Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 358 /2015
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2016
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig HeizkraftwerkI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan
beigefügt (§ 14 EigVO). Grundsätzlich hat das HKW kein eigenes Personal. Dennoch
werden Personalanteile auf das HKW in Anrechnung gebracht. Auf einen eigenen
Stellenplan kann allerdings verzichtet werden.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Umsatzerlöse
Das Heizkraftwerk mit seinem Wirtschaftsplan verfügte bis vor zwei Jahren stets über
relativ vorhersehbare Ausgaben bzw. Umsatzerlöse. Durch die eins zu eins
Kostenumlage ergab sich für den Betriebszweig stets nur ein Jahresüberschuss, wenn
insgesamt das Unternehmen Effizienzgewinne aus der Verwaltungskostenumlage
generieren konnte. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes
wurde eine Erhöhung des Jahresüberschusses angestrebt und ausweislich der
Jahresabschlüsse auch erreicht. Die Umsatzerlöse sind insofern erheblich angestiegen,
was überwiegend auf den Verkauf des Stroms zurückzuführen ist. Die Verkaufte
Wärme ist dabei wie jeher sehr stark abhängig von den Außentemperaturen und dem
Heizerfordernis der angeschlossenen Wärmekunden.
Leider konnte ein für das Heizwerk wichtiger Kunde im Jahr 2015 nicht gewonnen
werden. Dies obwohl seitens der Betriebsleitung deutliche Zugeständnisse bei der
Preisbildung gemacht wurden. Diese waren insbesondere vor dem Hintergrund des sich
damit erschließenden Potentials zum Ausbau der Fernwärme auch bis zu einem
gewissen Grad zu rechtfertigen. Letztlich differierten die Vorstellungen der
Vertragspartner aber nicht nur in finanzieller Hinsicht, so dass die Betriebsleitung davon
Abstand genommen hat, den Ast Richtung Krankenhaus vorrangig mit Fernwärme zu
erschließen.
Das in der Fernwärme liegende Potential für Erftstadt ist allerdings immer noch
gegeben. Die Betriebsleitung wird im kommenden Jahr hierzu nähere Überlegungen
anstellen und evtl. im Rahmen einer Förderung der Energieagentur NRW die
Möglichkeiten untersuchen lassen.
2. Materialaufwand
Es zeigt sich zunehmend, dass in die Jahre gekommene Aggregate wie Pumpen,
Wärmetauscher etc. zu erneuern sind. Die Investitionskosten werden sich dabei sicher
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Vorlage 358 /2015
nicht durch Einsparungen infolge Effizienzsteigerungen kompensieren lassen. Dennoch
erwartet die Betriesbleitung hier entscheidende Vorteile, welche sich über die Jahre des
Betriebes rechnen werden.
3. Personalaufwand
Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische
Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die
Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem
Betriebszweig Berücksichtigung finden. Durch den Betrieb des BHKW wird sich der
Personalaufwand jedoch zwangsläufig erhöhen.
4. Abschreibungen
Die Abschreibungen werden sich infolge der Investitionen in das BHKW und den
Ausbau des Netzes erhöhen.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden durch den Betrieb des BHKW
ansteigen. Der Unterhaltungsaufwand für die Anlagen wird größer werden.
6. Zinsen u.ä. Aufwendungen
Durch die Aufnahme von Darlehen wird der Aufwand für Zinsen deutlich ansteigen.
7. Jahresergebnis
Im Jahr 2016 wird mit einem moderaten Überschuss in Höhe von rd. 52.000,- Euro
gerechnet.
III. Erläuterungen zum Vermögensplan
Das BHKW wurde zum Ende des Jahres 2014 fertiggestellt und hat seinen Betrieb nun
vollständig aufgenommen. Es arbeitet absolut wirtschaftlich und nahezu Störungsfrei.
Gleichwohl ist der Bereich der Wärmeversorgung durch dieses zusätzlich Aggregat
deutlich sensibler geworden. Um hier entsprechend eingreifen zu können, wird diese im
Jahr 2016 an das Leitsystem der Stadtwerke angeschlossen werden. Zwar werden
Störungen auch an eine Wartungsfirma übertragen, der Kontakt zu den Kunden obliegt
aber den Stadtwerken. Insofern wird zudem ein Störungsalarm aufgeschaltet, welcher bei
der Rufbereitschaft der Abwasserbeseitigung aufläuft. Ggflls. werden von dort die
angeschlossenen Geschäftskunden entsprechend unterrichtet und Maßnahmen
eingeleitet, um die Wärmeversorgung aufrecht zu halten (Installation von Hotmobil usw.)
Die Wärmeversorgung des Erftstadtcenters erfolgte bis dato über zwei Leitungen. Eine
davon befand sich in privater Verantwortung. Diese Leitung wurde jedoch aufgrund ihres
Verlaufes und des Alters dem Anspruch an die Wärmeversorgung nicht mehr gerecht.
Bereits beim Versuch den neuen Elektromarkt mit Wärme zu beliefern offenbarten sich die
deutlichen Schwächen des Systems. Um dieses Projekt wärmetechnisch abzusichern
wurde ein Teilstück dieser Privatleitung erneuert bzw. außer Betrieb genommen. Die
Finanzierung der Leitung erfolgt durch Umlage über die Heizkosten, bzw.
Baukostenzuschüsse.
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Die Wärmeabgabe erfolgt bei den Kunden über Wärmetauscher. Die vorhandenen
Anlagen sind überwiegend abgängig und technisch veraltet. In 2016 ist daher die
Modernisierung verschiedener wichtiger Komponenten zur Wärmeversorgung vorgesehen.
Es war seinerzeit geplant, den vom BHKW produzierten Strom vorwiegend im Hallenbad
und im Rathaus zu nutzen. Der Überschussstrom sollte in das Versorgungsnetz
eingespeist werden. Mit den Überlegungen zum Anschluss des Krankenhauses an die
Nahwärme sollte auch eine Stromversorgung aufgebaut werden. Daher wurde zunächst
auf den tatsächlichen Anschluss des Rathauses verzichtet.
Aktuell liegt die Einspeisevergütung nur geringfügig oberhalb der Gestehungskosten, so
dass der im BHKW produzierte Strom wirtschaftlicher im Rathaus genutzt werden kann.
Es ist daher geplant, die bereits damals getroffenen Vorkehrungen (Leerrohre unter dem
LIDL Parkplatz, Zugschächte etc.) im Jahr 2016 zu nutzen und den tatsächlichen
Anschluss zu realisieren.
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