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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
20.10.15, 18:42
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 358/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 10.08.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 31.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 16.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 02.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkraftwerk- für das Geschäftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag und einem Aufwand von 590.000,00 € von 537.000,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 217.500,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Finanzierung der Investitionen ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 500.000 € von  aufzunehmen. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe 150.000 € von  in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gem. § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Erwartungsgemäß werden sich die Umsatzerlöse durch das Blockheizkraftwerk im Vergleich zu 2014 deutlich erhöhen. Insbesondere der zusätzliche Erlös aus dem Stromverkauf lässt den Umsatz steigen. Obschon das Blockheizkraftwerk absolut wirtschaftlich betreiben werden kann, wäre es grundsätzlich möglich, diese Wirtschaftlichkeit noch zu steigern. Dazu sollte eigentlich die Wärmeversorgung des Krankenhause Frauenthal beitragen. Leider ist trotz aller Anstrengungen nicht gelungen, das Krankenhaus sowie das APZ als Kunden zu gewinnen. Letzlich differierten die Vorstellungen zu deutlich, als dass seitens der Betriebsleitung der Abschluss eines Versorgungsvertrages auf dieser Basis empfohlen werden konnte. Um das Potential des BHKW weiter gewinnbringend nutzen zu können, sollte weiterhin versucht werden, neue Kunden zur Wärmeversorgung zu gewinnen. Dazu gehört auch die Möglichkeiten des Ausbau des Nahwärmenetzes zumindest weiter zu untersuchen, Sowohl der Standort als auch dessen Umfeld bieten sich für einen weiteren Ausbau der Wärmeversorgung und damit der Stromproduktion an. Bereits mit der Realisierung des Projektes sind Vorkehrungen getroffen worden, das Rathaus mit dem im BHKW produzierten Strom zu versorgen. Der letztliche Anschluss ist allerdings nicht erfolgt, weil eine Stromversorgung des Krankenhauses im Zuge der Wärmeversorgung überlegt wurde. Da nun die Versorgung des Krankenhauses nicht umgesetzt wird, wird die Realisierung der Stromversorgung des Rathauses weiter voran gebrcht. Entsprechende Mittel wurden im Plan eingestellt. Anlage 1 – Erläuterungsbericht WPL 206 HKW Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2016 HKW Anlage 3 – Stellenplan 2016 -2- In Vertretung (Hallstein) -3-