Daten
Kommune
Linnich
Größe
3,0 MB
Datum
06.11.2014
Erstellt
12.09.14, 09:14
Aktualisiert
12.09.14, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Linnich
Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019
5. Fortschreibung
Erläuterungsbericht
Nach Beschluss des Rates vom: ________________
_____________________________
Bürgermeister Wolfgang Witkopp
Im Auftrag der
Stadt Linnich
bearbeitet durch
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt
Dipl.-Ing. Bernd Schumacher
Dr.-Ing. Rüdiger Pfeifer
Erftstadt, im September 2014
© F. Fischer Ing.-Büro GmbH
21323.01 / 10054123
2
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Veranlassung
1
2.
Inhalt und Grundlagen
1
3.
3.1
3.2
3.3
3.3.1.
3.3.2.
3.3.3.
3.3.4.
3.3.5.
3.3.6.
3.3.7.
3.3.8.
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
Allgemeine Beschreibung
Ordnungssystem
Angaben zu den Entwässerungsgebieten
Entwässerungszone 1
Entwässerungszone 2
Entwässerungszone 3
Entwässerungszone 4
Entwässerungszone 5
Entwässerungszone 6
Entwässerungszone 7
Entwässerungszone 8
2
2
4
5
5
5
5
5
6
6
6
6
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
Definition der Kennzahlen in der Maßnahmenliste
Niederschlagswasserbeseitigung
Kanalsanierung
Fremdwassersanierung
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Befreiung nach § 53 Abs. 4 LWG zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
7
7
8
8
9
9
10
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
10
10
11
11
12
13
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
14
7.
Vorlage
14
3
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1:
Angaben zur Kläranlage
2
Tab. 3-2:
Übergabestellen und Übernahmestellen
3
Tab. 4-1:
Definition Maßnahmenart
7
Tab. 4-2:
Definition Umsetzungszustand
8
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden (Umsetzungszustand 0)
10
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen (Umsetzungszustand 1)
11
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind (Umsetzungszustand 3)
11
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde (Umsetzungszustand 2)
12
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen (Umsetzungszustand 4)
13
Tab. 7-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
14
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1
Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung des Mischwassers
15
Anlage 2
Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur Behandlung der Niederschlagsabflüsse
17
Anlage 3
Zusammenstellung der Einleitungen aus Regenwasserkanälen
19
Anlage 4
Zusammenstellung der Grundstücke, die von der Abwasserbeseitigungspflicht
gemäß § 53 (4) LWG befreit sind
21
Datenblätter zu den Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014-2019,
5. Fortschreibung der Stadt Linnich
24
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Linnich
vom {Datum}
36
Anlage 7
Benehmenserklärung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER)
37
Anlage 8
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen
im Zeitraum 2014 bis 2019
38
Übersichtsplan zum Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019,
5. Fortschreibung, der Stadt Linnich
39
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 9
4
1.
Veranlassung
Nach § 53 (1) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den
Stand der Abwasserbeseitigung und die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht geplanten Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept
ist im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung)
vorzulegen.
Die letzte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde für die Jahre 2008-2013 im Mai
2008 aufgestellt und von der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandung angenommen. Die Aufsichtsbehörde
wurde zuletzt im März 2014 über die zwischenzeitlich durchgeführten bzw. zurückgestellten Arbeiten
informiert.
Als Grundlage für die 5. Fortschreibung wurde das letzte ABK verwendet. Die durchgeführten Maßnahmen
nach Planung des alten ABK wurden erfasst, der aktuelle Stand der Abwasserbeseitigung bewertet und
vorliegende neuere Planungen bzgl. ihrer Relevanz für das neue ABK analysiert.
Neben dem baulichen Zustand der Kanalisation, der sich aus den Untersuchungen nach der
Selbstüberwachungsverordnung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw, Okt. 2013) ergibt, wurden auch
hydraulische Auslastungen und weitere geplante Maßnahmen Dritter berücksichtigt.
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Linnich wird hiermit vorgelegt.
2.
Inhalt und Grundlagen
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ beinhaltet diese Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
•
eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung,
•
eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen einschließlich deren zeitlicher Abfolge und Kosten,
•
Aussagen zur vorhandenen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung
des § 51 a LWG und
•
Aussagen zur geplanten Kanal- und Fremdwassersanierung im Stadtgebiet.
Im Übersichtsplan M 1:10.000 sind die Entwässerungsgebiete, die Abwasseranlagen, die Übergabe- und
Übernahmestellen und die Einleitungsstellen im Stadtgebiet dargestellt (siehe Anlage 9). Die geplanten
Maßnahmen sind in der Maßnahmentabelle zum Abwasserbeseitigungskonzept zusammengestellt (siehe
Anlage 8). Außerdem sind die geplanten Maßnahmen durch die entsprechenden Ordnungsnummern
1
gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Teileinzugsgebiete entspricht der aktuellen Netzanzeige für das
Einzugsgebiet der Kläranlage der Stadt Linnich.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes basiert auf folgenden Grundlagen:
•
Wirtschafts- und Investitionsplanung
•
aktuelle städtebauliche Planungen
•
aktuelle Netzanzeige
3.
Bestehende Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet
3.1
Allgemeine Beschreibung
Die Stadt Linnich besteht aus den Ortsteilen Boslar, Ederen, Floßdorf, Gereonsweiler, Gevenich,
Glimbach, Hottdorf, Körrenzig, Kofferen, Linnich, Rurdorf, Tetz und Welz. Das Entwässerungsgebiet der
Stadt ist vollständig an die zentrale Kläranlage im Norden des Kerngebiets der Stadt Linnich
angeschlossen. Es ist in acht Entwässerungszonen eingeteilt, wovon zwei im Trennsystem und die übrigen
im Mischsystem entwässern.
Die Stadt Linnich liegt im Einzugsgebiet des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Der WVER betreibt die
zentrale Kläranlage Linnich und leitet das behandelte Abwasser in die Rur ein (siehe Tab. 3-1). Der
aufnehmbare Kläranlagenzulauf beträgt zurzeit 240 l/s. Bei Bedarf kann in einem 2. Bauabschnitt die
Kapazität der Kläranlage auf 283 l/s ausgebaut werden. Die Übergabestelle für das Abwasser ist für die
Stadt Linnich das Kläranlagengrundstück.
Tab. 3-1:
Angaben zur Kläranlage
Übergabestelle
Betreiber Entwässerungsgebiet Rechtswert
Kläranlage
WVER
Gesamtes
Einzugsgebiet
2518947
Hochwert
5650524
Weiterhin betreibt der WVER zwei Verbindungssammler als Druckrohrleitungen, die das Abwasser von
den ehemaligen Kläranlagen in Gereonsweiler und Tetz in das Kanalnetz einspeisen. Die Druckrohrleitung
aus Gereonsweiler ist direkt an die Kläranlage angeschlossen. Über die Druckrohrleitung aus Tetz wird
das Abwasser in den vorhandenen städtischen Sammler von Gevenich nach Linnich eingeleitet (siehe
Tab. 3-2).
2
Das ABK wurde dem WVER zur Abstimmung vorgelegt. Die vom Verband nach §54 Abs. 1 und 5 LWG
übernommenen Maßnahmen werden in der Anlage nachrichtlich ausgewiesen. Die Standorte der
Abwasserbehandlungsanlagen bzw. die Übergabepunkte der Gemeinde wurden in dem beigefügten Plan
entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift gekennzeichnet.
Tab. 3-2:
Übergabestellen und Übernahmestellen
Übergabestelle
Betreiber Entwässerungsgebiet Rechtswert
Sammler Gereonsweiler
WVER
Gereonsweiler
Hochwert
Von: 2515132
5647820
Nach:Kläranlage
Sammler Tetz
WVER
Tetz
Von: 2522391
5647330
Nach: 2520429
5649676
Übernahmen aus oder Übergaben an andere Gemeinden sind nicht vorhanden.
Insgesamt werden im Stadtgebiet von Linnich elf Sonderbauwerke zur Behandlung des Mischwassers
(siehe Anlage 1) sowie zwei Regenrückhaltebecken im Trennsystem (siehe Anlage 2) betrieben.
An 22 Stellen wird Niederschlagswasser aus den Regenwasserkanälen in die Gewässer eingeleitet (siehe
Anlage 3).
Innerhalb des Stadtgebietes existieren keine Wasserschutzgebiete.
In der Stadt Linnich sind derzeit vier neue Bebauungsgebiete nach Flächennutzungsplan geplant. Es
handelt sich um die Bebauungsgebiete in Gereonsweiler, Floßdorf, Koffern und Hottorf.
Derzeit laufen hierzu allerdings noch verschiedene Verfahren und Planungen, so dass im ABK noch keine
Maßnahmen zu deren Erschließung und Niederschlagwasserbeseitigung aufgenommen wurden. Kosten
für die Erschließung werden von dem jeweiligen Erschließungsträger übernommen.
Im Außenbereich erfolgt die Abwasserentsorgung teilweise durch Kleinkläranlagen. Derzeit sind im
Stadtgebiet insgesamt 33 Kleinkläranlagen vorhanden (siehe Anlage 4). Für die betreffenden Grundstücke
wurde die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) LWG NRW übertragen bzw. die Übertragung
beantragt.
3
Die vorhandene Struktur der Abwasserentsorgung kann dem Übersichtsplan entnommen werden (siehe
Anlage 9).
3.2
Ordnungssystem
Die vorliegende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gibt Auskunft über die Maßnahmen zum Bau, zur Sanierung und Instandhaltung (Erneuerung) von Abwasseranlagen im Gebiet der
Stadt Linnich. Jede in das Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommene Maßnahme wurde mit einer
Ordnungsnummer versehen, welche eine gebietsbezogene Zuordnung ermöglicht (siehe Anlage 8).
Für alle Maßnahme in der Trenn- und Mischwasserkanalisation sowie für die ortsnahen Niederschlagswassereinleitungsstellen wurden im Rahmen des ABK eindeutige gebietsbezogene Ordnungsnummern
vergeben. Die Struktur des Ordnungsnummernsystems ist in Abb. 3-1 dargestellt.
Abb. 3-1: Struktur des Ordnungsnummernsystems
4
3.3
Angaben zu den Entwässerungsgebieten
3.3.1.
Entwässerungszone 1
Die Entwässerungszone 1 umfasst den Stadtkern von Linnich (Zone 1a) sowie die östlich der Rur
liegenden Gewerbeflächen (Zone 1b). Zone 1a wird im Trennverfahren entwässert. Für die Beseitigung
des Regenwassers sind in der Zone 1a acht separate Einleitungsstellen. Zone 1b wird dagegen im
Mischsystem entwässert.
Die Kanalisation im Kerngebiet von Linnich, in der Zone 1a, ist die älteste Kanalisation in Linnich und
stammt überwiegend aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Erwartungsgemäß wurden hier auch
die größten Schäden bei der TV-Inspektion nach SüwVO Abw (Oktober 2013) festgestellt. Zur Umsetzung
der Sanierungsmaßnamen wurde die Entwässerungszone in mehrere Sanierungsgebiete eingeteilt.
3.3.2.
Entwässerungszone 2
Zur Entwässerungszone 2 gehören die Orte Welz und Ederen. Beide Ortsteile werden im Mischsystem
abgeleitet. Beide Kanalisationssysteme sind relativ neu und wurden erst gegen Mitte der 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts fertig gestellt. Sanierungen nach Ergebnis der Kanalbefahrungen sind derzeit nicht
vorgesehen.
3.3.3.
Entwässerungszone 3
Die Entwässerungszone 3 umfasst die Ortschaften Rurdorf und Floßdorf. Beide Ortslagen entwässern im
Mischsystem und weisen ein vergleichsweise neues Kanalnetz auf. Das Ortskanalisationsnetz von Rurdorf
wurde bis zum Jahre1993 fertig gestellt. Die Restkanalisation von Floßdorf wurde 1999 erstellt.
3.3.4.
Entwässerungszone 4
Die Ortslagen Gevenich, Kofferen und Hottdorf gehören zur Entwässerungszone 4. Die Ableitung erfolgt
vorwiegend im Mischsystem. Lediglich zur Speisung der Dorfteiche von Hottdorf und Kofferen (Mar und
Schroof) wurden einige separate Regenwasserleitungen verlegt. Das Regenwasser des nordwestlichen
Teils Kofferens wird über die Einleitungsstelle oberhalb des Regenrückhaltebeckens beseitigt. Das
Kanalsystem von Gevenich wurde 1988 fertig gestellt. Der Sammler Gevenich-Kofferen-Hottdorf wurde
1993/94 erbaut, in diesem Zuge wurden auch Teile der Ortsentwässerung saniert. Die Restkanalisierung
von Kofferen und Hottdorf wurde 1998 bzw. Ende 1997 abgeschlossen. In Entwässerungzone 4 wurden
nur geringe Schäden am Kanalnetz festgestellt.
5
3.3.5.
Entwässerungszone 5
Die Entwässerungszone 5 umfasst die Kanalnetze der Ortslagen Glimbach und Körrenzig. Die
Kanalisierung beider Ortslagen wurde 1985 abgeschlossen, die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Mit
der Kanalfernaugeuntersuchung wurden in beiden Ortsteilen an einigen Stellen bauliche Schäden
festgestellt.
3.3.6.
Entwässerungszone 6
Die Ortslage Tetz entspricht der Entwässerungszone 6. Das Kanalsystem von Tetz wurde 1966 und
1969/71, die Restkanalisation 1985 im Trennsystem erstellt. Die Beseitigung des Niederschlagswassers
erfolgt über zwölf separate Regenwassereinleitungsstellen.
Auf Grund der Grundwasserabsenkungen im Zuge der Braunkohlegewinnung der Rheinischen
Braunkohlenwerke entstanden erhebliche Setzungen. In der Folge wurde eine umfangreiche Erneuerung
der Kanalleitungen, insbesondere im westlichen Neubaugebietsbereich notwendig. Die Sanierung erfolgte
in fünf Bauabschnitten, wobei 1997 der letzte Bauabschnitt beendet wurde.
3.3.7.
Entwässerungszone 7
Die Entwässerungszone 7 umfasst die Ortslage Boslar, die im Mischsystem entwässert wird. Im Jahre
1985 wurde der Bau des Kanalnetzes fertig gestellt. Die neuerliche TV-Inspektion hat ergeben, dass in der
Ortslage lediglich kleinere Einzelmaßnahmen durchzuführen sind, welche sich voraussichtlich in
geschlossener Bauweise realisieren lassen.
3.3.8.
Entwässerungszone 8
Zur Entwässerungszone 8 gehört die Ortslage Gereonsweiler. Die Kanalleitungen im Trennsystem wurden
1980 weitgehend fertig gestellt.
Im Verlauf der Kanalplanung zur Vervollständigung des Kanalnetzes wurde, in Abstimmung mit den
zuständigen Fachbehörden, der Entschluss gefasst, dass Kanalnetz auf ein Mischsystem umzustellen. Die
Restkanalisation erfolgte in den Jahren 1999 bis 2000 im Mischsystem. Die Kanalisation der Ortslage
weist nach TV-Inspektion in Teilbereichen Ederener Str. Schäden auf, welche in den kommenden Jahren
vorwiegend in geschlossener/offener Bauweise saniert werden sollen.
6
4.
Erläuterungen zu den künftig geplanten Maßnahmen
4.1
Definition der Kennzahlen in der Maßnahmenliste
Die vorgesehenen Baumaßnahmen wurden in der vom Land NRW vorgegebenen Liste in digitaler Form
zusammengestellt. Die zu den jeweiligen Maßnahmen aufgeführte Maßnahmenart und der Umsetzungszustand sind mit entsprechenden Kennzahlen mit folgender Bedeutung eingetragen:
Tab. 4-1:
Kennzahl
Definition Maßnahmenart
Maßnahmenart
A1
Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4
Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5
Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7
kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8
Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.)
A9
Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.)
A10
Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A11
Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von
Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
A12
Versickerungsanlage
A13
ortsnahe Einleitung
A14
Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15
Umbau offener Abwasserkanäle
A16
Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)
7
Tab. 4-2:
Definition Umsetzungszustand
Kennzahl
4.2
Umsetzungszustand
0
durchgeführt
1
im Bau
2
Realisierung zeitlich verschoben
3
gestrichen
4
neue Maßnahme
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Darstellung und Beurteilung der derzeitigen und geplanten Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt in
dem separaten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie in der Netzanzeige. Dort ist auch die
vorgesehene Entwässerung der Erweiterungsflächen im Stadtgebiet dargestellt. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dient als integraler Bestandteil der grundlegenden Betrachtung der
Niederschlagswasserbeseitigung und der Ermittlung daraus resultierender Maßnahmen.
Im Stadtgebiet von Linnich existieren derzeit 22 Regenwassereinleitungsstellen. Nach dem Runderlass zu
den „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennsystem“ wird das Regenwasser,
ausgehend vom Herkunftsbereich, in drei Kategorien eingestuft:
−
Kategorie I:
unbelasteter Niederschlag
−
Kategorie II:
schwach belasteter Niederschlag
−
Kategorie III:
stark belasteter Niederschlag.
Schwach und stark belastetes Regenwasser bedarf grundsätzlich einer Behandlung.
Die Niederschlagswasserbehandlung im Mischsystem erfolgt auf der Grundlage der gültigen Netzanzeige.
4.3
Kanalsanierung
Zur Erfüllung der Anforderungen der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ (SüwVO Abw, Oktober
2013) wurde die Ersterfassung des baulichen Zustandes der öffentlichen Kanalisation bereits
abgeschlossen. Um die Folgeerfassung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 15 Jahren zu
gewährleisten, wird die Zustandserfassung kontinuierlich fortgeführt.
Die bauliche Kanalsanierung ist im Abwasserbeseitigungskonzept berücksichtigt. Jährlich sind für die
Kanalsanierung zwischen 82 und 1.200 Tsd. € für die gebietsweise Kanalsanierung vorgesehen. Für den
8
darauf folgenden 6-Jahres-Zeitraum ist ein jährlicher Finanzmitteleinsatz in derselben Größenordnung
geplant.
Hinzu
kommen
eingeplante
Mittel
für
Kanalsanierungen
im
Zusammenhang
mit
Straßenbaumaßnahmen, deren Umsetzung zeitlich sehr stark an die Durchführung im Straßenbau
gekoppelt ist. Der Finanzmittelbedarf für die Sanierung der in die relevanten Zustandsklassen bis
einschließlich ZK II eingruppierten Kanalhaltungen wird in dem Konzept mit insgesamt ca. 2,612 Mio. €
abgeschätzt. Entsprechend ist die Schadensbehebung bezüglich der vorliegenden Schäden nach ca. 6
Jahren abgearbeitet.
Die
Sanierungsplanungen
und
vorläufigen
Sanierungskosten
wurden
aus
der
vorliegenden
Sanierungsplanung übernommen. Vor Durchführung der Maßnahmen sind die Maßnahmen weiter zu
beplanen und ggf. vorab eine erneute TV-Inspektionen durchzuführen.
Grenze zwischen privater und öffentlicher Entwässerungsanlage in Linnich ist der Anschlussstutzen im
öffentlichen Bereich. Bei der Aufstellung der Maßnahmen wurde geprüft, inwieweit im Rahmen eines
ganzheitlichen Sanierungskonzeptes im Sinne des novellierten Landeswassergesetzes auch die privaten
Entwässerungsanlagen bei den Maßnahmen einbezogen werden sollten. Dies ist bei der Beschreibung der
Einzelmaßnahmen aufgeführt und soll bei der Umsetzung der Maßnahmen soweit möglich berücksichtigt
werden.
4.4
Fremdwassersanierung
Für das Kernstadtgebiet Linnich besteht seit März 2013 ein Fremdwassersanierungskonzept. Im Ergebnis
ist eine flächenhafte Sanierung der Kanalisation in verschiedenen Schwerpunktgebieten im Einzugsgebiet
der Kläranlage der Stadt Linnich erforderlich.
Die Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation wird in den folgenden Jahren fortgeführt.
4.5
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Gemäß § 61 Landeswassergesetz und der zugehörigen Selbstüberwachungsverordnung sind bestehende
private Schmutzwasser führende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten auf Zustand
und Funktion zu prüfen
•
bis 2015, wenn sie vor 1965 bzw. bei gewerblichem Abwasser vor 1990 gebaut wurden,
•
bis 2020, wenn sie danach gebaut wurden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung bis 2020 für Leitungen erforderlich, welche
gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung festgelegt
sind.
9
Die Stadt Linnich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Grundstückseigentümer werden
regelmäßig informiert und bei Bedarf beraten.
4.6
Befreiung nach § 53 Abs. 4 LWG zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
Im Gemeindegebiet befinden sich keine größeren zusammenhängenden Außenbereichsanlagen mehr
ohne Anschluss an die Kanalisation. Bei den bestehenden und zukünftigen Kleinkläranlagen und
grabenlosen Gruben handelt es sich vielmehr um einzelne Gehöfte und ehemalige landwirtschaftliche
Betriebe, bei denen ein Anschluss an die Kanalisation in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu der Nutzung
steht. Ein Anschluss dieser Einzelgrundstücke an die öffentliche Kanalisation ist daher derzeit nicht
geplant. Die aktuelle Liste befindet sich in Anlage 4.
5.
Vergleich mit der Maßnahmenplanung der letzten Fortschreibung
Die geplanten Einzelmaßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden
in Anlage 5 auf einzelnen Datenblättern näher erläutert. Nachfolgend werden die Maßnahmen hinsichtlich
ihrer Umsetzung erläutert.
5.1
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Nachfolgend sind die Maßnahmen zusammengestellt, die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfasst sind und zwischenzeitlich realisiert wurden.
Tab. 5-1:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden (Umsetzungszustand 0)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
01.100.SW-001
SG Ewart, SW-Kanalisation
01.100.SW-002
SG Bendenweg, SW-Kanalisation
01.100.SW-003
SG Welzer Straße / Kernstadt Süd, SW-Kanalisation
01.500.MS-001
SG Körrenzig, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung
01.500.MS-002
SG Bachstraße, hydraulische Sanierung
10.101.NW-001
SG Welzer Straße, Kernstadt Süd, NW-Kanalisation
10.104.NW-001
SG Welzer Str. / Kernstadt Süd, Bereich Rurdorfer Str.,
NW-Kanalisation
10
Ordnungsnummer
Bezeichnung
10.105.NW-001
SG Bendenweg, Bendenweg, NW-Kanalisation
10.106.NW-002
RKB Kernstadt 4, Brachelener Straße
10.108.NW-001
SG Ewart, NW-Kanalisation
10.108.NW-002
RKB Kernstadt 8, Ewart
5.2
Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
In der nachstehenden Tabelle sind die aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen der 4.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zusammengestellt.
Tab. 5-2:
In der Umsetzung befindliche Maßnahmen (Umsetzungszustand 1)
Ordnungsnummer
10.105.NW-002
5.3
Bezeichnung
RKB Kernstadt 5, Bendenweg
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind
In der folgenden Tabelle sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten
Maßnahmen aufgeführt, die auf Grund geänderter Randbedingungen nicht mehr erforderlich sind.
Tab. 5-3:
Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind (Umsetzungszustand 3)
Ordnungsnummer
10.101.NW-002
Bezeichnung
RKB Kernstadt 1, Welser Straße
Erläuterungen zu der entfallenen Maßnahme:
10.101.NW-002:
Nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreis Düren ist die Maßnahme nicht erforderlich,
da das Verkehrsaufkommen gering ist. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) liegt unter
1000 Kfz/Tag.
11
5.4
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
Nachfolgend sind die in der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen
aufgeführt, deren Umsetzung verschoben wurde und die in dieser Fortschreibung wie folgt berücksichtigt
sind:
Tab. 5-4:
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde (Umsetzungszustand 2)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
01.100.MS-001
SG Gevenich Süd, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung
2014
01.100.MS-002
SG Gevenich Nord, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung
2014
01.100.SW-004
SG Mäusgasse Mahrstr. West , SW-Kanalisation,
2015
grabenlose Sanierung
01.100.SW-005
SG Kernstadt -Mitte, SW-Kanalisation, grabenlose Sanierung
2015
01.170.MS-001
SG Boslar, MW-Kanalisation, punktuelle Sanierungen
2015
01.510.MS-001
SG Glimbach, MW-Kanalisation, grabenlose Sanierung
2014
10.102.NW-001
SG Mäusgasse Mahrstr. West, NW-Kanalisation,
2015
grabenlose Sanierung
10.104.NW-002
SG Bereich Südpromenade, NW-Kanalisation,
2019
grabenlose Sanierung
10.104.NW-004
SG Kernstadt -Mitte, NW-Kanalisation,
2015
grabenlose Sanierung
10.106.NW-001
SG Brachelener Straße NW-Kanalisation,
2019
grabenlose Sanierung
10.601.NW-001
SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr. / Von-Leer-Str.,
2015
NW-Kanalisation
10.602.NW-001
SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr.,
2015
NW-Kanalisation
12
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Geplanter
Baubeginn
10.602.NW-002
RKB - H, Am Vogeldriesch, SG Tetz
2016
10.603.NW-001
RKB - C, Mühlenfälder, SG Tetz,
2015
Erläuterungen zu den verschobenen Maßnahmen:
01.100.MS-001, 01.100.MS-002, 01.100.SW-004, 01.100.SW-005, 01.170.MS-001, 01.510.MS-001,
10.102.NW-001, 10.104.NW-002, 10.104.NW-004, 10.106.NW-001, 10.601.NW-001, 10.602.NW-001:
Durch die laufende Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes im Zuge der gebietsweisen Umsetzung
ergeben
sich
für
die
Kanaluntersuchung
und
die
aufgeführten
Kanalsanierungsmaßnahmen
entsprechende Verschiebungen.
10.602.NW-002:
Die Notwendigkeit der Umsetzung wird derzeit geprüft. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit
RWE Power AG bezgl. der Bergsenkung musste die Maßnahme verschoben werden.
10.603.NW-001:
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird derzeit geprüft.
5.5
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
In der nachstehenden Tabelle sind die gegenüber der 4. Fortschreibung in dieser Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes neu aufgenommenen Maßnahmen zusammengestellt.
Tab. 5-5:
Neu hinzu gekommene Maßnahmen (Umsetzungszustand 4)
Ordnungsnummer
Bezeichnung
01.800.MS-001
SG Gereonsweiler, MW-Kanalisation,
Geplanter
Baubeginn
2015
Sanierung Ederener Straße
10.101.NW-003
SG Bleek, NW-Kanal, RRB, neue Einleitstelle in Merzbach,
2016
Fremdwassersanierung
10.500.NW.001
SG Körrenzig, NW-Kanal, Lövenicher Straße und zum
2016
Malefinkbach (Trasse 1)
13
SG Körrenzig, NW-Kanal, Anschluss BG Wiemersberg
10.500.NW.002
2016
(Trasse 1c)
SG Körrenzig, NW-Kanal, Koffener Straße, Hauptstraße
10.500.NW.003
2017
(Trasse 2)
Erläuterungen zu den neu hinzu gekommenen Maßnahmen:
01.800.MS-001:
Die Maßnahme wurde im Zuge der laufenden Anpassung des Kanalsanierungskonzeptes neu
aufgenommen.
10.101.NW-003:
Aufgrund des aufgestellten Fremdwassersanierungskonzeptes wird diese Maßnahme erforderlich.
10.500.NW.001, 10.500.NW.002, 10.500.NW.003:
Die Maßnahmen werden erforderlich, um das Fremdwasser aus den Außengebieten von Linnich-Körrenzig
von der Mischwasserkanalisation abzutrennen.
6.
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Die Kosten für die in dieser 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfassten Maßnahmen
verteilen sich wie folgt auf den Erfassungszeitraum 2014 bis 2019:
Tab. 6-1:
Zeitliche Verteilung der Maßnahmenkosten
Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€]
Gesamt
2014
2015
82
7.
980
2016
1.200
2017
550
2018
./.
2019
70
2020-2025
./.
2.882
Vorlage
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit Bericht, Maßnahmentabelle und Übersichtsplan wird hiermit vorgelegt.
In der Sitzung vom {Datum} hat der Rat der Linnich das Abwasserbeseitigungskonzept beschlossen (siehe
Niederschrift Anlage 6).
14
Anlage 1
Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur
Behandlung des Mischwassers
15
Bauwerk Name
Bauwerk (Typ) Bauwerks-Nr. Bauwerks- Rechts- Hoch(Rebeka)
Nr. (ABK) wert
wert
Genehmigt
bis
SK Linnich / Erkelenzer Str.
SK
5
100
2519190 5650287 31.12.2025
SK Glimbach
SK
6
510
2520382 5650977 beantragt
RÜB Kofferen
RÜB
10
141
2522250 5651704 31.12.2014
RÜB Hottorf
RÜB
259
142
2524425 5651713 31.12.2014
RÜB Rurdorf
RÜB
260
300
2519497 5648045 beantragt
SK Floßdorf
SK
261
310
2519831 5647373 beantragt
SK Körrenzig
SK
262
500
2519279 5651613 31.12.2025
RÜB Welz
RÜB
263
200
2518149 5647561 31.12.2019
SK Ederen
SK
264
210
2517885 5645995 31.12.2019
RÜB Boslar
RÜB
265
170
2523297 5648387 beantragt
SK
928
800
2515132 5647820 beantragt
SK Gereonsweiler
16
Anlage 2
Zusammenstellung der Sonderbauwerke zur
Behandlung der Niederschlagsabflüsse
17
Bauwerk Name
Bauwerk (Typ) Bauwerks-Nr. Bauwerks- Rechts- Hoch(Rebeka)
Nr. (ABK) wert
wert
Genehmig
bis
Tetz am Klosterbend
RRB
926
600
2522391 5647330 3/2023
Glimbach Waldstrasse
RRB
927
520
2520487 5650848 12/2022
18
Anlage 3
Zusammenstellung der
Einleitungen aus Regenwasserkanälen
19
Einleitungsstelle
Rechtswe
Hoch-
rt
wert
amtl. Einleitungs- Einleitungsstell Genehmigt
AZ
stellen-Nr.
en-Nr. (ABK)
bis
Korbweg
2522450 5647120
17
54.1-3.1-2.9-17
10.612
3/2023
"A" Mühlenfalder
2522310 5647880
26,1
54.1-3.1-2.9-26.1
10.608
3/2023
"B" Mühlenfalder
2522330 5647850
26,2
54.1-3.1-2.9-26.2
10.609
3/2023
"C" Mühlenfalder
2522330 5647870
26,3
54.1-3.1-2.9-26.3
10.603
3/2023
"D" Sengelskamp
2521940 5647660
26,4
54.1-3.1-2.9-26.4
10.604
3/2023
"E" Sengelskamp
2521910 5647630
26,5
54.1-3.1-2.9-26.5
10.605
3/2023
"F" Sengelskamp
2521810 5647550
26,6
54.1-3.1-2.9-26.6
10.606
3/2023
"G" Sengelskamp
2521880 5647702
26,7
54.1-3.1-2.9-26.7
10.607
3/2023
"H" Am Vogeldriesch
2522219 5647378
26,8
54.1-3.1-2.9-26.8
10.602
3/2023
"I" Alte Burgstraße
2522080 5647332
26,9
54.1-3.1-2.9-26.9
10.601
"J" Weberstraße
2522069 5647242
26,1 54.1-3.1-2.9-26.10
10.610
3/2023
"K" Alte Burgstraße
2522064 5647236 26,11 54.1-3.1-2.9-26.11
10.611
3/2023
OT Kofferen RRB
2522155 5651665
32
54.1-3.1-2.9-32
10.401
12/2020
/Schroof
Einleitstelle Hottorf
2524450 5651750
27
54.1-3.1-29-27
10.402
12/2014
I Kernstadtbereich
2518550 5648860
36
54.1-3.1-2.9-36
10.101
beantragt
IV Kernstadtbereich
2518490 5649720
37
54.1-3.1-2.9-37
10.104
beantragt
V Kernstadtbereich
2518940 5650110
39
54.1-3.1-2.9-39
10.105
beantragt
II Kernstadtbereich
2518310 5649290
0
66/1-E2843
10.102
12/2023
III Kernstadtbereich
2518310 5649300
0
66/1-E2846
10.103
12/2023
VI Kernstadtbereich
2518870 5649610
0
66/1-E2844
10.106
12/2023
VII Kernstadtbereich
2518860 5649610
0
66/1 E 2845
10.107
12/2023
VIII Kernstadtbereich
2519360 5649430
0
54.2-3.1-2.9-13
10.108
Beantragt
3/2023
20
Anlage 4
Zusammenstellung der Grundstücke, die von der
Abwasserbeseitigungspflicht
gemäß § 53 (4) LWG befreit sind
21
Nr.
Art
Name
Anschrift
Ortsteil
1
KKA
Landw. Betrieb Dennemann
Johannenhof
Linnich
2
KKA
Landw. Betrieb Beumer
Rischmühle
Linnich
3
Grube
Sportlerheim Körrenzing
Wiesenstraße
Körrenzig
4
KKA
Wohnhaus Chaumet
Ruricher Weg
Körrenzig
5
KKA
Landw. Betrieb Briehm
Grachthof
Körrenzig
6
KKA
Landw. Betrieb Emunds
Katharinenhof
Körrenzig
7
Grube
Landw. Betrieb Spengler
Hottorfer Mühle
Hottorf
8
Grube
Waldrestaurant Ivenhain
9
KKA
Wohnhaus Hemesoth
Ivenhain
Glimbach
10
KKA
Sportlerheim Kofferen
DingbuchStraße
Kofferen
11
Grube
Sportlerheim Gevenich
KirchStraße
Gevenich
12
KKA
Wohnhaus Josef Frey
Neue Straße
Gevenich
13
KKA
Wohnhaus Willi Thomalak
Kiffelberg 9
Gevenich
14
KKA
Landw. Betrieb Mertens
Kiffelberg 9
Gevenich
15
Grube
ehem. Landw. Betrieb Lander
Kiffelberg 10
Gevenich
16
KKA
Erzelbach
Boslar
17
KKA
Landw. Betrieb Krupp
Erzelbach
Boslar
18
KKA
Landw. Betrieb Breuer
Erzelbach
Boslar
19
KKA
Landw. Betrieb Meyer
Merscher Straße 15
Boslar
20
KKA
Landw. Betrieb Engels
Buschhof
Rurdorf
21
KKA
Wohnhaus Kratz
Im Busch
Rurdorf
22
KKA
ehem. Gärtnerei Meyers
PrämienStraße
Rurdorf
Landw. Betrieb und
Landarbeiterwohnhaus Kerres
Glimbach
22
Nr.
Art
Name
Anschrift
Ortsteil
23
KKA
Wohnhaus Prickartzhof
Prickartzhof 1
Tetz
24
Grube
Wohnhaus G. Thiedemann
Prickartzhof 2
Floßdorf
25
KKA
Prickartz-Mühle Koof
26
KKA
Wohnhaus Stump
Mühlengracht
Floßdorf
27
KKA
Landw. Betrieb Schaaf
Hilferter Höfe
Welz
28
KKA
Wohnhaus Jumpertz / Krichel
Hilferter Höfe
Welz
29
Grube
Landw. Betrieb Hellenbrand
Hilferter Höfe
Welz
30
KKA
Landw. Betrieb Koof
Hilferter Höfe
Welz
31
KKA
Landw. Betrieb Steinhauer
Aachener Ende
Ederen
32
KKA
Reiterhof Neumann
Buschweg 5
Linnich
33
KKA
Frauenrath
TöpferStraße 70
Gereonsweiler
Floßdorf
23
Anlage 5
Datenblätter zu den Maßnahmen des
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2014-2019,
5. Fortschreibung, der Stadt Linnich
24
1.
Maßnahmen, deren Realisierung verschoben wurde
1.1
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Kernstadt Mitte
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Kernstadt Mitte“
Entwässerungsgebiet
1
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
SW-Kläranlage
NW: Kernstadtbereich IV
+V
Kanalart
Schmutzwasser
Regenwasser
Baubeginn
2015
Länge der betroffenen
Kanalisation
SW: 360 m
NW: 230 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 100
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Linnich wurde festgestellt, dass vereinzelte
Schmutz- und Regenwasserkanäle, im Bereich Kernstadt Mitte bauliche Schäden im Bereich der
Anschlüsse (nicht fachgerecht, einragende Dichtungen usw.) aufweisen, die mittelfristig saniert werden
müssen. Die Sanierung des Gebietes ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Nach derzeitigem
Planungsstand erscheint eine grabenlose Sanierung in der Mehrzahl der Haltungen möglich. Im
Sanierungsgebiet werden folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt:
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
Kosten
01.100.SW-005
SG Kernstadt-Mitte; SW
2015
55.050,00 €
10.104.NW-004
SG Kernstadt-Mitte; NW
2015
29.270,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
84.320,00 €
25
1.2
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Mäusgasse / Mahrstraße“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Mäusgasse/Mahrstraße“
Entwässerungsgebiet
1
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
SW-Kläranlage
NW: Kernstadtbereich II
+ IV + VI
Kanalart
Schmutzwasser
Regenwasser
Baubeginn
2015/2019
Länge der betroffenen
Kanalisation
SW: 605 m
NW: 1.335 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 134
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Linnich wurde festgestellt, dass verschiedene
Schmutz- und Regenwasserkanäle, im Bereich Mausgasse/Mahrstraße bauliche Schäden aufweisen.
Einige Haltungen weisen Längsrisse und Schäden im Bereich der Rohrverbindungen auf. Zudem sind
einige seitliche Zuläufe nicht fachgerecht eingebunden. Die Sanierungsmaßnahmen sind für die Jahre
2015 und 2019 geplant. Nach derzeitigem Planungsstand erscheint eine grabenlose Sanierung in der
Mehrzahl der Haltungen möglich. Im Sanierungsgebiet werden folgende Einzelmaßnahmen
durchgeführt:
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn Kosten
10.104.NW-002
SG Mäusgasse Mahrstr.-Mitte u. Mahrstr. Bereich
Südpromenade; NW-Kanalisation
2019
57.020,00 €
10.106.NW-001
SG Mäusgasse Mahrstr.; Mausgasse –
Brachenerstr. NW-Kanalisation
2019
11.393,00 €
01.100.SW-004
SG Mäusgasse Mahrstr.; SW-Kanalisation
2015
98.052,00 €
10.102.NW-001
SG Mäusgasse Mahrstr. West; NW-Kanalisation
2015
106.174,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
272.639,00 €
26
1.3
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 5 – „Glimbach“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Glimbach“
Entwässerungsgebiet
5
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW: SK Glimbach
Kläranlage Linnich
Kanalart
Mischwasser
Baubeginn
2014
Länge der betroffenen
Kanalisation
MW: 733 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 67
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Bei der Befahrung der Kanalisation im Ortsgebiet von Glimbach wurde festgestellt, dass verschiedene
Mischwasserkanäle bauliche Schäden aufweisen. Die Sanierungsmaßnahmen sind im Jahr 2014 geplant. Die
Maßnahme in Glimbach besteht aus verschiedenen einzelnen Sanierungsmaßnahmen, bei denen überwiegend
grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren zum Einsatz kommen sollen. Schäden wurden an
Rohrverbindungen, tlw. mit Wurzeleinwuchs und bei an den Anschlüssen (Stutzen einragend) vorgefunden.
Maßnahme
Bezeichnung
01.510.MS-001
SG Glimbach; MS
Baubeginn
2014
Kosten
73.313,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
73.313,00 €
27
1.4
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 4 – „Gevenich Süd“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Gevenich Süd“
Entwässerungsgebiet
4
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW: SK Linnich
Kläranlage Linnich
Kanalart
Mischwasser
Baubeginn
2014
Länge der betroffenen
Kanalisation
MW: 60 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
7
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Im Bereich Gevenich Süd ist aus baulichen Gründen eine kleinere Sanierung der Mischwasserkanalisation
im Bereich der Tränkgasse erforderlich. Die Maßnahme wird mit grabenlosen Reparatur- und
Renovierungsverfahren durchgeführt werden. Die Sanierung ist für das Jahr 2014 vorgesehen.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
01.100.MS-001
SG Gevenich Süd; MW-Kanalisation
2014
Kosten
3.640,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
3.640,00 €
28
1.5
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 4 – „Gevenich Nord“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Gevenich Nord“
Entwässerungsgebiet
4
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW: SK Linnich
Kläranlage Linnich
Kanalart
Mischwasser
Baubeginn
2014
Länge der betroffenen
Kanalisation
MW: 72 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 11
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Im Bereich Gevenich Nord ist aus baulichen Gründen eine Sanierung der Kanalisation im Bereich der
Hochstraße erforderlich. Die Sanierung soll in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Die
Maßnahmen sind für das Jahr 2014 vorgesehen.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
01.100.MS-002
SG Gevenich Nord; MW-Kanalisation
2014
Kosten
3.923,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
3.923,00 €
29
1.6
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 7 – „Boslar“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Gevenich Nord“
Entwässerungsgebiet
7
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW: RÜB Boslar; KA
Linnich
Kanalart
Mischwasser
Baubeginn
2015
Länge der betroffenen
Kanalisation
MW: 482 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 49
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Im Bereich Boslar sind aus baulichen Gründen kleinere Sanierungen der Kanalisation an verschiedenen
Stellen des Kanalnetzes erforderlich. Hierfür sind vor allem grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant.
Maßnahme
Bezeichnung
01.170.MS-001
SG Boslar; MW-Kanalisation
Baubeginn
2015
Kosten
44.114,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
44.114,00 €
30
1.7
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 6 – „Tetz Mitte“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
Mitte“
Entwässerungsgebiet
6
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
NW: Am Vogeldriesch +
2I“ Alte Burgstraße
Kanalart
Trennsystem
Baubeginn
2015
Länge der betroffenen
Kanalisation
NW: 240 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 34
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
„Tetz
Kurzbeschreibung:
Bei der Befahrung der Kanalisation der Ortslage Tetz wurde festgestellt, dass verschiedene
Regenwasserkanalleitungen, im Bereich „Tetz Mitte“ bauliche Schäden aufweisen. Schwerpunktmäßig sind
die Niederschlagswasserkanäle in den Bereichen Lambertusstraße und Von-Leer-Straße von den
Schäden betroffen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant und sollen vorwiegend mit
grabenlosen Kanalsanierungsverfahren durchgeführt werden.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
Kosten
10.601.NW-001
SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr./Von-LeerStr.; NW-Kanalisation
2015
19.433,00 €
10.602.NW-001
SG Tetz Mitte, Bereich Lambertusstr.
2015
2.626,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
22.059,00 €
31
1.8
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 6 – „Regenklärbecken“
Bezeichnung
Bau von Regenklärbecken
Entwässerungsgebiet
6
Umsetzungszustand
2 (zeitlich verschoben)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
Diverse, s. unten stehende
Tabelle
Kanalart
Trennsystem
Baubeginn
2015/20016
Länge der
betroffenen
Kanalisation
./.
Maßnahmenart
Qualitative Verbesserung
der Einleitungen (A9)
Angeschlossene
Grundstücke
keine
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht erforderlich
Kurzbeschreibung:
Gemäß Trennerlass muss das Niederschlagswasser belasteter Flächen vor der Einleitung in einen
Vorfluter behandelt werden. Dies betrifft insbesondere die Ableitung von stärker frequentierten Straßen,
Parkplätzen und Gewerbeflächen. Nach Abstimmung mit den Wasserbehörden ist zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben der Bau von Regenklärbecken zur Vorbehandlung des Niederschlagwassers im
Stadtgebiet von Linnich erforderlich. Die Becken sollen in dem Zeitraum 2015 bis 2016 erstellt werden.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
10.602.NW-002
SG Tetz; RKB-H, Am Vogeldriesch
2016
200.000,00 €
10.603.NW-001
SG Tetz; RKB-C; Mühlenfälder
2015
150.000,00 €
Kosten
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
350.000,00 €
32
2.
Neu hinzu gekommene Maßnahmen
2.1
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 1 – „Bleeck“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet „Bleek“
Teilentwässerungsgebiet
1
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
Einleitung in Merzbach
Kanalart
Niederschlagsabfluss
Baubeginn
2016
Länge der betroffenen
Kanalisation
RW: ca. 350 m
Maßnahmenart
Fremdwassersanierung
(A5)
Angeschlossene
Grundstücke
./.
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
Verlegung bis
Grundstücksgrenze und
ggf. Information § 61a
Kurzbeschreibung:
Im Rahmen des Fremdwassersanierungskonzeptes für das Kernstadtgebiet Linnich wurden auch
Abflussmessungen durchgeführt. Diese ergaben für den Sammler, der vom RÜB Welz über die Straße
„Bleek“ zum Kanalnetz in der Mahrstraße führt, dass Niederschlagsabflüsse eingeleitet werden, obwohl
der Kanal als reiner Schmutzwasserkanal betrieben wird.
Das Fremdwassersanierungskonzept sieht vor, tagwasserdichte Schachtabdeckungen einzubauen und
einen getrennten Regenwasserkanal in der Straße „Bleek“ zum Merzbach zu verlegen. Aufgrund der
Schutzbedürftigkeit des Gewässers, soll die Einleitung in den Merzbach über ein Regenrückhaltebecken
erfolgen, das die hydraulische Gewässerbelastung dämpft.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn Kosten
10.101.NW-003
SG Bleek, NW-Kanal, RRB, neue Einleitstelle in
Merzbach, Fremdwassersanierung
2016
450.000,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
450.000,00 €
33
2.2
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 5 – „Körrenzig“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Körrenzig“
Entwässerungsgebiet
5
Umsetzungszustand
4 (neue Maßnahme)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW: SK Körrenzig
Kläranlage Linnich
Kanalart
Niederschlagsabfluss
Baubeginn
2016/2017
Länge der betroffenen
Kanalisation
RW: ca. 1.400 m
(3 Trassen)
Maßnahmenart
Fremdwassersanierung
(A5)
Angeschlossene
Grundstücke
./.
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Im Fremdwassersanierungskonzept Linnich-Körrenzig wurden Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel
erstellt, dass zukünftig Zuflüsse aus drei Außengebieten nicht mehr der Mischwasserkanalisation und
damit der Kläranlage zugeleitet werden. Da die Möglichkeit der Versickerung aufgrund der ungünstigen
Bodenverhältnisse ausscheidet, soll das Fremdwasser über eine gesonderte Regenwasserkanalisation
zum Malefinkbach abgeleitet werden. Die Regenwasserkanalisation wird in drei Trassen verlegt. Die
Sanierungsmaßnahmen sollen in den Jahren 2016 und 2017 ausgeführt werden.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
Kosten
10.500.NW-001
SG Körrenzig, NW-Kanal, Lövenicher Straße und
zum Malefinkbach (Trasse 1)
2016
275.000,00 €
10.500.NW.002
SG Körrenzig, NW-Kanal, Anschluss BG
Wiemersberg (Trasse 1c)
2016
275.000,00 €
10.500.NW.003
SG Körrenzig, NW-Kanal, Koffener Straße,
Hauptstraße (Trasse 2)
2017
550.000,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
1.100.000,00 €
34
2.3
Datenblatt zu Maßnahmen im Entwässerungsgebiet 8 – „Geronsweiler“
Bezeichnung
Sanierungsgebiet
„Geronsweiler“
Entwässerungsgebiet
8
Umsetzungszustand
4 (neue Maßnahme)
Einleitungsstelle/
Übergabestelle
MW:
Kanalart
Mischsystem
Baubeginn
2015
Länge der betroffenen
Kanalisation
MW: 350 m
Maßnahmenart
Bauliche Sanierung (A3)
Angeschlossene
Grundstücke
ca. 59
Beteiligung der
Grundstückseigentümer
nicht geplant
Kurzbeschreibung:
Bei der Befahrung der Kanalisation der Ortslage Geronsweiler wurde festgestellt, dass verschiedene
Kanalleitungen Bereich Ederener Str. bauliche Schäden an den Rohrverbindungen, tlw. aber auch einzelne
Haltungen Querrisse aufweisen. Die Schadstellen verteilen sich über das Gebiet der gesamten Ortslage.
Bei der Sanierung sollen vor allem grabenlose Reparatur- und Renovierungsverfahren/ offene Bauweise
zum Einsatz kommen. Die Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant.
Maßnahme
Bezeichnung
Baubeginn
01.800.MS-001
SG Geronsweiler; MS Ederener Str.
2015
Kosten
220.000,00 €
Unwägbarkeiten und erforderliche Abstimmungen
Derzeit nicht absehbar.
Geschätzte Gesamtkosten
220.000,00 €
35
Anlage 6
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung
des Rates der Stadt Linnich vom {Datum}
36
Anlage 7
Benehmenserklärung des
Wasserverbands Eifel-Rur (WVER)
37
Anlage 8
Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen
im Zeitraum 2014 bis 2019
38
Anlage 9
Übersichtsplan zum Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019,
5. Fortschreibung, der Stadt Linnich
39