Untersuchungen für den angegebenen Bereich. Außerdem
liegt das Gebiet in der Nähe einer bewegungsaktiven geologischen Störzone, dem sogenannten „Erftsprung“,
die aber vermutlich keine Auswirkungen auf das Plangebiet selbst hat.
Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlebedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für das Plangebiet nicht vor.
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Umweltauswirkungen durch die Planung
Es ist vorgesehen, dass für Wohnbau- und Verkehrsflächen nahezu 3 ha bisher landwirtschaftlich genutzter
Fläche überbaut und versiegelt werden. Die vielfältigen ökologischen Funktionen und Eigenschaften der
Böden im Plangebiet werden damit grundlegend verändert bzw. gehen teilweise gänzlich verloren.
Im Rahmen des Bebauungsplanes können jedoch durch bestimmte Festsetzungen die Neuversiegelungen
vermindert werden. Außerhalb des Plangebietes ergeben sich Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch
die Entstehung von Abfällen. Diese fallen in zeitlich begrenztem Umfang während der Bauphase, sowie
dauerhaft nach Abschluss der Bau- und Erschließungsmaßnahmen in der Betriebsphase des Wohngebietes
an. Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Wasser Im Planungsgebiet sind keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer vorhanden. Für die Versickerung
des Oberflächenwassers ist im westlichen Bereich des Plangebietes eine Anlage vorgesehen.
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B.
Das Plangebiet
liegt im Bereich der braunkohlenbergbaubedingten, großflächigen Grundwasserbeeinflussung. Der natürliche Grundwasserspiegel liegt im Plangebiet bei ca. 80 m ü. NN und die Geländeoberfläche bei ca. 125-130 m über NN. Der Flurabstand zum natürlichen Grundwasserspiegel beträgt somit
ca. 45-50 m, so dass eine Beeinträchtigung für die geplante Nutzung bzw. Bebauung nicht zu erwarten ist.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser durch die Planung ist in erster Linie in der Versiegelung von offener
Bodenoberfläche und der dadurch bedingten verringerten Niederschlagsversickerung und dem erhöhten
Oberflächenabfluss zu sehen.
Es ist in den Planungen vorgesehen, das Ausmaß der Versiegelung im Plangebiet durch Verkleinerung der
Verkehrsflächen (verkleinerte Regelquerschnitte) und durch die Verwendung versickerungsfähiger
Materialien zu vermindern.
Gem. § 51 Abs. 1 LWG/NW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, es sei denn, der technische oder wirtschaftliche Aufwand dafür ist
unverhältnismäßig hoch. Dies ist im Plangebiet jedoch nicht der Fall. Es ist vorgesehen, dass die
Entwässerung des geplanten Baugebietes in einem Trennsystem erfolgen soll: Das Schmutzwasser soll über
den in Bliesheim vorhandenen Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage in Köttingen geleitet
werden, das gesamte Niederschlagswasser, sowohl von den Wohnbauflächen als auch von den neu
angelegten Verkehrsflächen soll in der Versickerungsmulde im westlichen Bereich des Plangebietes über
belebte Bodenschichten versickert werden.
- Klima Das Plangebiet gehört zum Klimabereich der Niederrheinischen Bucht. Es ist gekennzeichnet durch ein
maritim getöntes, relativ warmes Tieflagenklima mit warmen Sommern (Julimittel ca. 17°C) und milden
Wintern (Januarmittel ca. 1°C). Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel um die 600-650 mm. Die geringe
mittlere Windstärke (Hauptwindrichtung West-Südwest) von 3-4 nach der Beaufort-Skala in Verbindung mit
den föhnigen Auflockerungen und der Fallwinderwärmung bei Süd- und Südwestwind-Wetterlagen tragen
zum sonnenreichen, milden Klima bei.
Klimaökologisch wirksame Elemente sind im Plangebiet mit seiner landwirtschaftlichen Nutzung in Form von
Kaltluftentstehung vorhanden. Größere Grünstrukturen, die Voraussetzungen als Klimatop erfüllen, befinden
sich im weiteren Umfeld des Plangebiets mit den Villewäldern. Diese klimarelevanten Strukturen werden
durch die Planung jedoch nicht direkt beeinträchtigt.
Die Freifläche des Planungsraumes selbst übernimmt klimatische Funktionen wie Kaltluftentstehung und
Verdunstung. Die klimatischen Wohlfahrtswirkungen des Plangebiets wie Kaltluftentstehung und Verdunstung
bleiben aufgrund fehlender starker Hangneigungen auf das Plangebiet selbst und auf das unmittelbare
Umfeld beschränkt. Aus klimaökologischer Sicht ist in den randlichen Ortslagen von Bliesheim kaum mit
belasteten Bedarfsräumen zu rechnen.
Die stärksten klimatischen Belastungen dürften die Belastungen durch den Kfz-Verkehr auf der A 553, durch
Heizungsanlagen der umliegenden Wohnbebauung sowie die Luftverschmutzungen durch Herbizid- und
Pestizideinsatz bei der intensiven ackerbaulichen Nutzung im Umfeld des Plangebiets darstellen.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Zum heutigen Zeitpunkt gegebenenfalls auftretende Luftverunreinigungen oder Staubbelastungen durch die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden durch
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die Realisierung des geplanten Wohnbaugebietes reduziert. Weitere Einwirkungen auf das Plangebiet
werden durch den steigenden Anliegerverkehr einschließlich der damit einhergehenden Lärm- und
Schadstoffimmissionen verursacht.
Vorwiegend außerhalb des Plangebietes im global-klimatischen Zusammenhang manifestieren sich negative
Umweltauswirkungen des Wohngebietes durch einen steigenden Bedarf an Energie für Hausbrandanlagen
und den motorisierten Individualverkehr. Der Einsatz fossiler Energieträger trägt zu einer Verstärkung des
Treibhauseffektes bei. Da im geplanten Gebiet lediglich Emissionen für Hausbrand emittiert werden, ist eine
Überschreitung der Grenzwerte der 22. BImSchV nicht zu erwarten, so dass mit dem Vorhaben keine
negativen betriebsbedingten Auswirkungen im Hinblick auf Luftschadstoffemissionen verbunden sind.
Aufgrund der geringen Reliefenergie und der Tatsache, dass durch das Plangebiet keine stark belasteten
Bedarfsräume versorgt werden müssen, bleibt die Bedeutung der klimaökologischen Wohlfahrtswirkungen
des Plangebiets relativ gering. Dennoch ergeben sich in bebauten Bereichen im Vergleich zu Freiflächen
klimatische Belastungen infolge von Flächenversiegelungen und der damit verbundenen Ableitung des
Niederschlagswassers.
Negativen Folgen für das Kleinklima können im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan gemindert
werden, beispielsweise durch die Reduzierung von Versiegelungen,
durch wasserdurchlässige Bodenbefestigungen, Niederschlagsversickerung in einem Mulden, einen hohen Durchgrünungsgrad im Plangebiet
bzw. durch umfangreiche Ortsrandeingrünungen.
- Landschaft und Ortsbild Das Plangebiet und seine Umgebung sind der Landschaftseinheit „Westlicher Villehang“ zuzuordnen und
sind eingebettet in einen agrarisch genutzten Landschaftsraum, der an den Villewald grenzt.
Das geplante Wohnbaugebiet selbst ist gekennzeichnet durch eine mäßig strukturierte Ortsrandlandschaft,
die derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt ist. Landschaftsgliedernde oder –prägende Elemente wie
Einzelbäume und Hecken sind lediglich entlang der vorhandenen Wohnbebauung im Westen des
Plangebietes (zukünftiger Standort für Versickerungsbecken) vorhanden. Im Westen und Norden umrahmt
die vorhandene Wohnbebauung den Planungsraum mit mehr oder minder gelungenen
Ortsrandeingrünungen auf den Privatgrundstücken. Die überplanten intensiv landwirtschaftlich genutzten
Flächen weisen aufgrund ihrer naturräumlichen und topographischen Lage (ebene Lage – der eigentliche
Hangbereich befindet sich weiter südlich) einen mittleren landschaftsästhetischen Wert auf.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Es ist vorgesehen, ein gut durchgrüntes Wohnbaugebiet auf einer derzeit ausgeräumten Ackerfläche zu
entwickeln. Die überplante Ackerfläche weist aufgrund ihrer ebenen Lage vor dem eigentlichen Hangbereich
einen mittleren landschaftsästhetischen Wert auf. Für den Gesamtbereich Bliesheim-Ost wird die
Realisierung der Planung eine Beeinträchtigung darstellen, weil Freiflächen in diesem Raum verloren gehen
und Siedlungsfläche erweitert wird. Andererseits ist das Plangebiet derzeit schon durch den vorhandenen
Siedlungsrand technisch überprägt, so dass hier ein bereits vorbelasteter Raum überplant wird. Die Planung
soll zu einer Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation (z. B. durch nicht vorhandene oder nur
mittelmäßig ausgeprägte Ortsrandeingrünung auf den Privatgärten) führen und zu einer stadtbild- und
landschaftsgerechteren Abrundung des Ortsrandes von Bliesheim beitragen.
Es ist vorgesehen, ein baulich homogenes Erscheinungsbild entstehen zu lassen, z. B durch Festsetzungen
zur Geschossigkeit und Firsthöhen. Außerdem wird eine gut ausgeprägte Randstruktur, die das Plangebiet
gegenüber der freien Landschaft abschirmt, erst mit der Realisierung der geplanten Grünflächen entstehen:
Im Nordosten soll ein 290m langes und 25 m breites Feldgehölz und im Südosten eine 256 m lange und 14 m
breite Hecke angepflanzt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, das geplante Versickerungsbecken im
Westen des Plangebietes ringsum dicht einzugrünen.
- Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland liegen derzeit keine
Daten zu betroffenen archäologischen Kulturgütern im Plangebiet vor.
Tief liegende Befunde, wie z.B. Gräber oder durch Bodenauftrag überdeckte Bodendenkmäler, sind
allerdings durch eine Begehung allein nicht zu erfassen. Im Falle eines Auftretens archäologischer Funde
während der Planrealisierung ist deshalb unverzüglich die Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt
für Bodendenkmalpflege zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind dabei zunächst unverändert zu
erhalten. Informationen über weitere Kulturgüter oder sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Umweltauswirkungen durch die Planung
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Im Plangebiet wurden bisher keine bodendenkmalpflegerische Funde gemacht, die durch die Überbauung
verloren gehen könnten. Damit sind bisher keine negativen Auswirkungen der Planung auf das
archäologische Kulturgut zu erwarten.
- Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Aus dem Plangebiet werden aktuell geringfügig Luftschadstoffe aus der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Tätigkeit (Traktorverkehr, Düngung, Einsatz von PSM) emittiert. Es werden keine Abfälle
erzeugt. Vorgesehen ist ein insgesamt 6,5 ha großes Wohnbaugebiet mit ca. 100 neuen Wohneinheiten.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Bei einem durchschnittlichen Besatz von ca. 2,5 Einwohnern pro Wohneinheit (Landesdurchschnitt
kreisangehöriger Gemeinden in NRW) ist im Plangebiet mit 250 Einwohnern und den durch eine
Wohnnutzung verursachten, allgemein zu erwartenden Emissionen (Hausbrand und Kfz) und
Abfallaufkommen zu rechnen.
Die Entwässerung des geplanten Baugebietes soll in einem Trennsystem erfolgen. Das Schmutzwasser soll
über den in Bliesheim vorhandenen Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage bei Köttingen geleitet
werden. Das gesamte Niederschlagswasser soll in die westlich geplante Versickerungsmulde über belebte
Bodenschichten versickert werden.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie ist gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 7f BauGB ein bedeutsames Anliegen im Umweltschutz des Baugesetzbuches.
Solarenergie
Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan eine Empfehlung für die Nutzung von Solarkollektoren und Solarzellen
auszusprechen. Die in einer städtebaulichen Planung beeinflussbaren Parameter hinsichtlich der Sicherung
der passiven Solargewinnung sind die Stellung der Gebäude sowie die Vermeidung der Verschattung der
Wohnhäuser durch Nachbargebäude und Vegetation. Hier kann durch entsprechende Anordnung und
Abstände zwischen den Gebäuden die gegenseitige Verschattung erheblich reduziert werden. Bei der
Verschattung durch die Vegetation können in Abhängigkeit von Pflanzenart und Wuchshöhe sowie
Pflanzendichte entsprechende Abstände vorgesehen werden.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Im Konzept des Bebauungsplanes soll sowohl die Grundstücksorientierung nach Süden, Südwesten oder
Westen als auch der Abstand der Gebäude und der Vegetation so festgesetzt werden, dass die gegenseitige
Verschattung möglichst gering und eine gute passive Sonnenenergienutzung möglich ist.
a)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
Bei einem Verzicht auf die Umsetzung der Wohnbebauung ist eine Fortführung der derzeitigen
landwirtschaftlichen Nutzung anzunehmen. Die landwirtschaftliche Freifläche würde somit auch weiterhin der
landwirtschaftlichen Produktion und - im geringem Maße - der Naherholung zur Verfügung stehen. Der
landschaftliche Freiraum und die vielfältigen bodenökologischen Funktionen blieben erhalten.
Mit einer Nullvariante bzw. dem Verzicht auf die FNP-Änderung entfiele die Möglichkeit einer
ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Bliesheim, da die bisherige Situation der Ortsrandeingrünung aus
dem Blickwinkel des Landschafts- und Ortsbildes verbesserungsbedürftig ist.
Im Hinblick auf die geplanten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen des Plangebietes kann davon
ausgegangen werden, dass sich die Strukturvielfalt im Plangebiet erhöhen wird. Somit ist davon auszugehen,
dass mindestens in den Bereichen Ortsbild und Tiere & Pflanzen eine geringfügige Verbesserung gegenüber
dem Ist-Zustand zu erwarten ist.
b)
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Um den im Plangebiet vorhandenen Biotopwert zu erhalten und negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die
biologische Vielfalt zu minimieren, ist beabsichtigt im Bebauungsplan folgende Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt werden:
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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● angrenzenden Gehölzbestände auf den Privatgärten sollen vor Beeinträchtigungen, insbesondere während der
Bauphase, geschützt werden
● nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollen gärtnerisch gestaltet und unterhalten werden
● Bodenbefestigungen sollen auf Flächen beschränkt werden, die für Bebauung, Platz- und Wegebefestigungen
unbedingt notwendig sind.
● Die Belastung des Wassers kann außerdem durch die Nutzung der unbelasteten Dachflächenwässer durch die
Bewohner zur Brauchwassernutzung (z.B. Gartenbewässerung) vermindert werden. Eine entsprechende
Empfehlung soll ausgesprochen werden.
- Ausgleichsmaßnahmen –
● Der als Fläche zum Anpflanzen von heimischen und standortgerechten Gehölzen gekennzeichnete Bereich
entlang der nordöstlichen und südöstlichen Plangebietsgrenze soll als interne Ausgleichsfläche und
Ortsrandeingrünung dauerhaft erhalten und gepflegt werden
● Die Versickerungsanlage soll nach außen hin begrünt und ebenfalls dauerhaft erhalten werden
Externe Kompensation
● externe Ausgleichsfläche
Die vorläufige Bilanzierung ergab einen verbleibenden externen Kompensationsbedarf, der nur außerhalb des
Plangebiets umgesetzt werden kann. Es ist beabsichtigt, auf der nordöstlich angrenzenden Ackerfläche – direkt
neben dem geplanten Feldgehölz – den Intensivacker zu einem Extensivacker mit der Zielrichtung Förderung
von Ackerwildkräutern und der Feldvogelfauna zu entwickeln.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft wären mit diesen internen und externen Maßnahmen
ausgeglichen.
c)
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Als Alternative zur hier vorliegenden 14. Änderung des FNP im Bereich der „Langen Heide“ im Osten von
Bliesheim kämen Bereiche an der „Rochusstraße“ im Westen von Bliesheim sowie der im Süden von Liblar
gelegene Bereich westlich der Waldorfschule in Betracht. Erstere lassen eine Entwicklung aufgrund der
immissionsschutzrechtlichen Ausgangslage in direkter Nachbarschaft zur A 1/A 61 nicht zu; im Bereich nahe
der Waldorfschule verhindern die Eigentumsverhältnisse derzeit eine Entwicklung zu Wohnbauflächen.
3. Zusätzliche Angaben:
a)
- Beschreibung wichtiger Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind -
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine technischen Verfahren angewandt.
Schwierigkeiten bei der Bewertung der Umweltbelange ergaben sich nicht.
b)
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt -
Bestandteil des Umweltberichts ist entsprechend der Nr. 3b zur Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die von der Planung
ausgehen. Die Überwachung soll ggf. frühzeitig nachteilige Entwicklungen ermitteln, um unter Umständen
rechtzeitig Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Würden die im Bebauungsplan festgelegten Vermeidungs-,
Verringerungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend durchgeführt, wäre der
Bebauungsplan mit erheblichen Umweltwirkungen insbesondere in den Bereichen Lebensräume für Tiere
und Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaftsbild/Ortsbild verbunden. Die Kontrolle erfolgt über die
Instrumente der Bauordnung und der naturschutzfachlichen Prüfung der Kompensationsmaßnahmen.
Die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen (Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, externe
Ausgleichsmaßnahmen) wird deshalb von der Stadt im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns
erstmalig ein Jahr nach Umsetzung des Bebauungsplans und erneut nach 3 Jahren durch Ortsbesichtigung
überprüft.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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c)
- allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben -
Anlass der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt bzw. der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Lange Heide“ ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer
Wohnbaufläche im Osten von Bliesheim. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 6,5 ha befindet sich am
Siedlungsrand des Erftstädter Stadtteils direkt am Übergang zur freien Landschaft. Für den Gesamtbereich
Bliesheim-Ost würde die Realisierung des B-Planes eine Beeinträchtigung darstellen, weil Freiflächen in diesem
Raum verloren gingen und Siedlungsfläche erweitert würde. Die Erweiterung der Wohnbaufläche soll aber
überwiegend auf intensiv genutzten Ackerflächen erfolgen. Die Planung hat auch die Zielsetzung, eine ortsbildund landschaftsgerechtere Abrundung des Ortsrandes von Bliesheim herbeizuführen.
Durch die hier vorliegende Änderung des FNP sollen neue Baurechte für Wohnbebauung, Verkehrsflächen und
Versickerungsanlage vorbereitet werden. Von diesen direkten Eingriffen sind hauptsächlich derzeit intensiv
landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Der Raum ist gekennzeichnet durch eine mäßig strukturierte
Ortsrandlandschaft. Landschaftsgliedernde oder –prägende Elemente wie Einzelbäume und Hecken sind
lediglich entlang der vorhandenen Wohnbebauung im Westen des Plangebietes (zukünftiger Standort für
Versickerungsbecken) vorhanden. Im Westen und Norden umrahmt die vorhandene Wohnbebauung den
Planungsraum mit mehr oder minder gelungenen Ortsrandeingrünungen auf den Privatgrundstücken. Die
überplanten intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen aufgrund ihrer naturräumlichen und
topographischen Lage (ebene Lage) einen mittleren landschaftsästhetischen Wert auf. Erst mit der
Realisierung der geplanten Grünflächen wird eine gut ausgeprägte Randstruktur, die die Wohnbebauung
gegenüber der freien Landschaft abschirmt, entstehen. Es ist beabsichtigt, im Nordosten ein 290m langes
und 25 m breites Feldgehölz und im Südosten eine 256 m lange und 14 m breite Hecke anzupflanzen. Des
Weiteren soll das geplante Versickerungsbecken ringsum dicht eingegrünt werden.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Planung zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch
Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Strahlung, Geruchsimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen führen
könnte. Erhebliche Umweltauswirkungen wird aber der Verlust der Bodenfunktionen in künftig überbauten und
versiegelten Bereichen mit sich bringen: durch eine verringerte Niederschlagsversickerung und damit
einhergehendem erhöhten Oberflächenabfluss sowie durch den Verlust von freier Bodenoberfläche als Lebensund Nahrungsraum für Tiere und Pflanzen. Ein Teil der potenziell möglichen Auswirkungen des an diesem
Standort geplanten Wohngebiets können jedoch im Rahmen der Planung durch planungs- und
bauordnungsrechtliche Festsetzungen vermieden bzw. verringert werden.
Laut vorläufiger Eingriffsbilanzierung soll ein Großteil der erforderlichen Kompensation über die im Plangebiet
befindlichen Grünmaßnahmen abgedeckt werden. Es verbleibt jedoch ein weiterer Kompensationsbedarf, der
nur außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden kann. Auf der nordöstlich angrenzenden Ackerfläche – direkt
neben dem geplanten Feldgehölz – soll der vorhandene Intensivacker zu einem Extensiv-Acker mit der
Zielrichtung „Förderung von Ackerwildkräutern und der Feldvogelfauna“ entwickelt werden.
Landesweit oder regional bedeutsame Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sind durch die Planung nicht
betroffen. Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung allerdings
Beeinträchtigungen für die Feldlerche, die in den überplanten Ackerflächen Nahrungs- und Bruträume vorfindet.
Die Feldlerche und weitere typischen Bewohner der Feldflur, wie die Wachtel, werden in der ASP Stufe II näher
untersucht. Sollten artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nötig werden, so könnte auch die o. g.
externe Ausgleichsfläche herangezogen werden. Für die Vollzugsfähigkeit der Planung ergeben sich somit keine
artenschutzrechtlichen Hindernisse. Im Hinblick auf die geplanten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen des
Plangebietes kann sogar davon ausgegangen werden, dass sich die Strukturvielfalt im Plangebiet erhöhen wird.
Somit ist zu vermuten, dass mindestens in den Bereichen Ortsbild und Tiere & Pflanzen eine geringfügige
Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand zu erwarten ist.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit der Realisierung der im Rahmen der
14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt bzw. des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 geplanten Wohnbau- und Verkehrsflächen unter
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zur
Kompensation keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter verbunden sind.
Es ist beabsichtigt, den nicht vermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft durch die
Umsetzung von Grünflächen im Plangebiet sowie durch eine externe Ausgleichsmaßnahme
auf einer benachbarten Fläche auszugleichen.
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim
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4. Literatur
ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die
Landschaft; Düsseldorf.
BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 21.12.2006
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (Hrsg.) (1991): Vegetationskarte
der BRD 1:200 000 – potenzielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Schriftenreihe für
Vegetationskunde. Heft 6. Bonn-Bad Godesberg 1991
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1493) BGBl. III / FNA 791-8, zuletzt
geändert am 12.12.2007
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG) in der Fassung vom 14.03.1980 zuletzt geändert am 05.04.2005
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Schutzwürdige Böden in NRW. Krefeld 2004
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (2001): Bodenkarte von NRW 1:50 000. Blatt L 5106 Köln
LANDSCHAFTSGESETZ NORDRHEIN-W ESTFALEN (LG NW), Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000,
zuletzt geändert am 15.08.2007
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (1989):
Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“
Internet:
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Geschützte Arten in NRW; unter:
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/ content/de/einleitung.htmljid=1o1
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEINW ESTFALEN (2009): Umweltdaten vor Ort
Umweltbericht zur FNP-Änderung Nr. 14 der Stadt Erftstadt; „Lange Heide“ in Bliesheim