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Beschlussvorlage (ABK Bericht)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
3,0 MB
Datum
06.11.2014
Erstellt
12.09.14, 09:14
Aktualisiert
12.09.14, 09:14

Inhalt der Datei

Stadt Linnich Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019 5. Fortschreibung Erläuterungsbericht Nach Beschluss des Rates vom: ________________ _____________________________ Bürgermeister Wolfgang Witkopp Im Auftrag der Stadt Linnich bearbeitet durch Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt Dipl.-Ing. Bernd Schumacher Dr.-Ing. Rüdiger Pfeifer Erftstadt, im September 2014 © F. Fischer Ing.-Büro GmbH 21323.01 / 10054123 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Veranlassung 1 2. Inhalt und Grundlagen 1 3. 3.1 3.2 3.3 3.3.1. 3.3.2. 3.3.3. 3.3.4. 3.3.5. 3.3.6. 3.3.7. 3.3.8. Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Allgemeine Beschreibung Ordnungssystem Angaben zu den Entwässerungsgebieten Entwässerungszone 1 Entwässerungszone 2 Entwässerungszone 3 Entwässerungszone 4 Entwässerungszone 5 Entwässerungszone 6 Entwässerungszone 7 Entwässerungszone 8 2 2 4 5 5 5 5 5 6 6 6 6 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen Definition der Kennzahlen in der Maßnahmenliste Niederschlagswasserbeseitigung Kanalsanierung Fremdwassersanierung Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen Befreiung nach § 53 Abs. 4 LWG zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht 7 7 8 8 9 9 10 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde Neu hinzu gekommene Maßnahmen 10 10 11 11 12 13 6. Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten 14 7. Vorlage 14 3 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 3-1: Angaben zur Kläranlage 2 Tab. 3-2: Übergabestellen und Übernahmestellen 3 Tab. 4-1: Definition Maßnahmenart 7 Tab. 4-2: Definition Umsetzungszustand 8 Tab. 5-1: Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden (Umsetzungszustand 0) 10 Tab. 5-2: In der Umsetzung befindliche Maßnahmen (Umsetzungszustand 1) 11 Tab. 5-3: Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind (Umsetzungszustand 3) 11 Tab. 5-4: Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde (Umsetzungszustand 2) 12 Tab. 5-5: Neu hinzu gekommene Maßnahmen (Umsetzungszustand 4) 13 Tab. 7-1: Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten 14 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung des Mischwassers 15 Anlage 2 Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse 17 Anlage 3 Zusammenstellung der Einleitungen aus Regenwasserkanälen 19 Anlage 4 Zusammenstellung der Grundstücke, die von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG befreit sind 21 Datenblätter zu den Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014-2019, 5. Fortschreibung der Stadt Linnich 24 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom {Datum} 36 Anlage 7 Benehmenserklärung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) 37 Anlage 8 Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2014 bis 2019 38 Übersichtsplan zum Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019, 5. Fortschreibung, der Stadt Linnich 39 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 9 4 1. Veranlassung Nach § 53 (1) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den Stand der Abwasserbeseitigung und die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht geplanten Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen. Die letzte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde für die Jahre 2008-2013 im Mai 2008 aufgestellt und von der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandung angenommen. Die Aufsichtsbehörde wurde zuletzt im März 2014 über die zwischenzeitlich durchgeführten bzw. zurückgestellten Arbeiten informiert. Als Grundlage für die 5. Fortschreibung wurde das letzte ABK verwendet. Die durchgeführten Maßnahmen nach Planung des alten ABK wurden erfasst, der aktuelle Stand der Abwasserbeseitigung bewertet und vorliegende neuere Planungen bzgl. ihrer Relevanz für das neue ABK analysiert. Neben dem baulichen Zustand der Kanalisation, der sich aus den Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw, Okt. 2013) ergibt, wurden auch hydraulische Auslastungen und weitere geplante Maßnahmen Dritter berücksichtigt. Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Linnich wird hiermit vorgelegt. 2. Inhalt und Grundlagen Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ beinhaltet diese Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes • eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, • eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen einschließlich deren zeitlicher Abfolge und Kosten, • Aussagen zur vorhandenen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung des § 51 a LWG und • Aussagen zur geplanten Kanal- und Fremdwassersanierung im Stadtgebiet. Im Übersichtsplan M 1:10.000 sind die Entwässerungsgebiete, die Abwasseranlagen, die Übergabe- und Übernahmestellen und die Einleitungsstellen im Stadtgebiet dargestellt (siehe Anlage 9). Die geplanten Maßnahmen sind in der Maßnahmentabelle zum Abwasserbeseitigungskonzept zusammengestellt (siehe Anlage 8). Außerdem sind die geplanten Maßnahmen durch die entsprechenden Ordnungsnummern 1 gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Teileinzugsgebiete entspricht der aktuellen Netzanzeige für das Einzugsgebiet der Kläranlage der Stadt Linnich. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes basiert auf folgenden Grundlagen: • Wirtschafts- und Investitionsplanung • aktuelle städtebauliche Planungen • aktuelle Netzanzeige 3. Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet 3.1 Allgemeine Beschreibung Die Stadt Linnich besteht aus den Ortsteilen Boslar, Ederen, Floßdorf, Gereonsweiler, Gevenich, Glimbach, Hottdorf, Körrenzig, Kofferen, Linnich, Rurdorf, Tetz und Welz. Das Entwässerungsgebiet der Stadt ist vollständig an die zentrale Kläranlage im Norden des Kerngebiets der Stadt Linnich angeschlossen. Es ist in acht Entwässerungszonen eingeteilt, wovon zwei im Trennsystem und die übrigen im Mischsystem entwässern. Die Stadt Linnich liegt im Einzugsgebiet des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Der WVER betreibt die zentrale Kläranlage Linnich und leitet das behandelte Abwasser in die Rur ein (siehe Tab. 3-1). Der aufnehmbare Kläranlagenzulauf beträgt zurzeit 240 l/s. Bei Bedarf kann in einem 2. Bauabschnitt die Kapazität der Kläranlage auf 283 l/s ausgebaut werden. Die Übergabestelle für das Abwasser ist für die Stadt Linnich das Kläranlagengrundstück. Tab. 3-1: Angaben zur Kläranlage Übergabestelle Betreiber Entwässerungsgebiet Rechtswert Kläranlage WVER Gesamtes Einzugsgebiet 2518947 Hochwert 5650524 Weiterhin betreibt der WVER zwei Verbindungssammler als Druckrohrleitungen, die das Abwasser von den ehemaligen Kläranlagen in Gereonsweiler und Tetz in das Kanalnetz einspeisen. Die Druckrohrleitung aus Gereonsweiler ist direkt an die Kläranlage angeschlossen. Über die Druckrohrleitung aus Tetz wird das Abwasser in den vorhandenen städtischen Sammler von Gevenich nach Linnich eingeleitet (siehe Tab. 3-2). 2 Das ABK wurde dem WVER zur Abstimmung vorgelegt. Die vom Verband nach §54 Abs. 1 und 5 LWG übernommenen Maßnahmen werden in der Anlage nachrichtlich ausgewiesen. Die Standorte der Abwasserbehandlungsanlagen bzw. die Übergabepunkte der Gemeinde wurden in dem beigefügten Plan entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift gekennzeichnet. Tab. 3-2: Übergabestellen und Übernahmestellen Übergabestelle Betreiber Entwässerungsgebiet Rechtswert Sammler Gereonsweiler WVER Gereonsweiler Hochwert Von: 2515132 5647820 Nach:Kläranlage Sammler Tetz WVER Tetz Von: 2522391 5647330 Nach: 2520429 5649676 Übernahmen aus oder Übergaben an andere Gemeinden sind nicht vorhanden. Insgesamt werden im Stadtgebiet von Linnich elf Sonderbauwerke zur Behandlung des Mischwassers (siehe Anlage 1) sowie zwei Regenrückhaltebecken im Trennsystem (siehe Anlage 2) betrieben. An 22 Stellen wird Niederschlagswasser aus den Regenwasserkanälen in die Gewässer eingeleitet (siehe Anlage 3). Innerhalb des Stadtgebietes existieren keine Wasserschutzgebiete. In der Stadt Linnich sind derzeit vier neue Bebauungsgebiete nach Flächennutzungsplan geplant. Es handelt sich um die Bebauungsgebiete in Gereonsweiler, Floßdorf, Koffern und Hottorf. Derzeit laufen hierzu allerdings noch verschiedene Verfahren und Planungen, so dass im ABK noch keine Maßnahmen zu deren Erschließung und Niederschlagwasserbeseitigung aufgenommen wurden. Kosten für die Erschließung werden von dem jeweiligen Erschließungsträger übernommen. Im Außenbereich erfolgt die Abwasserentsorgung teilweise durch Kleinkläranlagen. Derzeit sind im Stadtgebiet insgesamt 33 Kleinkläranlagen vorhanden (siehe Anlage 4). Für die betreffenden Grundstücke wurde die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG NRW übertragen bzw. die Übertragung beantragt. 3 Die vorhandene Struktur der Abwasserentsorgung kann dem Übersichtsplan entnommen werden (siehe Anlage 9). 3.2 Ordnungssystem Die vorliegende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gibt Auskunft über die Maßnahmen zum Bau, zur Sanierung und Instandhaltung (Erneuerung) von Abwasseranlagen im Gebiet der Stadt Linnich. Jede in das Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommene Maßnahme wurde mit einer Ordnungsnummer versehen, welche eine gebietsbezogene Zuordnung ermöglicht (siehe Anlage 8). Für alle Maßnahme in der Trenn- und Mischwasserkanalisation sowie für die ortsnahen Niederschlagswassereinleitungsstellen wurden im Rahmen des ABK eindeutige gebietsbezogene Ordnungsnummern vergeben. Die Struktur des Ordnungsnummernsystems ist in Abb. 3-1 dargestellt. Abb. 3-1: Struktur des Ordnungsnummernsystems 4 3.3 Angaben zu den Entwässerungsgebieten 3.3.1. Entwässerungszone 1 Die Entwässerungszone 1 umfasst den Stadtkern von Linnich (Zone 1a) sowie die östlich der Rur liegenden Gewerbeflächen (Zone 1b). Zone 1a wird im Trennverfahren entwässert. Für die Beseitigung des Regenwassers sind in der Zone 1a acht separate Einleitungsstellen. Zone 1b wird dagegen im Mischsystem entwässert. Die Kanalisation im Kerngebiet von Linnich, in der Zone 1a, ist die älteste Kanalisation in Linnich und stammt überwiegend aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Erwartungsgemäß wurden hier auch die größten Schäden bei der TV-Inspektion nach SüwVO Abw (Oktober 2013) festgestellt. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnamen wurde die Entwässerungszone in mehrere Sanierungsgebiete eingeteilt. 3.3.2. Entwässerungszone 2 Zur Entwässerungszone 2 gehören die Orte Welz und Ederen. Beide Ortsteile werden im Mischsystem abgeleitet. Beide Kanalisationssysteme sind relativ neu und wurden erst gegen Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts fertig gestellt. Sanierungen nach Ergebnis der Kanalbefahrungen sind derzeit nicht vorgesehen. 3.3.3. Entwässerungszone 3 Die Entwässerungszone 3 umfasst die Ortschaften Rurdorf und Floßdorf. Beide Ortslagen entwässern im Mischsystem und weisen ein vergleichsweise neues Kanalnetz auf. Das Ortskanalisationsnetz von Rurdorf wurde bis zum Jahre1993 fertig gestellt. Die Restkanalisation von Floßdorf wurde 1999 erstellt. 3.3.4. Entwässerungszone 4 Die Ortslagen Gevenich, Kofferen und Hottdorf gehören zur Entwässerungszone 4. Die Ableitung erfolgt vorwiegend im Mischsystem. Lediglich zur Speisung der Dorfteiche von Hottdorf und Kofferen (Mar und Schroof) wurden einige separate Regenwasserleitungen verlegt. Das Regenwasser des nordwestlichen Teils Kofferens wird über die Einleitungsstelle oberhalb des Regenrückhaltebeckens beseitigt. Das Kanalsystem von Gevenich wurde 1988 fertig gestellt. Der Sammler Gevenich-Kofferen-Hottdorf wurde 1993/94 erbaut, in diesem Zuge wurden auch Teile der Ortsentwässerung saniert. Die Restkanalisierung von Kofferen und Hottdorf wurde 1998 bzw. Ende 1997 abgeschlossen. In Entwässerungzone 4 wurden nur geringe Schäden am Kanalnetz festgestellt. 5 3.3.5. Entwässerungszone 5 Die Entwässerungszone 5 umfasst die Kanalnetze der Ortslagen Glimbach und Körrenzig. Die Kanalisierung beider Ortslagen wurde 1985 abgeschlossen, die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Mit der Kanalfernaugeuntersuchung wurden in beiden Ortsteilen an einigen Stellen bauliche Schäden festgestellt. 3.3.6. Entwässerungszone 6 Die Ortslage Tetz entspricht der Entwässerungszone 6. Das Kanalsystem von Tetz wurde 1966 und 1969/71, die Restkanalisation 1985 im Trennsystem erstellt. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt über zwölf separate Regenwassereinleitungsstellen. Auf Grund der Grundwasserabsenkungen im Zuge der Braunkohlegewinnung der Rheinischen Braunkohlenwerke entstanden erhebliche Setzungen. In der Folge wurde eine umfangreiche Erneuerung der Kanalleitungen, insbesondere im westlichen Neubaugebietsbereich notwendig. Die Sanierung erfolgte in fünf Bauabschnitten, wobei 1997 der letzte Bauabschnitt beendet wurde. 3.3.7. Entwässerungszone 7 Die Entwässerungszone 7 umfasst die Ortslage Boslar, die im Mischsystem entwässert wird. Im Jahre 1985 wurde der Bau des Kanalnetzes fertig gestellt. Die neuerliche TV-Inspektion hat ergeben, dass in der Ortslage lediglich kleinere Einzelmaßnahmen durchzuführen sind, welche sich voraussichtlich in geschlossener Bauweise realisieren lassen. 3.3.8. Entwässerungszone 8 Zur Entwässerungszone 8 gehört die Ortslage Gereonsweiler. Die Kanalleitungen im Trennsystem wurden 1980 weitgehend fertig gestellt. Im Verlauf der Kanalplanung zur Vervollständigung des Kanalnetzes wurde, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Entschluss gefasst, dass Kanalnetz auf ein Mischsystem umzustellen. Die Restkanalisation erfolgte in den Jahren 1999 bis 2000 im Mischsystem. Die Kanalisation der Ortslage weist nach TV-Inspektion in Teilbereichen Ederener Str. Schäden auf, welche in den kommenden Jahren vorwiegend in geschlossener/offener Bauweise saniert werden sollen. 6 4. Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen 4.1 Definition der Kennzahlen in der Maßnahmenliste Die vorgesehenen Baumaßnahmen wurden in der vom Land NRW vorgegebenen Liste in digitaler Form zusammengestellt. Die zu den jeweiligen Maßnahmen aufgeführte Maßnahmenart und der Umsetzungszustand sind mit entsprechenden Kennzahlen mit folgender Bedeutung eingetragen: Tab. 4-1: Kennzahl Definition Maßnahmenart Maßnahmenart A1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) A2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A6 kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A7 kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) A9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) A10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind A12 Versickerungsanlage A13 ortsnahe Einleitung A14 Wegfall einer punktuellen Einleitung A15 Umbau offener Abwasserkanäle A16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) 7 Tab. 4-2: Definition Umsetzungszustand Kennzahl 4.2 Umsetzungszustand 0 durchgeführt 1 im Bau 2 Realisierung zeitlich verschoben 3 gestrichen 4 neue Maßnahme Niederschlagswasserbeseitigung Die Darstellung und Beurteilung der derzeitigen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt in dem separaten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie in der Netzanzeige. Dort ist auch die vorgesehene Entwässerung der Erweiterungsflächen im Stadtgebiet dargestellt. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dient als integraler Bestandteil der grundlegenden Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung und der Ermittlung daraus resultierender Maßnahmen. Im Stadtgebiet von Linnich existieren derzeit 22 Regenwassereinleitungsstellen. Nach dem Runderlass zu den „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennsystem“ wird das Regenwasser, ausgehend vom Herkunftsbereich, in drei Kategorien eingestuft: − Kategorie I: unbelasteter Niederschlag − Kategorie II: schwach belasteter Niederschlag − Kategorie III: stark belasteter Niederschlag. Schwach und stark belastetes Regenwasser bedarf grundsätzlich einer Behandlung. Die Niederschlagswasserbehandlung im Mischsystem erfolgt auf der Grundlage der gültigen Netzanzeige. 4.3 Kanalsanierung Zur Erfüllung der Anforderungen der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ (SüwVO Abw, Oktober 2013) wurde die Ersterfassung des baulichen Zustandes der öffentlichen Kanalisation bereits abgeschlossen. Um die Folgeerfassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 15 Jahren zu gewährleisten, wird die Zustandserfassung kontinuierlich fortgeführt. Die bauliche Kanalsanierung ist im Abwasserbeseitigungskonzept berücksichtigt. Jährlich sind für die Kanalsanierung zwischen 82 und 1.200 Tsd. € für die gebietsweise Kanalsanierung vorgesehen. Für den 8 darauf folgenden 6-Jahres-Zeitraum ist ein jährlicher Finanzmitteleinsatz in derselben Größenordnung geplant. Hinzu kommen eingeplante Mittel für Kanalsanierungen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen, deren Umsetzung zeitlich sehr stark an die Durchführung im Straßenbau gekoppelt ist. Der Finanzmittelbedarf für die Sanierung der in die relevanten Zustandsklassen bis einschließlich ZK II eingruppierten Kanalhaltungen wird in dem Konzept mit insgesamt ca. 2,612 Mio. € abgeschätzt. Entsprechend ist die Schadensbehebung bezüglich der vorliegenden Schäden nach ca. 6 Jahren abgearbeitet. Die Sanierungsplanungen und vorläufigen Sanierungskosten wurden aus der vorliegenden Sanierungsplanung übernommen. Vor Durchführung der Maßnahmen sind die Maßnahmen weiter zu beplanen und ggf. vorab eine erneute TV-Inspektionen durchzuführen. Grenze zwischen privater und öffentlicher Entwässerungsanlage in Linnich ist der Anschlussstutzen im öffentlichen Bereich. Bei der Aufstellung der Maßnahmen wurde geprüft, inwieweit im Rahmen eines ganzheitlichen Sanierungskonzeptes im Sinne des novellierten Landeswassergesetzes auch die privaten Entwässerungsanlagen bei den Maßnahmen einbezogen werden sollten. Dies ist bei der Beschreibung der Einzelmaßnahmen aufgeführt und soll bei der Umsetzung der Maßnahmen soweit möglich berücksichtigt werden. 4.4 Fremdwassersanierung Für das Kernstadtgebiet Linnich besteht seit März 2013 ein Fremdwassersanierungskonzept. Im Ergebnis ist eine flächenhafte Sanierung der Kanalisation in verschiedenen Schwerpunktgebieten im Einzugsgebiet der Kläranlage der Stadt Linnich erforderlich. Die Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation wird in den folgenden Jahren fortgeführt. 4.5 Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen Gemäß § 61 Landeswassergesetz und der zugehörigen Selbstüberwachungsverordnung sind bestehende private Schmutzwasser führende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten auf Zustand und Funktion zu prüfen • bis 2015, wenn sie vor 1965 bzw. bei gewerblichem Abwasser vor 1990 gebaut wurden, • bis 2020, wenn sie danach gebaut wurden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung bis 2020 für Leitungen erforderlich, welche gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind. 9 Die Stadt Linnich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Grundstückseigentümer werden regelmäßig informiert und bei Bedarf beraten. 4.6 Befreiung nach § 53 Abs. 4 LWG zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Im Gemeindegebiet befinden sich keine größeren zusammenhängenden Außenbereichsanlagen mehr ohne Anschluss an die Kanalisation. Bei den bestehenden und zukünftigen Kleinkläranlagen und grabenlosen Gruben handelt es sich vielmehr um einzelne Gehöfte und ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen ein Anschluss an die Kanalisation in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu der Nutzung steht. Ein Anschluss dieser Einzelgrundstücke an die öffentliche Kanalisation ist daher derzeit nicht geplant. Die aktuelle Liste befindet sich in Anlage 4. 5. Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung Die geplanten Einzelmaßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden in Anlage 5 auf einzelnen Datenblättern näher erläutert. Nachfolgend werden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung erläutert. 5.1 Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden Nachfolgend sind die Maßnahmen zusammengestellt, die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfasst sind und zwischenzeitlich realisiert wurden. Tab. 5-1: Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden (Umsetzungszustand 0) Ordnungsnummer Bezeichnung 01.100.SW-001 SG Ewart, SW-Kanalisation 01.100.SW-002 SG Bendenweg, SW-Kanalisation 01.100.SW-003 SG Welzer Straße / Kernstadt Süd, SW-Kanalisation 01.500.MS-001 SG Körrenzig, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung 01.500.MS-002 SG Bachstraße, hydraulische Sanierung 10.101.NW-001 SG Welzer Straße, Kernstadt Süd, NW-Kanalisation 10.104.NW-001 SG Welzer Str. / Kernstadt Süd, Bereich Rurdorfer Str., NW-Kanalisation 10 Ordnungsnummer Bezeichnung 10.105.NW-001 SG Bendenweg, Bendenweg, NW-Kanalisation 10.106.NW-002 RKB Kernstadt 4, Brachelener Straße 10.108.NW-001 SG Ewart, NW-Kanalisation 10.108.NW-002 RKB Kernstadt 8, Ewart 5.2 Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde In der nachstehenden Tabelle sind die aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zusammengestellt. Tab. 5-2: In der Umsetzung befindliche Maßnahmen (Umsetzungszustand 1) Ordnungsnummer 10.105.NW-002 5.3 Bezeichnung RKB Kernstadt 5, Bendenweg Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind In der folgenden Tabelle sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen aufgeführt, die auf Grund geänderter Randbedingungen nicht mehr erforderlich sind. Tab. 5-3: Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind (Umsetzungszustand 3) Ordnungsnummer 10.101.NW-002 Bezeichnung RKB Kernstadt 1, Welser Straße Erläuterungen zu der entfallenen Maßnahme: 10.101.NW-002: Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreis Düren ist die Maßnahme nicht erforderlich, da das Verkehrsaufkommen gering ist. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) liegt unter 1000 Kfz/Tag. 11 5.4 Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde Nachfolgend sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung verschoben wurde und die in dieser Fortschreibung wie folgt berücksichtigt sind: Tab. 5-4: Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde (Umsetzungszustand 2) Ordnungsnummer Bezeichnung Geplanter Baubeginn 01.100.MS-001 SG Gevenich Süd, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung 2014 01.100.MS-002 SG Gevenich Nord, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung 2014 01.100.SW-004 SG Mäusgasse Mahrstr. West , SW-Kanalisation, 2015 grabenlose Sanierung 01.100.SW-005 SG Kernstadt -Mitte, SW-Kanalisation, grabenlose Sanierung 2015 01.170.MS-001 SG Boslar, MW-Kanalisation, punktuelle Sanierungen 2015 01.510.MS-001 SG Glimbach, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung 2014 10.102.NW-001 SG Mäusgasse Mahrstr. West, NW-Kanalisation, 2015 grabenlose Sanierung 10.104.NW-002 SG Bereich Südpromenade, NW-Kanalisation, 2019 grabenlose Sanierung 10.104.NW-004 SG Kernstadt -Mitte, NW-Kanalisation, 2015 grabenlose Sanierung 10.106.NW-001 SG Brachelener Straße NW-Kanalisation, 2019 grabenlose Sanierung 10.601.NW-001 SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr. / Von-Leer-Str., 2015 NW-Kanalisation 10.602.NW-001 SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr., 2015 NW-Kanalisation 12 Ordnungsnummer Bezeichnung Geplanter Baubeginn 10.602.NW-002 RKB - H, Am Vogeldriesch, SG Tetz 2016 10.603.NW-001 RKB - C, Mühlenfälder, SG Tetz, 2015 Erläuterungen zu den verschobenen Maßnahmen: 01.100.MS-001, 01.100.MS-002, 01.100.SW-004, 01.100.SW-005, 01.170.MS-001, 01.510.MS-001, 10.102.NW-001, 10.104.NW-002, 10.104.NW-004, 10.106.NW-001, 10.601.NW-001, 10.602.NW-001: Durch die laufende Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes im Zuge der gebietsweisen Umsetzung ergeben sich für die Kanaluntersuchung und die aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen entsprechende Verschiebungen. 10.602.NW-002: Die Notwendigkeit der Umsetzung wird derzeit geprüft. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit RWE Power AG bezgl. der Bergsenkung musste die Maßnahme verschoben werden. 10.603.NW-001: Die Notwendigkeit der Maßnahme wird derzeit geprüft. 5.5 Neu hinzu gekommene Maßnahmen In der nachstehenden Tabelle sind die gegenüber der 4. Fortschreibung in dieser Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes neu aufgenommenen Maßnahmen zusammengestellt. Tab. 5-5: Neu hinzu gekommene Maßnahmen (Umsetzungszustand 4) Ordnungsnummer Bezeichnung 01.800.MS-001 SG Gereonsweiler, MW-Kanalisation, Geplanter Baubeginn 2015 Sanierung Ederener Straße 10.101.NW-003 SG Bleek, NW-Kanal, RRB, neue Einleitstelle in Merzbach, 2016 Fremdwassersanierung 10.500.NW.001 SG Körrenzig, NW-Kanal, Lövenicher Straße und zum 2016 Malefinkbach (Trasse 1) 13 SG Körrenzig, NW-Kanal, Anschluss BG Wiemersberg 10.500.NW.002 2016 (Trasse 1c) SG Körrenzig, NW-Kanal, Koffener Straße, Hauptstraße 10.500.NW.003 2017 (Trasse 2) Erläuterungen zu den neu hinzu gekommenen Maßnahmen: 01.800.MS-001: Die Maßnahme wurde im Zuge der laufenden Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes neu aufgenommen. 10.101.NW-003: Aufgrund des aufgestellten Fremdwassersanierungskonzeptes wird diese Maßnahme erforderlich. 10.500.NW.001, 10.500.NW.002, 10.500.NW.003: Die Maßnahmen werden erforderlich, um das Fremdwasser aus den Außengebieten von Linnich-Körrenzig von der Mischwasserkanalisation abzutrennen. 6. Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten Die Kosten für die in dieser 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen verteilen sich wie folgt auf den Erfassungszeitraum 2014 bis 2019: Tab. 6-1: Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€] Gesamt 2014 2015 82 7. 980 2016 1.200 2017 550 2018 ./. 2019 70 2020-2025 ./. 2.882 Vorlage Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit Bericht, Maßnahmentabelle und Übersichtsplan wird hiermit vorgelegt. In der Sitzung vom {Datum} hat der Rat der Linnich das Abwasserbeseitigungskonzept beschlossen (siehe Niederschrift Anlage 6). 14 Anlage 1 Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung des Mischwassers 15 Bauwerk Name Bauwerk (Typ) Bauwerks-Nr. Bauwerks- Rechts- Hoch(Rebeka) Nr. (ABK) wert wert Genehmigt bis SK Linnich / Erkelenzer Str. SK 5 100 2519190 5650287 31.12.2025 SK Glimbach SK 6 510 2520382 5650977 beantragt RÜB Kofferen RÜB 10 141 2522250 5651704 31.12.2014 RÜB Hottorf RÜB 259 142 2524425 5651713 31.12.2014 RÜB Rurdorf RÜB 260 300 2519497 5648045 beantragt SK Floßdorf SK 261 310 2519831 5647373 beantragt SK Körrenzig SK 262 500 2519279 5651613 31.12.2025 RÜB Welz RÜB 263 200 2518149 5647561 31.12.2019 SK Ederen SK 264 210 2517885 5645995 31.12.2019 RÜB Boslar RÜB 265 170 2523297 5648387 beantragt SK 928 800 2515132 5647820 beantragt SK Gereonsweiler 16 Anlage 2 Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse 17 Bauwerk Name Bauwerk (Typ) Bauwerks-Nr. Bauwerks- Rechts- Hoch(Rebeka) Nr. (ABK) wert wert Genehmig bis Tetz am Klosterbend RRB 926 600 2522391 5647330 3/2023 Glimbach Waldstrasse RRB 927 520 2520487 5650848 12/2022 18 Anlage 3 Zusammenstellung der Einleitungen aus Regenwasserkanälen 19 Einleitungsstelle Rechtswe Hoch- rt wert amtl. Einleitungs- Einleitungsstell Genehmigt AZ stellen-Nr. en-Nr. (ABK) bis Korbweg 2522450 5647120 17 54.1-3.1-2.9-17 10.612 3/2023 "A" Mühlenfalder 2522310 5647880 26,1 54.1-3.1-2.9-26.1 10.608 3/2023 "B" Mühlenfalder 2522330 5647850 26,2 54.1-3.1-2.9-26.2 10.609 3/2023 "C" Mühlenfalder 2522330 5647870 26,3 54.1-3.1-2.9-26.3 10.603 3/2023 "D" Sengelskamp 2521940 5647660 26,4 54.1-3.1-2.9-26.4 10.604 3/2023 "E" Sengelskamp 2521910 5647630 26,5 54.1-3.1-2.9-26.5 10.605 3/2023 "F" Sengelskamp 2521810 5647550 26,6 54.1-3.1-2.9-26.6 10.606 3/2023 "G" Sengelskamp 2521880 5647702 26,7 54.1-3.1-2.9-26.7 10.607 3/2023 "H" Am Vogeldriesch 2522219 5647378 26,8 54.1-3.1-2.9-26.8 10.602 3/2023 "I" Alte Burgstraße 2522080 5647332 26,9 54.1-3.1-2.9-26.9 10.601 "J" Weberstraße 2522069 5647242 26,1 54.1-3.1-2.9-26.10 10.610 3/2023 "K" Alte Burgstraße 2522064 5647236 26,11 54.1-3.1-2.9-26.11 10.611 3/2023 OT Kofferen RRB 2522155 5651665 32 54.1-3.1-2.9-32 10.401 12/2020 /Schroof Einleitstelle Hottorf 2524450 5651750 27 54.1-3.1-29-27 10.402 12/2014 I Kernstadtbereich 2518550 5648860 36 54.1-3.1-2.9-36 10.101 beantragt IV Kernstadtbereich 2518490 5649720 37 54.1-3.1-2.9-37 10.104 beantragt V Kernstadtbereich 2518940 5650110 39 54.1-3.1-2.9-39 10.105 beantragt II Kernstadtbereich 2518310 5649290 0 66/1-E2843 10.102 12/2023 III Kernstadtbereich 2518310 5649300 0 66/1-E2846 10.103 12/2023 VI Kernstadtbereich 2518870 5649610 0 66/1-E2844 10.106 12/2023 VII Kernstadtbereich 2518860 5649610 0 66/1 E 2845 10.107 12/2023 VIII Kernstadtbereich 2519360 5649430 0 54.2-3.1-2.9-13 10.108 Beantragt 3/2023 20 Anlage 4 Zusammenstellung der Grundstücke, die von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG befreit sind 21 Nr. Art Name Anschrift Ortsteil 1 KKA Landw. Betrieb Dennemann Johannenhof Linnich 2 KKA Landw. Betrieb Beumer Rischmühle Linnich 3 Grube Sportlerheim Körrenzing Wiesenstraße Körrenzig 4 KKA Wohnhaus Chaumet Ruricher Weg Körrenzig 5 KKA Landw. Betrieb Briehm Grachthof Körrenzig 6 KKA Landw. Betrieb Emunds Katharinenhof Körrenzig 7 Grube Landw. Betrieb Spengler Hottorfer Mühle Hottorf 8 Grube Waldrestaurant Ivenhain 9 KKA Wohnhaus Hemesoth Ivenhain Glimbach 10 KKA Sportlerheim Kofferen DingbuchStraße Kofferen 11 Grube Sportlerheim Gevenich KirchStraße Gevenich 12 KKA Wohnhaus Josef Frey Neue Straße Gevenich 13 KKA Wohnhaus Willi Thomalak Kiffelberg 9 Gevenich 14 KKA Landw. Betrieb Mertens Kiffelberg 9 Gevenich 15 Grube ehem. Landw. Betrieb Lander Kiffelberg 10 Gevenich 16 KKA Erzelbach Boslar 17 KKA Landw. Betrieb Krupp Erzelbach Boslar 18 KKA Landw. Betrieb Breuer Erzelbach Boslar 19 KKA Landw. Betrieb Meyer Merscher Straße 15 Boslar 20 KKA Landw. Betrieb Engels Buschhof Rurdorf 21 KKA Wohnhaus Kratz Im Busch Rurdorf 22 KKA ehem. Gärtnerei Meyers PrämienStraße Rurdorf Landw. Betrieb und Landarbeiterwohnhaus Kerres Glimbach 22 Nr. Art Name Anschrift Ortsteil 23 KKA Wohnhaus Prickartzhof Prickartzhof 1 Tetz 24 Grube Wohnhaus G. Thiedemann Prickartzhof 2 Floßdorf 25 KKA Prickartz-Mühle Koof 26 KKA Wohnhaus Stump Mühlengracht Floßdorf 27 KKA Landw. Betrieb Schaaf Hilferter Höfe Welz 28 KKA Wohnhaus Jumpertz / Krichel Hilferter Höfe Welz 29 Grube Landw. Betrieb Hellenbrand Hilferter Höfe Welz 30 KKA Landw. Betrieb Koof Hilferter Höfe Welz 31 KKA Landw. Betrieb Steinhauer Aachener Ende Ederen 32 KKA Reiterhof Neumann Buschweg 5 Linnich 33 KKA Frauenrath TöpferStraße 70 Gereonsweiler Floßdorf 23 Anlage 5 Datenblätter zu den Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014-2019, 5. Fortschreibung, der Stadt Linnich 24 1. Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde 1.1 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Kernstadt Mitte Bezeichnung Sanierungsgebiet „Kernstadt Mitte“ Entwässerungsgebiet 1 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle SW-Kläranlage NW: Kernstadtbereich IV +V Kanalart Schmutzwasser Regenwasser Baubeginn 2015 Länge der betroffenen Kanalisation SW: 360 m NW: 230 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 100 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Linnich wurde festgestellt, dass vereinzelte Schmutz- und Regenwasserkanäle, im Bereich Kernstadt Mitte bauliche Schäden im Bereich der Anschlüsse (nicht fachgerecht, einragende Dichtungen usw.) aufweisen, die mittelfristig saniert werden müssen. Die Sanierung des Gebietes ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Nach derzeitigem Planungsstand erscheint eine grabenlose Sanierung in der Mehrzahl der Haltungen möglich. Im Sanierungsgebiet werden folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt: Maßnahme Bezeichnung Baubeginn Kosten 01.100.SW-005 SG Kernstadt-Mitte; SW 2015 55.050,00 € 10.104.NW-004 SG Kernstadt-Mitte; NW 2015 29.270,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 84.320,00 € 25 1.2 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Mäusgasse / Mahrstraße“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Mäusgasse/Mahrstraße“ Entwässerungsgebiet 1 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle SW-Kläranlage NW: Kernstadtbereich II + IV + VI Kanalart Schmutzwasser Regenwasser Baubeginn 2015/2019 Länge der betroffenen Kanalisation SW: 605 m NW: 1.335 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 134 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Linnich wurde festgestellt, dass verschiedene Schmutz- und Regenwasserkanäle, im Bereich Mausgasse/Mahrstraße bauliche Schäden aufweisen. Einige Haltungen weisen Längsrisse und Schäden im Bereich der Rohrverbindungen auf. Zudem sind einige seitliche Zuläufe nicht fachgerecht eingebunden. Die Sanierungsmaßnahmen sind für die Jahre 2015 und 2019 geplant. Nach derzeitigem Planungsstand erscheint eine grabenlose Sanierung in der Mehrzahl der Haltungen möglich. Im Sanierungsgebiet werden folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt: Maßnahme Bezeichnung Baubeginn Kosten 10.104.NW-002 SG Mäusgasse Mahrstr.-Mitte u. Mahrstr. Bereich Südpromenade; NW-Kanalisation 2019 57.020,00 € 10.106.NW-001 SG Mäusgasse Mahrstr.; Mausgasse – Brachenerstr. NW-Kanalisation 2019 11.393,00 € 01.100.SW-004 SG Mäusgasse Mahrstr.; SW-Kanalisation 2015 98.052,00 € 10.102.NW-001 SG Mäusgasse Mahrstr. West; NW-Kanalisation 2015 106.174,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 272.639,00 € 26 1.3 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 5 – „Glimbach“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Glimbach“ Entwässerungsgebiet 5 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: SK Glimbach Kläranlage Linnich Kanalart Mischwasser Baubeginn 2014 Länge der betroffenen Kanalisation MW: 733 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 67 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Glimbach wurde festgestellt, dass verschiedene Mischwasserkanäle bauliche Schäden aufweisen. Die Sanierungsmaßnahmen sind im Jahr 2014 geplant. Die Maßnahme in Glimbach besteht aus verschiedenen einzelnen Sanierungsmaßnahmen, bei denen überwiegend grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren zum Einsatz kommen sollen. Schäden wurden an Rohrverbindungen, tlw. mit Wurzeleinwuchs und bei an den Anschlüssen (Stutzen einragend) vorgefunden. Maßnahme Bezeichnung 01.510.MS-001 SG Glimbach; MS Baubeginn 2014 Kosten 73.313,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 73.313,00 € 27 1.4 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 4 – „Gevenich Süd“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Gevenich Süd“ Entwässerungsgebiet 4 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: SK Linnich Kläranlage Linnich Kanalart Mischwasser Baubeginn 2014 Länge der betroffenen Kanalisation MW: 60 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke 7 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Im Bereich Gevenich Süd ist aus baulichen Gründen eine kleinere Sanierung der Mischwasserkanalisation im Bereich der Tränkgasse erforderlich. Die Maßnahme wird mit grabenlosen Reparatur- und Renovierungsverfahren durchgeführt werden. Die Sanierung ist für das Jahr 2014 vorgesehen. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn 01.100.MS-001 SG Gevenich Süd; MW-Kanalisation 2014 Kosten 3.640,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 3.640,00 € 28 1.5 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 4 – „Gevenich Nord“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Gevenich Nord“ Entwässerungsgebiet 4 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: SK Linnich Kläranlage Linnich Kanalart Mischwasser Baubeginn 2014 Länge der betroffenen Kanalisation MW: 72 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 11 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Im Bereich Gevenich Nord ist aus baulichen Gründen eine Sanierung der Kanalisation im Bereich der Hochstraße erforderlich. Die Sanierung soll in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind für das Jahr 2014 vorgesehen. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn 01.100.MS-002 SG Gevenich Nord; MW-Kanalisation 2014 Kosten 3.923,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 3.923,00 € 29 1.6 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 7 – „Boslar“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Gevenich Nord“ Entwässerungsgebiet 7 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: RÜB Boslar; KA Linnich Kanalart Mischwasser Baubeginn 2015 Länge der betroffenen Kanalisation MW: 482 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 49 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Im Bereich Boslar sind aus baulichen Gründen kleinere Sanierungen der Kanalisation an verschiedenen Stellen des Kanalnetzes erforderlich. Hierfür sind vor allem grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant. Maßnahme Bezeichnung 01.170.MS-001 SG Boslar; MW-Kanalisation Baubeginn 2015 Kosten 44.114,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 44.114,00 € 30 1.7 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 6 – „Tetz Mitte“ Bezeichnung Sanierungsgebiet Mitte“ Entwässerungsgebiet 6 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle NW: Am Vogeldriesch + 2I“ Alte Burgstraße Kanalart Trennsystem Baubeginn 2015 Länge der betroffenen Kanalisation NW: 240 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 34 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant „Tetz Kurzbeschreibung: Bei der Befahrung der Kanalisation der Ortslage Tetz wurde festgestellt, dass verschiedene Regenwasserkanalleitungen, im Bereich „Tetz Mitte“ bauliche Schäden aufweisen. Schwerpunktmäßig sind die Niederschlagswasserkanäle in den Bereichen Lambertusstraße und Von-Leer-Straße von den Schäden betroffen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant und sollen vorwiegend mit grabenlosen Kanalsanierungsverfahren durchgeführt werden. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn Kosten 10.601.NW-001 SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr./Von-LeerStr.; NW-Kanalisation 2015 19.433,00 € 10.602.NW-001 SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr. 2015 2.626,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 22.059,00 € 31 1.8 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 6 – „Regenklärbecken“ Bezeichnung Bau von Regenklärbecken Entwässerungsgebiet 6 Umsetzungszustand 2 (zeitlich verschoben) Einleitungsstelle/ Übergabestelle Diverse, s. unten stehende Tabelle Kanalart Trennsystem Baubeginn 2015/20016 Länge der betroffenen Kanalisation ./. Maßnahmenart Qualitative Verbesserung der Einleitungen (A9) Angeschlossene Grundstücke keine Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht erforderlich Kurzbeschreibung: Gemäß Trennerlass muss das Niederschlagswasser belasteter Flächen vor der Einleitung in einen Vorfluter behandelt werden. Dies betrifft insbesondere die Ableitung von stärker frequentierten Straßen, Parkplätzen und Gewerbeflächen. Nach Abstimmung mit den Wasserbehörden ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Bau von Regenklärbecken zur Vorbehandlung des Niederschlagwassers im Stadtgebiet von Linnich erforderlich. Die Becken sollen in dem Zeitraum 2015 bis 2016 erstellt werden. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn 10.602.NW-002 SG Tetz; RKB-H, Am Vogeldriesch 2016 200.000,00 € 10.603.NW-001 SG Tetz; RKB-C; Mühlenfälder 2015 150.000,00 € Kosten Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 350.000,00 € 32 2. Neu hinzu gekommene Maßnahmen 2.1 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Bleeck“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Bleek“ Teilentwässerungsgebiet 1 Einleitungsstelle/ Übergabestelle Einleitung in Merzbach Kanalart Niederschlagsabfluss Baubeginn 2016 Länge der betroffenen Kanalisation RW: ca. 350 m Maßnahmenart Fremdwassersanierung (A5) Angeschlossene Grundstücke ./. Beteiligung der Grundstückseigentümer Verlegung bis Grundstücksgrenze und ggf. Information § 61a Kurzbeschreibung: Im Rahmen des Fremdwassersanierungskonzeptes für das Kernstadtgebiet Linnich wurden auch Abflussmessungen durchgeführt. Diese ergaben für den Sammler, der vom RÜB Welz über die Straße „Bleek“ zum Kanalnetz in der Mahrstraße führt, dass Niederschlagsabflüsse eingeleitet werden, obwohl der Kanal als reiner Schmutzwasserkanal betrieben wird. Das Fremdwassersanierungskonzept sieht vor, tagwasserdichte Schachtabdeckungen einzubauen und einen getrennten Regenwasserkanal in der Straße „Bleek“ zum Merzbach zu verlegen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Gewässers, soll die Einleitung in den Merzbach über ein Regenrückhaltebecken erfolgen, das die hydraulische Gewässerbelastung dämpft. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn Kosten 10.101.NW-003 SG Bleek, NW-Kanal, RRB, neue Einleitstelle in Merzbach, Fremdwassersanierung 2016 450.000,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 450.000,00 € 33 2.2 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 5 – „Körrenzig“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Körrenzig“ Entwässerungsgebiet 5 Umsetzungszustand 4 (neue Maßnahme) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: SK Körrenzig Kläranlage Linnich Kanalart Niederschlagsabfluss Baubeginn 2016/2017 Länge der betroffenen Kanalisation RW: ca. 1.400 m (3 Trassen) Maßnahmenart Fremdwassersanierung (A5) Angeschlossene Grundstücke ./. Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Im Fremdwassersanierungskonzept Linnich-Körrenzig wurden Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel erstellt, dass zukünftig Zuflüsse aus drei Außengebieten nicht mehr der Mischwasserkanalisation und damit der Kläranlage zugeleitet werden. Da die Möglichkeit der Versickerung aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse ausscheidet, soll das Fremdwasser über eine gesonderte Regenwasserkanalisation zum Malefinkbach abgeleitet werden. Die Regenwasserkanalisation wird in drei Trassen verlegt. Die Sanierungsmaßnahmen sollen in den Jahren 2016 und 2017 ausgeführt werden. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn Kosten 10.500.NW-001 SG Körrenzig, NW-Kanal, Lövenicher Straße und zum Malefinkbach (Trasse 1) 2016 275.000,00 € 10.500.NW.002 SG Körrenzig, NW-Kanal, Anschluss BG Wiemersberg (Trasse 1c) 2016 275.000,00 € 10.500.NW.003 SG Körrenzig, NW-Kanal, Koffener Straße, Hauptstraße (Trasse 2) 2017 550.000,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 1.100.000,00 € 34 2.3 Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 8 – „Geronsweiler“ Bezeichnung Sanierungsgebiet „Geronsweiler“ Entwässerungsgebiet 8 Umsetzungszustand 4 (neue Maßnahme) Einleitungsstelle/ Übergabestelle MW: Kanalart Mischsystem Baubeginn 2015 Länge der betroffenen Kanalisation MW: 350 m Maßnahmenart Bauliche Sanierung (A3) Angeschlossene Grundstücke ca. 59 Beteiligung der Grundstückseigentümer nicht geplant Kurzbeschreibung: Bei der Befahrung der Kanalisation der Ortslage Geronsweiler wurde festgestellt, dass verschiedene Kanalleitungen Bereich Ederener Str. bauliche Schäden an den Rohrverbindungen, tlw. aber auch einzelne Haltungen Querrisse aufweisen. Die Schadstellen verteilen sich über das Gebiet der gesamten Ortslage. Bei der Sanierung sollen vor allem grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren/ offene Bauweise zum Einsatz kommen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant. Maßnahme Bezeichnung Baubeginn 01.800.MS-001 SG Geronsweiler; MS Ederener Str. 2015 Kosten 220.000,00 € Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen Derzeit nicht absehbar. Geschätzte Gesamtkosten 220.000,00 € 35 Anlage 6 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom {Datum} 36 Anlage 7 Benehmenserklärung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) 37 Anlage 8 Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2014 bis 2019 38 Anlage 9 Übersichtsplan zum Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019, 5. Fortschreibung, der Stadt Linnich 39