Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
14. FNP-Änderung, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015)
Lfd.
Nr.
1.
Datum
Absender
Redeker | Sellner | Dahs
Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Allee 11
53113 Bonn
(Vollmacht)
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
24.08.2015
Grundsätzliche Bedenken:
Bedenken gegenüber der öffentlichen
Bekanntmachungen in formaler respektive
verfahrensrechtlicher Hinsicht
1. Auslegungszeitraum bis auf 8 Werktage in
den Schulsommerferien NordrheinWestfalens bewusste Beschleunigung,
um Einwendungen kritischer Bürger zu
verhindern
2.
Bedenken in Bezug auf die Angabe der
Arten umweltbezogener Informationen in der
Bekanntmachung: Anstoßwirkung nicht
ausreichend gegeben
Konkrete Bedenken:
1. Frage nach Abwicklung des
Baustellenverkehrs
2. Dreigeschossige Bebauung entspricht nicht
der Grundlage des Vorentwurfes „C“
3. Bedenken wegen fehlender Anpassung des
Verkehrsgutachtens aufgrund im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1)
BauGB eingegangener Stellungnahmen;
Kyrion- und Gregor-Vosen-Straße wurden
nicht berücksichtigt;
Ansatz „berechneter Fahrten“ deutlich zu
gering (fehlender zunehmender
Anlieferverkehr aufgrund Interneteinkäufen)
4. Versickerungsbecken zu nah an der
Bebauung;
Unbeantwortete Fragen nach notwendigem
Schutz vor Kellerüberflutungen und nach
etwaigem Notüberlauf des
Versickerungsbeckens zum Kanal
5. Erhebliche Flächeninanspruchnahme, um
1
Art und Umfang der Berücksichtigung
Zu 1. Die Bedenken werden nicht geteilt:
Verfahren erfolgt konform zu den Vorgaben des
Baugesetzbuches in der aktuell gültigen
Fassung; wird dem Gebot einer zügigen
Durchführung eines solchen
Bauleitplanverfahrens gerecht
Zu 2. Die Bedenken werden nicht geteilt:
Bekanntmachungstext hält sich an die
gesetzlichen Vorgaben des § 3 (2) Nr. 1 BauGB.
Die Verpflichtung, die Umweltthemen mit
Stichworten zu benennen, ist erfüllt. Eine
Anstoßwirkung ist gegeben.
Zu 1.-4. Kenntnisnahme; Kein
Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Gegenstand
des weiteren Bauleitplanverfahren auf der
Ebene des Bebauungsplans
Zu 5. Kenntnisnahme; Wirtschaftsweg ist
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
gut 1/3 größer, als dies die
Flächennutzungsplanung ursprünglich
vorsah
Zu 1.
Redeker | Sellner | Dahs
Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Allee 11
53113 Bonn
(Vollmacht)
15.05.2015
Stellungnahme zur Bebauungsplanbegründung
1. Zulassung einer teilweisen dreigeschossigen
Bebauung leuchtet nicht ein;
Bebauungsplanbegründung rechtfertigt
derartige Planmodifizierungen kaum
2. Landschaftsplanung steht bereits
vorbereitender Bauleitplanung insofern
entgegen, als der restliche
Änderungsbereich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 5 (LP 5) liegt;
Belange des Umweltschutzes werden
nachweislich (Feldlerche) erheblich
beeinträchtigt
Grundsätzliche Bedenken:
im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen
Konsens eines deutlich kleineren Baugebiets
Grundstücke erworben
Unterschriftenaktion wird ignoriert
Profitmaximierung der öffentlichen Hand;
„Baulückenbebauung“ im Sinne einer
Nachverdichtung unberücksichtigt
Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung
Konkrete Bedenken:
1. Befürchtung einer Verstärkung des
Leerstand und von Wertminderung im
Bestand
2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“
3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung
und Instandhaltung zusätzlicher
Infrastrukturen
4. Topografische Lage und fehlende
Infrastruktur gewährleisten kein
2
Art und Umfang der Berücksichtigung
Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste
Ausgleich vor Ort dargestellt werden, dies ist
nicht mehr der Fall, aus diesem Grund
Bebauung bis an den Wirtschaftsweg mit
umgebender Begrünung als landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft.
Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-ErftKreis, der keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die Planung erhebt
Zu 1. s. konkrete Bedenken 2.
Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt. Intensive
Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-Erft-Kreis, der
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Planung erhebt
Städtebauliches Votum der Einwender, welches
sich der rechtlichen Bewertung entzieht;
Planungshoheit und somit städtebauliche Ziele
im planerischen Ermessen des Rates
zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt;
Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich
untermauerter Beleg
zu 3. Bedenken werden nicht geteilt;
Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung;
Refinanzierung über Erschließungsbeiträge
zu 4. Spätere Wohnformen sind nicht
ausschlaggebend auf Ebene des FNP. FNP
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
„altersgerechtes Wohnen“
5.
Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der
angrenzenden Autobahnen
6.
Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft
zum Baugebiet; Unzulässigkeit in
Wohngebieten
7.
Befürchtung der Überlastung des
bestehenden Kanalisationssystems,
Problematik der Versickerung des
Oberflächenwassers
Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer
Erschließung
8.
9.
„Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr
10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von
Naherholungsflächen und Gefährdung des
Landschaftsschutzes
Vorentwurfsbegründung:
1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige
Herleitung der Begründung
2.
Wirtschaftsweg vermag kaum „eine
Landmarke als natürliche Begrenzung für
die Wohnbebauung“ darstellen
3.
Keine ausreichende Begründung für
Zielbestimmung einer „ortsbild- und
landschaftsgerechten Abrundung des
Siedlungsrandes“
3
Art und Umfang der Berücksichtigung
entwickelt für das gesamte Gemeindegebiet ein
Bodennutzungskonzept; Konkretisierung erfolgt
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
zu 5. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
wird im weiteren Bauleitplanverfahren durch
entsprechende fachliche Untersuchungen
geprüft
zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von
Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich
nicht relevant, da sich Anlage NICHT im
Plangebiet befindet
zu 7. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
zu 8. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
zu 9. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP;
Überprüfung im weiteren
Planaufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes
zu 10. Bedenken hinsichtlich ökologischer
Belange werden im weiteren
Aufstellungsverfahren behandelt; aktueller
Umweltbericht liegt bei Beschlussfassung vor
zu 1. Auffassung wird nicht geteilt;
eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3)
BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer
Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt
zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei
Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort
dargestellt werden und dieser endet am
Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht
willkürlich erfolgt
zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der
Eingrünung der Bebauung als Übergang zur
freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung
trifft entsprechende Festsetzungen für optisch
harmonischen Übergang zum anschließenden
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
4.
Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in
den Landschaftsschutz
Art und Umfang der Berücksichtigung
Außenbereich
zu 4. Sind nicht vorgesehen.
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015)
Lfd.
Nr.
1.
Absender
Verbandswasserwerk
Walramstr. 12
53879 Euskirchen
(nur für Bliesheim, Niederberg,
Borr/ Scheuren, Erp,
Friesheim)
Datum
16.07.2015
Zusammengefasster Inhalt
Grundsätzlich keine Bedenken.
Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig
keine Wasserleitungen befinden, sodass eine
Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und
der Straße Lange Heide verlegt werden muss.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab
1:500 sowie der entsprechenden Querschnitte mit
Eintragung der Kanalstraße.
2.
3.
4.
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
50679 Köln
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
21.07.2015
22.07.2015
27.07.2015
Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im
Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m
breite Trasse vorgesehen werden.
Keine Bedenken oder Anregungen
per E-Mail
Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen
Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht
überschreiten.
Ansonsten im Einzelfall, die Bitte auf Zusendung von
den Planungsunterlagen.
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu
versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein
Gewässer über belebte Bodenschichten zu leiten.
4
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
Zwecks Entlastung der Kanalisation und zur
Verringerung der Gewässerbelastung sollen im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden.
Anregungen zu Versickerungsmöglichkeiten:
• Versickerung vor Ort
• Reduzierung der versiegelten Flächen
• Offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen
• Anlage von Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden und Biotopen
• Ökologisch sinnvolle Nutzung von
Niederschlagswasser durch Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung
der Hofflächen etc.
• Verminderung von kostenträchtigen
Maßnahmen durch die Reduzierung von
Siedlungsentwässerung
5.
6.
Westnetz GmbH
DRW-S-LK
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
(ehem.: RWE Netzservice
GmbH)
Bezirksregierung Arnsberg
Abt.6, Bergbau u. Energie in
NRW
Dez. 65
Postfach
44025 Dortmund
(ehemals Bergamt Düren)
27.07.2015
07.08.2015
Zwecks Herstellung des von den EGWasserrahmenrichtlinien geforderten Gewässern
„guten Zustands“, sollen die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet
werden. Um doppelte Kosten zu umgehen, sollte dies
bereits jetzt geschehen.
Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen.
Plangebiet befindet sich über den auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Donatus 2“ und
„Donatus 3“. Eigentümer dieser Bergwerksfelder ist
die RWE Power AG.
Im Planbereich ist kein Abbau von Materialien
geplant.
Jedoch ist das von den Planmaßnahmen betroffene
Gebiet von Sümpfungsmaßnahmen des
5
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
7.
8.
9.
10.
Absender
Gasversorgungsgesellschaft
mgH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
RNG-P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Hansastr. 2
47799 Krefeld
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
Datum
11.08.2015
Zusammengefasster Inhalt
Braunkohlebergbaus betroffen.
Hieraus sollten folgende Berücksichtigung
hervorgehen:
• Grundwasserabsenkungen werden auch
künftig über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben, sodass eine Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet
nicht auszuschließen ist.
• Nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ist ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten
• Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich
Keine Bedenken
Siehe RNG (Nr.8)
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
11.08.2015
Keine Bedenken
Das Plangebiet kann aus technischer Sicht mit der
umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden.
Kenntnisnahme
11.08.2015
Den eingereichten Unterlagen ist nicht zu entnehmen,
ob neben der angrenzenden Kompensationsfläche
weitere externe Maßnahmenflächen erforderlich sind,
sodass diese, falls dies der Fall sein sollte, per
Übersichtsplan mitzuteilen sind.
Kenntnisnahme
Externe Maßnahmen nicht geplant
12.08.2015
Das angeforderte Verkehrsgutachten beinhaltet
lediglich die Leistungsfähigkeitsbetrachtung. In Bezug
auf Fußgängerverhalten, Radverkehrsanlagen, gute
und sichere Sichtverhältnisse und begreifbare
Verkehrsabläufe für Wohngebiete fand keine
Überprüfung statt, sodass die Durchführung eines
Sicherheitsaudits angefordert wird.
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung
Ferner sind die Sichtdreiecke des Knotens
L163/Lange Heide/ Vorgebirgsstraße/ K 45 zu
überprüfen und von Bewuchs freizuhalten.
Nachzuweisen sind die Sichtfelder für:
• Die Haltesicht
• Die Anfahrsicht
6
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
•
11.
12.
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
Rhein-Erftkreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
19.08.2015
24.08.2015
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Überquerungsstellen
Hinweise:
• Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber
der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt)
• Im Bebauungsplan ist auf die
Verkehrsemissionen hinzuweisen
(notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen und
Vorhabenträger)
• Falls Lärmschutzmaßnahmen ergriffen
werden müssen, ist weder der Baumbestand
noch die Entwässerungseinrichtung des
Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu zeihen
Keine Bedenken
Kreisplanung
Grundsätzlich keine Bedenken seitens der
Kreisplanung.
Jedoch Hinweis auf Lage des Plangebiets im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-7 „Ville-Westhang
bei Bliesheim“, Entscheidung über Herausnahme
durch Kreistag
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken
Wasserwirtschaft
• Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in
ortsnahe Gewässer des
Niederschlagswassers von Grundstücken,
die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut
wurden, gemäß § 51a LWG. Ferner ist für
die Einleitung von Niederschlagswasser in
7
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
•
•
den Untergrund eine wasserrechtliche
Erlaubnis gemäß §§8-10, 13, 18 WHG
erforderlich.
Für einen evtl. Einbau von Recyclingstoffen
ist eine wasserrechtliche Genehmigung
erforderlich
FNP-Bereich liegt im Wasserschutzgebiet
IIIB Dirmerzheim
Bodenschutz
• Keine Altlasten
• Prüfung auf eine mögliche Wiedernutzung
bereits versiegelter, sanierter, baulich
veränderter oder bebauter Flächen ist
durchzuführen und nachzuweisen
13.
Katholisches Pfarramt
Bliesheim
Frankenstr. 30
50374 Erftstadt
24.08.2015
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Alternative Standortprüfung ist erfolgt (s.
Begründung Pkt. 5)
Immissionsschutz
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
Amt für Straßenbau und Verkehr
Grundsätzlich keine Bedenken, aber Anregung zur
Durchführung eines Sicherheitsaudits für die Knoten
Merowingerstraße/K 45/ Vorgebirgsstraße/ Lange
Heide
Zustimmung des Umlegungsverfahrens Nr.165 –
Lange Heide sowie der FNP-Änderung Nr.14
Kenntnisnahme
Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren
Prüfung auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung
Kenntnisnahme
8