Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04

Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 14. FNP-Änderung, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015) Lfd. Nr. 1. Datum Absender Redeker | Sellner | Dahs Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn (Vollmacht) Zusammengefasster Inhalt Posteingang 24.08.2015 Grundsätzliche Bedenken: Bedenken gegenüber der öffentlichen Bekanntmachungen in formaler respektive verfahrensrechtlicher Hinsicht 1. Auslegungszeitraum bis auf 8 Werktage in den Schulsommerferien NordrheinWestfalens  bewusste Beschleunigung, um Einwendungen kritischer Bürger zu verhindern 2. Bedenken in Bezug auf die Angabe der Arten umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung: Anstoßwirkung nicht ausreichend gegeben Konkrete Bedenken: 1. Frage nach Abwicklung des Baustellenverkehrs 2. Dreigeschossige Bebauung entspricht nicht der Grundlage des Vorentwurfes „C“ 3. Bedenken wegen fehlender Anpassung des Verkehrsgutachtens aufgrund im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangener Stellungnahmen; Kyrion- und Gregor-Vosen-Straße wurden nicht berücksichtigt; Ansatz „berechneter Fahrten“ deutlich zu gering (fehlender zunehmender Anlieferverkehr aufgrund Interneteinkäufen) 4. Versickerungsbecken zu nah an der Bebauung; Unbeantwortete Fragen nach notwendigem Schutz vor Kellerüberflutungen und nach etwaigem Notüberlauf des Versickerungsbeckens zum Kanal 5. Erhebliche Flächeninanspruchnahme, um 1 Art und Umfang der Berücksichtigung Zu 1. Die Bedenken werden nicht geteilt: Verfahren erfolgt konform zu den Vorgaben des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung; wird dem Gebot einer zügigen Durchführung eines solchen Bauleitplanverfahrens gerecht Zu 2. Die Bedenken werden nicht geteilt: Bekanntmachungstext hält sich an die gesetzlichen Vorgaben des § 3 (2) Nr. 1 BauGB. Die Verpflichtung, die Umweltthemen mit Stichworten zu benennen, ist erfüllt. Eine Anstoßwirkung ist gegeben. Zu 1.-4. Kenntnisnahme; Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Gegenstand des weiteren Bauleitplanverfahren auf der Ebene des Bebauungsplans Zu 5. Kenntnisnahme; Wirtschaftsweg ist Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt gut 1/3 größer, als dies die Flächennutzungsplanung ursprünglich vorsah Zu 1. Redeker | Sellner | Dahs Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn (Vollmacht) 15.05.2015 Stellungnahme zur Bebauungsplanbegründung 1. Zulassung einer teilweisen dreigeschossigen Bebauung leuchtet nicht ein; Bebauungsplanbegründung rechtfertigt derartige Planmodifizierungen kaum 2. Landschaftsplanung steht bereits vorbereitender Bauleitplanung insofern entgegen, als der restliche Änderungsbereich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5 (LP 5) liegt; Belange des Umweltschutzes werden nachweislich (Feldlerche) erheblich beeinträchtigt Grundsätzliche Bedenken: im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen Konsens eines deutlich kleineren Baugebiets Grundstücke erworben Unterschriftenaktion wird ignoriert Profitmaximierung der öffentlichen Hand; „Baulückenbebauung“ im Sinne einer Nachverdichtung unberücksichtigt Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung Konkrete Bedenken: 1. Befürchtung einer Verstärkung des Leerstand und von Wertminderung im Bestand 2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“ 3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung und Instandhaltung zusätzlicher Infrastrukturen 4. Topografische Lage und fehlende Infrastruktur gewährleisten kein 2 Art und Umfang der Berücksichtigung Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort dargestellt werden, dies ist nicht mehr der Fall, aus diesem Grund Bebauung bis an den Wirtschaftsweg mit umgebender Begrünung als landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft. Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-ErftKreis, der keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhebt Zu 1. s. konkrete Bedenken 2. Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt. Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-Erft-Kreis, der keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhebt Städtebauliches Votum der Einwender, welches sich der rechtlichen Bewertung entzieht; Planungshoheit und somit städtebauliche Ziele im planerischen Ermessen des Rates zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt; Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich untermauerter Beleg zu 3. Bedenken werden nicht geteilt; Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung; Refinanzierung über Erschließungsbeiträge zu 4. Spätere Wohnformen sind nicht ausschlaggebend auf Ebene des FNP. FNP Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang „altersgerechtes Wohnen“ 5. Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der angrenzenden Autobahnen 6. Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft zum Baugebiet; Unzulässigkeit in Wohngebieten 7. Befürchtung der Überlastung des bestehenden Kanalisationssystems, Problematik der Versickerung des Oberflächenwassers Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer Erschließung 8. 9. „Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr 10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von Naherholungsflächen und Gefährdung des Landschaftsschutzes Vorentwurfsbegründung: 1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige Herleitung der Begründung 2. Wirtschaftsweg vermag kaum „eine Landmarke als natürliche Begrenzung für die Wohnbebauung“ darstellen 3. Keine ausreichende Begründung für Zielbestimmung einer „ortsbild- und landschaftsgerechten Abrundung des Siedlungsrandes“ 3 Art und Umfang der Berücksichtigung entwickelt für das gesamte Gemeindegebiet ein Bodennutzungskonzept; Konkretisierung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu 5. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; wird im weiteren Bauleitplanverfahren durch entsprechende fachliche Untersuchungen geprüft zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich nicht relevant, da sich Anlage NICHT im Plangebiet befindet zu 7. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zu 8. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zu 9. Kein Abwägungsbelang auf Ebene FNP; Überprüfung im weiteren Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zu 10. Bedenken hinsichtlich ökologischer Belange werden im weiteren Aufstellungsverfahren behandelt; aktueller Umweltbericht liegt bei Beschlussfassung vor zu 1. Auffassung wird nicht geteilt; eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3) BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort dargestellt werden und dieser endet am Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht willkürlich erfolgt zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der Eingrünung der Bebauung als Übergang zur freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung trifft entsprechende Festsetzungen für optisch harmonischen Übergang zum anschließenden Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang 4. Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in den Landschaftsschutz Art und Umfang der Berücksichtigung Außenbereich zu 4. Sind nicht vorgesehen. Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015) Lfd. Nr. 1. Absender Verbandswasserwerk Walramstr. 12 53879 Euskirchen (nur für Bliesheim, Niederberg, Borr/ Scheuren, Erp, Friesheim) Datum 16.07.2015 Zusammengefasster Inhalt Grundsätzlich keine Bedenken. Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig keine Wasserleitungen befinden, sodass eine Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und der Straße Lange Heide verlegt werden muss. Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab 1:500 sowie der entsprechenden Querschnitte mit Eintragung der Kanalstraße. 2. 3. 4. DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 50679 Köln Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 53123 Bonn Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 21.07.2015 22.07.2015 27.07.2015 Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m breite Trasse vorgesehen werden. Keine Bedenken oder Anregungen per E-Mail Grundsätzlich keine Bedenken, falls die baulichen Anlagen und Gebäudeteile eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Ansonsten im Einzelfall, die Bitte auf Zusendung von den Planungsunterlagen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer über belebte Bodenschichten zu leiten. 4 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung Zwecks Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der Gewässerbelastung sollen im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Anregungen zu Versickerungsmöglichkeiten: • Versickerung vor Ort • Reduzierung der versiegelten Flächen • Offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen • Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden und Biotopen • Ökologisch sinnvolle Nutzung von Niederschlagswasser durch Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. • Verminderung von kostenträchtigen Maßnahmen durch die Reduzierung von Siedlungsentwässerung 5. 6. Westnetz GmbH DRW-S-LK Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund (ehem.: RWE Netzservice GmbH) Bezirksregierung Arnsberg Abt.6, Bergbau u. Energie in NRW Dez. 65 Postfach 44025 Dortmund (ehemals Bergamt Düren) 27.07.2015 07.08.2015 Zwecks Herstellung des von den EGWasserrahmenrichtlinien geforderten Gewässern „guten Zustands“, sollen die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet werden. Um doppelte Kosten zu umgehen, sollte dies bereits jetzt geschehen. Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen. Plangebiet befindet sich über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Donatus 2“ und „Donatus 3“. Eigentümer dieser Bergwerksfelder ist die RWE Power AG. Im Planbereich ist kein Abbau von Materialien geplant. Jedoch ist das von den Planmaßnahmen betroffene Gebiet von Sümpfungsmaßnahmen des 5 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. 7. 8. 9. 10. Absender Gasversorgungsgesellschaft mgH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Rheinische NETZ Gesellschaft mbH RNG-P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Hansastr. 2 47799 Krefeld Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen Datum 11.08.2015 Zusammengefasster Inhalt Braunkohlebergbaus betroffen. Hieraus sollten folgende Berücksichtigung hervorgehen: • Grundwasserabsenkungen werden auch künftig über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben, sodass eine Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet nicht auszuschließen ist. • Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten • Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich Keine Bedenken Siehe RNG (Nr.8) Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme 11.08.2015 Keine Bedenken Das Plangebiet kann aus technischer Sicht mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden. Kenntnisnahme 11.08.2015 Den eingereichten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob neben der angrenzenden Kompensationsfläche weitere externe Maßnahmenflächen erforderlich sind, sodass diese, falls dies der Fall sein sollte, per Übersichtsplan mitzuteilen sind. Kenntnisnahme Externe Maßnahmen nicht geplant 12.08.2015 Das angeforderte Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich die Leistungsfähigkeitsbetrachtung. In Bezug auf Fußgängerverhalten, Radverkehrsanlagen, gute und sichere Sichtverhältnisse und begreifbare Verkehrsabläufe für Wohngebiete fand keine Überprüfung statt, sodass die Durchführung eines Sicherheitsaudits angefordert wird. Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Ferner sind die Sichtdreiecke des Knotens L163/Lange Heide/ Vorgebirgsstraße/ K 45 zu überprüfen und von Bewuchs freizuhalten. Nachzuweisen sind die Sichtfelder für: • Die Haltesicht • Die Anfahrsicht 6 Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt • 11. 12. Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim Rhein-Erftkreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 19.08.2015 24.08.2015 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Überquerungsstellen Hinweise: • Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt) • Im Bebauungsplan ist auf die Verkehrsemissionen hinzuweisen (notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen und Vorhabenträger) • Falls Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, ist weder der Baumbestand noch die Entwässerungseinrichtung des Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu zeihen Keine Bedenken Kreisplanung Grundsätzlich keine Bedenken seitens der Kreisplanung. Jedoch Hinweis auf Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-7 „Ville-Westhang bei Bliesheim“, Entscheidung über Herausnahme durch Kreistag Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken Wasserwirtschaft • Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden, gemäß § 51a LWG. Ferner ist für die Einleitung von Niederschlagswasser in 7 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung/Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt • • den Untergrund eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§8-10, 13, 18 WHG erforderlich. Für einen evtl. Einbau von Recyclingstoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich FNP-Bereich liegt im Wasserschutzgebiet IIIB Dirmerzheim Bodenschutz • Keine Altlasten • Prüfung auf eine mögliche Wiedernutzung bereits versiegelter, sanierter, baulich veränderter oder bebauter Flächen ist durchzuführen und nachzuweisen 13. Katholisches Pfarramt Bliesheim Frankenstr. 30 50374 Erftstadt 24.08.2015 Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Alternative Standortprüfung ist erfolgt (s. Begründung Pkt. 5) Immissionsschutz Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Amt für Straßenbau und Verkehr Grundsätzlich keine Bedenken, aber Anregung zur Durchführung eines Sicherheitsaudits für die Knoten Merowingerstraße/K 45/ Vorgebirgsstraße/ Lange Heide Zustimmung des Umlegungsverfahrens Nr.165 – Lange Heide sowie der FNP-Änderung Nr.14 Kenntnisnahme Nicht Bestandteil FNP-Änderungsverfahren Prüfung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Kenntnisnahme 8