Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 356/2015
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
1.
Allgemeines
Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie
der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung
hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2016
wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus.
Nachdem im Jahr 2015 die Stelle einer Sachbearbeiterin befristet besetzt wurde, ist
für 2016 die Nachbereitung der Flächenerhebung vorgesehen. Dabei sollen die
Flächen von Mehrfacheigentum wie Erbengemeinschaften oder Garagenhöfe etc. die
bislang noch nicht abschließend erfasst wurden, neu zugeordnet werden. Auch wenn
die Erträge aus diesen Arbeiten in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, so muss
bereits aus Gründen der Entgeltgerechtigkeit diese Leistung erbracht werden. Ferner
hat es seit Einführung des gesplitteten Tarifes auf vielen Grundstücken bauliche
Veränderungen gegeben, die es zu erfassen gilt. Dazu zählen neben den
Grundstücken in den Neubaugebieten auch Teile des Altbestandes, die zusätzlich
ver- bzw. entsiegelt wurden.
Nach wie vor erfährt das Unternehmen eine maßgebliche Unterstützung durch die
eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die
perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle
Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind
im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob
Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das
eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen
der Stadtwerke gerecht. Die hierdurch entstandenen Synergien bei
Verbrauchsabrechnung,
Mahnwesen,
Buchhaltung
sowie
allgemeine
Zahlungsabwicklung gewährleisten eine perfekte Verzahnung und damit
hervorragenden Kundenservice.
Die Software ist auf nahezu allen Arbeitsplätzen im Einsatz und beweist dort ihre
Alltagstauglichkeit. Es ist sehr erfreulich, dass der Anbieter das System stetes aktuell
hält und weiter entwickelt. Onlinezählereingabe, elektronische Rechnungslegung
(Onlinerechnung) finden überproportional Zuspruch von den Kunden und werden
1
Anlage 1
Vorlage 356/2015
zunehmend genutzt. Für das Unternehmen bedeutet
Arbeitsersparnis und für den Kunden ein Servicegewinn.
das
eine
deutliche
Die Stadtwerke haben in 2013 den Rechtsstreit über die Übertragung der Anlagen
größer 500 Einwohnerwerte gegen den Erftverband verloren. Der überwiegende
Anteil der streitgegenständlichen Anlagen wurde daraufhin zum 01.04.2014 auf den
Erftverband übertragen. Hierdurch verlieren die Stadtwerke einen nicht
unerheblichen Teil ihres Vermögens- geben aber in etwa gleicher Höhe
Verbindlichkeiten (Kredite) ab. Insgesamt verschiebt sich damit im Vergleich zu den
Vorjahren das Gefüge des Wirtschaftsplanes erheblich. Die prozentualen
Vordersätze z.B. bei der Abschreibung, den Zinsen, der Unterhaltung usw. werden
sich für Niederschlagswasser deutlich reduzieren. Im Umkehrschluss muss sich der
ursprüngliche prozentuale Ansatz für den Beitrag des Erftverband erhöhen. Eine
verlässliche Bestimmung der Prozentsätze ist erst nach der Erstellung des ersten
Bescheides des Verbands möglich. Erst damit wird eine treffende Abgrenzung
erfolgen können. Bis dahin wird davon ausgegangen, dass sich der Beitrag an den
Erftverband in dem Maße erhöhen wird, wie Aufwendungen bei den Stadtwerken
wegfallen.
Die Abgabe der Verbindlichkeiten ist noch für das Jahr 2015 vorgesehen, wobei sich
die diesbezüglichen Auswirkungen erst im Beitragsbescheid 2016 des Erftverbandes
werden ablesen lassen.
2.
Umsatzerlöse
Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse
ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig
darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in
einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf
die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2016 und dem Anteil für Regenwasser.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich
anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der
Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die
Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2014. Die der Berechnung zugrunde
gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr
bestimmt und beträgt rd. 5.7 Mio Quadratmeter. Davon entfallen rd. 1.7 Mio
Quadratmeter auf Straßen, Wege und Plätze.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr
entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils
entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises
verzichtet.
Die Straßenentwässerung wurde bis zur Einführung des getrennten Entgelts mit
einer
Pauschalen
belastet.
Diese
errechnete
sich
aus
15%
der
Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige
„flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil
ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des
2
Anlage 1
Vorlage 356/2015
Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Der Haushalt der Stadt
Erftstadt wird durch die neue Form der Abrechnung entlastet.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr
starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des
Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren
Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Der Großverbraucher hat allerdings
angekündigt, durch die Optimierung von Betriebsprozessen sowie einer
weitergehenden Vorreinigung der anfallenden Betriebsabwässer, eine
deutliche Reduzierung der Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung
anzustreben. In der Praxis bedeutet dies für den Abwasserbetrieb einen nicht
unerheblichen Rückgang der Einnahmen bzw. der Umsatzerlöse.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung
nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen.
3.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 3 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen
werden aufgrund rückläufiger Planungsleistungen im Hause leicht zurück gehen.
4.
Sonstige betriebliche Erträge
Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates
Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen.
Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen
schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung
alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes
bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu
bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung versucht
daher bereits seit vielen Jahren zusammen mit einem Inkassounternehmen die
Beitreibung der Forderungen zu realisieren. Das Unternehmen vermag zwar nicht in
allen Fällen die Forderungen zu realisieren, dennoch laufen die Zahlungen bei
wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die
Inkassopraxis weiter beibehalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für
die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur
Straßenentwässerung abgegolten. Die entsprechenden Aufwendungen sind
nunmehr direkt vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu
erstatten.
5.
Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei der Position
Unterhaltung
Kanal
ergeben.
Durch
das
Voranschreiten
bei
der
3
Anlage 1
Vorlage 356/2015
Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu
rechnen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall
die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2016 fortgesetzt.
Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082015, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren
anstehen.
Auch wenn das Gesetz zur Dichtigkeitsprüfung erdverlegter Abwasserleitungen gem.
§61a LWG eine derart eklatante Änderung erfahren hat, dass es auf Erftstadt quasi
keine Anwendung mehr findet, sind die Stadtwerke gehalten, die Inspektion ihrer
Grundstücksanschlüsse voran zu treiben. Es gehört zum gesetzlichen Auftrag gem.
SüwV Kan und zu einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb, zu wissen in welchem
Zustand das Vermögen ist. Bei der Durchführung dieser Untersuchung ergeben sich
auch für den Anschlussnehmer Vorteile, welche die Stadtwerke nach wie vor im
Hinblick auf die Dichtigkeit ihrer erdverlegten Leitungen beraten werden. Im
kommenden Jahr werden die Grundstücksanschlüsse in der Ortslage Gymnich
(links der Hauptstraße Richtung Kerpen) untersucht.
Wie Eingangs bereits erwähnt, führt die Übertragung der Anlagen auf den
Erftverband zu einer Verschiebung bei den Aufwendungen. Der Beitragsbescheid
wird sich wesentlich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die
Aufwendungen bei den Stadtwerken in gleichhohem Umfang reduzieren.
Die Stadt Erftstadt hat das Klageverfahren „Störfall Kläranlage Köttingen“ gegen den
Erftverband verloren. Insofern wird der seinerzeitige Betrag von rd. 1,5 Mio Euro für
die erhöhte Abwasserabgabe nunmehr fällig. Aufgrund der gebildeten
Gebührenausgleichsrücklage kann dieser Betrag zunächst ohne Änderung der
Entgelte kompensiert werden.
6.
Personalaufwand
Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Sie
berücksichtigen allgemeine Lohnsteigerungen sowie die prozentuale Zuordnung der
Personalanteile. Diese Zuordnung kann innerhalb der Betriebszweige differieren und
richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsanfall. Die Pensionsrückstellungen bewegen
sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012, auf dem deutlich reduzierten und
jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau. Zudem ist die Technikerstelle in der
Abwasserbeseitigung wieder besetzt worden und eine Mitarbeiterin aus der
Langzeiterkrankung zurückgekehrt. Die Betriebsleitung wird in Teilbereichen eine
personelle Umverteilung vornehmen, welche ebenfalls mit einer Erhöhung der
Personalkosten einher gehen wird.
7.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2015 mit ca. 605.000 €. Die Reduzierung im Vergleich zu den
Vorjahren erfolgt aufgrund der Übertragung der RÜB auf den Erftverband.
4
Anlage 1
Vorlage 356/2015
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 360.000,Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für
städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine
Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Nachdem insgesamt die Verrechnung
der Kosten zwischen Wasser und Abwasser umgestellt werden mussten, sind
nunmehr erstmalig die Ablesekosten unter der Rubrik sonstiger Aufwand aufgeführt.
9.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend“ anzulegen.
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2016 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. 600.000 Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt
ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg.
Nachdem die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Übertragung der
Abwasseranlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert sind, reduziert sich
das zu verzinsenden Eigenkapital erheblich. Zudem musste der Zinssatz aufgrund
der bereits seit längerem auf dem Kapitalmarkt herrschenden Niedrigzinsphase
deutlich unter 7% reduziert werden.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens.
anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne
Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein.
Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme
Krediten in Höhe von rd. 2 Mio Euro erforderlich.
zur
Die
die
von
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen Kfz-Steuern an.
12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 weist ein ausgeglichenes Ergebnis für die
Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die
Stadtwerke damit innerhalb der Regelungen des KAG.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan - Einnahmen
5
Anlage 1
Vorlage 356/2015
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Für den Bau des Retentionsbodenfilterbeckens in Erftstadt Liblar erhalten die
Stadtwerke einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von rd. 1.6 Mio Euro über die
Baujahre verteilt. Für 2016 stehen allenfalls noch Restzahlungen aus.
2.
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im
Wirtschaftsplan 2016 als Einnahme prognostiziert.
3.
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen
Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 2 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der
Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor
verwiesen.
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionsplanung des Jahres 2016 sieht im Wesentlichen Ansätze für die
Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes ist eine weitgehende
Konkretisierung bezüglich der Realisierung der Areale nicht möglich. Die
Veranschlagung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass eine Finanzierung in jedem
Fall durch den Abverkauf der Grundstücke gesichert werden kann. Bei der
Kreditaufnahme handelt es sich insofern um eine Zwischenfinanzierung der
Maßnahmen.
Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der
Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass
auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen
schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen,
welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge
ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser
erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen
nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik.
6
Anlage 1
Vorlage 356/2015
Ferner
stehen
Maßnahmen
zur
Umsetzung
des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden
Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den
übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei
kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr
des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende
Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass
das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur
festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen
Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Nachdem im Jahr 2015 die Sanierung der Kanäle in Dirmerzheim in geschlossener
Bauweise soweit abgeschlossen sein wird, steht im Jahr 2016/17 die Fortführung des
Sanierungskonzeptes für die Ortslage Köttingen an. Die Kosten dieser Sanierung
werden voraussichtlich nicht aktivierbar sein, so dass deren Veranschlagung als
Aufwand erfolgt.
Der Langfristplanung folgende, werden die Ergebnisse der Untersuchungen im
Rahmen von Hausanschluss dicht des Jahres 2014/15 soweit ausgewertet, dass
eine zielgerichtete Sanierung der Schäden in den jeweiligen Kanälen erfolgen kann.
Es sind Mittel für Sanierungen in den Ortslagen Ahrem, Herrig, Scheuren und
Niederberg veranschlagt.
Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter
Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis
getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht
werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen
Investitionsumfang weiter geschlossen.
Die Anforderungen an den störungsfreien Betrieb von Anlagen zur
Abwasserbeseitigung werden zunehmend komplexer. Damit einhergehend ist eine
Anbindung an ein Leitsystem mit 24 stündiger Überwachung fast nicht mehr zu
umgehen. Seinerzeit hat die Betriebsleitung Vorkehrungen an den Anlagen getroffen,
um derartige Systeme dort installieren zu können. Im Jahr 2016 ist daher die
Einbindung von drei Anlagen in das Überwachungssystem der Stadtwerke
vorgesehen.
1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
7
Anlage 1
Vorlage 356/2015
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an
heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2016
aus.
8