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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Wirtschaftsweg "Gymnicher Mühle" auf maximal 30 km/h in E.- Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
22.10.15, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Wirtschaftsweg "Gymnicher Mühle" auf maximal 30 km/h in E.- Gymnich) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Wirtschaftsweg "Gymnicher Mühle" auf maximal 30 km/h in E.- Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 314/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.09.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Wirtschaftsweg "Gymnicher Mühle" auf maximal 30 km/h in E.- Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Den Antrag zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Wirtschaftsweg „Gymnicher Mühle“ auf max. 30 km/h sowie zur regelmäßigen Geschwindigkeitsüberwachung habe ich an die Kreispolizeibehörde und die Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte um Stellungnahme gesandt. Des weiteren habe ich den Zweckverband Naturpark Rheinland gebeten mir Auskunft zu erteilen, ob es bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Gymnicher Mühle zu Verkehrsproblemen auf der Zuwegung mit Fußgängern oder Radfahrern gekommen ist. Sobald mir die Antworten vorliegen, werde ich den Antrag wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. In Vertretung (Hallstein) -2-