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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
20.10.15, 18:42
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 356/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 10.08.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 31.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 16.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 02.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben 9.809.450,00 € 9.809.450,00 € auf 2.846.600,00 € festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.000.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2016 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2016 nunmehr auf der Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Zuführung vor. Aufgrund der Ankündigung einer weitergehenden Abwasserreinigung auf Seiten des Großverbrauchers, wird der diesbezügliche Ansatz auf der Ertragsseite im Vergleich zum Vorjahr deutlich gekürzt. Inwieweit die Aufwendungen auf Seiten des Verbrauchers zu einer derart gravierenden Reduzierung der Schmutzfracht und auch der Menge führen, bleibt abzuwarten. Es handelt sich bei dem Ansatz um eine Schätzung des Absatzrückgangs. Ansonsten bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2014. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Eine wesentliche Änderung erfährt der Erfolgsplan dadurch, dass die Anlagen größer 500 Einwohnerwerte auf den Erftverband übergegangen worden sind. Die übertragenen Anlagen waren nahezu ausnahmslos der „Kostenstelle“ Niederschlagswasserbeseitigung zugewiesen, so dass sich bereits für das Jahr 2015 eine Verschiebung innerhalb der Prozentansätze für Schmutz bzw. Regenwasser ergeben hat. Wenn diese Verschiebung auch nicht sehr deutlich ist, so muss sie dennoch Berücksichtigung in allen Positionen –sowohl Aufwand wie auch Ertrag- finden. Die ursprünglichen Prozentsätze von SW/RW von 56% zu 44 % , ändern sich auf künftig 58% zu 42%. Zur vollständigen Abwicklung der Übertragung sind noch Verbindlichkeiten in Höhe der Restbuchwerte an den Erftverband abzugeben. Dadurch ergeben sich noch sehr wesentliche Verschiebungen bei -2- z.B. den Schuldendienstleistungen. Gleichwohl werden diese später über den Verbandsbeitrag erhoben, so dass sich unter dem Strich keine Verbesserung einstellen wird. . Aufgrund der zwangsweise erfolgten Reduzierung des Anlagevermögens ist es erforderlich, die Verzinsung des Anlagevermögens neu zu bestimmen. Hinzu kommt, dass aufgrund der allgemeinen Niedrigzinsphase der ursprüngliche Zinssatz auf deutlich unter 7% gesenkt werden muss. Insofern werden im Jahr 2016 rd. 600.000,- Euro für den Haushalt der Stadt Erftstadt angesetzt. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Sie werden aufgrund von Wiederbesetzung der Technikerstelle, sowie der Rückkehr einer Mitarbeiterin aus einer Langzeiterkrankung ansteigen. Ferner sind hausinterne Aufgabenumverteilungen vorgesehen, die zu einer Verschiebung der Personalkostenanteile innerhalb des Gesamtunternehmens führen werden. Nachdem die Klage der Stadt Erftstadt in Sachen „Störfall Kläranlage Köttingen“ gegen den Erftverband ohne Erfolg geblieben ist, wird die Zahlung der erhöhten Abwasserabgabe (1,5 Mio Euro) im Jahr 2015 fällig. Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren gebildeten Entgeltausgleichsrückstellung wird die Zahlung ohne die Notwendigkeit einer Entgelterhöhung erfolgen können. Allerdings ist eine Finanzierung über Kredit erforderlich. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Bei den Investitionen der Abwasserbeseitigung handelt es sich um refinanzierte Maßnahmen bzw. Aufwendungen die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der städtische Haushalt wird hierüber nicht belastet. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2016 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 9,5 Mio. Euro erforderlich. Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2016 Abwasser Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2016 Abwasser Anlage 3 - Stellenplan In Vertretung (Hallstein) -3-