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Beschlussvorlage (Erläuterung WPL HKW 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 358 /2015 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig HeizkraftwerkI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Grundsätzlich hat das HKW kein eigenes Personal. Dennoch werden Personalanteile auf das HKW in Anrechnung gebracht. Auf einen eigenen Stellenplan kann allerdings verzichtet werden. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Das Heizkraftwerk mit seinem Wirtschaftsplan verfügte bis vor zwei Jahren stets über relativ vorhersehbare Ausgaben bzw. Umsatzerlöse. Durch die eins zu eins Kostenumlage ergab sich für den Betriebszweig stets nur ein Jahresüberschuss, wenn insgesamt das Unternehmen Effizienzgewinne aus der Verwaltungskostenumlage generieren konnte. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes wurde eine Erhöhung des Jahresüberschusses angestrebt und ausweislich der Jahresabschlüsse auch erreicht. Die Umsatzerlöse sind insofern erheblich angestiegen, was überwiegend auf den Verkauf des Stroms zurückzuführen ist. Die Verkaufte Wärme ist dabei wie jeher sehr stark abhängig von den Außentemperaturen und dem Heizerfordernis der angeschlossenen Wärmekunden. Leider konnte ein für das Heizwerk wichtiger Kunde im Jahr 2015 nicht gewonnen werden. Dies obwohl seitens der Betriebsleitung deutliche Zugeständnisse bei der Preisbildung gemacht wurden. Diese waren insbesondere vor dem Hintergrund des sich damit erschließenden Potentials zum Ausbau der Fernwärme auch bis zu einem gewissen Grad zu rechtfertigen. Letztlich differierten die Vorstellungen der Vertragspartner aber nicht nur in finanzieller Hinsicht, so dass die Betriebsleitung davon Abstand genommen hat, den Ast Richtung Krankenhaus vorrangig mit Fernwärme zu erschließen. Das in der Fernwärme liegende Potential für Erftstadt ist allerdings immer noch gegeben. Die Betriebsleitung wird im kommenden Jahr hierzu nähere Überlegungen anstellen und evtl. im Rahmen einer Förderung der Energieagentur NRW die Möglichkeiten untersuchen lassen. 2. Materialaufwand Es zeigt sich zunehmend, dass in die Jahre gekommene Aggregate wie Pumpen, Wärmetauscher etc. zu erneuern sind. Die Investitionskosten werden sich dabei sicher 1 Anlage 1 Vorlage 358 /2015 nicht durch Einsparungen infolge Effizienzsteigerungen kompensieren lassen. Dennoch erwartet die Betriesbleitung hier entscheidende Vorteile, welche sich über die Jahre des Betriebes rechnen werden. 3. Personalaufwand Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig Berücksichtigung finden. Durch den Betrieb des BHKW wird sich der Personalaufwand jedoch zwangsläufig erhöhen. 4. Abschreibungen Die Abschreibungen werden sich infolge der Investitionen in das BHKW und den Ausbau des Netzes erhöhen. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden durch den Betrieb des BHKW ansteigen. Der Unterhaltungsaufwand für die Anlagen wird größer werden. 6. Zinsen u.ä. Aufwendungen Durch die Aufnahme von Darlehen wird der Aufwand für Zinsen deutlich ansteigen. 7. Jahresergebnis Im Jahr 2016 wird mit einem moderaten Überschuss in Höhe von rd. 52.000,- Euro gerechnet. III. Erläuterungen zum Vermögensplan Das BHKW wurde zum Ende des Jahres 2014 fertiggestellt und hat seinen Betrieb nun vollständig aufgenommen. Es arbeitet absolut wirtschaftlich und nahezu Störungsfrei. Gleichwohl ist der Bereich der Wärmeversorgung durch dieses zusätzlich Aggregat deutlich sensibler geworden. Um hier entsprechend eingreifen zu können, wird diese im Jahr 2016 an das Leitsystem der Stadtwerke angeschlossen werden. Zwar werden Störungen auch an eine Wartungsfirma übertragen, der Kontakt zu den Kunden obliegt aber den Stadtwerken. Insofern wird zudem ein Störungsalarm aufgeschaltet, welcher bei der Rufbereitschaft der Abwasserbeseitigung aufläuft. Ggflls. werden von dort die angeschlossenen Geschäftskunden entsprechend unterrichtet und Maßnahmen eingeleitet, um die Wärmeversorgung aufrecht zu halten (Installation von Hotmobil usw.) Die Wärmeversorgung des Erftstadtcenters erfolgte bis dato über zwei Leitungen. Eine davon befand sich in privater Verantwortung. Diese Leitung wurde jedoch aufgrund ihres Verlaufes und des Alters dem Anspruch an die Wärmeversorgung nicht mehr gerecht. Bereits beim Versuch den neuen Elektromarkt mit Wärme zu beliefern offenbarten sich die deutlichen Schwächen des Systems. Um dieses Projekt wärmetechnisch abzusichern wurde ein Teilstück dieser Privatleitung erneuert bzw. außer Betrieb genommen. Die Finanzierung der Leitung erfolgt durch Umlage über die Heizkosten, bzw. Baukostenzuschüsse. 2 Anlage 1 Vorlage 358 /2015 Die Wärmeabgabe erfolgt bei den Kunden über Wärmetauscher. Die vorhandenen Anlagen sind überwiegend abgängig und technisch veraltet. In 2016 ist daher die Modernisierung verschiedener wichtiger Komponenten zur Wärmeversorgung vorgesehen. Es war seinerzeit geplant, den vom BHKW produzierten Strom vorwiegend im Hallenbad und im Rathaus zu nutzen. Der Überschussstrom sollte in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Mit den Überlegungen zum Anschluss des Krankenhauses an die Nahwärme sollte auch eine Stromversorgung aufgebaut werden. Daher wurde zunächst auf den tatsächlichen Anschluss des Rathauses verzichtet. Aktuell liegt die Einspeisevergütung nur geringfügig oberhalb der Gestehungskosten, so dass der im BHKW produzierte Strom wirtschaftlicher im Rathaus genutzt werden kann. Es ist daher geplant, die bereits damals getroffenen Vorkehrungen (Leerrohre unter dem LIDL Parkplatz, Zugschächte etc.) im Jahr 2016 zu nutzen und den tatsächlichen Anschluss zu realisieren. 3